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IGNORED

SLB auf Jagdschein gekauft, Problem mit Behörde


Plotzki

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Schwarzwälder hat die Problematik mit den Kategorie B Waffen auf Jagdschein sehr gut dargestellt.

Jedoch ist es nicht so, dass nur durch die Einführung des NWR Probleme mit der Eintragung von B Waffen entstanden sind. Dies ist keinesfalls richtig. Diese Probleme gab es durchaus auch vorher. Sie kommen nun nur verstärkt hoch.

Richtig ist, dass die ach so geniale Lobbypartei vielleicht nicht ganz unschuldig an der geänderten Formulierung des §13 im Vergleich zum alten WaffG war. Die Auswirkungen sind im Beitrag #61, der die alte Gesetzeslage wiedergibt, absolut korrekt dargestellt. Schwarzwälder ist wirklich klug genug, selber die Rechtslage WaffG ante/post 2003 einschätzen zu können. Mit der alten Gesetzeslage hätten wir die jetzigen Probleme viel früher und dramatisch schärfer gehabt.

Nicht immer so voreilig gegen die Vertreter der Betroffenen „blöken“ (ich erlaube mir da mal eine Spitze). Wir halten es nur nicht so für so klug mit allen Errungenschaften oder Verbesserungen überall gleich haussieren zu gehen. Es gibt da so einen schönen Spruch mit dem genießen und schweigen. Man kann die andere Seite ja gerade auch auf von denen gesuchte Baustellen stoßen.

Aktuell ist es jedoch so, dass die Sache mit den SLBs meiner Meinung nach am „gären“ ist.

Deshalb tut es Not, dass die mit Vertretungsmandat ausgestatteten Vertreter der Jägerschaft sich einmal äußern. Und zwar nicht mit einem Bla bla bla („Vielschiesser“ usw.) sondern hart und konkret, was sie für die von ihnen Vertretenen wollen.

Wenn sie weiterhin die Kategorie B Selbstladebüchse für ihre Mitglieder wollen, muss dies sachlich begründet werden.

Und daher sollte aus meiner Sicht Anspruch und Wirklichkeit in Übereinstimmung gebracht werden und jagdlich für Selbstladebüchsen 5-Schussmagazine - wie in Nordamerika üblich - zugelassen werden. Davon geht die Welt nicht unter und Kategorie C betrifft dann in jedem Fall nicht unsere Jagdselbstladebüchsen. In Zeiten der Schwarzwildschwemme und der vielfältigen Drückjagden und angesichts der fast genauso schnellen Geradezug-Repetierer ohne Magazinbegrenzung gibt es keinen vernünftigen Grund zur 3-Schussbegrenzung.

Hinzu kommt, dass die gegenwärtige Regelung mit 2 Patronen im Magazin und einer Patrone im Patronenlager sicherheitstechnisch und jagdpraktisch nicht gerade der Weisheit letzter Schluss ist. Bei den meisten SLB geht das Fertigladen so:

2-Schuss Magazin einführen, durchladen, Magazin entnehmen, gesicherte Waffe umhängen, entweder eine Patrone ins Magazin laden, die Waffe abnehmen, das Magazin einführen

oder

das nur noch mit einem Schuss geladenen Magazin wegstecken und ein weiteres 2-Schuss Magazin einführen.

Werden 5-Schuss Magazine erlaubt (egal ob dann einen Gesamtkapazität von 5 oder 6 Patronen zugelassen sind) werden 90% der SLB führenden Jäger ihre SLBs so laden: gefülltes 5-Schuss Magazin einführen, durchladen, sichern, fertig.

Will man weiterhin Kategorie B SLBs erwerben oder ist man mit Kategorie C zufrieden.

Wer B weiterhin will muss sich gegenüber seinem Jagdverband äußern! Wer schweigt kriegt C. Da bin ich mir völlig sicher. Dies ist nur noch eine Frage der Zeit.

Ganz nebenbei: wenn sich auf Jagdschein SLBs der Kategorie C durchsetzen und das liegt durchaus im Bereich des Möglichen,

kann man auf Jagdschein dann nur noch selbige erwerben und keiner kann mehr seinen wahrscheinlich sogar noch mit Bestandsschutz ausgestatteten Kategorie B Automat an einen JJS-Inhaber veräußern. Nur so am Rande bemerkt.

Umbauen kann man kostenmäßig ja gleich vergessen und Sportschützen sind auf die Jagdteile ja ungeheuer scharf. :lol2:

Friedrich Gepperth

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Ich könnte jetzt viel schreiben, vor allem weil in Deutschland die JJS-Inhaber noch andere Kategorie-B-Waffen erwerben können, also insoweit durchaus nicht schlecht stehen. Den entscheidenden Punkt hat Fritz hervorgehoben: Jäger müssen auf ihre Landesjagdverbände einwirken, und diese wiederum auf den DJV.

Jagdrechtlich und jagdpolitisch ist der DJV durch die Föderalismusreform unwichtig geworden; waffenrechtlich ist er aber weiterhin der Vertreter der jagdlichen Interessen gegenüber dem Bund und ggü. der EU. Nur hier virtuell zu jammern macht wenig Sinn, Leute; klappt also Euer Email-Interface auf, und schreibt (höfliche) Briefchen an Euren LJV-Geschäftsführer, sowie im DJV-Bereich an Massow und an Dammann-Tanke. Die hören durchaus zu. Je mehr, je besser. Aber wenn sie keine geeigneten Vorlagen haben, machen sie auch nichts.

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Hallo Friedrich Gepperth,

es stimmt natürlich, dass das neue WaffG von 2002 neben vielen Verschärfungen/Verschlechterungen auch eine Reihe Verbesserungen enthält.

Die genannte Situation für Jäger war aber auch bis 2002 so, dass z.B. Frankonia Selbstadebüchsen an Jäger ohne Voreintrag verkaufte, nur eben MIT 2-Schuss-Magazin dazu. Heute ist das nicht anders, auch wenn der Hinweis auf 2-Schüssigkeit im WaffG direkt rausgenommen wurde. Daneben gab es aber nach §32 WaffG alt für Jäger auch die Möglichkeit, durch Vorlage eines Bedürfnisses SL-Büchsen mit mehr als 2-Schuss explizit nach Voreintrag erwerben zu dürfen. Laut alten Foreneinträgen bei Wild und Hund war dies gerade für die angesprochenen Situationen (vermehrte Drückjagsituationen, Karnickelplage etc.), aber auch für Auslandjagden möglich.

Das neue Nationale Waffenregister stellt für mich hingegen eine erhebliche Verschärfung der Waffenrechtssituation für uns Legalwaffenbesitzer dar. Das war absehbar, ist aber von unseren Vertretern vielfach (vom BDS weiß ich es nicht) nicht ernstgenommen worden und leider hat die FDP sich hier trotz ihrer beachtlichen Möglichkeiten nicht für uns engagiert, obwohl der Datenschutz als Leitthema dabei ja unverfänglich gewesen wäre und die EU-Vorgaben bei weitem geringer waren, als das, was mit dem NWR inkl. Verordnungen dazu jetzt umgesetzt wurde. Trotz dieser punktuellen Kritik, die ab und an erlaubt sein muss, bin ich aber gerade mit dem BDS, seinen Vertretern und den vom BDS geschaffenen Möglichkeiten weiter hochzufrieden, um das auch einmal mehr klar zu sagen. Von der FDP hätte ich mir beim NWR aber eindeutig mehr erwartet und nur darum ging es mir im Schlussatz meines vorigen Posts.

Schöne Grüße

Schwarzwälder

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@dpolli: Vielen Dank für den Link! Ich zitiere mal die wichtigste Passage aus dem Artikel:

Kritik kommt auch von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Deren Bundesvorsitzender, Oliver Malchow, fordert eine "schnellstmögliche" Überarbeitung des Datenbestandes. NDR Info sagte er: Wenn zum Beispiel ehemalige Waffenbesitzer noch als aktuelle Waffenbesitzer aufgeführt würden, dann seien das Falscherfassungen. Solche Informationen veränderten die Einsatzvorbereitungen und das Handeln der Polizei vor Ort. Malchow weiter: "Wenn man dann auf jemanden trifft, der gar keine Waffen mehr in seinem Zugriff hat, aber schon eine etwas intensivere Einsatzform wählt, dann ist das auch zum Nachteil des Bürgers. Und das kann nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sein."

fettgedruckte Hervorhebungen durch mich.

Das heißt, das, was hier bei WO vor 2-3 Jahren noch heftigst bestritten wurde, ist damit Standard: WBK-Inhabern wird dank NWR eine "intensivere Einsatzform" zu ihrem "Nachteil" zuteil!

D.h. statt einem freundlichen Gespräch mit 2 Beamten tagsüber kommt eben in der Nacht ein SEK, zerstört erstmal aussen alle Einbruchsmeldeanlagen/Kameras etc., tritt dann mit Rammböcken die Wohnungstüre ein, schlachtet womöglich störende Haustiere ab, traumatisiert Kinder, bedroht alle mit vollautomatischen Kriegswaffen und haut einem dann gefesselt halbnackt auf den Boden. In der Position werden dann überhaupt mal erste Fragen gestellt, nicht wie beim Nicht-WBK-Besitzer gemütlich am Kaffeetisch. Das ist schon eine klare 2-Klassen-Gesellschaft, die mit dem NWR ermöglicht wird.

Grüße

Schwarzwälder

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Peinliche Frage, aber was sind " B " und " C " Waffen ?

Grobe Zusammenfassung:

Nach der EG-Waffenrichtlinie werden die Feuerwaffen in folgende Kategorien eingeteilt:
A Verbotene Feuerwaffen
B Genehmigungspflichtige Feuerwaffen
C Meldepflichtige Feuerwaffen
D Sonstige Feuerwaffen
Quelle:
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@TE:

Das wesentliche Problem für Dich, aber auch das insgesamt fatal Drohende, ist doch, dass man perspektivisch Jägern nur noch Halbautomaten nach Kat. C eintragen möchte. Dabei geht es dann nicht mehr nur um die Verwendung eines 2-Schuss-Magazins,sondern:

  • nach 2.5 dürfte das Magazin gar nicht mehr abnehmbar sein - auch nicht mit allgemein gebräuchlichen Mittel (wie z.B. mit der Patronenspitze California-legale "Fest"Magazine); dass Frankonia dass das 2-Schuss-Mag bei der Colt- 16 KK-Variante verbolzen wollte, wäre damit sogar erklärt...

Das ist genau der Gedanke der auf hartnäckige Nachfrage im Brustton der Überzeugung zur Legalität genannt wurde.

Es herrschte Erstaunen über mein Ansinnen das Magazin mal eben zack, zack in der Werkstatt zu blockieren und zu verkleben damit ich es nicht mehr ändern kann. Nein, die wollten das Magazin im Schacht einbolzen.

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Ich reite da nicht negativ drauf rum, ich halte das Argument Jagdschutz in einer Gerichtverhandlung für nicht ganz so toll.

Ich sag es mal ganz einfach, mir schräg gegenüber wohnt ein stellvertretender Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht. Der geht nicht auf Jagd, der hat nichts mit Jagd am Hut, der hat aber einen großen lustigen Hund welcher das mit der Jagd leider völlig anders sieht. Komm diesem Richter mal mit Jagdschutz..

Ich denke genau so wie du und spiele auch nicht Polizist oder Hundeaufsicht im Wald.

Dieses Argument ist nicht bei mir, meines Wissens nach auch nicht bei unmittelbar bekannten anderen Klägern gekommen.

Ich weiss also gar nicht wie du darauf kommst.

Nein, ich bin nicht angepisst, ich liebe klare Sprache.

Ich werde hier nicht wie die anderen auch Argumente etc. "verraten", eigentlich gibt es auch nichts zu verraten, dem rechtskundigen sind die Mittel und Chancen klar.

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Richtig ist, dass die ach so geniale Lobbypartei vielleicht nicht ganz unschuldig an der geänderten Formulierung des §13 im Vergleich zum alten WaffG war. Die Auswirkungen sind im Beitrag #61, der die alte Gesetzeslage wiedergibt, absolut korrekt dargestellt.

Friedrich Gepperth

Gute Arbeit, danke dafür.

Aber ich frage mich, wieso die Behörden gerade bei der Frage der Halbautomaten den § 13 immer noch so penetrant ignorieren und selbst Oberstaatsanwälte (Nopens) unter Vorhaltung sich nicht überzeugen lassen, dass die Zwei-Schussbegrenzung generell nicht haltbar ist.

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. wenn man SV als Bedürfnis akzeptieren würde.

Hör bitte auf mit dem Scheiss. ich kann das nicht mehr hören und lesen. Hier geht es um Jagd und nicht mehr. Lass das raus.

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Prinzipiell hat H.C. ja recht damit. Das Bedürfnisprinzip in heutiger Form in D ist geeignet, uns LWB langsam und graduell "die Luft abzudrehen". Was auch dieser Thread wieder zeigt.

Dass wir uns schwer tun werden, die Bedürfnisgrundlagen im hiesigen "Klima" zu ändern, und dass es hier um die jagdliche Verwendung geht, ist richtig - tut dem aber keinen Abbruch.

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Das wäre ein vernünftiger Einstieg. altkanzler Kohl/die Union hatte ja schon in den 80er Jahren eine Gesetzesvorlage in den Bundestag eingebracht, mit der Langwaffen (Repetierer+EL) wieder freigegeben werden sollten. Da hätten die Schützen- und Jagdverbände nur noch einen kleinen Klaps geben müssen, dann wäre die auch durchgekommen.

Ein Kompromiss könnte sein, wenigstens die Kat D. Waffen (polnisches Hausflinten-Konzept) an sachkundige und zuverlässige Bürger freizugeben. Damit würde sich so mancher eine Flinte kaufen, die er dann sicher auch ab und an schiessen möchte - und schon hat der Verein/Verband eine Fülle neuer Mitglieder und unsere Legalwaffenbesitzergemeinde wächst wieder, statt dass sie schrumpft. Eine Win-Win Situation für alle. Nur schade, dass das FWR da nicht mitmachen wird.

Grüße

Schwarzwälder

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Ein Kompromiss könnte sein, wenigstens die Kat D. Waffen (polnisches Hausflinten-Konzept) an sachkundige und zuverlässige Bürger freizugeben. Damit würde sich so mancher eine Flinte kaufen, die er dann sicher auch ab und an schiessen möchte - und schon hat der Verein/Verband eine Fülle neuer Mitglieder und unsere Legalwaffenbesitzergemeinde wächst wieder, statt dass sie schrumpft. Eine Win-Win Situation für alle.

Ja, Flinte nach Kat. D ist sogar bei Leuten aus der Verbieterfraktion bzw. in restriktiven Waffengesetzgebungen sehr hoffähig; ich kann da nur an Joe Bidens "Buy a shotgun!" denken bzw. an die britische Shotgun License, die verhältnismäßig leicht zu bekommen ist.

Das wäre definitiv ein Einstieg. Bei einer diesbezüglichen Liberalisierung solcher nicht deliktrelevanten Waffen würden sehr viele Normalbürger zugreifen, der Handel käme kaum mehr hinterher (man vergleiche nur mal den Nachfrageverlauf in Österreich vor Inkrafttreten der Registrierung der Kat.-D-Waffen..).

Aber, shocking, da kämen ja in größerer Zahl Waffen ins Volk, und die Leute auf den Geschmack...

P.S.:

Dass das FWR ein Problem damit hätte, sehe ich nicht.

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@dpolli: Vielen Dank für den Link! Ich zitiere mal die wichtigste Passage aus dem Artikel:

fettgedruckte Hervorhebungen durch mich.

Das heißt, das, was hier bei WO vor 2-3 Jahren noch heftigst bestritten wurde, ist damit Standard: WBK-Inhabern wird dank NWR eine "intensivere Einsatzform" zu ihrem "Nachteil" zuteil!

Das wurde sowohl bestritten, z.B. von @Tauri iirc als auch vorherhgesagt.

Das wäre ein vernünftiger Einstieg....

Ein Kompromiss könnte sein, wenigstens die Kat D. Waffen (polnisches Hausflinten-Konzept) an sachkundige und zuverlässige Bürger freizugeben.

Langfristiges Ziel sollte es vernünftigerweise sein, das Bedürfnisprinzip gänzlich abzuschaffen. Dieses Gängelband von "aber das braucht doch Niemand, der jagt/Scheiben locht/sammelt/erbt" gehört auf den Gerümpelhaufen der Geschichte. Der Einzige Maßstab sollte die Zuverlässigkeit sein, gewürzt mit Sachkunde, um die größten Fehler abzuwenden und vielleicht noch dem Eignungs-Kriterium in irgendeiner Ausprägung.

Daher bin ich bei dieser Idee voll dabei, eine doppelläufige Flinte gehört irgendwie über jede Eingangstür. Das macht ein Volk wehrhaft, nimmt ihnen die Angst vor Waffen und verschafft ein Gefühl eigener Stärke gepaart mit Verantwortungsbewusstsein.

Insofern will ich @Harry Callahan halbwegs widersprechen. SV als Bedürfnisgrund ohne die Latte so hoch zu legen wie derzeit praktiziert ist zu kurz gesprungen. Jeder Bürger mit weißer Weste, klarem Kopf und einem Mindestmaß an Ausbildung muss Zugang haben. Die Apparate, die sich ausgebildet haben, um zu beurteilen, ob denn das Ansinnen eines solchen Bürgers eine Waffe seiner Wahl zu haben, begründet ist, könnten dann ebenfalls auf den Kompost. Der Aspirant auf eigene Waffe braucht nicht mehr der Bittsteller sein, dem Gnade widerfährt, sondern es gibt einen klaren Weg zu einem Minimum an Wehrhaftigkeit. Sicher kann man darüber reden, Kurzwaffen, Halbautomaten und "viele" Waffen erst mit mehr genommenen Hürden, wie Traing, Wettkampf, mehr Ausbildung usw. zu regulieren. Aber das Mindestmaß muss einfach so sein, Haben-Wollen muss reichen.

Das BKA muß nicht mehr die ominöse Prüfung nach §6 AWaffV machen, der Beirat Sport beim BVA gibt seinen Dünkel auf, die Freiheit des Sports einzuengen (das Verbot des kampfmäßigen Schießens reicht ja wohl durchaus aus), die Schießsportverbände können mit Ihren Funktionern mehr Wettkämpfe machen, insgesamt eine gesamtgesellschaftliche Verbesserung.

Hach, schöner Traum. Aber warum soll man sich soetwas nicht zum Ziel setzen ? Unglückliche Zeitgenossen betrachten die Welt und fragen "Warum ?" Ich träume vom nie Dagewesenen und frage: "Warum nicht ?"

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Oder so:

SB: "Sie sind volljährig, wir haben Ihre Zuverlässigkeit geprüft."

Antragsteller: "Ja."

SB: "Alles klar!" *stempel*

Träumen wir also weiter. :-)

Streiche alles bis "Träumen..", dann sind wir beim Erwerb von Langwaffen bis 1972. Ging auch, da in dem Stück kein SB mitgespielt hat .

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Ne Rote?

Bei JEDEM, den ich kenne, der eine hat, hat nach recht kurzer Zeit das vorher dauernd bestehende "Bedürfnis" nach der einen oder anderen neuen Waffe rapide nachgelassen.

Viele haben seitdem ihren Bestand eher ab- als aufgebaut.

Der ultimative (Kauf-)Lustkiller!!!

Grüße

Iggy

:rofl:

Was rauchst Du denn gerade? Schwarzpulver mit Gras?????

Na ja, so unrecht hat er doch garnicht!

Er meint, denke ich, "die andere" Rote.

Grüße

Iggy

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