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IGNORED

Gilt der Voreintrag in die grüne WBK bereits als Erwerb?


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Geschrieben

Hallo,

ich hab kürzlich zwei Voreinträge auf meine grüne WBK machen lassen.

Die Voreinträge erfolgten eine Woche bevor ich nach der 2/6 Regel etwas erwerben dürfte.

Der SB hat mich darauf hingewiesen. Ich meinte dann, dass das ja nur VOReinträge wären und noch kein Erwerb.

Darauf hin meinte der SB, das wäre egal, der Voreintrag in grün ist bereits wie ein Erwerb zu werten.

1. Stimmt das?

Man hat ja nach dem Voreintrag 1 Jahr Zeit die voreinghetragenen Waffe anzuschaffen. Mich überrascht das etwas.

2. Die Anschaffungen für Grün waren wie folgt geplant: eine kurzfristig, die andere Waffe hat ca 6 Monate Lieferzeit, würde also in die zweite Anschaffungshälfte fallen. Da ich in Kürze auf meine gelbe was eintragen will, komm ich nun ein bisschen in die Breduille wenn das wirklich so stimmen sollte, dass alleine der Voreintrag schon als Erwerb nach der 2/6 Regel gilt.

Hat da jemand stichhaltige Infos, wie das nun tatsächlich aussieht?

Ich will keinen Stress mit meiner Waffenbehörde anfangen, ganz im Gegenteil, die sind immer super nett. Ich würde nur gerne wissen ob / warum ein Voreintrag schon als Erwerb gesehen wird. Das Problem kann mich ja immer wieder verfolgen, deswegen würde ich gerne wissen was da los ist.

Danke!

Geschrieben (bearbeitet)

Moin :hi:

Ohne dir Gesetzestexte nennen zu können (wissen hier andere sicherlich besser, denke schwarz auf weiß/stichhaltig wird noch folgen), ist es meiner Meinung absoluter Quatsch was dir da erzählt wurde. Ein Voreintrag ist kein Erwerb. Oder hast du mit deinem Voreintrag die tatsächliche Gewalt über eine Waffe? Die Waffe ist ja nicht mal fest, lediglich Kategorie und Kaliber stehen eingetragen...

Der Erwerb zählt erst ab dem Zeitpunkt des Waffenkaufes, und dann wenn du mit deinem Kaufvertrag zum eintragen gehst.

M.W. nach kannst du Voreinträge zu genüge eintragen lassen. Was du dann wann erwirbst ist von der 2/6 Regel abhängig.

Bearbeitet von punisher1985
Geschrieben

Erwerb = Erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Waffe

Voreintrag = Erwerbserlaubnis

2/6-Regelung = "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden."

Geschrieben

Gruger hat alles gesagt was wichtig ist.

Der Voreintrag berechtigt Dich zum Erwerb, ohne dabei andere Vorschriften des WaffG außer Kraft zu setzen.

Läßt man den Voreintrag "zu früh" in die WBK eintragen, geht halt etwas von dem Jahr Erlaubnisfrist verloren. Das ist aber auch schon alles. Mein SB hat mich in einer ähnlichen Situation mündlich darauf hingewiesen, daß ich trotz Voreintrag mit dem tatsächlichen Erwerb noch warten müßte. Auf Wunsch hätte er mir das auch in der WBK vermerkt, nötig ist es aber nicht.

Geschrieben

Der Erwerb zählt erst ab dem Zeitpunkt des Waffenkaufes, und dann wenn du mit deinem Kaufvertrag zum eintragen gehst.

2mal falsch! wie das richtig geht/ist, steht in Beitrag #3.

Geschrieben

2mal falsch! wie das richtig geht/ist, steht in Beitrag #3.

Deswegen schrieb ich Hinweise wie: "Meine Meinung..." oder "(wissen hier andere sicherlich besser, denke schwarz auf weiß/stichhaltig wird noch folgen)"

und was ist der Unterschied zwischen Waffenkauf/erwerb und dem erlangen der tatsächlichen Gewalt?

Nichts anderes habe ich geschrieben.

" Ein Voreintrag ist kein Erwerb.Oder hast du mit deinem Voreintrag die tatsächliche Gewalt über eine Waffe?"

Geschrieben

...

und was ist der Unterschied zwischen Waffenkauf/erwerb und dem erlangen der tatsächlichen Gewalt?

...

Na, z.B. wenn ich mir eine Waffe ausleihe, erwerbe ich sie und erlange die tatsächliche Gewalt.

Ich kann aber auch eine Waffe jetzt kaufen (rein gewerblicher Vorgang); wenn sie z.B. noch eine gewisse Lieferzeit hat oder ich mit dem Verkäufer vereinbart habe, daß er sie erst noch nächstes Wochenende zur Jagd noch benutzen darf und sie dann erst bekomme, erwerbe ich sie erst wenn ich sie erhalte und damit die tatsächliche Gewalt darüber bekomme (waffenrechtlicher Vorgang).

In deinem geschilderten Fall hast Du einfach 1 Woche der Frist "verloren".

Wenn Du deine erste Voreintragswaffe jetzt erwirbst (unter der Annahme, daß diese 1 Woche inzwischen rum ist), koenntest Du noch 1 Waffe auf Gelb kaufen (2/6), da, wie Du sagst, die 2. "Voreintragswaffe" ohnehin erst in 6 Monaten verfügbar ist. So bist Du fein raus und kommst meinem Verständnis der Sachlage nach in keine Bredouille.

Geschrieben (bearbeitet)

...

und was ist der Unterschied zwischen Waffenkauf/erwerb und dem erlangen der tatsächlichen Gewalt?

...

die Frage ist falsch gestellt!

WENN SCHON, dann müsste sie lauten: Was ist der Unterschied zwischen Waffenkauf und Waffenerwerb/Erlangen der tatsächlichen Gewalt?

die Antwort steht in Beitrag #3, dem WaffG, Beitrag #7, etc. pp und den einschlägigen Schulungsunterlagen zur Waffensachkunde.

Edit: Antwort auf die Eingangsfrage (Threadtitel): nö!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Hinzu kommt meiner Meinung nach noch eins: die 2/6 Regel gilt doch nur für den Erwerb auf gelb, d. h. ohne Voreintrag. Wenn ein Voreintrag auf grün da ist, darf ich erwerben. Ansonsten gäbe es ja keinen Voreintrag.

Geschrieben

Hinzu kommt meiner Meinung nach noch eins: die 2/6 Regel gilt doch nur für den Erwerb auf gelb, d. h. ohne Voreintrag. Wenn ein Voreintrag auf grün da ist, darf ich erwerben. Ansonsten gäbe es ja keinen Voreintrag.

Sorry für das Vollzitat. Antwort:Quatsch ²

2/6 gilt für ALLE deine WBK´s, egal ob gelb oder grün. Das ist an DICH gekoppelt, nicht auf die WBK?s

Gilt alles natürlich nur bei Sportschützen, andere sind da besser gestellt...............

Geschrieben

eben! die Anzahl der "offenen" Voreinträge spielt bei 2/6 keine Rolle! für die Einhaltung von 2/6 hat der Sportschütze selbständig Sorge zu tragen! zu DIESEM Zwecke ist er sachkundig.

Geschrieben

Trotzdem ist es manchmal nötig. Ich gehe arbeiten, damit er durch seine Arbeit mir Probleme machen kann, da erwarte ich daß er es wenigstens nach den gültigen Regeln macht, und sich nicht noch ständig neue ausdenkt.

Geschrieben

Hi!

Nach dem neuen Verwaltungskostenrecht kostet eine beliebige Anzahl von GLEICHZEITIGEN Voreinträgen wohl nur ein Mal die Gebühr. 4 gleichzeitige Voreinträge auf Grün sind also durchaus ein Sparmodell, da man die 4 Waffen problemlos in dem Jahr der Geltung erwerben könnte. Selbst ein Verfallenlassen eines Eintrages wäre vertretbare kostenarme Variante.

Geschrieben

Hi!

Nach dem neuen Verwaltungskostenrecht kostet eine beliebige Anzahl von GLEICHZEITIGEN Voreinträgen wohl nur ein Mal die Gebühr. 4 gleichzeitige Voreinträge auf Grün sind also durchaus ein Sparmodell, da man die 4 Waffen problemlos in dem Jahr der Geltung erwerben könnte. Selbst ein Verfallenlassen eines Eintrages wäre vertretbare kostenarme Variante.

Hallo,

hättest du dafür einen Link etc, oder "sollten" das die/der SB wissen? Das ist mir unbekannt, aber wie du schon sagst eine wirklich kostengünstige Variante, gerade da (zumindest bei uns) die Preise stark angehoben wurden...

Geschrieben

Besser nicht.

Die meisten Sachbearbeiter reagieren, nun ja, sagen wir mal etwas "unterkühlt", wenn man ihnen erklärt, wie sie ihre Arbeit zu machen haben.

CM :rolleyes:

Doch, sollte er freundlich verlangen, das er sich schlau macht. Ansonsten Termin bei Vorgesetztem holen. Den Voreintrag kannst du immer bekommen. Für die Einhaltung der 2/6 bist du allein verantwortlich. Dazu noch, immer Datum vorletzte Waffe plus 6 Monate! Bitte nicht Zwei von Januar bis Juni und zwei von Juli bis Dezember, das kann mächtig in die Hose gehen.

Geschrieben

Nach dem neuen Verwaltungskostenrecht kostet eine beliebige Anzahl von GLEICHZEITIGEN Voreinträgen wohl nur ein Mal die Gebühr. 4 gleichzeitige Voreinträge auf Grün sind also durchaus ein Sparmodell, da man die 4 Waffen problemlos in dem Jahr der Geltung erwerben könnte.

Setzt das die Gebührenordnung meiner Behörde außer Kraft? Oder wie könnte ich den Landkreis/die Stadt dazu zwingen, das umzusetzen? Danke!

Darauf hin meinte der SB, das wäre egal, der Voreintrag in grün ist bereits wie ein Erwerb zu werten.

Warum erteilt er ihn dann, wenn er so oberschlau ist? Dann könnte man ja seinen Voreintrag als genehmigte Abweichung von 2/6 werten.

Geschrieben

Bevor nun wieder seitenlang Gesetzestexte und Verordnungen per copy+paste diskutiert werden - es ist doch überhaupt nix passiert!

Da hat ein Sachbearbeiter eine Äußerung gemacht die vielleicht nicht 100%ig deckungsgleich mit den §§§ ist...

Es geht um 1 Woche Differenz (in Worten: 1) bezogen auf 1 Jahr welche hier maximal zur Diskussion steht...

So what???

Sind alle hier anwesenden immer und überall auch im Job zur 100% perfekt??

Man muss doch nicht aus jedem Mückenschiss einen Elefantenhaufen machen ;)

Geschrieben

Sehe ich anders, der Autor wollte ja eine zusätzliche Waffe kaufen weil er auf eine der Waffe zu der ein Voreintrag gehört eh 6 Monate warten muss, was heutzutage üblich ist, das hat ihm der SB nun quasi unrechtmäßig verboten. Das ist m.E. eben keine Kleinigkeit und gehört geklärt, zumal diese Situation immer wieder eintreten wird.

Geschrieben (bearbeitet)

is doch fast wurscht ob er nen voreintrag hat, oder nicht, 2/6 hin oder her.

er kann sich die waffen ohne weiteres kaufen, lässt sie zur not halt die eine woche beim büchsenmacher.

wichtig ist 2/6 einzuhalten.

Bearbeitet von IMI
Geschrieben

Der Knackpunkt war, wie bereits geschrieben wurde, dass ich neben den beiden Voreinträgen ja noch kurzfristig eine Langwaffe auf gelb erwerben will.

Ich bin nächste Woche beim Amt und werde freundlich mal drauf hinweisen. Mal sehen was rauskommt.

Wie gesagt, ich will da keinen Streit mit den sonst wirklich netten Beamten vom Zaun brechen oder Lehrmeister spielen.

Ich will einfach nur wissen was richtig ist, und die Antworten hier zeigen mir dass ich mit meiner ursprünglichen Annahme (Voreintrag ist kein Erwerb) genau richtig lag.

Geschrieben

Ich würde die Klappe halten und erwerben, wie es für mich und nach WaffG richtig ist.

Beim eintragen könnse immernoch meckern und Du richtig stellen.

Als ein SB mal unkundig war bin ich einfach zum nächsten gegangen.

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