Zum Inhalt springen

brommer28

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    24
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von brommer28

  1. Ja habe auch nochmal sicherheitshalber vorhin bei der Waffenbehörde angerufen. Die Kaliberangabe bzw. Waffe die man einträgt im Bedürfnis ist ihm völlig Wurscht. Hauptsache die erworbene Waffe und das Kaliber wird in einer Disziplin in dem jeweiligen Verband geschossen. Gruß brommer28
  2. Ja ok, ich seh schon, meine Frage war wohl etwas daneben aber bei den Behörden weiß man ja nie. Trotzdem Danke für die hilfreichen und lustigen Antworten. Denn kann ich den K98 ja dann ohne Bedenken erwerben ohne das die mir nen Strick drehen zwecks kleinerem Kaliber im Bedürfnis. Wäre auch schade drum alleine schon wegen dem Preis, da der hoch betagte Vereinskamerad damit nicht mehr schiessen kann und ihn kostengünstig abgeben will. Gruß brommer28
  3. Hallo, Ich bekomme jetzt eine gelbe WBK, die ja meines Wissens nach ohne Voreintrag ist. Nun habe ich aber Bedenken das ich einen K98 Mehrlader im Kal. 8x57IS dort eingetragen bekomme, da ich damals auf meinem bei der Behörde abgegeben Bedürfnisses Repetierbüchse in 6,5x55 eingetragen hatte, weil ich den im Verein auch geschossen hatte und mir Anfangs auch erst einen Schweden Mauser kaufen wollte. Im WBK Antrag selbst hatte ich aber unter der Rubrik " Ich möchte/habe folgende Schusswaffen/Munition erwerben/erworben " eingetragen : Repetierbüchse Kal. 6,5x55 oder 8x57IS Kann mir vielleicht jemand helfen was die Behörde davon jetzt als bindend ansieht oder ist es auf gelb sowieso egal was man als erstes für ein Langwaffenkaliber dort eintragen lässt ? Vielen Dank im vorraus
  4. Man kann das natürlich ausschweifen bis get no. Aber streiten musst du dich schon mit Cobb worauf ich nämlich keine Lust und Zeit habe und auch vorbeugen will das man den Thread hier nicht auch noch schließt, weil dann erfährt niemand das Endergebnis. Zumal ich bei euch beiden gemerkt habe, daß der Klügere nachgegeben hat. Wie du schon geschrieben hast lass ich es gut sein und melde mich wenn mein FA seine Sache gut gemacht hat oder die Schlacht verloren wurde. Sei denn irgendwer hat noch ne sachliche Frage
  5. Das hat unser Vereinspräsident mir heute auch geraten. Er hat mir auch genau gesagt was ich ins Einschreiben an seinen Vorgesetzten reinschreiben soll. Aber da soll man nun draus schlau werden, einem dem sie gestern die FE abgenommen haben wegen hoher Promille, nimmt einen Tag später bei einer Verkehrskontrolle einem anderen Alkoholsünder die FE ab mit Schusswaffe. Und dem Normalbürger wird das nach 13 Jahren noch vorgehalten. OK anderer Sachverhalt sehe ich ein, macht aber Kopfschmerzen. Naja mal alles nicht so ernst sehen, abwarten und wenns letztendlich keine Wbk gibt ist es, wie schon geschrieben, auch kein Weltuntergang.
  6. War nur ironisch gemeint. Der Unterschied zw. Vergehen und Owi ist mir schon bewusst. Meinte damit nur ne absolut weiße Weste hat wohl keiner. Und das mit dem eingestellten Verfahren zwecks Verwechslung kann jeden passieren, auch dir.
  7. Also hat die Sb ine einen Fehler gemacht ?! Kannst du mir darauf sachlich antworten ? Von lügen stand hier noch nirgendwo was. Es geht hier doch um die Delikte bzw über irgendwelche Verjährungsfristen! Und nebenbei du hast wohl noch nieeeee gelogen stimmts? Und wenn du mal am Straßenrand gepinkelt hast dann hat deine weiße Weste jetzt gelbe Flecken, das ist nämlich strafbar. Ich würde die Wbk jetzt ganz schnell freiwillig abgeben, wenn es so ist, oder kannst du mit diesem schlechten Gewissen leben? Zu den Polizeidelikten die ich hier gelesen habe, habe ich heute mal einen alten Kumpel von mir, der Polizist ist, im Schützenverein interviewt wie das damals mal bei ihm war als er privat mit 1,9 Promille von seinen eigenen Kollegen gestoppt wurde. Er sagte mir das er lediglich 1 Jahr lang Beifahrer war bis er seine MPU bestanden hatte. Seinen Dienst "mit Waffe" hat er ganz normal weiter gemacht.! Ob er zusätzlich ein Disziplinarverfahren o.ä. bekam hab ich ihm jetzt nicht gefragt. Kann ich aber nachholen wems interessiert
  8. So genau konnte ich als Laie das ja nicht wissen, das der den Ausdruck von der Sb ine liest Ich bin halt nach viel googeln und zahlreich zu lesenden Beispielen im Netz, davon ausgegangen, das wer bei einem kl. Ws als zuverlässig gilt, das auch bei der Wbk ist !? So hatte mir die Sb das damals auch bestätigt. Sie zählte mir wortwörtlich auch diese Delikte auf und meinte nur sie ersehe mich trotz dessen als waffenrechtlich zuverlässig und legte mir nahe das ich auch zusehen sollte das es so bleibt! Und die Frau war 20 Jahre in der Waffenbehörde. Hat diese Sb ine jetzt waffenrechtlich einen gravierenden Fehler begangen ?? Zumal ja noch zusätzlich zu ersehen ist, das der Antragsteller sich jetzt schon zusätzlich 3 Jahre korrekt mit waffenrechtlicher Erlaubnis zum Führen von Waffen (auch wenn "nur SSW") verhält. Und das so ein eingestelltes Verfahren von letztem Jahr jetzt alles in den Schatten stellt finde ich krass übertrieben. Zudem ich bis heute nicht weiß wann das war und um was es da überhaupt ging, da ich nie verhört wurde.
  9. Noch gibt es keinen Grund zum anstoßen. Und wenn der Sb mir nicht bis Ende nächster Woche endlich den Ablehnungsbescheid schickt, auf den mein Anwalt wartet, werd ich wirklich allmählich darüber nachdenken wenigstens erstmal die ganze Geschichte seinem Vorgesetzen zu verklickern und die Untätigskeitsklage denn im nachhinein doch noch zu stellen. Scheinbar will er es ja so. Nunja ich will keinem Menschen was schlechtes, auch hab ich viel Geduld. Aber nachdem man ja überall im Netz liest" jo bei mir in BW 4 Wochen, in Berlin 6 Wochen, in Rpl haben se nach 5 Wochen ne U Klage gestellt und eine Woche später war alles da. usw" kriegt man Kopfschmerzen. Und ich hab nich 6 Morde vertuschen wollen das man an mein bisschen Murks fast 9 Monate dran rum wundert. Sei denn die Stasi gibt irgenwelche Akten von mir erst im Jahre 2059 frei. Jeder fängt mal an, das Waffg ist nicht einfach und die WaffverV erst recht nicht, trotzdem sehe und höre ich beim Sb, er stottert wenn man etwas sachlich wird, er quatscht nur Dünnes wenn er gestresst wird, und quakt widersprüchliches Zeug um Zeit zu gewinnen Macht doch keinen Sinn, er muss doch aber, ob positiv oder negativ, irgendwann mal die Mutterbrust verlassen und alleine trinken bzw. entscheiden. Ich würde da gerne mal Mäuschen spielen wollen. Täte mich echt interessieren. Und ist mir auch völlig Wurscht ob er hier mit liest oder nicht. Anzeigen wegen Verleumdung kann er mich nicht, denn es ist nichts gelogen was ich hier schreibe. Er soll einfach nur ausse Puschen kommen, in seinem eigenen Interesse. Einen Anwalt hab ich scharf gemacht auf eigene Bezahlung, der andere läuft parallel über Rechtschutz. Bin gespannt was bei raus kommt!! Nur ohne Bescheid wird wohl keiner was verdienen .
  10. Vielen Dank. Das werde ich selbstverständlich tun. Bei dem langem Thread hier wäre es ja auch schade wenn das Ergebnis offen bleiben würde Gruss Norbert
  11. Na das nun nicht, aber ich weiß es einfach weil ich sie gut kenne. Hat mir aber nichts anzugehen, find ich nur unlogisch.
  12. Guten Abend, Nein der TS hat noch keinen Bescheid. Und vor Ablauf der nächsten 8 Monate wird da auch nichts kommen, denn meinen Ablehnungsbescheid werden sicher auch nochmal 200 Leute überfliegen müssen sowie schon vorher meinen BZR Auszug. Trotzdem finde ich die Unterhaltung hier sehr interessant sowie positiv als auch negativ. Warum sollen manche Leute hier auch nicht ihre Bedenken äußern, ich finde das nicht mehr wie richtig, denn es sind genug Dinge passiert. Ich war einen Tag nach Winnenden dort an der Schule und das prägt. Nur bin ich nicht in die Twin Towers geflogen und verlange jetzt Mitleid weil ich keinen Pilotenschein mehr kriege.! Es sind schlicht Dinge die menschlich passieren aber man lernt daraus. Zumal die Trunkenheitsfahrt mir incl. Mpu, Privatpsychologische Beratung, Strafe vom Gericht und noch unzählige andere Dinge die dazu kommen um die 8000 Euro gekostet hat plus den Verlust des Jobs incl. 3 Monate Sperre vom Arbeitsamt. Und wer nicht grad Millionär ist dem zieht sowas für ne Weile ganz schön zu Boden. Zudem macht mir der Schützenverein seit 3 Jahren viel Spass. Ich habe schon beim Bund gut geschossen und freue mich das es 20 Jahre später im Verein immer noch so ist. Und wer mit Makarov besser schießt wie er wirft weiß wovon ich rede. Allerdings dem 357 Taurus kann man nichts nachsagen, er ist auch als ungepflegte Vereinshure immer zuverlässig. Will damit sagen wenn man bemüht ist Ziele zu erreichen im Verein, möchte man auch irgendwann mal seine eigene Waffe haben, die nicht bei einmal Abzug betätigen 4 Schuss auslöst. Das weiß ja hier auch jeder selber. Widerum kenne ich auch genug Sportschützen wo ich nicht verstehe das die ne Wbk haben, zuverlässiger wie ich oder nicht, aber haben über 10 Waffen im Schrank und fahren das ganze Jahr nicht einmal schießen!!. Im Bdmp brauch man scheinbar keine Nachweise bringen oder versteh ich das falsch? Und nur um eine scharfe Waffe geht es mir nicht, ich wohne 5 km von der polnischen Grenze und um so weiter man rein fährt, um so schöner und billiger werden sie. Und einen Schrank sowie überlastete Sb spart man sich auch. Nur ist das ja nicht Sinn und Zweck sowie illegal was aber vielen in unserer Region hier eh nicht interessiert. Und deswegen meine ich wenn die nächste Instanz mit anwaltlicher Hilfe auch meint mir gehört keine Waffe zugeschrieben, dann will ich auch keine haben !!
  13. Und an alle die gerätselt haben über den Einstellungsparagraphen wegen des Tankbetruges. Es wurde eingestellt nach §153 stpo. Hab ich in meinen Unterlagen heraus gelesen. Auch wenn ich bis heute nicht weiss wann und wo das war, hat es sich jetzt ja wohl damit erledigt, so wie ich hier gelesen hab. Dann ist es eben so und der Sb meinte ja ich sollte in 3 Jahren nochmal bei ihm vorsprechen, denn kann er mit mir nochmal darüber reden. Naja wers glaubt Aber ist ja nun auch kein Weltuntergang. Im Verein kann ich ja trotzdem bleiben. Das sind nämlich mit oder ohne Wbk alles super nette Kameraden
  14. Das erste war als der Zoll angefangen hat die Kfz Steuer zu übernehmen und nicht mehr das Finanzamt. Da ging alles drunter und drüber und die Zollstelle EW hat vergessen einzuziehen was jedes Jahr so war, und Zoll Potsdam keine Peilung gehabt von Zoll Ew und schickt mir Vollstreckungsbescheid was sich im nachhinein alles geklärt hat und sogar ne Entschuldigung von denen kam. Ich wollte nur wissen ob ich gleich in der Schufa steh mehr nicht ? zu 2. Meine Schwiegereltern wohnen halt mit im Haus, sind weit über 70 und warum sollten sie nicht Angst haben wenn Waffen im Haus sind? Soll vorkommen bei Leuten die im Krieg groß geworden sind und von den Russen verfolgt und mit Waffengewalt misshandelt wurden. Zu 3. Ich bin Fernfahrer, hatte immer einen Schlagstock dabei zur Selbstverteidigung. LkW Fahrer werden nunmal überfallen im Ausland und die Überlegung meine SSW deswegen mitzunehmen ist doch nichts schlimmes. Die Frage war ob es deswegen im Ausland Ärger geben könnte. Und ich glaube ja. Sicher kommt gleich wieder solch super schlauer Spruch "na denn nimmst du sicher auch die scharfe Waffe mit" Was ist an den Fragen schlimmes dran? Ich werd die mal bei gute Frage löschen. Geht ja mal garnich!! Hab ich jetzt schon das zweite mal hier gelesen. Aus sowas schließen sich nämlich nur irgendwelche Vorurteile.
  15. Das sehe ich ja genauso. Zumal ich ja schon eine waffenrechtliche Erlaubnis habe (ob nun zum führen einer SSW oder zum Besitz einer scharfen Waffe ist ja völlig Rille) Aber das ist nunmal der springende Punkt. Und so wie du hat das die Sb damals scheinbar genauso gesehen. Bei irgendeinem Sb liegt ja dann aber wohl der Fehler und ich glaube kaum das es die Sb von damals war wenn ich mir die letzten 8 Monate betrachte. Und wenn die Sache jetzt nur an dem eingestellten Tankbetrug vom letzten Jahr hapert dann wäre das hart aber wie ich schon gelesen habe leider möglich. Naja Anwalt drüber schauen lassen, mehr kann man jetzt eh nicht zu dem Sachverhalt sagen.
  16. 6.3 bezieht sich auf 6.2 Das fällt für mich wohl aus da ich 40 bin und die Trunkenheitsfahrt mit 28 war.
  17. Nur ein Beispiel: Bekannter von mir schwere Körperverletzung bei Schlägerei. 2500 Euro Strafe plus Schmerzensgeld. 5 Jahre Waffen und JS weg. Jetzt hat er alles wieder. Na ich weiss nich, jemandem vorsätzlich schwer zu verletzen obwohl er schon Waffenbesitzer war und schon wieder ist finde ich merkwürdiger als meine alten Sachen noch so hoch reinzurechnen.
  18. Ja aber dann sollen sie es auch so ins Gesetz schreiben und nicht Verjährungsfristen verhängen, die ja scheinbar gelten sonst hätte ich keinen Waffenschein bekommen. Manche lesen hier aber auch scheinbar gar nicht erst bevor sie was schreiben. Und was meinst du eigentlich wie viele Wbk Besitzer ich kenne die schon mal was ausgefressen haben vor ner halben Ewigkeit und trotzdem ne Wbk bzw. Jagdschein haben??
  19. Das mit dem Gefahrengutschein war ja auch nur ein Witz. Das die Waffenbehörde damit nichts zu tun hat weiss ich. Das ist dann wohl ehr die IHK. Und brutto ist richtig erkannt Na gut, dann bedanke ich mich für die hilfreichen Antworten und kann mich ja mal melden wenn ich weiss was unterm Strich bei raus gekommen ist. Gruss Norbert
  20. Nach welchem Paragraphen das eingestellt wurde weiss ich nicht. Müsst ich nachschauen. Gibts denn da noch Unterschiede ? Ich dachte eingestellt ist eingestellt ?!?
  21. Ja gut, denn sollte das Waffengesetz aber auch eindeutig festlegen das Leute die sowas mal hatten in der Vergangenheit, nie einen Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnisse stellen brauchen. Und nicht irgendwelche Fristen vorgeben und nen kl. WS ausstellen und sagen ich sei zuverlässig.
  22. Danke, ich werd schauen was es bringt. Wenn es nichts bringt kann schon mal von dem weit verbreiteten Aberglauben Zuverlässigkeit kl.WS = Zuverlässigkeit Wbk abgelassen werden. Denn ich weiss das die Sb diese Einträge damals auch gelesen hatte Gruss Norbert
  23. Nein, ich bin nicht von der Presse und sorry das ich nicht immer gleich antworten kann aber ich bin Fernfahrer und muss oft nach Belgien wo die Roaming Gebühren für Internet sehr teuer sind. Ich war dort übrigens mit 25 Tonnen explosive Stoffe und hoffe der Sb entzieht mir nicht auch noch den Gefahrengut-Schein. Na gut Spass beiseite. Also erst mal vielen Dank für die Antworten. Auch negative Meinungen sind mir recht sonst wärs ja langweilig und das was ich schrieb entspricht der Wahrheit. Der Sb ist auch meines Wissens nach erst seit 10 Monaten in der Waffenbehörde wohingegen seine Kollegin die mir den kl. WS ausstellte das schon 15 Jahre machte. (Glaube mittlerweile pensioniert) Wie auch immer, ich habe mir jedenfalls seit 12 Jahren nichts mehr zu Schulden kommen lassen, habe eine Familie gegründet, gehe einer umfangreichen und verantwortungsbewussten Arbeit nach und engagiere mich sehr im Schützenverein sowie ich Zeit habe. Ich kann schon sagen das ich mich geändert habe und dafür gibt der Gesetzgeber ja auch diese 5 bzw. 10 Jahresfristen. Und danach bin ich nun mal gegangen, was mir die Sb mit dem kl. WS ja auch bestätigte mit der zusätzlichen Anmerkung am Telefon ich sei waffenrechtlich zuverlässig und pers. geeignet. Was mich nur so wurmt ist das mir 8 Monate lang bei jedem Telefonat was anderes erzählt wurde bzw. völliger Nonsinns, zudem mir noch ganz dickfällig auferlegt wurde ein neues Bedürfnis zu besorgen obwohl er zu dem Zeitpunkt ja schon den Auszug vom BZR hatte, um mir dann nach der ganzen Wartezeit zu sagen ich sei doch nicht zuverlässig. Hätte ich mir das Geld und den Zeitaufwand für das neue Bedürfnis ja schon mal sparen können. Und nein ich war auch noch nie im Knast. Die Trunkenheitsfahrt war mit 1,7 Promille auf meinem damaligen Betriebsgelände nach einer Betriebsfeier und das nur beim einparken. Kein Unfall ect. Und auch keine 60 Tagessätze. Was die Polizei da Nachts um 2 zu suchen hatte weiß ich bis heut noch nicht. Und der Diebstahl war ein Spielautomat und kein Kaugummi. Ob das 60 Tagesätze waren weiß ich nicht mehr. Jedenfalls um die 1000 Euro Strafe. Also alles in allem keine wahnsinns Verbrechen. Und das mit der Verwechslung beim Tankbetrug kann jedem passieren, selbst dem Sb. Er müsste ja dann auch eigentlich seinen Job schmeißen da er ja mit einem Eintrag, trotz Einstellung, kein Gesetz mehr vertreten darf. Das wird aber nie passieren, nur dem kleinen Bürger. Rechtsschutzversicherung habe ich und einen passenden Anwalt für Waffenrecht habe ich auch gefunden. RA Jede aus Berlin. Vielleicht hat jemand ja schon mal Erfahrung mit dem Herren gemacht? Ich will auch deswegen jetzt keine riesen Geschütze auffahren sondern einfach nur von einem Fachanwalt wissen ob das alles rechtens ist was mir da vom Sb erzählt wird. Denn eine gewisse Inkompetenz bzw. Unerfahrenheit von Seiten des Sb sehe ich nicht als abwägig. Aber ich kann das schwer einschätzen und deswegen sollte ja wenigstens schon mal ein Vorgespräch mit einem FA genügen. Ps: Die gelbe Wbk kam natürlich nie bei mir an. Das wäre ja dann noch widersprüchlicher wie es jetzt schon ist. Und ein Gutachten zur persönlichen Eignung wurde auch nie gefordert. Gruß Norbert
  24. Hallo zusammen, Gestern, knapp 8 Monate nachdem ich meinen Wbk Antrag abgegeben hatte, habe ich mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und gesagt bekommen das er meinen Wbk Antrag ablehnen wird. Zum Hergang: 3 Monate nach Antragsabgabe rief ich das erste mal an und dort sagte mir der Sb das es noch dauert und ob denn die Polizei schon bei mir war die Waffenschränke anschauen? Ich sagte nein und verwies ihn darauf das ich ja Bilder und Rechnung mit abgegeben hatte. Er sagte mir das kann ich auch beim Nachbarn fotografiert haben. Nun wartete ich wieder 2 Monate aber keine Polizei kam und ich rief wieder an wann denn die Polizei mal kommt? Da fragte mich der Sb wie ich darauf komme, die kommen nicht, ich hab ja Bilder und Rechnung mit abgegeben das reicht ihm. Die Registerauszüge waren nach knapp 6 Monate auch endlich da und da sagte er mir alles ok und las mir aus meinem Zentralregister vor wo er eine Trunkenheitsfahrt 2003 sowie Diebstahl im Jahr 2000 erwähnte sowie ein eingestelltes Verfahren wegen Tankbetruges von 2014 (Eingestellt deswegen weil ich verwechselt wurde und eine andere Person als Täter ermittelt wurde). Alles nicht so schön, aber lange her und auch er habe Gesetze an die er sich halten müsse, aber ich müsste das Bedürfnis nochmal neu ausfüllen und abstempeln lassen da der Sachbearbeiter vom Dachverband SVBB mit anderer Kullifarbe hinter meinen Disziplinnummern „gem. DSB“ schrieb. Er könne mir aber die gelbe Wbk schon mal zuschicken, was ich nicht verstand, da die Langwaffe mit auf dem Bedürfnis stand ! Also gut, ich wieder das Bedürfnis neu ausgefüllt, alles nach Berlin geschickt und gewartet. Der Sb vom Dachverband fand das auch etwas verwirrend da es nur ein Vermerk seinerseits war und überhaupt nichts mit dem Bedürfnis an sich zu tun hatte. Ich schickte dann alles wieder per Einschreiben zur Waffenbehörde und rief nach 4 Wochen wieder an ob meine Post überhaupt angekommen wäre? Der Sb meinte alles angekommen und so gefällt ihm das besser und in ein paar Tagen schicke er mir alles zu. Wiederum nach 4 Wochen, also gestern rief ich wieder an und fragte ob die Post verloren gegangen ist oder sonst noch irgendwas fehlt? Da sagte er mir wie oben schon erwähnt, das er meinen Antrag ablehnen werde mit der Begründung der Delikte von vor 12 bzw 15 Jahren. Ich fragte ihm wie das sein kann? Schliesslich habe ich vor 3 Jahren von seiner Kollegin einen kleinen Waffenschein bekommen wo mir die Sachbearbeiterin selber sagte ich bin waffenrechtlich zuverlässig und persönlich geeignet. Da meinte er plötzlich den kleinen WS müsse er mir denn natürlich auch wieder entziehen da das eingestellte Verfahren von 2014 Gewicht hat und eine Einstellung nicht meine Unschuld beweist. Wie bitte? Wenn ich mich nie zu der Sache polizeilich äußern musste, da nie eine Vorladung kam sondern nur ein Brief von der Staatsanwaltschaft Verfahren eingestellt da anderer Täter ermittelt, bin ich trotzdem noch mitschuldig im Sinne des WaffG oder wie soll ich das verstehen?? Er meinte dann naja er schickt mir jetzt die Ablehnung vom Wbk Antrag und den kleinen WS kann ich ja noch behalten. Wie soll das denn gehen? Seinen kl. WS kann er denn aber auch gern wieder haben weil den hatte ich nur gemacht um mich überprüfen zu lassen und entweder bin ich nun zuverlässig oder nicht!? Ich bin keiner der mit einer SSW rum rennen muss. Also ehrlich, ich bin jetzt gar nicht mal so wahnsinnig sauer über die Ablehnung, auch wenn es mich ärgert weil ne Menge Zeit und Geld dahinter steckt, sondern vielmehr über die Vorgehensweise der Behörde! Es ist einfach mal unterste Schublade wie dort mit einem umgegangen wird und wie das Gesetz gestreckt und gebeugt wird so wie scheinbar jeder Sachbearbeiter gerade Lust und Laune hat. Meine Frage nun an euch, die sicherlich mehr Ahnung haben wie ich. Darf die Behörde so vorgehen bzw. haben die Sb bei der Behörde so einen weiten Ermessensspielraum oder ist es einfach nur Willkür?? Und ist denn der Sachbearbeiterin vor 3 Jahren ein Fehler unterlaufen, da ich ja jetzt, 3 Jahre später in denen ich mir nichts zu Schulden kommen lassen habe plötzlich unzuverlässig sein soll? Dann sollen sie doch gleich sagen jeder der damals mal was verbockt hat kriegt nie eine Wbk und dann kann sich das Gesetz die Angaben mit den 5 bzw. 10 Jahresfristen sparen. Das verwirrt dem Normalbürger ja nur.! Lohnt es sich Einspruch einzulegen bzw. einen Anwalt zu nehmen? Er sagte auch gleich wenn mir was nicht passt solle ich mir doch einen Anwalt des Vertrauens suchen dann wird auf anderer Ebene nochmal entschieden. Diese Aussage sagt mir doch aber schon das das nichts bringen wird oder? Da hackt doch eine Krähe nicht der anderen das Auge aus. Vielen Dank schon mal für die Antworten Gruß Norbert
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.