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IGNORED

Herausgabe der Waffe vom Büma, herangehensweise?


cabu

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vor einer Stunde schrieb CZM52:

Und das darf der büma ja dann bitte umsonst machen, ja?

Meiner Meinung nach sicher nicht, aber wenn er dann auf 80€ pro Waffe kommt dann sollte er mal seine Arbeit besser planen.

Und ein ordentlicher Kaufmann sollte an Spesen wie Porti nicht drauflegen aber auch nichts verdienen. Sondern ehrliche Preise ausrufen, fertig.

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Am 16.7.2017 um 09:44 schrieb joe_red5:

Dachte DHL untersagt den Transport von Waffen.....

 

Das ist eine klassische fakenews, die von interessierten Kreisen, die "Spezialtransporte" zu horrenden Preisen anbieten, wenn nicht verbreitet dann aber gestützt werden. Wir hatten die Problematik des Pakettransports von Schußwaffen schon an anderer Stelle sehr eingehend durchdekliniert. Ein "Waffentransportverbot" gibt es nicht. Der (problematische) Knackpunkt beim Versand an Privatanschriften ist die Ersatzzustellbefugnis der Spediteure, die sie sich (grds. sachgerecht und jedenfalls auch teilweise im Interesse des Empfängers und damit meist mittelbar auch dem des Versenders) in ihren AGBen ausbedingen. Zum einen läßt sich diese aber durch eine Mitteilung des Empfängers an den Spediteur (auch durch einen Zettel am Briefkasten) abbedingen, zum anderen genügt eine Vereinbarung zwischen Versender und Empfänger, daß der Empfänger sicherstellt, daß wie auch immer nur an ihn ausgehändigt wird (was heute dank Vorausmitteilung der Zustellung ja auch problemlos sichergestellt werden kann). Der Versender verlagert letztlich also die Verantwortung für die persönliche Übergabe an den als WBK-Inhaber natürlich unbedingt zuverlässigen und vertrauenswürdigen Empfänger, der allein dann die Verantwortung trägt. Was natürlich wohlüberlegt sein sollte.

Aber die Lobby der "Spezialversender" ist dermaßen stark, daß man sich vorkommt wie in einem Kampf gegen Windmühlenflügel.  Bei manchen bornierten Betonköpferein kann man sich nur an den eigenen Kopf fassen ...

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vor 39 Minuten schrieb MarkF:

Der (problematische) Knackpunkt beim Versand an Privatanschriften ist die Ersatzzustellbefugnis der Spediteure

 

Wobei gerade DHL da eine sehr komfortable Lösung anbietet: Die "Postnummer". Die ist kostenlos, aber mit dieser Nummer kann man, ebenfalls ohne Mehrkosten, ein Paket direkt und ohne Umwege an die nächste Filiale zustellen lassen. Dort hat man dann eine Woche Zeit um es abzuholen. Das wird garantiert nicht beim Nachbar abgegeben oder in den Garten geworfen.

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@Fyodor Gibt es da was amtliches daß die Postnummer koscher für den Versand an Privat ist? Und wenn wir schon dabei sind: Diese Paketautomaten: meiner Meinung nach hat da auch nur der Empfänger Zugang. Gibt es dazu was amtliches, koscher oder nicht?

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M.M. nach sollte man sich als "verantwortlicher" Versender nicht blind auf jede Zusage vom unbekannten Empfänger, sei sie auch noch so gut gemeint, verlassen.

Z.B. sollte man auch im Fall der "Postnummer" Geschichte die von DHL zugelassenen und möglichen Ersatzabholungen berücksichtigen.

Der Empfänger kann Dir natürlich schriftlich versprechen die Waffe nur persönlich abzuholen, und dann, aus welchen Gründen auch immer, doch per Vollmacht...

Genau, DHL ermöglicht das!!!

 

Wer Zeit und Lust hat kann das jetzt natürlich auch WO-üblich bis zum bitteren Ende ausdiskutieren, aber es wird wie üblich nix dabei rüber kommen.

 

Vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand.

Ich bin zu arm um Anwälten mein Geld in den Rachen zu schieben...

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vor 31 Minuten schrieb VP70Z:

Gibt es da was amtliches daß die Postnummer koscher für den Versand an Privat ist?

 

Was soll es da geben?

 

Die Sendung geht an die Filiale. Abholen kann nur der Empfänger, der sich mit Postnummer-Karte und Personalausweis identifizieren muß. Das ist absolut ausreichend.

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vor 9 Minuten schrieb Fyodor:

Die Sendung geht an die Filiale. Abholen kann nur der Empfänger, der sich mit Postnummer-Karte und Personalausweis identifizieren muß. Das ist absolut ausreichend

 

und eben dieser kann einer ihm bekannten person eine vollmacht erteilen, womit dieser dann für ihn die sendung in der filiale mit der postnr.-karte abholen kann!!!

und schon hat ein "unberechtigter" eine waffe!

Bearbeitet von HangMan69
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§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

(1) ......    Satz 5:   Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.
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vor 5 Minuten schrieb Fyodor:

Ja, mein Gott, wenn Du nicht zu Hause bist nimmt das Paket auch Deine Frau an. Willst Du jetzt nur noch persönlich vorbei fahren?

Bei DHL Expreß eigenhändig, Overnite, ... hoffentlich nicht, dafür werden einem ja etwa 30 Euronen extra abgenommen. Und: Ich finde diese Vergrämungsmaßnahme auch S******e und bin daher für jede legale Vermeidungsstrategie dankbar.

 

Edit: Ich war 1x Versender und DHL Expreß eigenhändig hat dokumentiert daß das Paket nur an die Sekretärin ausgehändigt wurde statt an den eigenhändigen Empfänger.  Ich habe den Mehrpreis ggbr. einem ordinären Paket erfolgreich zurück erbeten.

Bearbeitet von Gast
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vor 1 Stunde schrieb HangMan69:

 

und eben dieser kann einer ihm bekannten person eine vollmacht erteilen, womit dieser dann für ihn die sendung in der filiale mit der postnr.-karte abholen kann!!!

und schon hat ein "unberechtigter" eine waffe!

 

Worum geht es? Es geht darum, daß der Versender nur an den Berechtigten überlassen darf. Bzw. nicht vorwerfbar eine Überlassung an einen Nichtberechtigten ermöglichen darf. Nicht vorwerfbar. Darum geht es. Der Vertragspartner ist ein WBK-Inhaber. Also ein sozusagen staatlich geprüfter, absolut zuverlässiger und vertrauenswürdiger Mensch. Andernfalls hätte er keine WBK. Eigentlich sogar noch vertrauenwürdiger als ein Notar. Denn dem traut der Staat so wenig, daß der engmaschig alle zwei Jahren höchst intensiv und kleinkariert überwacht und überprüft wird. Dagegen sind waffenrechtliche Kontrollen ein Klacks. Wenn Dir dieser amtlich festgestellt zuverlässige Mensch zusagt, daß nur er das Paket mit der Waffe abholen oder dafür sorgen wird, daß sie nur ihm ausgehändigt wird, dann kannst Du Dich darauf verlassen. Wenn der Mensch gegen diese Zusage verstößt, dann hat dies die gleiche Qualität, wie wenn er die Waffe nach dem Erhalt seiner kleinen Tochter in die Hand drückt: Dich geht das nichts an.

Und bei der Frage, ob Du dem Empfänger trauen kannst: Wenn er gegen die Vereinbarung verstößt, nicht dafür sorgt, daß nur er das Paket erhält, und die Waffe verlorengeht, dann ist er dran. Verlust der Zuverlässigkeit. Sollte dies nicht, nach aller Vernunft, zusätzlich garantieren, daß er sich an die Vereinbarung hält?

Bearbeitet von MarkF
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Ich habe mir ein Luftgewehr schicken lassen. Das kam per Post mit einer Versandart, bei der geprüft wird ob der Empfänger volljährig ist. Mein Personalausweis war drei Tage abgelaufen, nix Paket. Nix Vollmacht für einen anderen Volljährigen.

Und bei Eigenhändig soll das plötzlich Hinz- und Kunz kriegen? Glaub ich nicht.

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Am 12.7.2017 um 21:34 schrieb baer42:

Tja, Qualitätsarbeit vom feinsten dauert halt wie Du jetzt weißt....

aber dafür ist er ja bekannt und berühmt..

oder soll ich berüchtigt schreiben??????

Da passt doch mal Ciceros "quousque tandem abuteris patientia nostra?" wie die Faust aufs Auge.

 

Dass da jemand überhaupt noch etwas machen läßt, verwundert dann schon.

 

Teddy

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