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IGNORED

Verhalten Polizeikontrolle


Der_Joker

Empfohlene Beiträge

...

So gibt es dann aber auch bei einer Kontrolle keinen Grund, den Kofferraum zu öffnen oder überhaupt auszusteigen. Dazu fehlen bei einer Routineverkehrskontrolle die Befugnisse, ...

Nach der Aufforderung auszusteigen solltest du das tun, sonst wären 20,- € Verwarnungsgeld fällig, ggf. hilft man dir auch beim Aussteigen. Diese Weisung gem. § 36 Abs. 5 StVO ist zumindest zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit zulässig.

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Ich muss dazu sagen, dass ich in meiner braunen Jagdlederhose, der grünen Joppe und dem Jägerhut in meinem grünen Subaru Forester mit einer einschüssigen Kipplaufwaffe mit schickem Holzschaft natürlich nicht wie ein Jäger aussah, sondern wie ein perfekt als Jäger getarnter Salafist,

Stimmt auch. Zum Nachweis der Nichtsalafisteneigenschaft fehlte die tote Wildsau im Kofferraum.

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wir ( 8 Leute, Sportschützen, Jäger ) auf dem Weg nach CZ zum Schießen, wirklich jede Menge "Equipment" in zwei T4 Bussen verteilt, wurden an der Grenze aufs "Nebengleis" geleitet und kontrolliert, das übliche an der Grenze.

Ich habe auch vor etlichen Jahren mal die CZ-Grenze passiert, und dann vor ca. 2 Jahren nochmal.

Kein Vergleich. Soll heißen: heute gibt es dort faktisch keine "Grenze" mehr.

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1. Auf Fragen warten

2. ehrlich antworten

3. höflich bleiben

4. gesetzeskonformen Aufforderungen Folge leisten

Das Vorzeigen der Waffe auf Aufforderung erfüllt keinen Straftatbestand, auch nicht wenn sie einem geschlossenen Behältnis entnommen wird.

Ist eben genau so, als wenn jemand ohne WBK im Auftrage eine Waffe führt(transportiert).

Es werden hier immer neuen Dramen inszeniert. :crazy::sla:

Warum soll ich ehrlich antworten, wenn der PB mich zweimal kackfrech anlügt? Ich sollte mich zu einem Unfallhergang äußern und sagte lediglich freundlich, dass ich das später schriftlich tun werde. Daraufhin hat er mir zweimal mit Nachdruck gesagt ich "müsse jetzt aussagen". Das entspricht nachweislich nicht der Wahrheit.

Besonders peinlich für ihn fand ich damals, als er seine Lüge damit begründete "er müsse das jetzt aufschreiben".

:rotfl2:

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Warum soll ich ehrlich antworten, wenn der PB mich zweimal kackfrech anlügt? Ich sollte mich zu einem Unfallhergang äußern und sagte lediglich freundlich, dass ich das später schriftlich tun werde. Daraufhin hat er mir zweimal mit Nachdruck gesagt ich "müsse jetzt aussagen". Das entspricht nachweislich nicht der Wahrheit.

Besonders peinlich für ihn fand ich damals, als er seine Lüge damit begründete "er müsse das jetzt aufschreiben".

:rotfl2:

Es wird immer solche und solche geben, will ich ja auch gar nicht bestreiten.

Man sollte sich eben höflich und mit gegenseitigem Respekt begegnen, gelingt nicht immer, wie auch hier auf WO.

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...

und ich meine Waffe unter massiven Protesten und Vorwürfen der Polizeibeamten wieder mitnehmen konnte, um zur Jagd zu fahren.

Was für Proteste oder Vorwürfe?

Waren die besoffen?

Sorry, aber wenn Du dir nix hast zuschulden kommen lassen, hat da keiner zu maulen, Punkt.

Unqualifizierte Meinungen, auch von der Rennleitung, muß man sich nicht antun, sie haben schlicht nix zu melden.

Bearbeitet von BlackBull
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Ich selber bin an der Luxemburger Grenze mal mit einigen 1000 Schuss Munition im Kofferraum angehalten worden. Der fragte was ich mitgebracht habe und ich sagte es ihm. Er fragte ob ich alle Papiere dabei habe? Nach meinem "ja " sollte ich weiterfahren, der wollte die nicht mal sehen

Kollege wurde an der Grenze auch Kontrolliert. Der kam vom Tontaubenschiessen in Luxemburg und hatte so " nebenbei " noch 100l Diesel in Kanistern im Kofferraum. Zu den Flinten hatte die nicht eine einzige Frage, die Kanister interessierten sie eher. Ging aber auch glimpflich aus

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Was für Proteste oder Vorwürfe?

Waren die besoffen?

(...)

Der PB, der mich angelogen hatte UND sein Wachleiter verabschiedeten mich mit den Worten: "Wir hätten die Waffe auch hier behalten können" usw. usf. Das ganze mit einem drohenden, mauligen, weinerlichen unterton. Schwer unsympathisch der Laden. Und in meinen Augen sehr unprofessionell.

Ich bin wirklich die ganze Zeit freundlich gewesen, wenn auch fest in der Sache.

Ich glaube heute, sie waren einfach nur schlechte Verlierer.

Bearbeitet von BlahBlah
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So'nen blöden Spruch zweier Dummköppe hätte ich wohl nicht unkommentiert stehen lassen (und habe es auch bereits in einer ähnlichen bereits genannten Situation nicht).

Am einfachsten der Ratschlag, ihre unqualifizierte persönliche Meinung (denn wenn Du "sauber" bist ist es nix anderes) doch bitte anderswo zum Besten zu geben und dich damit nicht zu belästigen.

Die Meisten sind sicher ok und machen ihre Sache korrekt, und ich habe einen Schwager und eine Tante bei der Truppe, aber leider kannst Du immer wieder auch an solche obrigkeitshörigen, anweisungsgläubigen und beschränkten "ichtrageuniform"-Pfeifen kommen, das kenne ich und kenne einige peinliche Stories auch von meinen besagten Angehörigen, die selber darüber den Kopf schütteln.

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Du hast einen gefährlichen Gegenstand bei dir - du sitzt nämlich auf dem Fahrersitz desselben. Außerdem hast du garantiert ein paar Dinge im Auto, die ein Richter als gefährliches Werkzeug (i.S.d. §224 StGB) ansehen wird, wenn du damit eine Person traktierst.

So ähnlich beantworte ich das, bei in Amerika natürlich anderer (und von Bundesstaat zu Bundesstatt unterschiedlicher) Rechtslage.

Sollte ich im Auto Führen habe ich einfach zusammen mit dem Führerschein den Waffenschein zum Vorzeigen parat. Das ungefragte Vorzeigen des Waffenscheins erfüllt die in einigen Bundesstaaten bestehende Informationspflicht und kann nicht so leicht mißverstanden werden wie "Ich habe eine Waffe." Dem Cop steht es frei genau wie mit dem Führerschein zu prüfen, ob der Waffenschein gültig ist. Die geführte Waffe dürfte der Cop in der Regel bei einer Personenkontrolle vorübergehend an sich nehmen. Mir ist aber kein Fall aus meinem Umfeld bekannt, wo das vorgekommen wäre. Normalerweise gibt es da einen Spruch in der Art "Du faßt Deine nicht an, dann fasse ich meine nicht an." und gut ist.

Bei der Frage nach gefährlichen Gegenständen sage ich, daß ich im Kofferraum, nicht zugriffsbereit, Werkzug und eben gegebenenfalls die Waffentasche habe und ein Rettungswerkzeug in der Mittelkonsole. Reingucken ist da aber ohne Durchsuchungsbeschluß nicht drin. In Illinois, wo es eine Art WBK für den bloßen Besitz gibt, darf sich der Cop natürlich gerne meine WBK (ist im Scheckkartenformat, wie auch der Waffenschein) angucken.

Das dürfte so als Verhaltensregel auch in Deutschland kein falsches Vorgehen sein.

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JEDER der meine Waffen anfassen kann ist ein Sicherheitsrisiko.

Deshalb darf der oder die kontrollierende/n Beamte/n das verschlossene Futteral sehen - weiter nichts. Für das Futteral habe ich einen Schlüssel zu Hause und einen am Schießstand. Bei mir trage ich keinen Schlüssel!

Wenn du mir den Koffer nicht aufmachst hast du schneller Handfesseln um als dir lieb ist. Ist in Belgien auch so.

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JEDER der meine Waffen anfassen kann ist ein Sicherheitsrisiko.

Deshalb darf der oder die kontrollierende/n Beamte/n das verschlossene Futteral sehen - weiter nichts. Für das Futteral habe ich einen Schlüssel zu Hause und einen am Schießstand. Bei mir trage ich keinen Schlüssel!

Muahahah... :rotfl2: das hab ich noch gar nicht gesehen!!

Polizist: Haben sie BTM oder andere verbotene Dinge/ Substanzen dabei?

Lukas: Nein, aber sie dürfen auch nicht nachschauen weil ich keinen Schlüssel zur verschlossenen Tasche dabei hab.

in Lukas Fantasie: Polizist: Ok, dann glaube ich Ihnen das mal- und entschuldigen Sie bitte dass ich Sie belästigt habe...

in Echt: Alles klar, dann kommen Sie mit aufs Revier, dort haben wir Leute die jedes Schloss öffnen können. Die sind spätestens in acht Stunden vor Ort. So lange bleiben sie bei uns wenn sie nicht kooperieren wollen.

:rotfl2:

echt naiv zu denken dass die Polizisten nicht in irgendwelche Taschen schauen dürfen wenn sie einen Verdacht haben...

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Wenn du mir den Koffer nicht aufmachst hast du schneller Handfesseln um als dir lieb ist. Ist in Belgien auch so.

Ist für mich jetzt persönlich nicht relevant, aber auf welcher Basis denn? Gibt's da irgendwo einen Passus für Waffen? Verdachtsunabhängige Durchsuchungen von persönlichen Gegenständen in verschlossenen Behältnissen haben wir doch eigentlich noch nicht.

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Ist für mich jetzt persönlich nicht relevant, aber auf welcher Basis denn? Gibt's da irgendwo einen Passus für Waffen? Verdachtsunabhängige Durchsuchungen von persönlichen Gegenständen in verschlossenen Behältnissen haben wir doch eigentlich noch nicht.

Genau, aber wenn mir einer so einen Mist wie lukas-h erzählt habe ich einen Verdacht.

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Es werden hier immer neuen Dramen inszeniert. :crazy::sla:

Ähmmmm....... aus der Sicht des Polizeibeamten ist das so. Aus Sicht des Bürgers lautet die Antwort:

Klappe halten, keine Fragen beantworten. Erst einmal wäre doch von Interesse, ob es sich um eine Allgemeine Verkehrskontrolle oder eine anlassbezogene Kontrolle handelt. Bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle muss man den Kofferraum überhaupt nicht öffnen. Selbst wenn man es tut, und die Polizei sieht die Rangebag besteht keine rechtliche Grundlage dafür, hineinzusehen. Auf die Frage "Dürfen wir dort mal reinsehen" lautet die Antwort "Nein". Im Endeffekt wird die Polizei dann schon in die Tasche reinsehen, aber dafür benötigt sie nun auf einmal einen Grund. Die reine Weigerung stellt keinen Grund da. Die Pflicht des Autofahrers bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle ist, die Papiere zu zeigen und auf Aufforderung das Fahrzeug zu verlassen. Mehr nicht. Man ist nicht verpflichtet, irgendwelche wie auch immer gearteten Fragen zu beantworten.

Bei einer anlassbezogenen Kontrolle muss der Beamte erst einmal erklären, worin der Anfangsverdacht liegt.

Die Alternative ist natürlich die komplette Kooperation, aber was man nicht sagt kann nicht gegen einen verwendet werden.

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Ach Leute.. was machts so einen Aufstand wegen einer Polizeikontrolle? Und wegen einer oder mehrerer legaler Knarren im Auto macht sich bei der Polizei auch keiner in das Höschen.. es interessiert sie in der Regel nicht ein mal.. ich bin vor ein paar Wochen auf dem Nachhauseweg vom Schießen ein paar Meter nach dem Schießstand in eine Kontrolle gefahren.. die haben dann freundlich gefragt ob ich Waffen dabei habe und die WBK dazu.. ich hab ja gesagt und gefragt ob sie das Zeug sehen wollen.. die hatten aber keine Lust dazu und wolten nur wissen ob ich was alkoholisches getrunken habe... und selbst wenn sie das Zeug angeschaut hätten, wo ist das Problem?

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Irgend ein kleines Fehlerchen, dass sie zufällig zu Gesicht bekommen und dann auf einmal Konsequenzen hat.

BBF

Was für ein "kleines Fehlerchen" sollten die da zu Gesicht bekommen? An meiner Karre finden sie nix bedenkliches und ich bin auch im Stande die Knarren/Munition so zu transportieren wie es das Gesetz vorschreibt.. also wo ist das Problem?

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Polizist: Haben sie BTM oder andere verbotene Dinge/ Substanzen dabei?

Lukas: Nein, aber sie dürfen auch nicht nachschauen weil ich keinen Schlüssel zur verschlossenen Tasche dabei hab.

Das Problem ist: Bei verbotenem Zeugs darf der Beamte nur bei (begründeter Verdacht) && (Gefahr im Verzug) oder mit Durchsuchungsbeschluss durchsuchen.

Ich habe im WaffG auf die Schnelle nichts gefunden, was den Besitzer zum Vorzeigen der Waffe verpflichten würde; es wird nur verlangt, alle notwendigen Papierchen vorzuzeigen und sich auszuweisen (WaffG §38). Aber vielleicht gibt's in den Polizeigesetzen einen allgemein gehaltenen Paragraf, der auch das Vorzeigen legal mitgeführter Waffen bei einer Kontrolle umfasst?

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Als erstes haben diese Leute ein Problem mit sich selbst.

Was wäre denn mit dem Problem, dass Du einfach kein Recht dazu hast, nur weil es beliebt, einfach mal überall reinzugucken. Der Gesetzgeber gibt doch die Regeln vor. Ich muss auf keine Fragen antworten und Du darfst nicht beliebig mein Zeug durchsuchen, nur weil Du Lust darauf hast. Fertig. Beide Parteien müssen sich an die Gesetze halten - Beide. Mich nervt schon genug, dass die Polizei mich bei jedem einzelnen Unfall fragt, was denn der Patient hat. Als ob das mit der Schweigepflicht nur so eine vage Empfehlung im Gesetz wäre.

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...Vorzeigen legal mitgeführter Waffen bei einer Kontrolle umfasst?

Woher soll man wissen das die Waffe legal ist, wenn man es nicht nachprüfen kann, weil die Schachtel nicht aufgemacht wird.....

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Gast
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