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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Luftgewehr unterm Arm, aber keinen Waffenschein


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Entweder handelt sich bei den Messern um Waffen, dann ja, ...

Solche "Taschenmesser" erfreuen sich bei kriminellen Jugendlichen nach wie vor großer Beliebtheit.

Eine repräsentative Umfrage unter 1000 kriminellen Jugendlichen in der Altersgruppe der 14- bis 18-jährigen führte zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass 99,4% der Befragten der § 42 a WaffG völlig unbekannt war.

CM :rolleyes:

Geschrieben

[...]

Eine repräsentative Umfrage unter 1000 kriminellen Jugendlichen in der Altersgruppe der 14- bis 18-jährigen führte zu dem erstaunlichen Ergebnis, dass 99,4% der Befragten der § 42 a WaffG völlig unbekannt war.

[...]

Wie kann das sein, das stand doch alles im Bundesanzeiger!
Geschrieben

Entweder handelt sich bei den Messern um Waffen, dann ja, ansonsten ist die Anwendungsabsicht erforderlich....

Laut Rechtsprechung nicht.

Kann schon sein, daß in Juraskripten etwas anderes steht.

Interessiert die Richter halt nicht.

Geschrieben

mich würde in dem Zusammenhang mal dringend interessieren, wieviele Waffenscheine in D aktuell für Luftpüster erteilt sind!

wie kann man für das Fehlen von etwas verurteilt werden, das es garnicht gibt!

Geschrieben

mich würde in dem Zusammenhang mal dringend interessieren,

wieviele Waffenscheine in D aktuell für Luftpüster erteilt sind!

wie kann man für das Fehlen von etwas verurteilt werden, das es garnicht gibt!

?

Das verstehe ich nicht...

Ob es praktisch nun häufig vorkommt oder nicht, das ist doch erheblich.

Faktisch hätte er einen gebraucht.

Und wenn ein Sportschütze seine Waffe auf dem Weg zum Schießstand

offen auf dem Rücksitz liegen hat und einen WS benötigt, kann er doch auch nicht argumentieren,

daß es bundesweit keine ausgestellten WS für Sportschützen dafür gibt.

Geschrieben

für ne "scharfe" kannst Du aber einen bekommen. für nen Platzer den kleinen.

für nen Lüfter bekommst prinzipiell keinen kleinen Waffenschein.

nen (großen/echten) Waffenschein bekommst aber auch nicht......

....fürn Lüfter ......also NADA!

dass man, nach dem Gesetz, einen BRÄUCHTE ist mir schon klar. nur niemand wird einen bekommen!

...... drum ja die Frage, wie man für das nicht-haben eines etwas verurteilt werden kann, wenn niemand dieses etwas bekommt!

Geschrieben

Na,

das Führen ist ja eeh schon von Gesetzes wegen untersagt

und sollten die einschreitenden Beamten nicht schreiben,

sind sie wegen Strafvereitelung dran, und da wär mit Sicherheit

mehr bei raus gekommen, als bei dem jungen Mann.

Und das Führen eines LG ohne WS ist auch schon mindestens seit Einführung des WaffG 1972

verboten, also keine aktuelle Idiotie, so daß es sich durchaus schon rumgesprochen haben kann.

In meinem Post oben habe ich übrigens zwei Buchstaben vergessen, die sinnentstellend wirken:

"Ob es praktisch nun häufig vorkommt oder nicht, das ist doch unerheblich."

Geschrieben

... Und das Führen eines LG ohne WS ist auch schon mindestens seit Einführung des WaffG 1972

verboten...

Ich schrieb: das Führen (generell) untersagen. Dass das Führen ohne WS untersagt ist weiß ich (wir) ja.

Geschrieben

Was in der Zeitung steht stimmt immer???

Ich habe mich immer an die Aktenlage gehalten!

Hast recht das nicht alles stimmt was in der Presse steht . Habe das aber schon öfter gelesen , auch das angeführte Beispiel in Beitrag 4 .

Wie Du siehst , hat die Presse Erfolg , oder es ist doch Wahr ?.

Geschrieben

Nur mal so zum Wochenende:

Luftgewehr unterm Arm, aber keinen Waffenschein: Gericht verurteilt 19-Jährigen

(Wittlich) Das Gericht hat den Turbo eingelegt. Nach mehr als eineinhalb Stunden Verzug musste in der Verhandlung gegen einen 19-Jährigen das Tempo erhöht werden.

Gut, dass es nicht viel zu sagen gibt: Der 19-Jährige aus Wittlich lief im Januar mit einem Luftgewehr unterm Arm, aber ohne Waffenschein in der Tasche, auf einem Parkplatz einem Polizisten über den Weg. Das Gewehr gehöre ihm gar nicht, sagt der Angeklagte vor Gericht, von einem nötigen Waffenschein habe er nichts gewusst. Habe er aber wissen können und müssen, sagt Staatsanwalt Thomas Grawemeyer.

Der Schüler ist so einsichtig wie einsilbig: Was er mit dem Gewehr machen wollte, will er nicht verraten. Es habe ja auch nichts mit dem jetzigen Verfahren zu tun, ob er damit auf Vögel oder auf Dosen schießen wollte, sagt der Staatsanwalt.

Ein wenig Geduld erbittet sich Richter Weber, bevor er das Urteil verkündet: 30 Stunden soziale Arbeit und das Luftgewehr wird eingezogen . Der Angeklagte hat den Saal noch nicht ganz verlassen, da ruft Richter Weber auch schon den nächsten Fall auf.

Hier die Quelle:

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/wittlich/aktuell/Heute-in-der-Wittlicher-Zeitung-Luftgewehr-unterm-Arm-aber-keinen-Waffenschein-Gericht-verurteilt-19-Jaehrigen;art8137,4244610

Frage eines unwissenden Ösis: braucht man in der Piefkei neuerdings einen Waffenschein für Luftgewehre?

Ich dachte, das sind bei euch - wie bei uns auch - frei erwerbliche Dingers.

Geschrieben

Man benötigt sogar einen WS zum FÜHREN von Deko-Waffen wie zum beispiel 98er oder Degen....

Ich warte jedes Jahr um diese Zeit darauf, dass das mal einem Dorfscherrif auffält und er mal beim örtlichen Schützenumzug konntrolliert.

(Diese WS werden nämlich dem Schützenvereinen ausgestellt, damit alles seine Ortnung hat. Nur ich kenne keinen Verein, der einen hat.)

Geschrieben

Und als nächstes werden sich die Richter wohl herumschlagen müssen mit Hausfrauen die sich ein Küchenmesser kaufen und es in den Einkaufskorb legen weil sie nicht wissen das man neuerdings solche Messer nicht einfach so im Einkaufswagen herumliegen lassen darf.

Aus genau dem Grund sind alle Messer die man in Supermärkten kaufen kann heute in dicke Plastik-Blisterverpackungen eingeschweißt. :gaga:

Geschrieben (bearbeitet)

Ich verstehe hier die ein oder andere Einstellung mancher Foristi nicht.

Jetzt mal andersrum:

Ein junger Mann läuft mit einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit rum, obwohl das nicht erlaubt ist.

Was hat er vor? Ist er noch ganz normal?

Jeder normale Mensch weiß doch was für einen Eindruck macht- da muß man sich auch gar nicht groß mit

der Gesetzeslage auskennen um zu wissen das man sowas nicht tut. Ob Luftgewehr, Dekowaffe oder gar scharfe Waffe...

Nachdem er in seiner Verhandlung nicht erwähnte wozu er mit dem Gewehr unterwegs war, unterstelle ich mal dass er es nicht kurz vorher gekauft hat und es ins Auto bringen wollte. Also vielleicht doch um etwas anzustellen?

Wir sind halt weder in der Schweiz (wo man bestimmt auch in der Fußgängerzone in Bern Menschen mit Sturmgewehren sieht) noch in den USA.

Das erinnert mich an die Diskussion vor einiger Zeit hier im Forum, als die Attentäter von Paris (Charlie Hebdo) mit Waffe herumgelaufen sind und

einige Schreiberlinge hier aus ihren Fenstern geschossen hätten wenn sie sowas gesehen hätten...

Wenn man diesen Witzbolden hier glauben schenkt, kann der junge Mann froh sein noch am Leben zu sein. Wehe wenn einer dieser WO Foristen

das gesehen hätte- er hätte bestimmt das Feuer eröffnet um schlimmeres zu verhindern.

Bearbeitet von prassekoenig
Geschrieben
......

Wir sind weder in der Schweiz (wo man bestimmt auch in der Fußgängerzone in Bern Menschen mit Sturmgewehren sieht) ....

In Zürich (erheblich größer als Bern) ist mir derartiges noch nie aufgefallen.

Noch nichtmal am 1.August.

Geschrieben

Jeder normale Mensch weiß doch was für einen Eindruck macht- da muß man sich auch gar nicht groß mit

der Gesetzeslage auskennen um zu wissen das man sowas nicht tut. [...]

Wir sind weder in der Schweiz (wo man bestimmt auch in der Fußgängerzone in Bern Menschen mit Sturmgewehren sieht) noch in den USA.

Welchen Eindruck macht es denn?

Auf mich gar keinen, weil ein LG halt einfach ein LG ist.

Und wer ist hier überhaupt beeindruckt?

Doch nur Leute, die sich halt so gar nicht auskennen...Rosenheim-Cops-Bildung will ich (im Gegensatz zu Dir) hier nicht als Kompetenz einer Bewertung gelten lassen.

Die Hysterie der Ungebildeten soll hier zum Messlatte von Handlungen und deren Akzeptanz gemacht werden?

Hier noch einmal ein kleiner Hinweis:

Wer glaubt, erfolgreich den kleinsten gemeinsamen Nenner zu einem beliebigen Thema gefunden zu haben muss sich bald korrigiert sehen.

Denn nochmal dümmer geht immer, das ist eine unendliche Abwärtsspirale.

Ein LG führt erst zur Hysterie, weil die Waffen-Hysteriker und Kontrollwahn-Fanatiker LGs aus dem öffentlichen Raum verbannt sehen wollten und es wider die Realitäten geschafft haben, das durchzusetzen.

Einen realen Grund gibt es hierfür nicht.

Aber Gründe gibt es natürlich ganz viele, diese liegen aber meist im (hoffentlich) durch einen guten Facharzt behandelbaren Spektrum.

Viele Grüße

Carsten

Geschrieben

Jeder normale Mensch weiß doch was für einen Eindruck macht- da muß man sich auch gar nicht groß mit

der Gesetzeslage auskennen um zu wissen das man sowas nicht tut. Ob Luftgewehr, Dekowaffe oder gar scharfe Waffe...

Sowas könnte, ganz ohne daß es zu Massakern käme, ganz normal sein. Den komischen Eindruck, den Du ansprichst, erweckt das nämlich nur, weil es nicht normal ist, und nicht normal ist es, weil es einen komischen Eindruck hinterläßt. Ursache = Wirkung...

Mir macht ein Jugendlicher, der mit einem Luftgewehr durch die Straße läuft, jedenfalls keine Angst.

Geschrieben

Sowas könnte, ganz ohne daß es zu Massakern käme, ganz normal sein. Den komischen Eindruck, den Du ansprichst, erweckt das nämlich nur, weil es nicht normal ist, und nicht normal ist es, weil es einen komischen Eindruck hinterläßt. Ursache = Wirkung...

Mir macht ein Jugendlicher, der mit einem Luftgewehr durch die Straße läuft, jedenfalls keine Angst.

und @carsten:

Ich kann leider keine Bilder einfügen, aber wenn du mal das Yunker Luftgewehr vom Schumacher googelst,

http://www.waffenschumacher.com/sites_45_-testberichte.htm?action=show_site;siteID=45;p=downloadPDF;pdf=16

dann kannst du ja nochmal überlegen ob du nicht zumindest ein wenig "Respekt" davor hättest.

Ähm, in dem Bericht wird leider nicht erwähnt was das für ein "Luftgewehr" gewesen ist, bis das bekannt ist, kann man eben genau so gut von einer Softairkniffte ausgehen die einem Sturmgewehr ähnelt.

Glaubst du wirklich dass die Presse einen Unterschied zwischen CO² und Luftdruck macht, wenn sie nicht mal den Unterschied zwischen WBK und Waffenschein kennt?

Also nochmal: was beabsichtigt jemand, der mit einer Schusswaffe in der Stadt spazieren läuft und den Grund dafür nicht nennen will?

Geschrieben

Das erinnert mich an die Diskussion vor einiger Zeit hier im Forum, als die Attentäter von Paris (Charlie Hebdo) mit Waffe herumgelaufen sind und

einige Schreiberlinge hier aus ihren Fenstern geschossen hätten wenn sie sowas gesehen hätten...

Wenn man diesen Witzbolden hier glauben schenkt, kann der junge Mann froh sein noch am Leben zu sein. Wehe wenn einer dieser WO Foristen

das gesehen hätte- er hätte bestimmt das Feuer eröffnet um schlimmeres zu verhindern.

Jetzt mal ernsthaft:

Wenn DU mental nicht zwischen mit Sturmhauben vermummten und um sich schießenden Angreifern und einem Bürschchen, das halt ein LG unterm Arm trägt, unterscheiden kannst solltest DU keinesfalls mit einer Waffe durch die Gegend laufen.

Ist Dir aber egal, stimmts, Dich erhebt Deine besondere Mütze über derlei minimale Unzulänglichkeiten, und Du trägst Dein Eisen trotzdem spazieren, richtig?

Die WO-Foristen, die Du glaubt als "Witzbolde" titulieren zu müssen sind Dir da einfach deutlich voraus.

In tiefer Sorge,

Carsten

Geschrieben (bearbeitet)

Jetzt mal ernsthaft:

Wenn DU mental nicht zwischen mit Sturmhauben vermummten und um sich schießenden Angreifern und einem Bürschchen, das halt ein LG unterm Arm trägt, unterscheiden kannst solltest DU keinesfalls mit einer Waffe durch die Gegend laufen.

Auch diese kranken Hirne sind vorher nur mit Waffe durch die Gegend gelaufen bevor sie geschossen haben. Man muß ja nicht immer warten bis was passiert!

Erklär mal bitte aus deiner Sicht, warum du ein Luftgewehr unverpackt auf einem Parkplatz rumträgst

und vor allem warum du diesen Grund nicht dem Richter sagen willst.

Ist Dir aber egal, stimmts, Dich erhebt Deine besondere Mütze über derlei minimale Unzulänglichkeiten, und Du trägst Dein Eisen trotzdem spazieren, richtig?

Hä? :unknw:

Die WO-Foristen, die Du glaubt als "Witzbolde" titulieren zu müssen sind Dir da einfach deutlich voraus.

In tiefer Sorge,

Carsten

deine tiefe Sorge ehrt dich Carsten, aber mehr nicht.

Im Bericht steht, dass der 19 jährige Mann (kein jugendliches Bürschchen, denn 19 Jährige Männer kämpfen unter anderem für unser aller Freiheit in Afghanistan) dann an einen Polizeibeamten geraten ist, der seine Pflicht getan hat- fertig.

Dieser Beamte wurde noch nicht mal von der panischen Öffentlichkeit gerufen- also ist Deutschland gar nicht so sensibel und verängstigt wie hier alle denken.

Was hätte der Beamte denn eurer Meinung nach machen sollen?

Vielleicht auf den Gesichtsausdruck achten:

-Will der Mann zu der nächsten Bank?

-will er nur mal eben die Tauben erschießen die ihm aufs Auto kacken?

-will er das Teil nur dem nächsten 12 Jährigen verkaufen?

Die Tatsache, dass der Beklagte keinen vernünftigen Grund in seiner Verhandlung nennen konnte, spricht Bände.

Vielleicht war es einfach besser so, bevor er noch jemand ein Auge ausschießt.

Bearbeitet von prassekoenig

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