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IGNORED

Verhalten Polizeikontrolle


Der_Joker

Empfohlene Beiträge

Angenommen ich bin auf dem Weg von meiner Wohnung zum Schützenverein.

Dabei gerate ich in eine Polizeikontrolle. Auf die Frage, ob ich gefährliche Gegenstände mit mir führe, weise ich den Beamten darauf hin, dass ich als Schütze eine Pistole dabei habe.

Der Beamte bittet mich, ihm die Schußwaffe zu zeigen.

FRAGE: wie verhalte ich mich gesetzeskonform, wenn der Beamte mich zum Öffnen des des verschlossenen Behältnisses auffordert?

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JEDER der meine Waffen anfassen kann ist ein Sicherheitsrisiko.

Deshalb darf der oder die kontrollierende/n Beamte/n das verschlossene Futteral sehen - weiter nichts. Für das Futteral habe ich einen Schlüssel zu Hause und einen am Schießstand. Bei mir trage ich keinen Schlüssel!

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Wenn du es öffnest ist es führen einer Schusswaffe...

Und im anderen Fall gibt man einem nicht berechtigten den Schlüssel und die tatsächliche Gewalt über seine Schusswaffe :rolleyes:

In 99,8% aller Fälle wird man dem Polizisten die Waffe zeigen (weil der halt neugierig ist), der prüft nach ob die WBK gültig ist und der Eintrag übereinstimmt und gut ist.

Es gilt aber auch: Wenn es irgendein Arschloch, sei es Polizist oder Staatsanwalt darauf anlegt einem nen Strick zu drehen, dann hat man mit seinem eigenen Verhalten nur sehr begrenzten Einfluss darauf.

Und wenn die Sache hinterher 100x eingestellt wird, die Scherereien sind erst mal da.

Wenn ich dem Polizisten gleich von Anfang an sage, was ich dabei habe, dann wird er das Teil sehen wollen.

Sage ich erstmal nichts, läuft es sehr wahrscheinlich auf eine normale Führerscheinkontrolle raus und ich muss vielleicht in den Alkomat pusten, ohne das der an meinen Kofferraum will.

Dieser Gedankengang war die Motivation für meinen letzten Beitrag.

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ehm, ob das funktioniert, ich bezweifele es. Ich bezweifele allerdings auch, dass so eine Kontrolle ala "Zeigen sie mir die Waffe mal bitte, ist mir egal ob hier Leute auf dem parkplatz stehen" überhaupt im real life vorkommt - oder nicht das Gespinst gewisser Leute sind ;)

Wann werdet ihr denn mal angehalten ?

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Ich würde es fast mit dem Statement von cw halten - ich habe nichts Gefährliches bei mir.

Vielleicht den Herrn/Dame von der Rennleitung auch erstmal fragen, was er denn meine?

Dann kann ich ihm erstmal mein Schweizer Taschenmesser zeigen (damit kann ich ihm den Hals aufschlitzen), meinen Wagenheber (Schädel einschlagen), ...

Ehrlich Leute, was soll das? Was ist ein "gefährlicher Gegenstand"? Soll er mir erstmal sagen!

Meine Eisen, wenn ich gerade vom Stand oder aus dem finstren Tann komme, ganz bestimmt nicht!

Und in den Händen von Chuck Norris wird sogar ein rosa Wattebausch zum Mordinstrument...

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Ich würde es fast mit dem Statement von cw halten - ich habe nichts Gefährliches bei mir.

Ne möglichkeit aber was machst wenn der Kontrolleur dir nicht glaubt ... ?

Letzendlich hat der Polizist ja vorab schon ne gewisse Info ... und ansonsten was wenn er sagt Verbandskasten etc ... und dann liegt im

Kofferaum danen noch die "verschlossene" Kanone im Köfferle ....

Der Popanz der da dann unter Umständen abgeht ... hmm ich weiss nicht ob das gut ist ....

Ich sag mal so, eigendlich müßte man diese Frage zb ans LKA oder BKA stellen ...

Bearbeitet von Gonzzo
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JEDER der meine Waffen anfassen kann ist ein Sicherheitsrisiko.

Deshalb darf der oder die kontrollierende/n Beamte/n das verschlossene Futteral sehen - weiter nichts. Für das Futteral habe ich einen Schlüssel zu Hause und einen am Schießstand. Bei mir trage ich keinen Schlüssel!

Vorauseilendes Gehorsam?

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Na, dann soll er mir halt sagen, was "gefährlich" ist.

Oder wenn er gleich Guggenheim will, bitteschön, ist mir auch egal.

Was soll er denn groß abgehen?

Wenn er meint, die Eisen im Koffer/Futteral seien gefährlich, dann sage ich ihm halt "nein, sind 'se nicht, warum auch?": vorschriftsmäßig verwahrt, legal im Besitz, so what?

Den Nerv hab ich allemal, das durchzugehen...(und etwas grob Vergleichbares habe ich auch schon in einer derartigen Situation durchgegangen...mit dem Ergebnis, daß der Beamte (zwar nach Anwendung von etwas Nachdruck) sich sogar nach Intervention seines anwesenden Chefkontroolettis entschuldigt hat und wir trotzdem freundlich unserer Wege gingen; aber die Story wäre jetzt zu lange).

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Ich würde einfach sagen:

Ich habe eine Schusswaffe dabei, hier sind meine Papiere. Wollen Sie die sehen? Wie soll das vonstatten gehen ?

Dann kann der Plizist selber entscheiden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da ein Problem entstehen soll, außer man provoziert den Beamten.

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In welchen Gegenden wohnt ihr eigentlich? Ich bin in meinem sehr langen Autofahrerleben gefühlt 5-6 mal in eine Verkehrskontrolle geraten (2 mal davon innerhalb 500 Meter im Rahmen der Baader-Meinhof Fahndungen). Einmal haben sie mich raus gewunken weil ich nicht angeschnallt war. :shout: Ich wurde nie nach irgendwelchen gefahrlichen Gegenständen befragt. Keiner hat sich für den Inhalt des Kofferraums (mit Ausnahme des Verbandskasten/Warndreieck und neuerdings der Warnweste) interessiert.

Manfred

.

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Bei einer regulären Kontrolle wird in der Regel die Frage nach Alkohol- Medikamenten- oder Drogenkonsum gestellt, hierbei auch mal gefragt ob man Waffen, Drogen oder sonstige gefährliche Gegenstände mit sich führt.

In der Regel erfolgt dies zum Eigenschutz oder auf den "blöden" Versuch dass sich das Gegenüber selber verrät.

Hier ist der Ehrliche in der Regel auch der Dummen.

Also werde ich, im Regelfall, nichts von mitgeführten Waffen erwähnen.

Sofern der/die kontrollierende Person einen begründeten Anfangsverdacht hat, z.B. die Langwaffenfutterale sind zu sehen und er/sie möchte daher in den Kofferraum des z.B. Kombi schauen, kann ich das mit den Waffen immer noch einräumen.

Dann habe ich die Frage eben falsch oder gar nicht verstanden und zeige mich überaus kooperativ und freundlich.

Ein Hinweis, "gern, aber sie müssen wissen, da habe ich noch zwei Büchsen oder XY drin.........darf ich Ihnen zunächst meine Berechtigung zeigen......" sollte schon erfolgen. Der/Die Beamte/in wird mir schon sagen ob und was ich wie öffnen soll......notfalls frage ich......

Sicherlich ist man bei einer Kontrolle etwas nervös, geschieht ja nicht täglich, auch mögen die Aussengeräusche, der Verkehrslärm das ein oder andere Wort verschluckt haben, oder nach der Jagd oder dem Schießen klingeln noch ein wenig die Ohren weil der Gehörschutz verrutscht war und daher ist das mit den Waffen und gefährlichen Dingsbums untergegangen.......

Auch wenn ich als zuverlässiger und gesetzestreuer Bürger legal handele muss ich doch keine Kontrolle provozieren, was bei mitgeführten Waffen, gleich welcher Art, sicherlich der Fall ist.

Die Koll. machen ihren Job und den muss ich nicht unbedingt noch erschweren.........

Auf jeden Fall werde ich nicht den Besserwisser, Oberlehrer oder Unfreundlichen heraushängen lassen.

Inst

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Ich meine, die Frage ist per se Blödsinn. So wie JPL es schrieb.

Alleine das Auto ist schon eine Gefahr.

Und daher beantworte ich die Frage mit einem ehrlichen Nein.

Unfug!

Die Frage ist völlig legitim und die Interpretation, dass auch ein Auto oder Bleistift gefährlich sein können ist einfach nur Polemik.

Man kann die Frage auch einfach runterbrechen:

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich im Rahmen einer Polizeikontrolle zum Öffnen des verschlossenen Behälntnis, in dem sich die Waffe befindet, aufgefordert werde?

Das ist sicher in Deutschland tatsächlich eher selten, aber denkbar.

Darauf gibt es scheinbar enorm viele Interpretationen……

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Wann werdet ihr denn mal angehalten ?

Ich kann mich konkret an drei Anhaltekontrollen in gut 30 Jahren erinnern. Jedes Mal Fahrerlaubnis und Kfz-Schein gezeigt.

Nach mehr hat niemand gefragt.

Nachsatz/Ergänzung:

Einmal war, beim Motorrad, noch die Reifenfreigabe gefragt. Aber das ist für Motorradfahrer eh nichts Besonderes.

Bearbeitet von karlyman
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1. Auf Fragen warten

2. ehrlich antworten

3. höflich bleiben

4. gesetzeskonformen Aufforderungen Folge leisten

Das Vorzeigen der Waffe auf Aufforderung erfüllt keinen Straftatbestand, auch nicht wenn sie einem geschlossenen Behältnis entnommen wird.

Ist eben genau so, als wenn jemand ohne WBK im Auftrage eine Waffe führt(transportiert).

Es werden hier immer neuen Dramen inszeniert. :crazy::sla:

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Du hast keinen gefährlichen Gegenstand bei Dir,

Du hast einen gefährlichen Gegenstand bei dir - du sitzt nämlich auf dem Fahrersitz desselben. Außerdem hast du garantiert ein paar Dinge im Auto, die ein Richter als gefährliches Werkzeug (i.S.d. §224 StGB) ansehen wird, wenn du damit eine Person traktierst.

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Gast
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