Zum Inhalt springen
IGNORED

Herausgabe der Waffe vom Büma, herangehensweise?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hmmm .... nach 2 Jahren kommen Dir erst gedanken das hier was " schiefläuft " ....

was baut dir den der BüMa ? N " dicke Berta " Replika ?

Bin sprachlos ...

Wenn man sich hier in WO mal umschaut ist es gar nicht so selten, daß man auf seine Waffe auch mal warten muß.

Hatte ich vorher auch nicht gedacht. Das Warten ist aber nicht das Problem, sondern das Hinhalten mit fadenscheinigen Begründungen!

Geschrieben

Zwei Jahre Wartezeit um einen Lauf in ein System zu schrauben und das Ganze dann in einen Schaft zu stecken (etwas überspitzt formuliert) kann nur ein deutscher Kunde als normal empfinden. Das dann natürlich auch nur gegen eine Anzahlung als Vorkasse. Wir Deutsche sind, auch Dank unserer Gesetze, schon ein sehr leidensfähiges Volk

Manfred

Geschrieben

Zwei Jahre Wartezeit um einen Lauf in ein System zu schrauben und das Ganze dann in einen Schaft zu stecken (etwas überspitzt formuliert) kann nur ein deutscher Kunde als normal empfinden. Das dann natürlich auch nur gegen eine Anzahlung als Vorkasse. Wir Deutsche sind, auch Dank unserer Gesetze, schon ein sehr leidensfähiges Volk

Manfred

Nun, es gibt auch andere, DEUTSCHE Hersteller die das schnell und OHNE Anzahlung schaffen.

Könnte natürlich auch ein Englischer Hersteller sein......das Lied das Cabu singt, klingt so vertraut.....

Geschrieben

Auf das Schreiben kann man eine dritte Person schauen und sie eintüten bzw. bei der Post einliefern.

GV ist natürlich die teurere Version.

[...]

Die Postzustellung hat mich 2011 in einem ähnlichen Fall € 9,45 gekostet. Das scheint mir verschmerzbar. Spätestens wenn man den Zeugen zum Gericht schleppen muss ist es sogar ein Schnäppchen!

Geschrieben

Wenn man sich hier in WO mal umschaut ist es gar nicht so selten, daß man auf seine Waffe auch mal warten muß.

Hatte ich vorher auch nicht gedacht. Das Warten ist aber nicht das Problem, sondern das Hinhalten mit fadenscheinigen Begründungen!

Bevor du einen Rechtsanwalt einschaltest würde ich nochmal mit dem Büchsenmacher sprechen.

Mach einen einfachen schriftlichen Vertrag mit einem verbindlichen Liefertermin (den du mit ihm erst absprichst und der für beide Seiten akzeptabel ist) und in dem auch deine Anzahlungshöhe und die angelieferten Teile aufgeführt sind.

Das lass dir von ihm unterschreiben und wenns wieder nicht klappt, hast du was in der Hand für weitere Schritte.

Sowas erspart böses Blut - auch wenn dein Rechtsanwalt dadurch etwas länger braucht bis er sich seinen neuen Porsche kaufen kann.

Geschrieben

Vielleicht habe ich was überlesen (ich entschuldige mch mal prophylaktisch dafür), aber was ist eigentlich das Hauptziel?

- Arbeit ausgeführt und Plempe zurück? Dann gibts hier ja ausreichend Tipps.

- wenn es aber nur um Plempe plus zur Vetfügung gestellte Teile zurück geht (wonach es verständlicherweise für mich aussieht), warum dann nicht einfach selbst hinfahren, Herausgabe der Teile & Plempe verlangen (ggf noch Rückerstattung der Anzahlung), eigenes Geraffel einpacken und Adios forever!

Im zeifelsfalle, wenn die Anzahlung nicht zu hoch war, als Abschreibung auf dumme Ideen ausbuchen und gut isses; mir wäre es wichtiger, mein Zeugs wieder beisammen zu haben.

Aber ist nur meine subjektive Meinung...

  • 6 Monate später...
Geschrieben

Mittlerweile gibt es einen Gerichtstermin.

Bin mal gespannt, was die deutsche Rechtssprechung zu dem ganzen sagen wird.

Eins weiß ich aber genau, der Büma ist für mich gestorben und da bin ich nicht der einzige...

Geschrieben

Mittlerweile gibt es einen Gerichtstermin.

Verrätst Du uns wann und wo? Gerne auch PM. Wenn es in der Nähe ist, ist es immer interessant zu wissen, wie die jeweiligen Gerichte bei DEM Thema ticken.

Geschrieben (bearbeitet)

interessant wäre zu erfahren, warum es zu einem Gerichtstermin kommen musste, bzw. welchen Zweck/Grund dieser hat.

Klage auf Herausgabe, Schadenersatz, Erstattung der Anzahlung......? Strafanzeige wegen Unterschlagung...?

Bearbeitet von alzi
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Das Gericht ist in Niedersachsen.

Das ärgerliche darin ist eigentlich, daß er die gleiche Zeit, die er für den Rechtsstreit verballert, für die handwerkliche Dienstleistung benötigt hätte...

Die ganze Geschichte erzähl ich dann nachher.

Geschrieben

Das Gericht ist in Niedersachsen.

Das ärgerliche darin ist eigentlich, daß er die gleiche Zeit, die er für den Rechtsstreit verballert, für die handwerkliche Dienstleistung benötigt hätte...

Die ganze Geschichte erzähl ich dann nachher.

Wenn nachweislich keine Lieferzeit vereinbart wurde und du keine Frist / Nachfrist gesetzt hast, kann es übrigens auch zu deinen Ungunsten ausgehen. Ein Vertrag kann dann nämlich nur in beiderseitigen Einverständnis aufgelöst werden.

  • 5 Wochen später...
Geschrieben

Also, die Richterin hätte ihn jetzt verurteilt mit Übernahme aller Kosten. Er wäre dann in die nächste Instanz gegangen. Allerdings mit geringen Aussichten, wie ich bei der Richterin herausgehört habe.

Ich habe mich nochmal dazu entschieden eine 4 Monatige Lieferfrist zu setzen. Die Anzahlung (50%) gilt als Gesamtsumme (allerdings ohne GRS-Schaft) und wir teilen uns die bisherigen Kosten. Schlichtung kostet übrigens nur knapp ein Drittel als ein Gerichtsurteil. Weiterhin wurde festgesetzt, daß bei Verzug er alle Kosten übernimmt und mir die beiden Gewehr übergeben muß, sowie die Anzahlung.

Für den einen oder anderen hört sich das jetzt etwas weich an, aber letztendlich will ich Schießen.

Ich mach mal nen Bild wenn es da ist, oder auch nicht.

Geschrieben

Der Vergleich klingt für mich auch in Ordnung. Zwar sind die Gerichtskosten beim Vergleich geringer, dafür entsteht eine zusätzliche Gebühr bei den Anwälten. Da muss man manchmal schon etwas rechnen.

Geschrieben

Ich mach mal nen Bild wenn es da ist, oder auch nicht.

Du machst ein Bild, wenn es nicht da ist? :confused:

:P

Super, freut mich daß es voran geht, wie auch immer. Vor Gericht bis zum bitteren Ende durchstreiten, nur aus Prinzip, nutzt überhaupt niemandem. Am wenigsten dem Betroffenen.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hat der ganze Zirkus nicht eigentlich auch Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit des BüMas (insbesondere falls sich das Spektakel wiederholen sollte)? Oder muss ein BüMa nicht zuverlässig im Sinne des WaffG sein? :)

Geschrieben

Also, die Richterin hätte ihn jetzt verurteilt mit Übernahme aller Kosten.

Ich habe mich nochmal dazu entschieden eine 4 Monatige Lieferfrist zu setzen.

Wie "hätte" ?

Hab ihr ne Probeverhandlung gemacht :D

Also so ein "Eiertanz" wäre nicht meine Strategie.

  • 6 Monate später...
Geschrieben

Die 4 Monate haben nun auch nicht gereicht.

Die Sache liegt wieder bei meinem Anwalt und nun wird der Gerichtsvollzieher meine Gewehre einfordern und der Büma muß den Vorschuß zurückzahlen, sowie die anderen 50% der Anwalts- und Prozesskosten auch noch begleichen.

Somit habe ich über 3 Jahre mein Gewehr nur geparkt gehabt und die Spenderwaffe (System) stand auch nur als Schmutzfänger 2 Jahre in der Ecke.

Bin mal gespannt wie lange die Geschichte noch geht...

Der Büma befindet sich übrigens südwestlich von Osnabrück und fokussiert sich momentan auf Schalldämpfer...

Geschrieben (bearbeitet)

(...)

Der Büma befindet sich übrigens südwestlich von Osnabrück und fokussiert sich momentan auf Schalldämpfer...

Oh, der wohnt im Nachbarort....ich hatte da auch schonmal nen Waffe "geparkt" und nach Monaten wieder abgeholt...wobei man zu der Beschichtung nichts negatives sagen kann, die ist schick geworden....

Bearbeitet von sniper-k98
Geschrieben

Die 4 Monate haben nun auch nicht gereicht.

Die Sache liegt wieder bei meinem Anwalt und nun wird der Gerichtsvollzieher meine Gewehre einfordern und der Büma muß den Vorschuß zurückzahlen, sowie die anderen 50% der Anwalts- und Prozesskosten auch noch begleichen.

Der Büma befindet sich übrigens südwestlich von Osnabrück und fokussiert sich momentan auf Schalldämpfer...

und Du glaubst das Du von dem auch nur einen Cent siehst? :rofl:

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.