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Kohoki

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Über Kohoki

  • Geburtstag 17.11.1975

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    GUNWORKS SBR556

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  1. Für alle Jäger unter uns denen eine 2 Patronen Begrenzung in die WBK geschrieben wurde: http://prolegal.de/index.php/archiv/topmeldungen/194-prolegal-e-v-informiert Summasumarum: "Das Waffengesetz gibt dieses Verbot nicht her und daher kann die Waffenbehörde kein allgemeines sachliches Verbot für die Benutzung von Magazinen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 2 Patronen für den Jäger herleiten."
  2. Wenn man bedenkt, das Herr Ambacher versucht unseren Standpunkt zu vertreten...bei 5:40 ist es kurz interessant, leider wird nicht deutlich klargestellt, das sowohl der Erfurt, als auch der Winnenden Amoklauf nicht von einem Legalwaffenbesitzer durchgeführt wurde...
  3. Blöd nur wenn die Vereinsvorsitzenden sich aufgrund von Unwissenheit und Unsicherheit nicht trauen die regelmäßige Teilnahme am Schießsport zu bestätigen. Mit dem eigenen Schießbuch ist man auf der sicheren Seite.
  4. @Kesaro Lies mal Post 206 genau durch, im Gegensatz zum "BDS Newsletter" ist eine Verwaltungsvorschrift rechtlich bindend. Es gibt keine" Schießbuchpflicht", aber eine Nachweispflicht! Der Nachweis kann sowohl durch den Verein/Verband als auch durch ein persönliches Schießbuch erfolgen. Ich führe liebe ein Schießbuch als mich auf Verein und Verband zu verlassen. Das hat mit vorauseilendem Gehorsam nichts zu tun sondern mit Selbstbestimmung.
  5. Ich reiße Euch nur ungern aus den spekulativen Wolken in denen die meisten von Euch hier unterwegs sind, aber die gesetzliche Pflicht einen schießsportlichen Nachweis zu führen ist bereits rechtlich in einer Verwaltungsvorschrift verankert worden: Wenn jemand einen unbequemen Sachbearbeiter hat, kann bei einer Bedürfnisüberprüfung ein fehlendes Schießbuch dem Sportschützen gegenüber sehr negativ ausgelegt und das Bedürfnis in Frage gestellt werden, sofern der Verein in dem man tätig ist nicht gewillt ist die regelmäßige schießsportliche Aktivität nachzuweisen. Ergo: Entweder Schießsportnachweis durch Verein oder Schießbuch führen. Steht man blank dar hat der Sachbearbeiter leichtes Spiel. Ich würde grundsätzlich das Schießbuch bevorzugen, da man auf dieses einen Einfluss nehmen kann und weniger von anderen Personen abhängig ist. Im Vereinsleben gibt es zu oft die Vereinsmeierei, oder den Nasenfaktor und man kann sich nicht immer 100% auf die Ausstellung eines entsprechenden Nachweises verlassen.
  6. Kohoki

    Brownells Deutschland

    Geile Preisgestaltung: http://www.brownells-deutschland.de/epages/Deutschland.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/Deutschland/Products/54519714000021/SubProducts/714000021 ich hab noch einen für AR-10 DPMS Anschluss über, neu und unbenutzt, in USA gekauft und mitgebracht,...liegt neu und unbenutzt im Regal...aus meinem DPMS AR-10 Prokjekt ist nix geworden...
  7. Lieber Norbert, ich habe, mal ein bisschen gegoogelt und folgende Einträge in anderen Foren gefunden: 1. GuteFrage.net - kfz Steuer Wirrwarr.. Schufaeintrag ?? http://goo.gl/1aiGif 2. GuteFrage.net - Probleme mit Waffenschrank http://goo.gl/ATw7Dc 3. GuteFrage.net - Teleskopschlagstock und Führen von Schreckschusswaffen im eur. Ausland http://goo.gl/YkXN9g Sofern Du diese Fragen bei GuteFrage.net gestellt hast bitte ich Dich Deinen Waffenerwerb noch einmal zu überdenken da Du irgendwie Schwierigkeiten hast Ärger aus dem Weg zu gehen. Bei den ersten beiden Punkten könnte man ja noch mit Ungeschicklichkeit oder Naivität argumentieren, bei Punkt 3, in Kombination mit Deiner 1,7 Promille Trunkenheitsfahrt, dem Diebstahl eines Spielautomaten und des ungerechtfertigten Tankstellenbetruges bekommt Dein Antrag auf eine WBK "Geschmäckle". Auch wenn die Straftaten verjährt sind, der Tankstellenbetrug eine Verwechselung war so könnte man zu dem Schluss kommen, das Du irgendwie immer in Ärger hineinschlitterst - ob selbstverschuldet oder nicht ist dabei erstmal egal. Tu Dir einen Gefallen und vergiss die Waffenbesitzkarte und den Waffenbesitz, such Dir eine Freizeitbeschäftigung bei dem die Gefahr für Dich und Deine Familie und andere Menschen geringer ist. Erfreue Dich daran, dass Du nach den "Jugendsünden" die Kurve bekommen hast und bei Dir alles im Reinen ist. Die Probleme die Dir ins Haus stehen, wenn irgendein Missgeschick mit einer Deiner Waffen passiert sind, mit dem was Du bisher durchmachen musstest, nicht zu vergleichen. Entschuldige bitte meine deutlichen Worte Norbert, ab Du erscheinst wirklich nicht zuverlässig, der Sachbearbeiter hat richtig entschieden und ich bezweifele, dass Du die WBK einklagen kannst oder solltest. Akzeptiere die Entscheidung des Sachbearbeiters - egal ob jetzt der "alte Sachbearbeiterhase" oder die "SBine" entschieden hat - geh erstmal davon aus, das die Ihren Job korrekt gemacht haben - glaubst Du im Ernst, das Du so lange warten musstest, weil der SB nix gemacht hat?? Du bist richtig - und ich meine richtig - überprüft worden, mehrfach und von verschiedenen Stellen. Mein Tip: Spar das Geld für den Anwalt und such Dir ein anderes Hobby.
  8. Nein, es handelt sich nicht um Willkür. Der TS hat sich in der Vergangenheit mehrfach als "nicht zuverlässig" erwiesen. Verjährt oder nicht, der SB hat letztendlich richtig entschieden. Alkohol am Steuer und Diebstahl passt mit Waffenbesitz nicht zusammen.
  9. Kohoki

    Brownells Deutschland

    Fünf Alternativen die mir auf Anhieb einfallen: www.kingshot.de www.gun-parts-germany.de/ www.Ho*ne*arms.de www.waffencentrale.de www.tactical-arms.eu www.dharkon.com Mit allen kann man "arbeiten".
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