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IGNORED

Schuss durch die Wohnungstür erhielt Hells Angel Waffe zurück?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es gibt ja einen im Waffenrecht beschlagenen RA in diesem Forum, der bereits dargelegt hat, daß man den Einsatzleiter durchaus wegen Fahrlässiger Tötung belangen kann ...

Behaupten kann man schon immer mal etwas, interessant, wenn es gelingt.

Geschrieben

Soweit wie ich das Urteil in Erinnerung hatte war der Fehler der Einsatzleitung der, dass nachdem der Rocker im Erdgeschoss im Flur das Licht angemacht hat und "Verpisst Euch" gerufen hat. Sich niemand als Polizei zu erkennen gegeben hat sonder fleißig weiter an dem Aufbrechen der Tür gearbeitet hat.

Der Rocker hat sich, nachdem die Polizei sich als solche zu erkennen gegeben hat, widerstandslos ergeben und wohl irgendwas wie "Warum habt Ihr euch nicht gleich als Polizei zu erkennen gegeben dann hätte ich nicht geschossen" gerufen.

Wer sich das Urteil mal ganz durchliest bekommt ganz schnell das kalte Grausen auf welchen Grundlagen eine solche Aktion angeleiert wird.

Geschrieben

Ich hab irgendwo gelesen, er hätte nen Waffenschein (Sicherheitsgewerbe). Keine Ahnung, ob das stimmt. Legal war sie wohl.

Was mich interessieren würde: War die Waffe ordnungsgemäß verschlossen?

Wobei: wenn ich einen Waffenschein hab, muss ich die dann in den Tresor packen??

Waffenschein wegen Bedrohungslage...Führen der Waffe auch nachts??

Nix WS, nur WBK.

Wenn Du als waffenrechtlich Berechtigter, hier auch noch in Deinem befriedeten Besitztum, die direkte Gewalt über eine § 36 WaffG-relevante Waffe ausübst, dann wird die Waffe auch gerade nicht verwahrt. Folglich sind die Vorschriften über deren Verwahrung zu dem Zeitpunkt auch nicht relevant. DAS ist doch der rechtliche Schwachsinn, bei den Nachschauen nach § 36 Abs. 3 S. 2 in Anwesenheit der berechtigten Personen. Wenn bei so einer Aufbewahrungskontrolle alles rechtlich korrekt zu geht, dann muss man schon dumm (einschließlich unwissend und ungläubig) oder erheblich dement sein, dass es zu Beanstandungen kommen kann.

Dein

Mausebaer

Geschrieben

War der Beamte nicht gerade beim Anbringen der Sprengladung beschäftigt?

Das wäre mir neu. Nach den Informationen, die verfügbar waren, sollte sich unauffällig Zutritt verschafft werden. Also vielleicht noch nicht einmal 'ne Pick-Gun sondern ganz klassisch Harken und Taster. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben

Was mich interessieren würde: War die Waffe ordnungsgemäß verschlossen?

das interessiert doch hier überhaupt nicht. der mann ist wach geworden durch manipulationsversuche an seiner haustüre. ob er nun die waffe aus nem b-würfel, ner waffenkammer oder der sockenschublade geholt hat, spielt für den weiteren verlauf des falles keine rolle.

Geschrieben

...

Wer sich das Urteil mal ganz durchliest bekommt ganz schnell das kalte Grausen auf welchen Grundlagen eine solche Aktion angeleiert wird.

Da kann ich nur sagen:

:good:

Geschrieben

Für die Polizisten des SEK ist das natürlich ein Schlag ins Gesicht und die Rocker dürften sich noch heute auf die Schenkel schlagen vor Lachen.

Ich lerne daraus, dass es sich lohnt Geld für Anwälte zurückzulegen.

Überleg mal was du hier schreibst.

Meinst du das jeder sogenannte Rocker es toll findet wenn ein Mensch erschossen wird.Weisst du wie der Schütze mit dem ganzen klar kommt,das er einen Menschen getötet hat,auch wenn es Notwehr war.

Schuld an dem ganzen sind nicht die Sek Beamten die an der Türe waren,die machen nur ihre Arbeit,sondern die hochgestellten Persönlichkeiten in unserem Land,die solche Richtlinien für solche Zugriffe festlegen.

Uns allen, die wir Waffenbesitzer sind,kann dieses Schicksal blühen.Da die Vorgehensweise immer die gleiche ist.

Dir brauch nur jemand eins Auswischen wollen,und sagt du hast ihn bedroht,oder du wirst fälschlicher Weise einer Straftat beschuldigt,dann glaub mal

nicht das die Polizei vorher klingelt.

Und dann bete, das du nicht schreckhaft bis,oder aus Panik eine unüberlegte Handlung machst.

Gruß galdur

Geschrieben

...

Und dann bete, das du nicht schreckhaft bis,oder aus Panik eine unüberlegte Handlung machst.

Gruß galdur

Für einen ordentliche Ganzkörpermassage durch Vollprofis und tote Haustiere muss es noch nicht mal zu "unüberlegten Handlungen" kommen. Das passiert ja offenbar schon vorbeugend.

Geschrieben

Für einen ordentliche Ganzkörpermassage durch Vollprofis und tote Haustiere muss es noch nicht mal zu "unüberlegten Handlungen" kommen. Das passiert ja offenbar schon vorbeugend.

Jep, die NSA hat natürlich auch nur unsere Sicherheit vor Augen, fehlt nur noch der Satz ähhh wir wollen niemanden ausspieonieren,

überwachen,versklaven,internieren,töten.....

Alles schon mal gehört so ähnlich aus dem mund eines gewissen W.Ulbricht.

Wer sich mal anschaut was diese Europaheinis alles planen u.anderen eine Eingreiftruppe die in allen europ.Staaten gegen

das Volk eingesetzt werden kann...wohin will man denn mit den ganzen Personen die man verhaften will die passen alle gar

nicht in die vorhandenen Knäste also muss man Internierungslager planen so wie die DDR 1989.

Geschichte widerholt sich entgegen anderslautenden Aussagen doch!

Jaaa aber die bösen "Verschwörungstheoretiker" wiedermal.

Geheimdienstler würden jetzt sagen "Ihr wisst doch wie der Hase läuft" soll nichts weiter heißen Halt das Maul dummer Bürger

zahle deine Steuern und hüpf nach dem Takt den wir angeben wir wissen schon was gut für euch ist.

Geschrieben

Nach einem problemlosen Öffnen der Tür wäre dies auch so erfolgt!

Die problemloseste Art des Öffnens einer Haustür erfolgt durch den Bewohner, nach dem Klingeln, von innen.

Geschrieben

Sagt das zitierte VG indes gerade nicht ;)

Hier sind zwei Worte mehr notwendig, für WO.

Die verlinkte Entscheidung des VG bestätigt lediglich den sofortigen Vollzug der Anordnung der Waffenbehörde entegegen dem Einspruch des Rockers und lehnt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Einziehung der WBK und das angeordnete Überlassen an Berechtigten ab. Was für'n Bandwurm-Satz.

Es wird auch in dieser Entscheidung darauf verwiesen: Ob allein die Zugehörigkeit zur "Szene" zur Annahme der Unzuverlässigkeit führt wird die Haupt-Verhandlung zeigen. Bis dahin sind aber die Waffen&WBK erstmal weg.

Geschrieben

Hier sind zwei Worte mehr notwendig, für WO.

Exklusiv, für WO, noch ein Zitat aus den Entscheidungsgründen:

Im Hinblick auf die komplexe tatsächliche und rechtliche Problematik der Sache erscheint nach summarischer Prüfung der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen.
;)
Geschrieben
[...]Die Einsatzleitung der Polizei ist mit dem Tod des Kollegen/Untergebenen hart bestraft [...]

Richtig ist, dass das Hells-Angles-Mitglied schuldlos gehandelt hat. Die Tat war aber nicht gerechtfertigt und somit rechtswidrig.

Falsch ist die Behauptung dass die Einsatzleitung bisher bestraft worden ist.

Richtig wäre es das Verhalten der Einsatzleitung einer straf- und disziplinarrechtlichen Würdigung zuzuführen, so dass ein Gericht entscheiden kann und so wie jedes polizeiliche Fehlverhalten eine/seine straf- und disziplinarrechtlichen Würdigung erfahren muss.

Geschrieben

Bisher hat niemand Derartiges behauptet.

Doch, aber da ging es wohl eher um eine moralische als eine rechtliche Strafe.

Geschrieben
Ob allein die Zugehörigkeit zur "Szene" zur Annahme der Unzuverlässigkeit führt
Dabei denke ich mir nur wo fängt es an und wo hört es auf.Wenn ich mal etwas "spinne" denke ich mir , ich such mir ne neue Boxschule in der die meisten Mitglieder der "Scene" angehören. Oder meine Stammkneipe gehört einem Member usw. usw. Wo beginnt die "Zugehörigkeit" und wer entscheidet darüber. Und das es reicht Mitglied in einem Verein zu sein der bis dato noch nicht mal verboten ist...... Was kommt danach?
Geschrieben

Richtig ist, dass das Hells-Angles-Mitglied schuldlos gehandelt hat. Die Tat war aber nicht gerechtfertigt und somit rechtswidrig.

.....

Nein, Notwehr oder Erlaubnistatbestandsirrtum wurde offengelassen, damit auch die Frage der Rechtmäßigkeit des Einsatzes.

"Die Frage der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes und eines hieraus folgenden möglichen Notwehrrechts des Angeklagten hiergegen kann aber im Ergebnis offen bleiben; denn jedenfalls befand sich der Angeklagte in einem Erlaubnistatbestandsirrtum."

Ich würde daher gerade nicht behaupten, dass eine rechtswidrige Tat vorlag.

Geschrieben

Haha ist der doof, wegen eines überteuerten Vertrags seiner Tusse im Fitnessstudio! geht der jetzt ein Jahr in den Bau! Oder ist die Strafe zur Bewährung ausgesetzt?

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