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IGNORED

Mein erster privater Waffenverkauf (Fragen und Empfehlungen)


z-legend

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Danke Steven, genauso habe ich das bisher auch gesehen bis mich ein oder 2 Schützenkollegen verunsichert haben und sagten, dass ich die Waffe erst nach vollen Eintrag mitnehmen darf.Das wäre meiner Meinung nach auch extrem kompliziert vom Ablauf.Man bedenke ich fahre 200Km um die Waffe anschauen,mache den Kaufvertrag, fahre ohne Waffe heim(200km) lasse sie vom Amt eintragen, dann fahre ich wieder 200km zum Verkäufer um abzuholen.das hatte ich nicht so geglaubt.Aber diese Aussage  meiner kollegen hat mich verunsichert und ich habe zusätzlich eine Überlassungsvereinbarung gemacht(Schadet nicht).

 

Also ich lese in dem WaffG  und in der WBK, dass ein Voreintrag(ohne Seriennumer und verkäufer) zum Erwerb der Voreingetragenen Waffe berechtigt und somit nach dem Erwerb ich diese mitnehmen darf und verpflichtet bin diese innerhalb 14 tage danach bei der Behörde melden Muss(Verkäufer abmelden).

Etwas anderes habe ich bisher nicht finden können.

 

Vielleicht sehen wir Schützen es etwas zu vernarrt, da wir alles korrekt machen wollen und kein Risiko eingehen wollen.Das WaffG kennt keine Toleranz.

 

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vor 43 Minuten schrieb tissi:

 Alzi auf die Ignoreliste zu setzen.

Hallo tissi

 

Nein! Das wäre falsch.

Alzi hat ein immenses Wissen! Er gibt es auch gerne preis. Dies ist dann auch profund und hat Hand und Fuss.

Aaaabbberrrr: bevor er es jemanden schenkt, fordert er, dass derjenige erst mal selber über zugängliche Quellen recherchiert.

Geht mir auch manchmal auf den Kecks. Aber so ist er.

 

Steven

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vor 7 Minuten schrieb steven:

bevor er es jemanden schenkt, fordert er, dass derjenige erst mal selber über zugängliche Quellen recherchiert.

Uns das ist gut so!

Allerdings wäre es manchmal besser, auf Fragen die erkennbar nach "Ich bin selbst zu faul zum suchen und mich schlau zu machen" stinken, überhaupt nicht zu reagieren.

Aber wie Er das handhabt muss er selbst wissen.

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@steven:

Auch wenn er sachlich Recht hat, ist sein Benehmen nicht in Ordnung.

Auch mir hat man bei der Sachkunde falsche Sachen erzählt, und wenn ich (oder sonst jemand) dann Nachholbedarf habt, ist das kein Grund für Spott.

Wenn jemand sich selbst hinterfragt/unsicher ist, dann kann man ihn auf die Sachkunde hinweisen und gleichzeitig korrigieren, das wäre für mich OK.

Aber, nur einen Spruch bringen, um sich als Allwissenden und den Fragenden als Depp dastehen zu lassen ist für mich einfach nur arm.

Dafür ist ein Forum nicht da.

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vor 21 Minuten schrieb AGS:

Uns das ist gut so!

Allerdings wäre es manchmal besser, auf Fragen die erkennbar nach "Ich bin selbst zu faul zum suchen und mich schlau zu machen" stinken, überhaupt nicht zu reagieren.

So sehe ich das auch.

Und jemand, der im Forum fragt,weil Andere ihm schon Müll erzählt haben, ist nicht zu faul zum Suchen.

Bearbeitet von tissi
"h" vergessen
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vor 55 Minuten schrieb tissi:

Und jemand, der im Forum fragt,weil Andere ihm schon Müll erzählt haben, ist nicht zu faul zum Suchen.

aber zu faul um es wenigstens einmal selbst nachzulesen!

 

 

das haben die die hier gefragt werden und antworten sollen nämlich auch mal machen müssen, sonst könnten sie nämlich die Fragen nicht so "einfach" mal nebenbei beantworten. DAS wird dann aber natürlich und ganz selbstverständlich akzeptiert.

 

 

und da der Fragesteller nichtmal den (waffenrechtlichen) Unterschied zwischen kaufen und erwerben kennt, ist es müsig ihm kompliziertere Sachverhalte näherbringen zu wollen. da ist einfach nix auf dem man aufbauen könnte!

und um ihm die mangelnde (bzw nicht vorhandene) Sachkunde zu vermitteln ist dieses Forum auch nicht da!

 

dafür hat doch der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber andere Wege vorgesehen, die er auch beschritten hat. meiner Meinung nach vergeblich, rechtlich jedoch wohl einwandfrei, er hat ja ne Fetzen Papier auf dem er steht, dass er über das notwendige Wissen verfügt. ......wie man hier mal wieder sieht......beide Daumen hoch....

Bearbeitet von alzi
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vor 14 Minuten schrieb alzi:

. . .  er hat ja ne Fetzen Papier auf dem er steht, dass er über das notwendige Wissen verfügt. ......wie man hier mal wieder sieht......beide Daumen hoch....

Sachkunde heist noch lange nicht, dass man sofort alles weis, das sagte damals selbst der Sachkundelehrer, dafür sind die Vereine, die Schützenkameraden . . . ja und auch eben dieses Forum da

 

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ah, also dem Führerscheinneuling (nicht dem Fahrschulanfänger!) erklären zu müssen was ein Lenkrad ist, ist ok und genau dafür ist ein Forum da.

 

 

...gut, dann habe ich Dich Euch ja richtig verstanden.

 

 

 

mal ganz davon abgesehen (nur weil hier bei eingen Beiträgen schon auf "OT" geklickt wurde), das Thema dieses threads war nochmal welches?

Bearbeitet von alzi
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Hallo

 

ich kenne einen Sachkundelehrer, der besitzt einen Schießkugelschreiber und zeigt ihn bei dem Lehrgang gerne rum, um zu erklären, was ein verbotener Gegenstand ist. Vor über 30 Jahren hat der SB ihm mündlich gesagt, dass das in Ordnung wäre. Und er ist weiterhin der Überzeugung, das ist ok.

Soviel zur Sachkunde

 

Steven

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Ich muss da nun doch auch Mal dazusenfen:

 

Sicher hat alzi ab und an einen etwas "derben" Charme, und ist gewiss nicht der Vater der Diplomatie. 

Aber er hat

- (neidlos zugegeben) eine Mordsahnung,

- und vielfach mit seinen etwas spitzen Kommentaren einfach recht. 

Da geht's idR auch nicht um exotische Themen, die vielleicht im einen oder anderen SK Kurs nicht drankamen, sondern wirklich um Basics, die ich locker (!!!) von jedem erwarten darf, der behauptet, er habe SK, bezw von jedem , der meint lesen zu können oder einen gewissen Rrstverstand hat.

Beispiele gefällig?

- solche Fragen, ob man auch eine neu erworbene Waffe im alten BSchrank aufbewahren darf,

- Unterschied Kauf/Erwerb,

- (jùngst) ob man sich FLG-Patronen kaufen darf,

- und wer ein bisserl sucht wird noch weitere -zig Beispiele oder Variationen finden. 

Und da verstehe ich ihn vollkommen, denn es ist irgendwie auch eine Art von Respektlosigkeit gegenüber anderen, gleich (ohne jegliche Eigeninitiative vorher, wie zB lesen eines Gesetzes) dumme Fragen zu stellen. 

 

 

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vor 2 Stunden schrieb tissi:

@steven:

Auch wenn er sachlich Recht hat, ist sein Benehmen nicht in Ordnung.

Auch mir hat man bei der Sachkunde falsche Sachen erzählt, und wenn ich (oder sonst jemand) dann Nachholbedarf habt, ist das kein Grund für Spott.

Wenn jemand sich selbst hinterfragt/unsicher ist, dann kann man ihn auf die Sachkunde hinweisen und gleichzeitig korrigieren, das wäre für mich OK.

Aber, nur einen Spruch bringen, um sich als Allwissenden und den Fragenden als Depp dastehen zu lassen ist für mich einfach nur arm.

Dafür ist ein Forum nicht da.

So sehe ich das ebenfalls. Anders würde ich es auch nicht schreiben.

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Sachkunde bedeutet nicht, dass alles klar und eindeutig definiert ist und vorallem das WaffG.Es gibt soviele nicht eindeutige Möglichkeiten und Auslegungen. Kommt es noch dazu, dass Schützenkollegen einen verunsichern, dann wird es noch schwieriger.

Ich bin mir eigentlich sicher gewesen (in meinem Fall), dass der Voreintrag zum erwerb einer eingetragenen Waffe berechtigt(so ist es auch) und somit auch zum sofortigen mitnehmen berechtigt mit der Verpflichtung von Gesetzeswegen nach §34 Abs.2 Satz2 WaffG , die Waffe innerhalb 14 tage ab Kaufdatum anzumelden.

Ich konnte nach meinen Recherchen nichts finden,das etwas anderes belegt und man anders mit der übergabe vorgehen muss.

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Hallo PeterXX

 

der Tröt ist dazu da, um Anfängerfragen zu stellen, und im günstigsten fall, zufriedenstellend beantwortet zu bekommen.

Du hast jetzt eine Waffe. Und sicherlich noch eine menge Fragen. Stell sie, mache einen neuen Thread auf, löchere uns. Dazu ist das Forum da. Wir sollten froh über jeden "Neuen" sein. Sonst wären wir alten Säcke bald unter uns.

 

Steven

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vor einer Stunde schrieb steven:

Hallo

 

ich kenne einen Sachkundelehrer, der besitzt einen Schießkugelschreiber und zeigt ihn bei dem Lehrgang gerne rum, um zu erklären, was ein verbotener Gegenstand ist. 

Verbotene Gegenstände, bei der Behörde zu Demonstrationszwecken angemeldet, sind in "solchen Kreisen" wohl nicht ungewöhnlich ... 

Ob das wirklich nur mündlich abgeklärt ist? Wahrscheinlich hat er sich innerhalb der letzten dreißig Jahre auch mal ein neues unterrichtskonzept von der Behörde genehmigen lassen... 

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vor 4 Minuten schrieb Mittelalter:

Verbotene Gegenstände, bei der Behörde zu Demonstrationszwecken angemeldet, sind in "solchen Kreisen" wohl nicht ungewöhnlich ... 

Ob das wirklich nur mündlich abgeklärt ist?

Wenn es, wie es hier in SH auch üblich ist, eine Sachkundeprüfungskommission des Kreises ist,

dann ist das auch völlig OK, denn dann ist § 40, Abs. 2 einschlägig.

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Na wenn ich hier eine frage stelle, heisst es nochlange nicht,dass ich Sachunkundig bin, wie es der Alzi aber von mir behauptet, ohne mich näher zu kennen:grin:

So wie die Sache ist, bin ich meines wissens nach auf dem richtigen wissensweg gewesen. da war auf einmal der Unsicherheitsfaktor in Erscheinung getretten, als ich mit anderen" richtig/oder nicht" informationen  von Schützenkollegen konfroniert wurde, die meinten eine Überlassungsvereinbarung wäre mit der richtige Weg.Ich bin kein Jurist und bediene mich nur dem Kenntnisstand aus der Sachkunde und vorhandenen teilweise schwamigen WaffG.

Ich bin immer noch der Meinung, dass es legitim ist fragen in den Raum zu stellen und auf hilfreiche Antworten und Lösungen zu hoffen, denn viele Leute wissen mehr oder hatten schon Erfahrungen.

Selbst Juristen haben mit unserem Recht so ihre Probleme. Aber ich möchte dem Alzi nicht auf den Schlips tretten auch wenn er meint Mr.Allmächtig zu sein.Um Gotteswillen, ich respekitiere Ihn und sein Wissen.Nur etwas freundlicher ginge es auch. Es ist doch nicht so schwer sachlich und Freundlich zu bleiben. Allen wünsche ich noch schöne Feiertage.

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  • 1 Jahr später...

Die haben sagenhafte 13 Waffen in der Liste. Laß mich raten... davon wird so schnell keine verkauft?

 

Das Problem mit allen Alternativen zu egun ist, daß sie niemand kennt. Wenn es überhaupt zu einem Verkauf kommt, erhält man keinen fairen Preis.

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