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IGNORED

"Das G36 hat ein Präzisionsproblem"


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Geschrieben

Das ist aber egal, da der Hersteller hier in der Verantwortung ist, da er die Werkstoffwahl vornimmt. Insofern muss er das sauber dokumentieren. Tut er das nicht, hat er ein Problem in einem Fall wie dem, der jetzt vor Gericht ist.

 

 

Geschrieben

Hier geht es doch in erster Linie um Schadensersatz, oder? Und da spielt das eine ganz gewaltige Rolle.

Welcher, der Bundeswehr vor der eigentlichen Beschaffung nicht bekannte Schaden, ist denn entstanden?

Warum hat die Bundeswehr, trotz besserem Wissen das die Waffe nicht dem Stand der Technik entspricht, gekauft?

 

Ich sehe schon den Kopf des "Pförtners" rollen. Nur der kann schuldig sein, der hat ja schließlich alle rein gelassen.

Geschrieben

Der Hersteller wählt das Material aufgrund der Vorgaben im Pflichtenheft. Das Pflichtenheft kommt vom Kunden, die Prüfvorschriften kommen vom Kunden, der Kunde nimmt ab, ergo? DerHersteller verantwortet, das er das Material verwendet, das in der TL steht, sollte es da zu Unregelmässigkeiten gekommen sein sieht der Fall anders aus, das ist mir aber nicht bekannt.

Ich kenn aus meiner Dienstzeit einen Fall, da hat der Bund Unterhosen ohne Hosengummi geordert, da hat die Firma sogar nachgefragt ob das sicher sei. Nachdem das BWB auf das Pflichtenhet verwiesen hat kamen die Teile ohne Gummi. Die Klage hat der Bund auch verloren.

Wir werden sehen.

Das wird auch nicht die einzige Klage von HK sein, die der Bund verliert. Die jahrelang nicht bearbeiteten und somit nicht erteilten Ausfuhrgenehmigungen für G36 Teile nach Saudi Arabien sind auch bald vor Gericht. Ich bin mir sicher das geht auch zu Gunsten von HK aus.

Geschrieben

DAS ist doch genau das Problem. Irgendwie merkt doch niemand, dass die BW (und auch der sonstige Staat - siehe BER) dabei VERSAGT, ordentliche Pflichtenhefte zu schreiben. War beim A400M doch genau das Gleiche: Ständige Nachbesserungen, weil irgendjemandem dann aufgefallen ist, dass wichtige Funktionen fehlen. Vielleicht zeigt sich eben, dass ein hoher Posten in einem Amt jemanden doch nicht automatisch zum Experten macht. 

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso, reicht eine Lehrerausbildung nicht zum Wirtschaftsexperten? Warum sollte eine Arztausbildung nicht für Wehrfragen qualifizieren? Juristen können eh alles, ergo auch Aussenpolitik.

Alles Experten.....

Bearbeitet von Mats
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb German:

... ob das Gericht in diesem Verfahren diese Frage stellen wird.

 

Das Gericht fragt gar nichts, das obliegt immer noch den Parteien oder deren Anwälten und ich denke, der  Bundesanwalt wird sie schon stellen.

Geschrieben (bearbeitet)

Viele interessante Aussagen!

" Und erst nach dieser Grundsatzentscheidung beruft die Ministerin eine Kommission unter Vorsitz des langjährigen verteidigungspolitischen Sprechers der Grünen, Winfried Nachtwei, ein. Er soll untersuchen, ob die Probleme mit dem vermeintlichen "Pannengewehr" überhaupt eine Auswirkung im Gefecht hatten, gar Soldaten im Einsatz gefährdeten. "

Das Ergebnis ist eindeutig: "Bei denen war die Erfahrung mit dem G36 einhellig, und zwar, dass sie insgesamt dieser Waffe vor dem Hintergrund ihrer Einsätze vertraut haben. Es war verlässlich, zuverlässig und sie haben durch die Bank im Einsatz, im scharfen Gefecht keine auffälligen Präzisionsabweichungen erfahren", sagt Nachtwei im Gespräch mittagesschau.de und NDRinfo. "

" Und Nachtweis Bericht bleibt unter Verschluss. Für den Kommissionvorsitzenden unverständlich. Denn eigentlich habe mit dem Ministerium Einvernehmen geherrscht, dass der Bericht ein Beitrag zur öffentlichen Wahrnehmung sein solle, auch im Sinne einer gesellschaftlichen Debatte. "Da ist Transparenz elementar", sagt Nachtwei."

 

" Das Papier enthalte neben der Frage nach der Gefährdung der Soldaten durch das G36 nämlich auch sehr grundsätzliche Aussagen zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr: "Wir waren die ersten, die so von halb außen die Möglichkeit hatten, die scharfen Seiten der deutschen Auslandseinsätze systematisch zu untersuchen." Unterm Strich hätten sich die Bundeswehrsoldaten in den Gefechten sehr besonnen und professionell verhalten. Eine Verrohung der Truppe habe man nicht feststellen können. Die verzerrende Darstellung aller Auslandsmissionen als "Kriegseinsatz" könne man dadurch widerlegen, sagt Nachtwei. "

" Einen sachlichen Grund für von der Leyens Urteil, die Waffe habe keine Zukunft in der Bundeswehr, kann auch Nachtwei bis heute nicht erkennen: "Ich meine, die Funktionsfähigkeit, die Verlässlichkeit dieses G36 - das war als Begründung für diese Aussage nicht ausreichend und triftig. Dass man nach 20 Jahren allerdings sich überlegt: Was ist ein Nachfolgemodell? Das ist völlig richtig, aber es gab vor dem Hintergrund unserer Untersuchungsergebnisse keinen dringenden, keinen schleunigen Handlungsbedarf." "

http://www.tagesschau.de/inland/nachtwei-gewehr-101.html

Bearbeitet von Obermaat
Geschrieben

Wie schon geschrieben: Es wird nicht ganz trivial.

Klar, die BW hat bekommen was sie bestellt hat. Die Frage ist halt, wusste sie was sie bestellt, bzw. hätte der Hersteller darüber informieren müssen? Im zivilen wäre die Informationspflicht da, allerdings gingen wohl Regressforderungen auch nur für 12 Jahre nach dem Bezug. Hier kommt ja noch dazu, dass das nicht nur nach Pflichtenheft gekauft sondern zusammen weiterentwickelt wurde. Der Hersteller hat in solchen Sachen einen deutlichen Wissensvorsprung und darf den nicht zu Ungunsten seines Kunden nutzen.

Ob die BW damals überhaupt ein detailliertes Pflichtenheft hatte, wo sowas wie hier und da Kunststoff drin stand, ist mal zu bezweifeln. Später dann in den TL ja.

Ich glaube, man muss darüber auch nicht viel diskutieren. Das wird von anderen entschieden und leicht wird man es sich nicht machen. Das BMVg hätte keine Forderungen aufgestellt, wenn das total aussichtslos wäre und ganz so dumm sind die nun auch nicht. Ob sie obsiegen, da gebe ich keine Prognose ab. Das wird zu kompliziert, unschuldig ist in der Sache sowieso keiner.

 

Gruß

Makalu

Geschrieben
vor 21 Minuten schrieb BigMamma:


 

Das Gericht fragt gar nichts, das obliegt immer noch den Parteien oder deren Anwälten und ich denke, der  Bundesanwalt wird sie schon stellen.

Ohne klugzuschei$$en:

Das ist ein Zivilverfahren vor einem Landgericht. Die Streitparteien werden in dem Verfahren durch eigene, selbst gewählte

Prozessbevollmächtigte vertreten. Die PB Beweise anbieten wie  z.B. Gutachten und Zeugen benennen.

Die Aufgabe der Zivilkammer ist es, Gutachten zu bewerten. Bei wiedersprechenden Gutachten der Streitparteien

kann das Gericht die Erstellung eines sog. Obergutachten beschließen.

Allerdings vermute ich, dass die Plastikplempenfabrik in diesem Verfahren nur deshalb die besseren Karten hat,

weil sie von einem der zwei oder drei besten Fachanwälten Deutschlands  für Waffenbelange vertreten wird.

Ich kenne diesen Juristen persönlich und schätze ihn sehr. Und er hat zudem ein so geballtes waffentechnisches

Fachwissen, dass er sogar mit Kriminaltechnikern der LKA und des BKA auf Augenhöhe diskutieren kann.

Wenn HK den G36-Karren nochmal aus dem Dreck bekommt, dann vermutlich nur durch diesen PB.

So sehr ich mir auch wünschen würde, dass die Legoflinte baden geht.

Die Entscheidung der Ursel, das G36 in die Tonne zu kloppen war richtig.

Dann haben im Ranking "miesestes Infantriegewehr weltweit" bald nicht mehr wir,

sondern wieder die Briten die Nase vorne!


 

oswald 
 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde schrieb Mats:

Der Hersteller wählt das Material aufgrund der Vorgaben im Pflichtenheft. Das Pflichtenheft kommt vom Kunden, die Prüfvorschriften kommen vom Kunden, der Kunde nimmt ab, ergo? DerHersteller verantwortet, das er das Material verwendet, das in der TL steht, sollte es da zu Unregelmässigkeiten gekommen sein sieht der Fall anders aus, das ist mir aber nicht bekannt.

 

 

Was genau stand im Pflichtenheft und wer hat wie bei dessen Erstellung mitgewirkt und wer hat die in der TL enthaltenen Materialien vorgeschlagen?

Wurde bei diesem Vorschlag auf die eventuellen bekannten und die unbekannten, aber möglichen Folgen hingewiesen? Wenn ja, wann von wem und in welcher Form, wie wurde das dokumentiert?

 

Mach' Dich vielleicht nochmal schlau, wie genau das mit der Sache mit den Pflichtenheften und der Erstellung der TLs bei der Bundeswehr funktioniert, insbesondere bei der Beschaffung von Handwaffen.

Bei Waffen wie der MP7 und dem MG4, MG5 und dem G28 dürfte das eine ziemlich interessante Sache werden. Aber das ist zum Glück für HK ja nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Aber wenn wirklich in die Details geschaut werden wird (was ich wie gesagt bezweifle), dann wird das für HK trotz an den Tag gelegter, langjährig geübter Arroganz alles, aber keine einfache Sache.

 

vor 23 Minuten schrieb Makalu:

Das wird von anderen entschieden und leicht wird man es sich nicht machen.

 

Das wird zu kompliziert, unschuldig ist in der Sache sowieso keiner.

 

Dass einzelne Personen oder Personengruppen innerhalb der Bundeswehr in dieser Sache auch Dreck am Stecken haben, ist klar. Ob man die noch greifen kann, ist allerdings fraglich.

 

Insofern gehe ich derzeit noch davon aus, dass man es sich doch viel zu leicht machen wird. Ich bin und bleibe aber gespannt, wenigstens passiert mal was...

Bearbeitet von German
Geschrieben (bearbeitet)
vor 17 Minuten schrieb heletz:

Nein, das ist nicht die Frage.

 

Doch, denn entgegen Deiner Vorstellung hat der Hersteller eine Pflicht zur fachlichen Beratung, insbesondere wenn das erste Mal (für den Waffenbau) neue Herstellungsverfahren und Materialkombinationen eingesetzt werden.

Den Kunden sehenden Auges etwas Falsches bestellen zu lassen, verletzt diese Pflicht.

Es nicht zu sehen, was die Materialwahl für Folgen haben kann, weil man nicht ausreichend geprüft hat, was die Verwendung einer Technologie, die dem Stand der Wissenschaft und Technik zum damaligen Zeitpunkt entsprach (statt der Verwendung einer Technologie, die den Anerkannten Regeln der Technik der damaligen Zeit entspricht) für Folgen hat und man eben nicht über gesicherte praktische Erfahrungen damit verfügt, stellt dann letztendlich einen (erst versteckten und später durch gezielte bzw. versuchte Einflussnahme* gedeckelten) Mangel dar. Und genau darum geht es in diesem Verfahren.

 

Dass seitdem kein anderer Hersteller dieses Konstuktionsprinzip bei Militärwaffen angewendet hat (die, die dem am nähsten kommen, verwenden einen Keramikisolator im betroffenen Bereich), sollte z.B. schon mal ein recht eindeutiges Indiz sein.

 

* Der eigentliche "Skandal" an der ganzen Geschichte ist ja diese Einflussnahme auf Kreise und Personen innerhalb der Bundeswehr. Der technische Mangel ist handhabbar, eventuell gar nicht so schwerwiegend wie angenommen und könnte sich nachbessern lassen - und durch die nicht zu leugnende "Mitschuld" der Bundeswehr bzw. einzelner Akteure innerhalb dieser evtl. sogar kostenneutral für HK. Wenn man sich denn mal irgendwann über die eigentliche Sache unterhält und nicht Nebenkriegsschauplätze eröffnet und dauernd Nebelkerzen zündet, um vom Kern der Sache abzulenken. So wie auch mit dieser negativen Feststellungsklage.

 

vor 21 Minuten schrieb Merkava3:

Dann haben im Ranking "miesestes Infantriegewehr weltweit" bald nicht mehr wir, sondern wieder die Briten die Nase vorne!

 

Danke für's Richtigstellen der Möglichkeiten des Gerichts, dann spare ich mir die Tipperei.

 

Und trotz der Hitzeproblematik, die in Extrembereichen der Nutzung auftreten kann - und das auch nicht bei allen Waffen sondern nur bei einem Teil aller Waffen und dann in unterschiedlichen Intensitäten - sehe ich das G36 ganz sicher nicht als "miesestes Infanteriegewehr weltweit". Ganz im Gegenteil ist es sogar ziemlich weit vorne, denn in Punkto Funktionssicherheit/Zuverlässigkeit und beidseitiger Ergonomie kommt auch heute noch kaum ein Sturmgewehr an diese Waffe heran. Auch die nicht, die 20 Jahre weniger auf dem Buckel haben...

 

Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb Mats:

Ich hab vor langen Jahren mal für die Dynamit Nobel zugearbeitet, insofern kenn ich das Prozedere wenn wir an einer Zeichnung, die vom BWB freigegeben war, was ändern wollten. Da konnte es schnell sein, dass eine komplette Qualifikationsrunde gefahren werde musste. Glaubst Du im Ernst das tut sich jemand freiwillig an? Da spricht man mit dem BWB ob sie das wollen, wenn nein, dann bleibt alles beim Alten...

 

Aber ihr habt diese Anfrage nebst Antwort sicher dokumentiert und archiviert? So wie in deinem Beispiel mit dem Hosenbund?

 

Auf diese Beweisvorlage warten ja alle hier, ob HK die aus dem Hut zaubern kann.

Geschrieben (bearbeitet)

 

Ich bezweifle zwar, dass er zu solchen Transferleistungen in der Lage ist (in den unten aufgeführten Fällen geht's um's Baurecht, das ist aber letztendlich egal), aber vielleicht interessiert's ja den einen oder anderen Leser dennoch:

 

https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1998-05-14/VII-ZR-184_97

http://www.howatherm.de/howatherm/files/distributions/49_08_stand_der_technik.pdf

 

 

"Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik von erheblicher Bedeutung. Der Besteller kann redlicherweise erwarten, daß das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen. Der Unternehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsschluß die Einhaltung dieses Standards zu. Es kommt deshalb im allgemeinen auf den Stand der anerkannten Regeln der Technik zur Zeit der Abnahme an."

 

"Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Damit werden die „anerkannten Regeln der Technik“ zum Inhalt des Vertrages. Sie konkretisieren die Verpflichtungen des Auftragnehmers und seinen Liefer- und Leistungsumfang. Dies trifft in gleicher Weise auch für den Werkvertrag nach BG zu, auch wenn die Schuldrechtsreform den Begriff nicht ausdrücklich übernommen hat. Es liegt ein Mangel vor, wenn die Werkleistung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht

 

Auch wenn zwischen den Parteien nicht explizit vereinbart wurde, dass von dem Hersteller der Stand der Technik einzuhalten ist, kann der Kunde darauf vertrauen, dass dieser eingehalten wird. Insoweit gilt die Einhaltung des Standes der Technik als stillschweigend zugesichert. Sollte dieser nicht beachtet worden sein, stellt dies einen Mangel der hergestellten Sache dar."

 

"Zu den Leistungspflichten des Werkunternehmers gehört einerseits die so genannte Hauptpflicht, nämlich die rechtzeitige mangelfreie Herstellung des Werks. Andererseits gehören zu den Leistungspflichten des Werkunternehmers auch Aufklärungs-, Prüfungs- und Beratungspflichten. Demnach wird man die festgestellten Aufklärungs- und Hinweispflichten auch dann einem Werkunternehmer auferlegen müssen, wenn die VOB nicht anwendbar ist. Das bedeutet: Wenn ein Werkunternehmer feststellt, dass ein Mangel im zu erstellenden Werk durch die Ausführung der Arbeiten, wie sie im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, entsteht, dann muss er den Werkhersteller oder das von ihm beauftragte Architekten- oder Planungsbüro auf die entsprechenden Fehler in der Planung hinweisen.

Eine derartige Aufklärungs- und Hinweispflicht wird man somit zu den allgemeinen, bereits aus dem generellen Vertragsverhältnis folgenden Nebenpflichten des Werkunternehmers zählen"

 
Ich gehe dann mal weiterphantasieren. :sleep:
Bearbeitet von German
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb German:

 

... (in den unten aufgeführten Fällen geht's um's Baurecht...

 

 

Man könnte also sagen, es ist - im wörtlichen Sinne - eine ganz andere Baustelle.  :ridiculous:

 

Du kannst gern weiterphantasieren im Hinblick auf die Beratungspflicht.

 

Da die Dokumente aber mindestens NfD sind und die Beschaffung gar nicht durch eine Zivilperson stattfand, sondern unter Hoheitliche Aufgaben fällt, bleibt es hallt Phantasie.

Geschrieben (bearbeitet)

Na gut, Du musst es ja wissen. Bei öffentlichen Auftraggebern wird das Vertragsrecht natürlich vollkommen aufgehoben. Bei dieser bestechenden Argumentation kann man ja gar nicht anders, als den Hut ziehen.

 

Amüsant aber, dass Du meinst, dass hier niemand im dienstlichen Kontext in der Lage ist, die entsprechenden Dokumente einzusehen.

 

Eine weitere Diskussion ist offensichtlich sinnlos, daher schönes Wochenende.

Bearbeitet von German
Geschrieben

Im Maschinenbau und Fahrzeugbau ist es grundsätzlich ähnlich mit dem Stand der Technik. Wer den nicht einhält ist in der Haftung.

 

Wie es militärisch ist, entzieht sich meinen Kenntnissen.

 

Gruß

Makalu

Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb German:

Doch, denn entgegen Deiner Vorstellung hat der Hersteller eine Pflicht zur fachlichen Beratung, insbesondere wenn das erste Mal (für den Waffenbau) neue Herstellungsverfahren und Materialkombinationen eingesetzt werden.

 

Ich bin kein Spezialist für Ausschreibungen im militärischen Bereich... 

 

...aber bei Ausschreibungen für Telekommunikationsequipment im öffentlichen Bereich wird wie folgt vorgegangen:

Der Ausschreibende / Auftraggeber (AG) spricht mit verschiedenen Hersteller über den Stand der Technik und wie mit welchem Equipment diese das Problem lösen würden. Aufgrund der gesammelten Informationen wird dann die Ausschreibung zusammengestellt - oft "hilft" ein externer Berater dabei. Nachdem die Ausschreibung veröffentlicht wird, darf der AG keine Gespräche mit den Anbietern /Auftragnehmer (AN) führen. In der Ausschreibung werden auch die Bedingungen für den Zuschlag angegeben (meist Preis gefolgt von techn. Kriterien). Ab diesem Zeitpunkt dürfen lediglich Bieterfragen gestellt werden, die vom AG beantwortet werden und allen Teilnehmern der Ausschreibung zur Verfügung gestellt werden (die Antworten sind für alle bindend). Größere Änderungen sind nicht mehr möglich. Eine Ausschreibung zurückzuziehen wird im Allgemeinen vermieden. Bei öffentlichen Ausschreibungen müssen bestimmte Laufzeiten eingehalten werden wodurch sich Projekte sich verschieben (könnten).

 

Als AN brauche ich nur die Anforderungen der Ausschreibung (und Bieterfragen) zu berücksichtigen. Wie eine Anforderung erfüllt wird, ist das Problem meiner Firma. "Nice to Have" Funktionen treiben lediglich den Preis für die Lösung nach oben und bringen keinen Vorteil... 

Die Angebote wertet der AG (eventl. zusammen mit dem externen Berater) aus. Sind alle Bedingungen auf dem "Papier" erfüllt, wird man zum Bietergespräch eingeladen und es werden anschließend Tests mit dem Equipment durchgeführt. Diese dienen dazu, festzustellen, ob der Hersteller auch tatsächlich die Bedingungen erfüllt.

 

Zurück zum Gewehr: Wenn in der Ausschreibung keine Anforderungen definiert waren, wie groß der Streukreis nach x Schuss sein darf, dann ist der Hersteller aus dem Schneider...

 

Gruß,

Balutzo

Geschrieben

Wenn es denn so wäre, wäre es ja schön. Dem ist aber nicht so.

 

Das G36 ist damals nicht öffentlich ausgeschrieben worden (genausowenig wie der Rest der letzten Beschaffungen, auch wenn es immer mal eine "Ausschreibung" gab (Beispiel MG5), die aber nur ein bereits mit dem Hersteller zusammen fertig "entwickeltes" Produkt zuliess. Und falls das nicht so war, dann wurde so eine Ausschreibung auch schnell mal zurückgezogen, um eine Teilnahme Dritter unmöglich zu machen), sondern wurde "zusammen" mit der Bundeswehr entwickelt....

Bei den letzten Waffenbeschaffungen bestand während der gesammten Beschaffungsphase intensivster Kontakt zum (einzigen) Waffenhersteller.

 

Und nein, der Hersteller ist nicht aus dem Schneider, denn nach dem Stand der Technik kann ein Kunde erwarten, dass das erworbene Produkt auch bei nicht schriftlich fixierten Produkteigenschaften nicht schlechter ist als andere marktverfügbare Lösungen zum gegebenen Zeitpunkt (siehe oben: stillschweigende Zusicherung, wenn nicht beachtet, dann Mangel der hergestellten Sache), wenn die Ursache des Problems in einer Abweichung vom Stand der Technik begründet ist. Birgt eine vom Hersteller gewählte Produktionsmethode diesbezüglich Gefahren, so muss er den Kunden darüber in Kenntnis setzen und mit ihm vereinbaren, ob dieses Risiko bewusst eingegangen wird - das kann ja aus diversen Gründen (Gewichtsersparnis z.B.) durchaus als Kompromiss gewollt sein. Andernfalls darf er diese Produktionsmethode nicht verwenden, wenn sie zum Vorteil seiner Gewinnmaximierung dem Kunden ein schlechteres Produkt liefert. Diese Information und gemeinsame Entscheidung sollte dann auch entsprechend dokumentiert werden, um im Streitfall (wie jetzt) entsprechend bewiesen werden zu können.

 

Und eben das ist Teil der weiter oben dargelegten Aufklärungs-, Prüfungs- und Beratungspflicht des Herstellers.

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