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IGNORED

Munitionskontrolle im DSB - Wiedergewinnen von Explosivstoffen?


frosch

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

[...]Nicht nur carcanos Aussagen, waren eigentlich eindeutig. Ich verstehe das Problem immer noch nicht.

Wirklich?

Ich lese den Faden nicht noch einmal, daher die Frage ans Publikum.

Hat carcano direkt und unmissverständlich gesagt, die Praxis der Munitionskontrolle im DSB, bei der Patronen kalt delaboriert werden, ist rechtskonform?

Und selbst wenn er es geschrieben hätte, ist das nichts als seine Meinung.

Geschrieben

Mal ganz davon abgesehen, das wir gerade über akutes Hörensagen philosophieren.

Diskussionsforum, was tun ausser... diskutieren?

Aber Du hast damit natürlich Recht.

Und das "Dleaborieren" blieb demzufolge straffrei, richtig?

Zumindest wurde ein Verfahren scheinbar eingestellt, aus Unkenntnis der genauen Situation ist es müßig, über den konkreten Fall zu spekulieren, aber...

...die Frage wäre:

Stünde hier das Delaborieren ansich zur Diskussion?

Oder das Delaborieren mit Gewinnerzielungsabsicht?

Um das Wiedergewinnen von Treibladungsmitteln geht es in diesem Fall ja offenbar nicht, ich würde daher vermuten, dass es da eher um die Thematik "für gewerbliche Zwecke" gegangen ist.

Und dann wiederum würde trotzdem die Tätigkeit des Delaborierens in so einem Fall nicht erlaubt sein, weil der Zweck dieser Tätigkeit eben nicht der erteilten Erlaubnis entspricht. Es ging da weder um das Entsorgen von Fehlladungen im Rahmen des nichtgewerblichen Herstellens noch um Ladungskontrolle oder Ähnliches, da wollte jemand Geld verdienen und hat dabei aber eine erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt, für die er aber nur zu nichtgewerblichen Zwecken eine Erlaubnis besaß.

Aber ganz so gut scheint der Ankläger seinen Fall ja nicht dargelegt zu haben, mit welcher Argumentation auch immer.

Geschrieben
Hat carcano direkt und unmissverständlich gesagt, die Praxis der Munitionskontrolle im DSB, bei der Patronen kalt delaboriert werden, ist rechtskonform?

Wenn der Delaborierende eine §-27-SprengG-Erlaubnis hat, ist sie das grundsätzlich. Warum, ist hier im Thread schon oft genug von vielen anderen vor mir erläutert worden. Und zwar zutreffend,

Wenn der Delaborierende (Standaufsicht, Schießleiter, Beauftragter derselben) selbst keine 27er-Erlaubnis hat, sollte er den Schützen darum ersuchen, die Patrone in seinem Beisein zu delaborieren. Gleich ob mit Spannzange oder Entladehammer. Das Pulver wird dann (später) vor Ort durch einen Berechtigten vernichtet, genauso wie der Pulverkehricht sonst auch.

Geschrieben

Wenn der Delaborierende eine §-27-SprengG-Erlaubnis hat, ist sie das grundsätzlich. Warum, ist hier im Thread schon oft genug von vielen anderen vor mir erläutert worden. Und zwar zutreffend,

Mag ja alles sein, nur hilft ein Hinweis auf "irgendwo hier steht es" nicht weiter. Es mag auch zutreffend erläutert worden sein, aber ich würde dann mal dagegen halten, dass es nicht verständlich und nicht nachvollziehbar war.

Ich habe den Thread gelesen und kann im Moment nur mutmaßen, warum das so sein soll. Warum kann man sich an dieser Stelle nicht einfach mal klar und deutlich ausdrücken, dann hätte man auch etwas wozu man konkret nachfragen könnte, wenn es immer noch Unklarheiten gibt. Ich argumentiere doch auch nicht mit "irgendwo hier im Thread steht was unklares und deswegen ist das so..."

bye knight

Geschrieben

[...] Warum, ist hier im Thread schon oft genug von vielen anderen vor mir erläutert worden. Und zwar zutreffend,[...]

Der Faden dreht sich doch nur um den Aspekt der Erlaubnis, die Frage ob die Tätigkeit (Umgang mit NC) am Schießstand, ggf. im Beisein Nichtberechtigter zulässig ist, wurde nicht diskutiert.
Geschrieben

Wenn der Delaborierende (Standaufsicht, Schießleiter, Beauftragter derselben) selbst keine 27er-Erlaubnis hat, sollte er den Schützen darum ersuchen, die Patrone in seinem Beisein zu delaborieren. Gleich ob mit Spannzange oder Entladehammer. Das Pulver wird dann (später) vor Ort durch einen Berechtigten vernichtet, genauso wie der Pulverkehricht sonst auch.

Wäre das auch bei "Fabrikmunition" o.K.? Im Ausgangsfall ging es doch um die "Auslosungspraxis" bzw. jeder mit Startnummer teilbar durch ... wird kontrolliert. Zumindest war dies bei einigen Fällen in denen ich Munitionskontrolle mitbekommen habe, so der Fall.

PS: Zumindest in meinem Lehrgang bzgl. Erlaubnis nach § 27 SprengG wurde vermittelt, dass Fabrikmunition nicht delaboriert werden darf.

Geschrieben

Mag ja alles sein, nur hilft ein Hinweis auf "irgendwo hier steht es" nicht weiter. Es mag auch zutreffend erläutert worden sein, aber ich würde dann mal dagegen halten, dass es nicht verständlich und nicht nachvollziehbar war.

Ich habe den Thread gelesen und kann im Moment nur mutmaßen, warum das so sein soll. Warum kann man sich an dieser Stelle nicht einfach mal klar und deutlich ausdrücken, dann hätte man auch etwas wozu man konkret nachfragen könnte, wenn es immer noch Unklarheiten gibt. Ich argumentiere doch auch nicht mit "irgendwo hier im Thread steht was unklares und deswegen ist das so..."

bye knight

Aber was soll man denn mehr machen, als die entscheidenden Anteile zu fetten und zu unterstreichen und danach das zusammenfassend erläutern?

Die Erfahrung lehrte, dass auch seitenweises Wiederholen keine Besserung brachte, daher reicht mir mittlerweile der Hinweis auf bereits erfolgt.

Irgendeiner (nicht persönlich gemeint) kraucht immer aus dem Loch.

Wer Dinge tatsächlich hinterfragen will verschafft sich die nötige Tiefe. DIe anderen fabulieren im blauen Dunst herum. Da wäre es schade um die Zeit.

Geschrieben

[...] Im Ausgangsfall ging es doch um die "Auslosungspraxis" bzw. jeder mit Startnummer teilbar durch ... wird kontrolliert. [...]

Eine höchstinteressante Praxis. Wer eine Primzahl (2 und 3 mal ausgenommen) als Startnummer hat, darf also getrost die etwas schlapperen Patronen laden?
Geschrieben

...

Wenn der Delaborierende (Standaufsicht, Schießleiter, Beauftragter derselben) selbst keine 27er-Erlaubnis hat, sollte er den Schützen darum ersuchen, die Patrone in seinem Beisein zu delaborieren. ...

Jetzt interessierts mich auch langsam...

Ich als Schütze habe keine 27er Erlaubnis oder ähnliches... Nur meine WBK. Nun wird doch wohl keiner von mir verlangen (können), dass ich meine Fabrikmuni im Beisein der Aufsicht bzw. des Leitenden selbst auseinandernehme!? Wo ich das doch gar nicht darf?

Folglich also Pech für den Kontrolleur? Oder darf ich womöglich gar nicht starten, weil kein Muni-Check möglich ist??

Geschrieben

Es ist doch wohl Sache des Veranstalters, dass Leutz mit Pappe da sind, und nicht des Schützen, die eigene Mun zu knacken...

Gruß

Markus

Geschrieben
Nun wird doch wohl keiner von mir verlangen (können), dass ich meine Fabrikmuni im Beisein der Aufsicht bzw. des Leitenden selbst auseinandernehme!?

Das ganz sicher nicht.

Allerdings wird es mir auf ewig unverständlich bleiben, dass Fabrikmunition ab und zu den MIP nicht einhält. Statt über 2 oder 3 m/s bei unterschiedlichen Temperaturen zu streiten, sollte man die Sinnhaftigkeit des geforderten MIP (gerade bei .357 Mag.) überdenken. Kein Mensch kam in der "vor MIP Zeit" auf die Idee 180 grs. in der .357 Mag. zu verladen. Da waren die üblichen 158 grs. Maß der Dinge.

Manfred

Geschrieben

Der MIP des DSB ist einfach zu hoch angesetzt.

Der eigentliche Beweis ist längst erbracht:

Manche Fabrikladungen halten den MIP nicht.

Sinn des MIP war eigentlich "Mädchenladungen" zu verhindern.

Also müssten Fabrikladungen bei der Kontrolle anerkannt werden.

Aber mach' mal das den DSB-Verantwortlich klar........

Gruß Habakuk

Geschrieben

Also bezüglich .357 stimme ich zu. .44 Mag und .45 ACP eher nicht. Bei der .44 habe ich eher den Eindruck, er ist noch zu niedrig. Jedenfalls habe ich da noch reichlich Spielraum nach unten. Bei ganz normalen N110-Bleiladungen aus einem Polygonlauf.

Gruß

Markus

Geschrieben

Mein Beitrag war auf den MIP des DSB des Kalibers .357 gemünzt.

Hätte ich dazu schreiben sollen......

Die anderen MIPse sind eigentlich der Beweis, dass es den Verantwortlichen an der entsprechenden Sachkenntnis fehlt......leider!

KEIN DSB-GENÖHLE! Das hatten wir schon zur Genüge!

Gruß Habakuk

Geschrieben

Sollte vielleicht wirklich mal "evaluiert " werden...

Das wurde vor Jahren mal so festgelegt und dann nicht an zwischenzeitlich gemachte Erfahrungen angepasst. Wäre für so einen großen Verband ja schon 'ne Herausforderung...

Gruß

Markus

Geschrieben

Technische Kommission

Bundessportleiter und Landessportleiter könnten das da schon neu regeln. Dürfte ja auf der Deutschen Meisterschaft genügend qualifizierte Ausrichter und Schützen vorhanden sein, die auch Angehörige der TK kennen.

Geschrieben

auch bei Richtern kann der Bezug zur Realität verloren gehen...... das Urteil wäre garantiert anders ausgefallen, wenn der Knallkörper in seinem Gerichtssaal hochgegangen wäre! bei nicht wenigen Richtern steht ganz offensichtlich der Täterschutz weit über dem Opfersschutz.

Geschrieben

auch bei Richtern kann der Bezug zur Realität verloren gehen...... das Urteil wäre garantiert anders ausgefallen, wenn der Knallkörper in seinem Gerichtssaal hochgegangen wäre! bei nicht wenigen Richtern steht ganz offensichtlich der Täterschutz weit über dem Opfersschutz.

Opferschutz?

Scheint ein Fremdwort geworden zu sein!

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