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IGNORED

Rentner aus Sittensen vor Gericht.


bumm

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Ich wär mir da nicht so sicher.

http://www.kinderrecht-ratgeber.de/kinderrecht/eltern/haftung.html

Die Täter sind allesamt schon vorher einschlägig in Erscheinung getreten. Das sieht schwer nach Verletzung der Aufsichtspflicht aus!

Zumindest der Schadenersatzanspruch gegen die Täter bleibt auch nach Haftverbüssung bestehen.

Eltern haften nicht für ihre Kinder. Punkt

Das schließt eine Haftung für ihr (der Eltern) eigenes Fehlverhalten - Verletzung der Aufsichtspflicht - nicht aus.

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Eltern haften nicht für ihre Kinder. Punkt

Das schließt eine Haftung für ihr (der Eltern) eigenes Fehlverhalten - Verletzung der Aufsichtspflicht - nicht aus.

Der überfallene Rentner ist sehr Wohlhabend. Es sollte zumindest finanziell kein Problem für ihn sein, einen Anwalt für Zivilrecht mit der Sicherung seiner Schadenersatzansprüche zu beauftragen.

Ob die Eltern des getöteten 16 Jährigen dann haften müssen, würde dann vor einem Zivilgericht geklärt.

Wegen Verletzung der Aufsichtspflicht hätte das Jugendamt eine Ordnungsstrafe verhängen können. Was natürlich jetzt, wo der Junge nicht mehr lebt, sinnlos ist. Aber sie sind eventuell für dessen Tot mitverantwortlich. Die mangelnde Einsicht für ihr eigenes Versagen als Eltern, belegen sie ja auch durch diese sinnlose Privatklage, die sie gegen das Überfallopfer von selbst angestrebt haben.

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Der betroffene Rentner ist durch den gesamten Vorgang mittlerweile wohl so zermürbt, dass er (meine Vermutung) gar nichts mehr in der Richtung unternehmen wird. Der Mann möchte wahrscheinlich nur noch, dass es aus und vorbei ist und er in Ruhe gelassen wird - von den Täterangehörigen, und von der Justiz...

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Der Mann möchte wahrscheinlich nur noch, dass es aus und vorbei ist und er in Ruhe gelassen wird - von den Täterangehörigen, und von der Justiz...

Nur sch**** daß die bald wieder draußen sind und wissen, wo seine Haus wohnt. Ob dieser Staat dem armen Kerl Personenschutz spendiert?

Es sollte zumindest finanziell kein Problem für ihn sein, einen Anwalt für Zivilrecht mit der Sicherung seiner Schadenersatzansprüche zu beauftragen.

"Normale" Rechtsschutzversicherung, Leistungsart Schadenersatz - Rechtsschutz sollte es auch tun.

Bearbeitet von Gast
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"Rechtsverbindlich" so wie du das vermutlich meinst, findest Du das nicht. Aber kauf Dir halt einen Kommentar zum Strafrecht oder leih dir sowas in einer guten Bücherei. Da kannst Du dann nachlesen wie "gegenwärtig" zu verstehen ist.

Hier kannst Du zu "gegenwärtig" nachlesen. Es wird auch das typische Beispiel "Dieb flieht mit Beute" verwendet.

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/docs/AG/AG_StGB_AT_Termin_10_1.pdf

Link berichtigt

Habs gelesen. Wenns denn so ist um so besser :-)

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Das Problem liegt hier wohl darin, dass der Rentner in seiner ersten Vernehmung angegeben hat, er habe geschossen, weil er einen Schuss gehört haben will. Er gab also zu, nicht primär zur Fluchvereitelung geschossen zu haben, sondern weil er sich selbst wieder angegriffen sah. Tatsächlich wurden aber wohl keine Schüsse durch die Täter abgegeben.

Diese Aussage kann ihm jetzt natürlich angelastet werden, weil sie den Ermittlungsergebnissen widersprechen.

Man muss halt aufpassen, was man da sagt. Am besten man sagt garnichts und wartet erstmal die Ermittlungen ab.

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Hier kannst Du zu "gegenwärtig" nachlesen. Es wird auch das typische Beispiel "Dieb flieht mit Beute" verwendet.

http://www.uni-kiel.de/eastlaw/cgi-bin/cms/upload/docs/AG/AG_StGB_AT_Termin_10_1.pdf

Mäßiges Skript, Gliederungsfehler...

S. 4 oben (sub 1) gehört z.B. logisch schon auf S. 1 (sub 1), sonst stiftet es bei den Erstsemestern Verwirrung.

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Also ich kenn mich mit der Rechtssprechung auch nicht aus, aber es könnte ja so geplant sein:

Täter"Opfer" wollen, das der Opa vom StA verknackt wird, aber auf jeden Fall schuldig ist.

Somit bestünde die Möglichkeit, das der/die (seelisch?)verletzten Mittäter Anspruch geltend machen können auf z.B. Erwerbsminderungsrente aufgrund des "Unfalls", den der Opa ja nun Aktenkundig verursacht hat.

D.h. erst greift das Strafrecht, danach geht es in einem Zivilgerichtsprozess weiter um Schadensersatz.

Somit wird von dem Pack der Rentner bzw. seine Versicherung angezapft, bis die armen Opfer an Altersschwäche sterben werden.

Liege ich mit meiner Vermutung falsch?

Bearbeitet von Hunnnter
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Doch, hat er!

Diebstahl und ähnliches ist erst mit der "Sicherung" der Beute vollendet. Damit ist normalerweise gemeint, dass der Täter den Tatort verlassen hat und auch nicht mehr verfolgt wird.

Was auch gerne übersehen wird: Auch wenn die Voraussetzungen für Notwehr nicht mehr gegeben ist, kann es immer noch sein, dass der Täter ein legales Ziel für eine Jedermann-Festnahme ist. Bei dieser gelten andere Bedinungen (zum Beispiel ist die Verhältnismäßigkeit hier von Bedeutung), was aber nicht bedeutet, dass man den Versuch der Festnahme aufgeben muss, wenn sie mit Samthandschuhen nicht klappt.

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Zum Thema gegenwärtig: Gegenwärtig ist ein Angriff, solange er nicht beendet ist.

Ist ein Angriff auf Dein Eigentumsrecht beendet, solange der Dieb Dein Eigentum noch in seinem Besitz hält?

Der Angriff ist beeendet wenn er den vollendeten Besitz des Eigentums hat. Das ist ja das Ziel des Angriffs. Hat er also den Goldbarren in der Hand und du nicht mehr, ist es keine Notwehr mehr. Ab dann verbleibt Dir nur das Rechtsmittel der vorläufigen Festnahme und das tut man nicht mit einer Waffe.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

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Der Angriff ist beeendet wenn er den vollendeten Besitz des Eigentums hat. Das ist ja das Ziel des Angriffs. Hat er also den Goldbarren in der Hand und du nicht mehr, ist es keine Notwehr mehr. Ab dann verbleibt Dir nur das Rechtsmittel der vorläufigen Festnahme und das tut man nicht mit einer Waffe.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Ich habe das hier schon öfter gefragt und tue es auch diesmal wieder. Wie kommt man eigentlich dazu sich zu einem Thema zu äußern von dem man offensichtlich keine Ahnung hat und das nachdem viele andere bereits die richtigen Antworten gegeben haben? Es interessiert mich wirklich warum du das jetzt geschrieben hast.

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Aua!

Rennt der Räuber oder Dieb mit der Beute weg, dauert der rechtswidrige Angriff an...

Und wenn er mit Rennen aufhört, ist der Angriff dann vorbei? Die Frage wurde schon gestellt: was passiert, wenn ich ihn zufällig am nächsten Tag treffe und er wieder anfängt zu Rennen, dauert der Angriff immer noch an?

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Und wenn er mit Rennen aufhört, ist der Angriff dann vorbei? Die Frage wurde schon gestellt: was passiert, wenn ich ihn zufällig am nächsten Tag treffe und er wieder anfängt zu Rennen, dauert der Angriff immer noch an?

Nein, das die Beute gesichert ist.

Du darfst dir allerdings dein Eigentum u.U. zurückholen (Selbsthilferecht, §229 BGB). Eventuell darfst du ihn (selber Paragraf) auch festnehmen (wenn er dein Eigentum nicht dabei hat, er schuldet dir ja die Rückgabe). Das ist dann aber keine Notwehr, sondern ein zivilrechtlicher Vorgang, bei dem Verhältnismäßigkeit u.s.w. wieder maßgebend sind.

Wehrt sich der Dieb ... dann kann plötzlich wieder Notwehr möglich sein.

Interessanter Fall zum Thema Selbsthilferecht:

Keilerei bei Ikea

Bearbeitet von Ch. aus S.
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Leute, ihr redet hier alle an den Tatsachen vorbei.

Es geht hier garnichtmehr darum, was der Rentner alles hätte tun dürfen, sondern wie er die Schüsse tatsächlich begründet hatte.

Er hat nunmal ausgesagt, dass es ihm eben nicht um Wiedererlangung der Beute gang, sondern, weil er annahm ,das einer der Täter auf ihn gefeuert hat. Diese Aussage wurde widerlegt und steht jetzt entgegen seinen zuvor gemachten Angaben. Unter anderem soll er dafür auch eine sog "Alibiwaffe" am Tatort deponiert haben.

http://www.shz.de/hamburg/meldungen/rentner-schiesst-auf-raeuber-prozess-unterbrochen-id6352416.html

Jetzt kann er sich eigentlich nur noch darauf berufen, dass er das im Stress und unter dem Eindruck der traumatischen Erlebnisse wohl falsch angenommen hatte. Hier wäre dann also Notwehrirrtum oder eben § 33 Stgb sein Ausweg.

Bearbeitet von JDHarris
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Es ist halt so, dass sich Straftäter immer schwache Opfer aussuchen.

Man will ja möglichst kein Risiko eingehen, selbst zu Schaden zu kommen.

In dem konkreten Fall hat sich das Gesocks halt gewaltig verrechnet.

Richtig Pech gehabt, das Geschmeiss.

Sollte der Alte Herr das unbeschreibliche Pech haben, wegen seiner

nachvollziebaren Reaktion irgendwie doch noch strafrechtlich belangt zu werden,

dann macht das dieses jugendliche Subjekt aber auch nicht mehr wieder lebendig.

Ja, und das ist wirklich gut so!

oswald

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