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IGNORED

WBK abgelehnt! Willkür?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

[...]

Lesen hilft:

Ich habe vom Bundesamt für Justiz schriftlich, daß getilgte Einträge endgültig gelöscht werden und es keine "Schattenregister" für Behörden gibt….

[...]

Verständlich und richtig schreiben auch und noch besser ist es die Zitierfunkton so zu benutzen, dass zwischen Zitat und eigenem Post ein optischer Unterschied besteht.

[...]

----

Die unbeschränkte Auskunft kannst Du dir beim Amtsgericht auf Antrag anschauen. Sie ist 100% identisch mit der Auskunft, welche die Behörde bekommt.

Wie bereits geschrieben: diese Auskunft (die mich aus eigenem Interesse serh interessiert hat) habe ich mir vom BUndesamt für Justiz eingeholt und habe ich hier schriftlich.

Mit den rückbezüglichen Fürwörtern ist es so ein Problem.

Bearbeitet von Godix
Geschrieben (bearbeitet)

Also ich kenne Leute, die sind wegen des Verstoßes gegen KWKG verurteilt worden. Die haben nach Ablauf der 10-Jahresfrist iher WBKs und Jagdscheine wieder erhalten! Einer von denen musste den Klageweg beschreiten, aber auch der hats geschafft!

Was die Alkoholfahrt angeht, müsste der brommer ja schon mal begutachtet worden sein, denn sonst könnte er ja nicht mit LKW und ADR unterwegs sein!

Langer Rede, gar kein Sinn: In diesem Falle hilft nur ein Fachanwalt und ggf. der Gang zum Gericht! Oft hilfts aber schon, wenn ein Anwalt mal hingeht und dem SB erklärt wie die Rechtslage aussieht!

Allen hier , die meinen sie müssten jemanden in die Pfanne hauen, mit aussage wie " wer mit 1,7 Promille noch fahren kann ist Alkohol gewöhnt" oder "bei der Vorgeschichte ist es gut, das Antrag abgelehnt wird" sei gesagt, das ICH hier auf solche A...löcher verzichten kann! Moralapostel und Tüpfelscheißer!

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Kenne jemand der in den 80er Jahren wegen illegalem Waffenbesitz Probleme bekam und 2 mal wegen Alkohol den FS abgeben durfte. 2006 WBK beantragt und ohne Probleme bekommen. Die illegalen waren vom Vater " geerbte" Waffen die nie registriert wurden, Alkohol zumindest in einem der Fälle >1,2 Promille. Aber beim 2. mal wurde das erste mal schon nicht mehr berücksichtigt....................

Geschrieben (bearbeitet)

Lieber Norbert,

ich habe, mal ein bisschen gegoogelt und folgende Einträge in anderen Foren gefunden:

1. GuteFrage.net - kfz Steuer Wirrwarr.. Schufaeintrag ?? http://goo.gl/1aiGif

2. GuteFrage.net - Probleme mit Waffenschrank http://goo.gl/ATw7Dc

3. GuteFrage.net - Teleskopschlagstock und Führen von Schreckschusswaffen im eur. Ausland http://goo.gl/YkXN9g

Sofern Du diese Fragen bei GuteFrage.net gestellt hast bitte ich Dich Deinen Waffenerwerb noch einmal zu überdenken da Du irgendwie Schwierigkeiten hast Ärger aus dem Weg zu gehen.

Bei den ersten beiden Punkten könnte man ja noch mit Ungeschicklichkeit oder Naivität argumentieren, bei Punkt 3, in Kombination mit Deiner 1,7 Promille Trunkenheitsfahrt, dem Diebstahl eines Spielautomaten und des ungerechtfertigten Tankstellenbetruges bekommt Dein Antrag auf eine WBK "Geschmäckle".

Auch wenn die Straftaten verjährt sind, der Tankstellenbetrug eine Verwechselung war so könnte man zu dem Schluss kommen, das Du irgendwie immer in Ärger hineinschlitterst - ob selbstverschuldet oder nicht ist dabei erstmal egal. Tu Dir einen Gefallen und vergiss die Waffenbesitzkarte und den Waffenbesitz, such Dir eine Freizeitbeschäftigung bei dem die Gefahr für Dich und Deine Familie und andere Menschen geringer ist. Erfreue Dich daran, dass Du nach den "Jugendsünden" die Kurve bekommen hast und bei Dir alles im Reinen ist. Die Probleme die Dir ins Haus stehen, wenn irgendein Missgeschick mit einer Deiner Waffen passiert sind, mit dem was Du bisher durchmachen musstest, nicht zu vergleichen.

Entschuldige bitte meine deutlichen Worte Norbert, ab Du erscheinst wirklich nicht zuverlässig, der Sachbearbeiter hat richtig entschieden und ich bezweifele, dass Du die WBK einklagen kannst oder solltest. Akzeptiere die Entscheidung des Sachbearbeiters - egal ob jetzt der "alte Sachbearbeiterhase" oder die "SBine" entschieden hat - geh erstmal davon aus, das die Ihren Job korrekt gemacht haben - glaubst Du im Ernst, das Du so lange warten musstest, weil der SB nix gemacht hat?? Du bist richtig - und ich meine richtig - überprüft worden, mehrfach und von verschiedenen Stellen.

Mein Tip: Spar das Geld für den Anwalt und such Dir ein anderes Hobby.

Bearbeitet von Kohoki
Geschrieben

Lieber Norbert,

ich habe, mal ein bisschen gegoogelt und folgende Einträge in anderen Foren gefunden:

1. GuteFrage.net - kfz Steuer Wirrwarr.. Schufaeintrag ?? http://goo.gl/1aiGif

2. GuteFrage.net - Probleme mit Waffenschrank http://goo.gl/ATw7Dc

3. GuteFrage.net - Teleskopschlagstock und Führen von Schreckschusswaffen im eur. Ausland http://goo.gl/YkXN9g

Sofern Du diese Fragen bei GuteFrage.net gestellt hast bitte ich Dich Deinen Waffenerwerb noch einmal zu überdenken da Du irgendwie Schwierigkeiten hast Ärger aus dem Weg zu gehen.

Bei den ersten beiden Punkten könnte man ja noch mit Ungeschicklichkeit oder Naivität argumentieren, bei Punkt 3, in Kombination mit Deiner 1,7 Promille Trunkenheitsfahrt, dem Diebstahl eines Spielautomaten und des ungerechtfertigten Tankstellenbetruges bekommt Dein Antrag auf eine WBK "Geschmäckle".

Auch wenn die Straftaten verjährt sind, der Tankstellenbetrug eine Verwechselung war so könnte man zu dem Schluss kommen, das Du irgendwie immer in Ärger hineinschlitterst - ob selbstverschuldet oder nicht ist dabei erstmal egal. Tu Dir einen Gefallen und vergiss die Waffenbesitzkarte und den Waffenbesitz, such Dir eine Freizeitbeschäftigung bei dem die Gefahr für Dich und Deine Familie und andere Menschen geringer ist. Erfreue Dich daran, dass Du nach den "Jugendsünden" die Kurve bekommen hast und bei Dir alles im Reinen ist. Die Probleme die Dir ins Haus stehen, wenn irgendein Missgeschick mit einer Deiner Waffen passiert sind, mit dem was Du bisher durchmachen musstest, nicht zu vergleichen.

Entschuldige bitte meine deutlichen Worte Norbert, ab Du erscheinst wirklich nicht zuverlässig, der Sachbearbeiter hat richtig entschieden und ich bezweifele, dass Du die WBK einklagen kannst oder solltest. Akzeptiere die Entscheidung des Sachbearbeiters - egal ob jetzt der "alte Sachbearbeiterhase" oder die "SBine" entschieden hat - geh erstmal davon aus, das die Ihren Job korrekt gemacht haben - glaubst Du im Ernst, das Du so lange warten musstest, weil der SB nix gemacht hat?? Du bist richtig - und ich meine richtig - überprüft worden, mehrfach und von verschiedenen Stellen.

Mein Tip: Spar das Geld für den Anwalt und such Dir ein anderes Hobby.

Das erste war als der Zoll angefangen hat die Kfz Steuer zu übernehmen und nicht mehr das Finanzamt. Da ging alles drunter und drüber und die Zollstelle EW hat vergessen einzuziehen was jedes Jahr so war, und Zoll Potsdam keine Peilung gehabt von Zoll Ew und schickt mir Vollstreckungsbescheid was sich im nachhinein alles geklärt hat und sogar ne Entschuldigung von denen kam. Ich wollte nur wissen ob ich gleich in der Schufa steh mehr nicht ?

zu 2. Meine Schwiegereltern wohnen halt mit im Haus, sind weit über 70 und warum sollten sie nicht Angst haben wenn Waffen im Haus sind? Soll vorkommen bei Leuten die im Krieg groß geworden sind und von den Russen verfolgt und mit Waffengewalt misshandelt wurden.

Zu 3. Ich bin Fernfahrer, hatte immer einen Schlagstock dabei zur Selbstverteidigung. LkW Fahrer werden nunmal überfallen im Ausland und die Überlegung meine SSW deswegen mitzunehmen ist doch nichts schlimmes. Die Frage war ob es deswegen im Ausland Ärger geben könnte. Und ich glaube ja.

Sicher kommt gleich wieder solch super schlauer Spruch "na denn nimmst du sicher auch die scharfe Waffe mit"

Was ist an den Fragen schlimmes dran? Ich werd die mal bei gute Frage löschen. Geht ja mal garnich!! Hab ich jetzt schon das zweite mal hier gelesen. Aus sowas schließen sich nämlich nur irgendwelche Vorurteile.

Geschrieben (bearbeitet)

Hier wirds ja langsam so wie in dem premierten Film " Das Leben der Anderen " .... :icon13:

Angebrachter wäre doch man würde auf der "Sachebene" bleiben ....

Bearbeitet von Gonzzo
Geschrieben

Und an alle die gerätselt haben über den Einstellungsparagraphen wegen des Tankbetruges.

Es wurde eingestellt nach §153 stpo. Hab ich in meinen Unterlagen heraus gelesen.

Auch wenn ich bis heute nicht weiss wann und wo das war, hat es sich jetzt ja wohl damit erledigt, so wie ich hier gelesen hab.

Dann ist es eben so und der Sb meinte ja ich sollte in 3 Jahren nochmal bei ihm vorsprechen, denn kann er mit mir nochmal darüber reden.

Naja wers glaubt :rotfl2:

Aber ist ja nun auch kein Weltuntergang. Im Verein kann ich ja trotzdem bleiben. Das sind nämlich mit oder ohne Wbk alles super nette Kameraden :victory:

Geschrieben (bearbeitet)

Alles führt wieder dazu, das hier selbsternannte Sachbearbeiter und Erbsenzähler die völlig desolate und m.E.willkürliche Verfahrensweise des Sachbearbeiters im vermutlich ebenfalls willkürlichen Ergebnis für richtig halten..

Fachanwalt nehmen und gegen den Bescheid angehen -das ist alles was ich dem TS dazu sage.

Für mich sieht das nach Schikane aus-- unter dem Grundsatz so wenig Waffen wie möglich ins Volk- werden vom SB Sachen an den Haaren herbeigezogen die dem TS den Erwerb der WBK so sauer machen sollen das er aufgibt und weitere Anstrengungen diesbezüglich frustriert einstellt.

Keiner hier kennt den TS persönlich-- trotzdem wird ihm von mehreren Forenmitgliedern alles mögliche unterstellt und er wird hier quasi als Asozialer dargestellt.

Erstmal ist alles was der SB gemacht hat für den Popo und dieser ist ja wohl ein Musterbeispiel von genau dem SB den wir uns wünschen--Fristen nicht eingehalten,verschleppte Verfahrensweise, vielleicht auch Willkür usw.-- hat der TS überhaupt schon den schriftlichen Bescheid?

Klar KANN man wegen jedem Müll ein Fass aufmachen...muss man aber nicht.

Einmal besoffen im Auto-- vor xxx Jahren,unter welchen Umständen auch immer, ein Diebstahl -ok- aber dann quasi lebenslänglich nicht zuverlässig sein -- das ist doch ausgemachter Blödsinn--selbst WENN das rechtlich eine Grundlage sein sollte/könnte, ist das imho gegen den gesunden Menschenverstand-- ich bin übrigens selbst nicht vorbestraft und bewege mich eigentlich auch in ganz gut situierten Kreisen.Aber ich kenne einige Leute die durchaus mal solche oder ähnliche Fehler gemacht haben. Wenn sich jemand geläutert zeigt -Genau dazu wird der GG wohl die Verjährungsfristen/Löschungen in welchen Register auch immer gedacht haben,ist derjenige in meinen Augen genau so zu behandeln und moralisch einwandfrei wieder hergestellt wie die Unken die hier quaken und die sich hier anscheinend für moralisch/sozial dem TS überlegen fühlen.

Genau diese Verhaltensweisen und Bewertungen von Menschen die oft nur den Stein auf andere werfen haben weil ihre eigenen Sünden nicht öffentlich wurden machen mich krank.

Und selbst wenn das eigene Verhalten moralisch/rechtlich immer korrekt gewesen sein sollte kann man den Mund halten und sich auf sachliche Aussagen beschränken.

Bearbeitet von nymikel64
Geschrieben (bearbeitet)

Alles führt wieder dazu, das hier selbsternannte Sachbearbeiter und Erbsenzähler die völlig desolate und m.E.willkürliche Verfahrensweise des Sachbearbeiters im vermutlich ebenfalls willkürlichen Ergebnis für richtig halten..

Fachanwalt nehmen und gegen den Bescheid angehen -das ist alles was ich dem TS dazu sage.

Für mich sieht das nach Schikane aus-- unter dem Grundsatz so wenig Waffen wie möglich ins Volk- werden vom SB Sachen an den Haaren herbeigezogen die dem TS den Erwerb der WBK so sauer machen sollen das er aufgibt und weitere Anstrengungen diesbezüglich frustriert einstellt.

Keiner hier kennt den TS persönlich-- trotzdem wird ihm von mehreren Forenmitgliedern alles mögliche unterstellt und er wird hier quasi als Asozialer dargestellt.

Erstmal ist alles was der SB gemacht hat für den Popo und dieser ist ja wohl ein Musterbeispiel von genau dem SB den wir uns wünschen--Fristen nicht eingehalten,verschleppte Verfahrensweise, vielleicht auch Willkür usw.-- hat der TS überhaupt schon den schriftlichen Bescheid?

Klar KANN man wegen jedem Müll ein Fass aufmachen...muss man aber nicht.

Einmal besoffen im Auto-- vor xxx Jahren,unter welchen Umständen auch immer, ein Diebstahl -ok- aber dann quasi lebenslänglich nicht zuverlässig sein -- das ist doch ausgemachter Blödsinn--selbst WENN das rechtlich eine Grundlage sein sollte/könnte, ist das imho gegen den gesunden Menschenverstand-- ich bin übrigens selbst nicht vorbestraft und bewege mich eigentlich auch in ganz gut situierten Kreisen.Aber ich kenne einige Leute die durchaus mal solche oder ähnliche Fehler gemacht haben. Wenn sich jemand geläutert zeigt -Genau dazu wird der GG wohl die Verjährungsfristen/Löschungen in welchen Register auch immer gedacht haben,ist derjenige in meinen Augen genau so zu behandeln und moralisch einwandfrei wieder hergestellt wie die Unken die hier quaken und die sich hier anscheinend für moralisch/sozial dem TS überlegen fühlen.

Genau diese Verhaltensweisen und Bewertungen von Menschen die oft nur den Stein auf andere werfen haben weil ihre eigenen Sünden nicht öffentlich wurden machen mich krank.

Und selbst wenn das eigene Verhalten moralisch/rechtlich immer korrekt gewesen sein sollte kann man den Mund halten und sich auf sachliche Aussagen beschränken.

Guten Abend,

Nein der TS hat noch keinen Bescheid. Und vor Ablauf der nächsten 8 Monate wird da auch nichts kommen, denn meinen Ablehnungsbescheid werden sicher auch nochmal 200 Leute überfliegen müssen sowie schon vorher meinen BZR Auszug.

Trotzdem finde ich die Unterhaltung hier sehr interessant sowie positiv als auch negativ.

Warum sollen manche Leute hier auch nicht ihre Bedenken äußern, ich finde das nicht mehr wie richtig, denn es sind genug Dinge passiert.

Ich war einen Tag nach Winnenden dort an der Schule und das prägt.

Nur bin ich nicht in die Twin Towers geflogen und verlange jetzt Mitleid weil ich keinen Pilotenschein mehr kriege.!

Es sind schlicht Dinge die menschlich passieren aber man lernt daraus.

Zumal die Trunkenheitsfahrt mir incl. Mpu, Privatpsychologische Beratung, Strafe vom Gericht und noch unzählige andere Dinge die dazu kommen um die 8000 Euro gekostet hat plus den Verlust des Jobs incl. 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt.

Und wer nicht grad Millionär ist dem zieht sowas für ne Weile ganz schön zu Boden.

Zudem macht mir der Schützenverein seit 3 Jahren viel Spass. Ich habe schon beim Bund gut geschossen und freue mich das es 20 Jahre später im Verein immer noch so ist. Und wer mit Makarov besser schießt wie er wirft weiß wovon ich rede. Allerdings dem 357 Taurus kann man nichts nachsagen, er ist auch als ungepflegte Vereinshure immer zuverlässig.

Will damit sagen wenn man bemüht ist Ziele zu erreichen im Verein, möchte man auch irgendwann mal seine eigene Waffe haben, die nicht bei einmal Abzug betätigen 4 Schuss auslöst. Das weiß ja hier auch jeder selber.

Widerum kenne ich auch genug Sportschützen wo ich nicht verstehe das die ne Wbk haben, zuverlässiger wie ich oder nicht, aber haben über 10 Waffen im Schrank und fahren das ganze Jahr nicht einmal schießen!!. Im Bdmp brauch man scheinbar keine Nachweise bringen oder versteh ich das falsch?

Und nur um eine scharfe Waffe geht es mir nicht, ich wohne 5 km von der polnischen Grenze und um so weiter man rein fährt, um so schöner und billiger werden sie. Und einen Schrank sowie überlastete Sb spart man sich auch.

Nur ist das ja nicht Sinn und Zweck sowie illegal was aber vielen in unserer Region hier eh nicht interessiert.

Und deswegen meine ich wenn die nächste Instanz mit anwaltlicher Hilfe auch meint mir gehört keine Waffe zugeschrieben, dann will ich auch keine haben !!

Bearbeitet von brommer28
Geschrieben (bearbeitet)
... Und selbst wenn das eigene Verhalten moralisch/rechtlich immer korrekt gewesen sein sollte...

Gibt es nicht. Keiner kann den ersten Stein werfen. Und wenn er das glaubt macht er sich was vor. Das hat sogar der Gesetzgeber erkannt und deswegen jedem die 2. Chance eingeräumt.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben (bearbeitet)

>Widerum kenne ich auch genug Sportschützen wo ich nicht verstehe das die ne Wbk haben, zuverlässiger wie ich oder nicht, aber haben über 10 Waffen im Schrank und fahren das ganze Jahr nicht einmal schießen!!.

Herr Lehrer, ich weiss was!

:D

Bist wohl Babysitter bei denen, dass du das so genau weißt?

Bearbeitet von tar
Geschrieben

Und das soll im BZRG stehen? Möglich wäre, dass der "Diebstahl" eine Tilgungsfrist von 15 Jahren hat, aber dann war es sicher ein bisschen mehr als der Diebstahl von Äpfeln? Ansonsten müsste das schon aus dem BZRG getilgt sein.

Ihr wisst aber schon, dass die Waffenbehörde Führungszeugnisse mit Belegart "0" bekommt. Das heißt, dass da alles drin stehen bleibt, selbst wenn es längst verjährt ist. Berücksichtigung findet es dann natürlich nur bedingt, aber wissen tun sie's.
Geschrieben (bearbeitet)

Ich schau in die Gesetze (vom BZRG) und da steht, irgendwann ist alles gelöscht oder man sorgt selbst für Nachschub. Jetzt sollen Waffenbehörden doch tatsächlich Infos bekommen, mit denen sie nichts anfangen können und die sie laut Gesetz zum BZRG gar nicht haben dürften (Ausnahme: alte Akten die noch herumschwirren). Wo ist der Nutzen?

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Möglich wäre: im BZR Auszug für den kl. WS stand es noch drin. Die SB hat aber entschieden, dass der TS trotzdem Zuverlässig ist. Bei der Beantragung der WBK ist das BZR wieder sauber, aber die Einstellung nach 153 im Verfahrensregister ist dazugekommen. Die Aktenzeichen der alten Verfahren sind ja jetzt aktenkundig. Also fordert der SB alles an. Und das kann schon mal ein paar Monate dauern...

Geschrieben

>Widerum kenne ich auch genug Sportschützen wo ich nicht verstehe das die ne Wbk haben, zuverlässiger wie ich oder nicht, aber haben über 10 Waffen im Schrank und fahren das ganze Jahr nicht einmal schießen!!.

Herr Lehrer, ich weiss was!

:D

Bist wohl Babysitter bei denen, dass du das so genau weißt?

Na das nun nicht, aber ich weiß es einfach weil ich sie gut kenne. Hat mir aber nichts anzugehen, find ich nur unlogisch.

Geschrieben

Eben nicht. Es wird nicht für immer im BZR gespeichert.

Hier kann ich nur auf meinen Satz von oben verweisen:

Ich habe vom Bundesamt für Justiz schriftlich, daß getilgte Einträge endgültig gelöscht werden und es keine "Schattenregister" für Behörden gibt….

​Gelöscht ist gelöscht - ich habe diese Anfrage an das BZRG ebenso wie LKA damals über einen Anwalt stellen lassen…..ich denke, die Antwort sollte schon verlässlich sein.

Ich weiss auch nicht, was eine "Belegart 0" sein soll……es gibt ein Führungszeugnis und die uneingeschränkte Auskunft aus dem BZRG. Genau die fordert die Behörde an und genau die kann der Betroffene am Amtsgerichts einer Wahl einsehen.

Geschrieben (bearbeitet)

Hi!

Klingt für mich so, dass sich der kleine Aufwand für einen Widerspruch und die Kosten für das Klageverfahren auf jeden Fall lohnen.

1. Die Behörde - und das wird meist nicht der zuvor entscheidende Sachbearbeitermachen - muss auf den Widerspruch hin nochmal prüfen und die Begründung auf Stichhaltigkeit prüfen.

2. Die evt. dann anschließende Klage kann dem Gericht die Möglichkeit geben, den Bescheid in der Gestalt des Widerpsruchsbescheides dann nochmal auf Fehler prüfen. Danach sollte Rechtsfrieden einkehren, auch der Threadstarter hat dies erkannt.

Ich halte den Verfahrensausgag für offen, tendiere zu einem Anspruch des Threadstarters auf Erteilung der WBK, da sich die Behörde - wohl - durch die Entscheidung zum kleinen WS selbst in der Frage der Zuverlässigkeit gebunden haben könnte und nach dem SV nichts neues Negatives danach hinzugekommen ist.

Die Klagebgründung und die Gerichtsentscheidung hier zu posten - gern auch teilgeschwärzt - würde mir sehr helfen, meinen Horizont zu erweitern.

Bearbeitet von webnotar
Gast
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