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cabu

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  1. Liegt wohl auch daran, daß nicht zentral von vorne photographiert wurde. Hauptsache die Streukreise werden kleiner.
  2. Hm, irgendwie wurde mein Thema gekapert.... Anbei das Bild von Frankonia, wie die Mündung nun aussieht. Die Schmauchspuren lassen hoffen. Das warten auf das Senken hat übrigens 5 Tage gedauert...
  3. Die Streukreise sind meiner Meinung nach zu groß und habe aus Neugier die Mündungsbremse abgeschraubt. Siehe da, die Mündungssenkung ist gar keine. Das hätte ich auch mit nem Akkuschrauber hinbekommen. Nacharbeit hat der BüMa angeboten, aber antwortet seit Mai nicht auf eine Terminanfrage. Also immer noch das gleiche Spiel. Jaja ich weiß, jeder hätte gleich einen anderen BüMa gewählt oder viel viel früher die Reißleine gezogen. Bei Frankonia nachgefragt, die will ~150€ haben, da es ja auch noch zum Beschußamt muß. Bearbeitungszeit aktuell so um 6 Wochen. Der Rechtsstreit ist auch noch nicht abgeschlossen. Für den inneren Frieden betrachte ich den aber als Hobby. Tja schade, daß der für mich nächstliegende BüMa so fordernde Kundenpflege betreibt... Oder kennt jemand einen Büma bei Bremen? Zumindest erstmal für ne Mündungssenkung?
  4. Bitte nicht über die Person schreiben, sonst wird das Thema hier gelöscht...
  5. Letzten Freitag (15.04.16) kam per Post der Vernichtsungsnachweis vom Büma für das alte defekte Gewehr. Unterschrieben mit dem Datum vom 23.03.16. Heute morgen (19.04.16) auf dem Amt sagte mir die SB, daß ich kurz vor einem Bußgeld gestanden habe, da ich nicht innerhalb der 2 Wochen die Vernichtung der Waffe der Behörde gemeldet hätte. Sie verwies auf das Datum in dem Vernichtungsnachweis vom Büma. Zum Glück hatte ich den ganzen Brief dabei, mit Umschlag. Und dort stand dann auf dem Frankierwertzeichen 13.04.2016. Sie meinte so ginge es ja wohl nicht und sagte mir, daß sie den Büma anrufen wird und ihm erklären, wie Fristen einzuhalten sind. Zudem sei sie froh, daß dieser nicht in ihrem Landkreis wohne. Meine Meinung schwankt noch zwischen, Büma ist unorganisiert oder bewußte Handlung...
  6. Hmm, also mein Anwalt hat mir erzählt er dürfe nicht. Vielleicht konnte er sie nicht lagern. Weiß nicht. Die ursprüngliche Howa hat damals 2007 so um 1900€ gekostet, mit dem Nighteater ZF, Bettung, Verschluß&Patronenlager Anpassung, Mündungsgewinde und Ebibremse. Dann hat die Systemhülse einen Riss bekommen und ich gab sie dem Büchsenmacher. Da er meinte der Lauf bräuchte 6 Wochen solle ich mich in 2 Monaten mal melden. ....... Abgemacht war neue Systemhülse, neuen schwarzen, dicken, langen Lauf, alter Abzug und Verschluß mit der Helixflutung, die Ebibremse wieder anbringen. Das sollte 1500€ kosten. Systemhülse konnte er nicht besorgen, also habe ich für ca 850€ eine Howa bei egun ersteigert. Die anderen Teile wollte er verrechnen. Gericht und Anwalt kosteten bisher so um ca. 2500€. Die waren erstmal 50/50 geteilt. Nun hat er den Termin nicht eingehalten und es entstanden noch mehr Kosten. Dazu kommen noch die 4 HinRückfahrten von je ca. 240km. Ich erwarte, daß ich die 50% wieder bekomme und er natürlich die weiteren Kosten auch noch übernimmt. Mal schauen. Jetzt am Samstag das billige Nighteater ZF eingeschossen und dann drei Schuß mit Surplus (MEN DM111) durch den Lauf in Richtung 100m. Alle im selben Loch. :-) Mal schauen, wann ich wieder auf 300m bin... ps. Bitte nicht über die Person des BüMa sprechen, da das Thema hier nicht geschlossen/gelöscht werden soll...
  7. Fertig. Tschuldigung wegend er schlechten Bildqualität. Man sieht aber ganz gut das der Lauf etwas dicker ist als Normal. Die Ebi-Bremse paßte leider nicht mehr, und so habe ich sie gegen eine Roedale Bremse getauscht. Ich kann aber auch die zusätzliche Gewindehülse stattdessen aufschrauben. Die Vertiefung der Mündung ist leider nicht schön geworden. Innen noch sauber, zeigen sich Rillen weiter nach außen. Da hatte wohl jemand keine Lust. Das der Verschluß auch schwarz geworden ist gefällt mir ganz gut. (Der Staub ist noch vom Schleifen...) Bei der Überprüfung stellte ich fest, daß der Lauf nicht frei schwingt, sondern am Schaft anliegt. Beim Ausbau des Systems ist mir auch noch die Justierschraube vom Abzug entgegen gerollt... Ich habe die Seitenwände so lange abgeschliffen bis ein dickes Blatt Papier keinen Widerstand mehr spürte. Ich habe die Seitenwände gleich dick gemacht und nach Einbau des Laufes konnte man sehen, daß das System etwas schief gebettet ist. Da es ein gleiches System ist, war es wohl von Anfang an schief... Die durchgeführte Picatinny-Schiene ist nun höher, mein Sightron mit seinen Ringen wäre zu hoch. Ich habe erstmal das alte Nighteater aufgesetzt. Zum vergleichen reicht es ja. Oberste Reihe ist die Reinigung vor dem Schießen. Und dann die Reinigungen nach den ersten 9 Schuß. Das Gewehr sollte durch einen Gerichtsvollzieher abgeholt werden. Dieser hatte aber keine Transporterlaubnis. Also war ich nochmal selber da. Durch den Verkehr leider verspätet, der Gerichtsvollzieher war schon weg. Ich habe mich dann mit dem Büchsenmacher darauf geeinigt, daß ich die Howa haben könne, aber er würde die Anzahlung behalten. Ansonsten würde er einen anderen Lauf drauf schrauben. Nagut, dachte ich. Bei der Überprüfung fiel mir aber auf, daß das Beschußzeichen fehlte. Ist von der schwarzen Beschichtung abgedeckt worden. Wir haben dann beschlossen, daß er die Howa nochmal nach Köln schickt, die lasern den Beschuß nochmal drauf und er schickt sie mir dann nach Hause. Was sogar geklappt hat. Es wurde noch eine Vereinbarung aufgesetzt, daß er den Vorschuß behalten könne, wenn ich diese Howa nun so akzeptiere. Zusätzlich sollen die Vereinbahrungen bezüglich Verfahrenskosten bestehen bleiben... Tja, da er die Howa ja nicht in 4 Monaten fertig hatte, werde ich wohl meine Hälfte der Verfahrenskosten, die Gerichtsvollzieherkosten und die zusätzlichen Anwaltskosten nun einfordern.
  8. Der Auftrag war einen neuen Lauf und eine neue Systemhülse. Ich bin wieder zu dem Büma gegangen, da ich beim Kauf der getunten Waffe dort zufrieden war. Habe ihm bei der Arbeit einen Nachmittag über die Schulter geschaut. Also quasie just in time fertig... Nun ist es eben schief gelaufen, warten wir mal ab.
  9. Jaja alles sehr witzig... :-) Aber wir sollten aufhören hier über die Person zu schreiben, da sonst noch das Thema gesperrt wird. Ich schreib dann später mal wieder, wenn es was neues gibt...
  10. Die 4 Monate haben nun auch nicht gereicht. Die Sache liegt wieder bei meinem Anwalt und nun wird der Gerichtsvollzieher meine Gewehre einfordern und der Büma muß den Vorschuß zurückzahlen, sowie die anderen 50% der Anwalts- und Prozesskosten auch noch begleichen. Somit habe ich über 3 Jahre mein Gewehr nur geparkt gehabt und die Spenderwaffe (System) stand auch nur als Schmutzfänger 2 Jahre in der Ecke. Bin mal gespannt wie lange die Geschichte noch geht... Der Büma befindet sich übrigens südwestlich von Osnabrück und fokussiert sich momentan auf Schalldämpfer...
  11. Also, die Richterin hätte ihn jetzt verurteilt mit Übernahme aller Kosten. Er wäre dann in die nächste Instanz gegangen. Allerdings mit geringen Aussichten, wie ich bei der Richterin herausgehört habe. Ich habe mich nochmal dazu entschieden eine 4 Monatige Lieferfrist zu setzen. Die Anzahlung (50%) gilt als Gesamtsumme (allerdings ohne GRS-Schaft) und wir teilen uns die bisherigen Kosten. Schlichtung kostet übrigens nur knapp ein Drittel als ein Gerichtsurteil. Weiterhin wurde festgesetzt, daß bei Verzug er alle Kosten übernimmt und mir die beiden Gewehr übergeben muß, sowie die Anzahlung. Für den einen oder anderen hört sich das jetzt etwas weich an, aber letztendlich will ich Schießen. Ich mach mal nen Bild wenn es da ist, oder auch nicht.
  12. Das Gericht ist in Niedersachsen. Das ärgerliche darin ist eigentlich, daß er die gleiche Zeit, die er für den Rechtsstreit verballert, für die handwerkliche Dienstleistung benötigt hätte... Die ganze Geschichte erzähl ich dann nachher.
  13. Mittlerweile gibt es einen Gerichtstermin. Bin mal gespannt, was die deutsche Rechtssprechung zu dem ganzen sagen wird. Eins weiß ich aber genau, der Büma ist für mich gestorben und da bin ich nicht der einzige...
  14. Wenn man sich hier in WO mal umschaut ist es gar nicht so selten, daß man auf seine Waffe auch mal warten muß. Hatte ich vorher auch nicht gedacht. Das Warten ist aber nicht das Problem, sondern das Hinhalten mit fadenscheinigen Begründungen!
  15. Er kann nicht. Geld hat er bisher nur als Anzahlung gefordert und auch bekommen. Waffe wird einfach nicht fertig und man wird hingehalten, oder daß zB der Lauf erst nach inzwischen zwei Jahren bestellt/geliefert wäre...
  16. Moin, auch wenn es das Waffenrecht nicht direkt betrifft hätte ich mal die eine oder andere Meinung gehört. Vor 2 Jahren defekte Waffe beim Büma abgegeben. Kaum Kommunikation trotz Terminabsprache. Nach einem Jahr Info, er sei auf der "Schwarzen Liste" bei seinem Lieferant und bekommt kein Ersatzsystem. Ich besorg über egun ein neues Gewehr um dieses System zu verwenden. Im Sommer nun wiedereinmal den Büma um Info gebeten. Aussage, "daß er diese Woche den Lauf erhalten wird". Termin gesetzt, Erste Mannung, Zweite Mahnung. Und diese läuft Ende der Woche aus. Leider ist der eine oder andere Infoteil telefonisch abgelaufen, daher nicht beweisbar. Nach was sieht der Sachverhalt aus? (BGB) Wird es für den Büma "interessanter", wenn ich die Waffe beim Amt als verlustig melde? Danke für eine unterstützende Antwort.
  17. Nö, finde ich nicht. Wenn ein Sportschütze sich eine Erbwaffe kaufen möchte, sollte er sie auch ausprobieren können. Würde sogar richtig Sinn machen, wenn der Eigentümer (Erbe) keine Mun kaufen darf, aber der potenzielle Käufer (Sportschütze). Dahingehend ist auch das angesprochene Urteil entweder nur Fallbezogen (Wiederladen von Munition ohne Munitionserwerbserlaubnis) zu sehen oder schlicht eine Fehlleistung. Auszug: Der vorübergehende Waffenbesitzer unterliegt auch in den Fällen des § 12 Abs. 1 Nrn. 1 a) und 5 WaffG weitergehenden Beschränkungen. So eröffnet die zu § 12 Abs. 1 Nr. 1a WaffG korrespondierende Vorschrift des § 12 Abs. 2 Nr. 1 WaffG allein den Erwerb und den Besitz von Munition, wenn diese unter den Voraussetzungen von Abs. 1 Nr. 1 a) erworben wird. Erlaubnisfrei ist also (nur) der Erwerb von Munition unter den Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 1 a), d.h. von dem Waffenberechtigten selbst. Das "nur" finde ich übrigens nicht im § 12. Und wer kommt dann zur gleichen Schlußfolgerung wie hier im letzten Teilsatz? Und im Zusammenhang: Urteile - auch von Obergerichten - und die darin geäußerten Rechtsauffassungen haben im Prinzip nur Gültigkeit für den konkreten Fall, der entschieden wird. Es ist zwar so, daß sich in ähnlich gelagerten Fällen dann andere, vor allem unterinstanzliche Gerichte an den Gründen für die Entscheidung in einer bestimmten Rechtsfrage orientieren (schon, um nicht aufgehoben zu werden). Zwingend ist das aber nicht. Bindend können Urteile nur im Fall von Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen im Rahmen des § 31 BVerfGG sein.
  18. Im WaffG stehen Ausnahmen! Ich hatte mir zB eine Waffe geliehen und Frankonia wollte mir trotz WBK + Leihschein + Kopie WaffG § 12 keine Mun verkaufen. Erst nach einem Fax meiner SB, daß dies in Ordnung geht, haben die mir Mun für eine Leihwaffe verkauft. Steht ja auch so als Ausnahme in § 12: (1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese 1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder ... (2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese 1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;
  19. In dem Zusammenhang der obige Verweis zu den Verkehrstoten. [#24] Schöner wäre es schon, anderen Gruppen nicht auch die Grüne Pest ans Bein zu wünschen. Man könnte sich dem entsprechend besser mit anderen Gruppen verbünden. Zum Beispiel mit den Spediteuren. Die sind sicherlich auch nicht gut auf den Grünen Haufen zu sprechen und da könnte man ja mal Kooperationen anregen, zumal die immer mit so großen Werbeflächen durchs Land fahren. (Hallo LKW-Fahrer, ich verteile "Grüne - Nein Danke" Aufkleber kostenlos!!) Oder sonst noch Gruppen, die eine berufliche oder andersartige Abneigung haben. Wichtig ist den Wechselwählern zu vermittel, daß der Grüne Haufen nicht gut ist für die Gesellschaft. der carl ps: PN für meine Adresse. Frankierter adressierter Briefumschlag.
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