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IGNORED

Schuss durch die Wohnungstür erhielt Hells Angel Waffe zurück?


Gast

Empfohlene Beiträge

Weißt du, ich muß das WaffG nicht gut finden, muß mich aber dran halten.

Ich muß auch viele andere Gesetze nicht gut oder gelungen finden, aber mich daran halten.

An das, was ein Gericht verfügt, muß ich mich auch halten, auch wenn ich nicht damit einverstanden bin.

Ich finde es interessant, daß das also nicht für die Polizei gelten soll.

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Hauptaufgabe der Polizei ist nun einmal die Gefahrenabwehr!

Was ich nicht gut finde, werde ich hier nicht verbreiten!

Wer es in meinen Beiträgen nicht findet, hat selbst Schuld!

P.S.:

Die Verfügung vom Gericht sagt ja nicht wann!

Wenn dann aber noch ein BKA Gutachten aussteht, was auch mal gerne 5 Jahre dauern kann, gerät der Rechtsstaat dadurch nicht ins wanken!

Einem irrtümlich in Gesetzeskonflikt geratenem LWB trage ich seine Waffen auch gerne einmal hinterher, bzw. bereite den Weg für die Wiederinbesitznahme vor!

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Hauptaufgabe der Polizei ist nun einmal die Gefahrenabwehr!

...P.S.:

Die Verfügung vom Gericht sagt ja nicht wann!

Wenn dann aber noch ein BKA Gutachten aussteht, was auch mal gerne 5 Jahre dauern kann, gerät der Rechtsstaat dadurch nicht ins wanken!...

Wenn das Gericht keinen Zeitpunkt nennt, dann heisst das unverzüglich und nicht irgendwann einmal vielleicht! Alles andere wäre ja völlig absurd. Sonst könnte ja selbst ein wegen Unterschlagung Verurteilter seine Beute noch 20-30 Jahre lang weiterbehalten, bevor er sie zurückgeben müsste.

Mit der Gefahrenabwehr ist das so eine Sache. Auf die Spitze getrieben führt sie zu völliger Willkür und Repression.

Die willkürliche Verhaftung (Schutzhaft) von missliebigen Personen und die Entwaffnung der Juden sowie massenhafte Hausdurchsuchungen in den 30er-Jahren wurden auch überwiegend mit Gefahrenabwehr begründet, ebenso wie der Staatsterror Stalins. Wenn die "Gefahrenabwehr" zum Freibrief für willkürliches Vorgehen der Polizeibehörden wird, dann gerät dadurch der Rechtsstaat eindeutig ins Wanken, viel mehr jedenfalls als dadurch, dass ein paar gefährliche Menschen und mutmaßliche Verbrecher, denen man strafrechtlich nichts nachweisen kann, frei herumlaufen.

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Hauptaufgabe der Polizei ist nun einmal die Gefahrenabwehr!

...

Welche konkrete Gefahr wäre denn da im konkreten Fall abzuwehren?

Ich meine in Anbetracht der Tatsache dass sogar schon zur Abwehr von "Gefahren fürs Kollektiv" Auswanderer per AK gestoppt wurden, sollte man da etwas sorgfältiger hinschauen...

Ja ich weiß, das war nicht die gute Polizei, das war ja das böse Militär.

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Dass das Unsinn ist, wirst Du doch wohl selbst erkannt haben, ansonsten gibt es Fristenregelungen!

Wenn es eine Fristenregelung gibt, ist ja alles geregelt, wenn nicht kann man sich aber nicht einfach auf den Standpunkt stellen, dass man völlig freie Hand hat und die Rückgabe ohne Angabe von nachvollziehbaren Gründen ewig hinausschieben kann. Dass es in der Praxis Tricks gibt, man es einfach mal probieren kann, auch wenn´s rechtswidrig ist (hat ja üblicherweise keine Folgen für die Verantwortlichen) und sich Gerichte üblicherweise auch eher auf die Seite der Behörde stellen, ist mir natürlich schon klar.

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Insbesondere die Polizei m u s s sich an die Gesetze halten.

:021:

DER war gut!

Lass mich mal schnell überlegen, was mir selbst in den letzten 5 Jahren so widerfahren ist:

- 1 x Falschanzeige durch PVB

- 1 x Kennzeichendiebstahl durch PVB

- 1 x Sachbeschädigung durch PVB

- 2 x Falschaussagen von PVB gegenüber der ermittelnden Staatsanwaltschaft

- 1 x Unterschlagung von Beweismitteln

- 2 x Unterschlagung von Schriftstücken im Rechtsverkehr

Auffällig ist auch das Phänomen zunehmender Altersdemenz bei einigen PVBn, die allerdings berufsbedingt teilweise schon mit Vollendung des 30. Lebensjahres einsetzt. Da kann man sich morgens schon nicht mehr daran erinnern, was man nachts so alles "dienstlich veranstaltet" hat.

:icon13:

CM

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Wenn dann aber noch ein BKA Gutachten aussteht, was auch mal gerne 5 Jahre dauern kann, gerät der Rechtsstaat dadurch nicht ins wanken!

Einem irrtümlich in Gesetzeskonflikt geratenem LWB trage ich seine Waffen auch gerne einmal hinterher, bzw. bereite den Weg für die Wiederinbesitznahme vor!

Ehrlich gesagt, im Falle des Rockers würde ich das als Ausgleich sehen, für das, was die Behörden schon vorher übersehen haben. Denn die Kernfrage ist, wie kann so jemand überhaupt an eine WBK kommen? Für mich unvorstellbar dass ein Mitglied dieser Hells Angels ein "unbeschriebenes Blatt" sein soll.

Wenn ich mir aber vorstelle, das dies jedem LWB so gehen kann, der irrtümlich in Gesetzeskonflikte gerät...... :gaga:

Zu Deinem 2. Satz im Zitat:

Das würdest Du so machen. Das glaube ich Dir auch. Aber hast Du Dich mal in Deinem Kollegenkreis umgehört, wie viele Deiner Kollegen der Meinung sind, dass Waffenbesitz ausschließlich Polizei und Militär vorbehalten bleiben soll?

Die abenteuerlichste Meinung eines Polizisten war, dass sogar die Jägerschaft abgeschafft gehört. "Das bisschen Wild kann die Polizei auch noch abknallen."

@K......: Lerne lesen und verstehen, das ist schwer!

Lass mal, er lernt noch. Oder war grün gerade aus? :)

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..., wie viele Deiner Kollegen der Meinung sind, dass Waffenbesitz ausschließlich Polizei und Militär vorbehalten bleiben soll?

...

Um Gottes Willen, Militär auch nicht. Die könnten ja putschen. Ich kenn da original auch welche die trauen als Polizisten nur der Polizei (warum ausgerechnet dieser ist mir allerdings ein Rätsel).

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