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IGNORED

Rentner aus Sittensen vor Gericht.


bumm

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Das kann man so pauschal nicht sagen.

Hat der Täter seine Beute noch in der Hand und rennt weg, ist es selbstverständlich Notwehr gegen den andauernden, rechtswidrigen Angriff gegen das notwehrfähige Rechtsgut des Eigentums.

http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

vielleicht mal zur Lektüre, auch hier gibt es letztlich eine Verhältnismäßigkeit der Mittel, die ich mal so deffiniere Angriff auf Leib

und Leben zB. Angreifer will sein Opfer mit der Eisenstange den Schädel einschlagen, Einsatz der Schusswaffe in Ordnung.

Fall 2 man kommt in die Wohnung und sieht wie sich ein Einbrecher mit dem TV oder Läppi aus dem Staub macht, Einsatz

der Schusswaffe (auch wenn Eigentum Rechtsgut) überhaupt nicht mehr ok, der Täter hat bereits die Flucht ergriffen ein

Schießen in den Rücken wäre reine Selbstjustiz und durch nichts zu rechtfertigen, hier ist auch kein hohes Gut wie menschliches

Leben oder Unversehrtheit eines dritten bedroht so das kein Einsatz einer Schusswaffe gedeckt wäre.

Und in Rücken schießen ist eh feige, und wirft Assoziationen wie der Schusswaffengebrauch auf KZ-Türmen oder an der Grenze

oder Berliner Mauer auf die meisten Opfer dort hatten auch Schüsse in den Rücken!

Bearbeitet von rüdiger400
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Und in Rücken schießen ist eh feige, und wirft Assoziationen wie der Schusswaffengebrauch auf KZ-Türmen oder an der Grenze

oder Berliner Mauer auf die meisten Opfer dort hatten auch Schüsse in den Rücken!

Ich denke das man dem Rentner alles nachsagen kann, aber nicht das er Feige war. Und bewusst in den Rücken wird er dem Kerl auch nicht geschossen haben.

Schlimm ist, das man sowas bei uns hier überhaupt diskutieren muss........in den USA im richtigen Bundesstaat hätte die Polizei dem Rentner die Waffe nochmal neu geladen und wieder in sein versteck gelegt. Vor längerem so gelesen als eine alte Dame in ihrem Haus überfallen wurde und auf den Einbrecher geschossen hatte......................

Ich fahre jetzt schießen, wenn auch nur auf Scheiben.............................

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http://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr

vielleicht mal zur Lektüre, auch hier gibt es letztlich eine Verhältnismäßigkeit der Mittel, die ich mal so deffiniere Angriff auf Leib

und Leben zB. Angreifer will sein Opfer mit der Eisenstange den Schädel einschlagen, Einsatz der Schusswaffe in Ordnung.

Fall 2 man kommt in die Wohnung und sieht wie sich ein Einbrecher mit dem TV oder Läppi aus dem Staub macht, Einsatz

der Schusswaffe (auch wenn Eigentum Rechtsgut) überhaupt nicht mehr ok, der Täter hat bereits die Flucht ergriffen ein

Schießen in den Rücken wäre reine Selbstjustiz und durch nichts zu rechtfertigen, hier ist auch kein hohes Gut wie menschliches

Leben oder Unversehrtheit eines dritten bedroht so das kein Einsatz einer Schusswaffe gedeckt wäre.

Und in Rücken schießen ist eh feige, und wirft Assoziationen wie der Schusswaffengebrauch auf KZ-Türmen oder an der Grenze

oder Berliner Mauer auf die meisten Opfer dort hatten auch Schüsse in den Rücken!

Lies doch erstmal, was du da verlinkt hast, schreib dann und komme vor allem nicht mit Verhältnismäßigkeit beim Notwehrrecht..

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.in den USA im richtigen Bundesstaat hätte die Polizei dem Rentner die Waffe nochmal neu geladen und wieder in sein versteck gelegt.

In den USA wenn ich das schon lese erstens leben wir hier nicht in den USA wer es will kann doch gerne dahin auswandern wie

Konny Reimann-und das gewissenhafte US-Cops ihm die Waffe durchgeladen und auch noch in ein Versteck gelegt hätten

kann man wohl stark bezweifeln das wäre nämlich schon ein korrupter Vorgang ala "Von Bullen aufs Kreuz gelegt" (Film mit

Tom Selleck) wer dort alles so toll findet (inklusive Todesstrafe,Quantanamo,Waterboarding,NSA) und das sein 16 Jähriger

Sohn in einer "Kinderschänderdatei" geführt wird weil er ein fast gleichaltriges 14 jähriges Mädchen abgeknutscht hat

kann gern dorthin gehen, aber bitte nicht heulend wieder zurückkommen weil sich 20000 Dollar Schulden für den

Krankenhausaufenthalt der Frau angehäuft haben oder der Filius in der Todeszelle sitzt.

Bearbeitet von rüdiger400
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In den USA (...) wer dort alles so toll findet (inklusive Todesstrafe,Quantanamo,Waterboarding,NSA) und dass sein 16 Jähriger

Sohn in einer "Kinderschänderdatei" geführt wird weil er ein fast gleichaltriges 14 jähriges Mädchen abgeknutscht hat

kann gern dorthin gehen, aber bitte nicht heulend wieder zurückkommen, weil man sich 20000 Dollar Schulden für den

Krankenhausaufenthalt der Frau angehäuft haben oder der Filius in der Todeszelle sitzt.

Amerikanistan halt. :-(

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Lies doch erstmal, was du da verlinkt hast, schreib dann und komme vor allem nicht mit Verhältnismäßigkeit beim Notwehrrecht..

Was hat der Diebstahl einer Sache mit Notwehr zu tun?

Ein Fernseher ist ersetzbar ein Menschenleben nicht!

Wir leben hier nicht in einer Militärdiktatur in der jeder meint mal einfach auf "Plünderer" schießen zu können!

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Ich vermute mal ganz stark, dass der Alte sich in der Einvernahme in Zuge der Ermittlungen seinerzeit selbst um Kopf und Kragen gesabbelt hat, denn als ausschlaggebendes Argument für die nun aktuelle Anklageerhebung nennt die StA den "fehlenden Verteidigungswillen" des Opfers bei der Schussabgabe und begründet damit den Straftatvorwurf des Totschlags.

CM

#Paranoia_an#

Ich stelle mir gerade die Frage, ob man sich hier durch Kundgebung von persönlichen Meinungen zu diesem Fall nicht auch schon in eine Defensivposition manövriert, sofern man einmal selbst betroffen sein sollte. Für den Fall, das mitgelesen wird

#Paranoia_wieder_aus#

Gruß,

Patrick

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Lies doch erstmal, was du da verlinkt hast, schreib dann und komme vor allem nicht mit Verhältnismäßigkeit beim Notwehrrecht..

Die Verhältnismäßigkeit stellst du selber her. Wenn du wegen einer Ohrfeige jemanden erschiesst, stellen andere die Verhälnismäßigkeit für dich her.

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In den USA wenn ich das schon lese erstens leben

Ging mir eher um die unterschiedliche Betrachtungsweise von Notwehr. Da steht kein Wort das in den USA alles besser ist. Und der von mir geschilderte Vorgang wurde selbst hier diskutiert, wenn ich mal nicht weiß was ich machen soll suche ich es dir raus.

BTW......so einen langen Satz habe ich ewig nicht mehr gelesen.....................dachte schon dein punkt an der Tastatur ist kaputt, aber gaaaanz am ende steht dann doch einer.

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Unterm Strich ist es so:

Am Kiesgrubengelände steht meistens ein Schild "Betreten verboten, Lebensgefahr!"

Trotzdem kommen pro Jahr einige Schwarzbader ums Leben, weil sie mitsamt dem losen Hang abrutschen und ertrinken...und das obwohl sie eigentlich lesen können und wissen, da nichts zu suchen zu haben, Zäune sind auch immer vorhanden. Trotzdem prozessieren regelmäßig welche gegen den Kiesgrubenbesitzer.

Trotz vorher erfolgtem vorsätzlichen Hausfriedensbruch!

Genauso ist es (sollte es eigentlich sein) das jemand (und seine sicher nicht unwissenden Angehörigen) bei Nichtbeachtung fremden Eigentums mit der Intention der unrechtmäßigen Aneignung damit rechnen müßte, das sich der (rechtmäßige) Eigentümer genau dagegen zur Wehr setzen könnte. Dazu benötigt man übrigens nicht zwingend eine Schußwaffe! An einigen Hoftoren steht übrigens auch "Betreten verboten!"

Ein Einbrecher kann auch die Treppe herunterfallen.

Ist dann der Hausbesitzer schuld, weil er dem Dieb nicht das Licht eingeschaltet und ihn auch nicht geführt hat? Im Zweifel ist er wohl noch schuld, weil eine Treppe und kein Fahrstuhl vorhanden war.

Somit sollte derjenige Kriminelle bzw. seine Angehörigen dann nicht jammern, weil genau Selbiges in Einzelfällen auch hin und wieder (sogar in Dummland) auch mal (auch final) schief gehen kann.

Ich glaube, hier greift mal wieder der Bereichererbonus, denn wenn ein Nichtmigrant dasselbe (selbstgewählte) Schicksal erleidet, kommts nicht mal auf Seite 8 der Lokalzeitung.

Aber der pöööse Rentner, der arme Migrant...kommt drauf an, was man draus machen will. Umgekehrt ist wohl eher illusionär in Ökoland.

Am besten, wir stellen nachts unser Eigentum mit einem Zettel "Zu Verschenken" einfach vor die Haustür, das erspart dem Einbrecher sehr viel Arbeit und den Protagonisten des Wegschauens und Ignorierens viel Verdruß und Arbeit. Egal ob aus Polizei, Justiz, Medien, Politik und Migrantenvertretern usw.

Bearbeitet von Andi08/15
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Die Verhältnismäßigkeit stellst du selber her. Wenn du wegen einer Ohrfeige jemanden erschiesst, stellen andere die Verhälnismäßigkeit für dich her.

Und schon wieder keine Ahnung. Das ist das krasse Mißverhältnis im Notwehrrecht. Nicht mangelnde Verhältnismäßigkeit.

Alles tausendmal diskutiert und durchgekaut. Deswegen bin ich hier raus.

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Nach meinem Rechtsverständnis handelte es sich bei den in den Medien dargestellten "Überfall" tatsächlich um bandenmäßig geplanten und durch geführten Raub!

Hier einmal eine sehr interessante Zusammenfassung des Sachverhaltes: http://www.pi-news.net/2014/04/sittensen-stade-prozess-gegen-rentner-der-albanischen-einbrecher-erschoss/

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Hallo

bezüglich der Notwehr gibt es hier einen Interessanten Artikel auf Anwalt.de

http://www.anwalt.de/rechtstipps/notwehr-jaehriger-renter-erschiesst-fluechtenden-raeuber-von-hinten_020017.html

Udo

Der Artikel ist veraltet (da der Rentner jetzt tatsächlich vor Gericht steht) und eigentlich nicht interessant, weil er nur das wiedergibt, was man in jedem Skript oder Buch zum Thema "Strafrecht - Allgemeiner Teil" nachlesen kann.

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