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IGNORED

Heute beim Zoll


prassekoenig

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Sicherlich gibt es einige Kollegen auf den Zollämtern, die von Waffenrecht keine Ahnung haben. Waffenrecht ist nicht Lehrinhalt während der Ausbildung. Wenn man dann noch bedenkt, dass Einfuhren von Waffen(teilen) nicht überall regelmäßig vorkommen, dann kann es durchaus sein, dass der Kollege sich dann damit nicht auskennt. Natürlich ist das keine Entschuldigung für Unterstellungen oder wie auch immer geartetes Fehlverhalten. Schließlich gibt es immer irgendwo einen Kollegen, der sich darin auskennt und den man fragen könnte.

Ich bin aber der Meinung, dass man nicht von ein paar Sonderlingen, die da "geparkt" wurden, auf den ganzen Haufen schließen sollte. Auf den Binnenämtern (bestehen nicht nur aus Postabfertigung) gibt es genug fitte Kollegen, die wichtige Arbeit leisten, welche leider oft keine Beachtung findet. Als Dank dafür kassieren sie dann oft schlechte Beurteilungen und bekommen teilweise auch noch mit der Auflösung des Amtes gedroht. Obendrein kriegen sie noch den Frust der Leute wegen allen möglichen Mist ab.

Auch wenn es genug zu meckern gibt (wo gibts das nicht?), ich schäme mich jedenfalls nicht für meinen Beruf.

Um auf das Thema zurückzukommen: Der Schaft einer Langwaffe ist kein wesentlicher Teil einer Waffe und es besteht auch ein explizites Verbot. Damit ist die Einfuhr problemlos möglich

Grüße,

Christian

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Der Schaft einer Langwaffe ist kein wesentlicher Teil einer Waffe und es besteht auch kein explizites Verbot. Damit ist die Einfuhr problemlos möglich

Ich kaufe ein K...

Ansonsten hast du recht, es gibt in jedem Beruf solche und solche. Und wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus. Und wie in jedem Beruf manchmal hört man das Echo erst ein paar Besucher später, und die haben gar nicht mit vorherigem Ärger zu tun.

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übrigens die netten Anleitungen wie man eine Verbotene Waffe/Gegenstand herstellt fällt im Ernstfall unter:

§40 Waffengesetz(1) Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern.......

und wird mit:

§52 WaffG

...............

4.

entgegen § 40 Abs. 1 zur Herstellung eines dort genannten Gegenstandes anleitet oder auffordert.

bestraft!

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Und wie man in den Wald reinruft, so schallt es heraus.

Aber genau das tut es ja nicht!

Der Zoll (mal als Organisation betrachtet und nicht auf Einzelpersonen abgestellt) erwartet vom Bürger, dass er alle Gesetze, Verordnungen und was es da sonst noch gibt, zum Import bzw. Export von Gütern beachtet, was nur geht, wenn der Bürger sie auch kennt. Wenn er das dann nicht beachtet (z.B. weil er was nicht kennt), dann gibt es z.B. eine Anzeige, wenn etwas daneben läuft.

Wenn es genauso aus dem Wald herausschallen soll, wie man (= der Zoll) hineinruft, dann müsste der Anspruch umgekehrt genauso gelten. Dann kann der Bürger ebenso vom Zoll erwarten, alle Gesetze und Verordnungen zu kennen, wie der Zoll es vom Bürger erwartet. Wenn dann ein Zöllner nicht genau weiß, wie ein Gut einzustufen und zu behandeln ist, dann würde ich persönlich ihm daraus keinen Vorwurf machen. Aber der Zoll als Organisation müsste in der Lage sein, dass innerhalb einer halben Stunde zu klären - jedenfalls für die allermeisten Dinge. Und wenn der Zoll dann mal behauptet, dass Teil sei z.B. illegal und es stellt sich hinterher raus, dass es das nicht ist, dann gehört dem Zoll der gleiche Anspruch unter die Nase gehalten, wie er das umgekehrt dem Bürger gegenüber tut, wenn es denn tatsächlich illegal ist. Nämlich eine Anzeige und anschließend auf die Finger gehauen.

bye knight

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Aber genau das tut es ja nicht!

Und wenn der Zoll dann mal behauptet, dass Teil sei z.B. illegal und es stellt sich hinterher raus, dass es das nicht ist, dann gehört dem Zoll der gleiche Anspruch unter die Nase gehalten, wie er das umgekehrt dem Bürger gegenüber tut, wenn es denn tatsächlich illegal ist. Nämlich eine Anzeige und anschließend auf die Finger gehauen.

bye knight

:boese040: (M=Importbestimmungen)hola amigo knight,

jede Medaille hat 2 Seiten,

1.- wenn ich etwas importiern will...informiere ich mich VORHER über die gesetzliche Lage, d.h. im www. und beim Zoll, dabei merke ich mir den Name meines Gesprächspartners

um auf Ihm zurück zukommen falls Fragen beim Abholen auftachen.

2.- der Zöllner muss-wie crissy treffend formuliert hat- sehr viele Gesetze und Verordnungen kennen und anwenden, dabei ist es sehr hilfreich wenn man vorher 1.- gemacht hat

und somit dem Zöllner bei seiner Arbeit "etwas" hilft.

Wenn ich zu meiner SBin gehe bin ich auch auf dem "neuesten" Stand bezüglich des WaffG und der Verordnungen was schonmal zu "interessante" Gespräche geführt hat.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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Also ich muss knight uneingeschraenkt zustimmen. Diesen weitreichenden Vollmachten des Zolls haben entsprechende Kenntnisse gegenueberzustehen. Nicht in ein und derselben Person vielleicht, aber dann zumindest in Form z.B. einer behoerdeninternen Hotline, so dass eventuelle Fragen zeitnah geloest werden koennen. Als "Kunde" des Zolls irgendwelche Nummern herauszusuchen mag zwar zweckdienlich sein, vom systematischen Ansatz her ist es aber total daneben.

SK

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Aber genau das tut es ja nicht!

Der Zoll (mal als Organisation betrachtet und nicht auf Einzelpersonen abgestellt) erwartet vom Bürger, dass er alle Gesetze, Verordnungen und was es da sonst noch gibt, ...beachtet, was nur geht, wenn der Bürger sie auch kennt. Wenn er das dann nicht beachtet (z.B. weil er was nicht kennt), dann gibt es z.B. eine Anzeige, wenn etwas daneben läuft.

...

Setz mal statt Zoll beliebig ein Finanzamt, Bauamt, ... und versuche im Alltag dann die Nerven zu behalten...

Jedes Volk bekommt das Regime, dass es verdient. Der Deutsche verdient anscheinend die Bürokratur.

Gruß

Erik

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Hallo,

Ichverstehe die Diskussion hier zum Teil nicht. :confused:

„Pistolengriff“ ist doch nicht das Selbe wie ein „Kurzwaffengriff“ nach WaffVwV Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.2!

Was soll daher an dem Besitz eines "Pistolengriffs" ( für eine Langwaffe), auch mit einer dazu passenden Sportwaffe verboten oder bedenklich sein?

Und seit wann sind Vorderschaftrepetierflinten mit zusätzlichem Pistolengriff wieder verboten?

Gruss

Spa

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Ich durfte diesen Sommer 40 Kilometer (einfach) fahren, um ein paar kleine Stahlfedern abzuholen.

Ich hab mich natürlich gewundert, da der Warenwert noch unter 22 Euro war, also eigentlich komplett abgabefrei.

Die nette Dame vor Ort wusste auch nicht so recht weshalb ich jetzt extra antanzen musste, hat mir mein

Päckchen aber gleich ausgehändigt.

Draußen hab ich dann gesehen das auf der Rückseite sinngemäß "waffenrechtlich zulässig??" vermerkt war.

Was mich ärgert:

Ein Sachbearbeiter hat wohl irgendetwas von "gunsprings" gelesen, hatte keine Lust sich schlau zu machen,

und hat mich einfach mal hinbestellt.

Und ich darf dann die kleine Niedersachsenrundfahrt machen.

Das die Kollegin dann den Vermerk nicht gesehen hat war dann natürlich schonwieder zum schmunzeln.

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Wie schon erwähnt wurde, obliegt es demjenigen, der Ware einführen möchte, sich über die gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Insbesondere wenn es um Waffenteile geht, muss das vom Beteiligten erwartet werden. Die Aufgabe des Zolls ist es, die Einhaltung dieser Bestimmungen sicherzustellen.

Bestehen Zweifel, ob Gesetze der Einfuhr entgegenstehen, muss der Zöllner diese ausräumen. Wie bereits erwähnt, kann man einfach jemanden fragen, der sich damit auskennt. Wie andreas2044 schon geschrieben hat, wird er die Ware im Zweifelsfall zur weiteren Prüfung in Verwahrung genommen. Am steht der Kollege für die Überlassung gerade und muss sich im Zweifelsfall rechtfertigen.

Man kann nicht erwarten, dass der Abfertigungsbeamte sich in jedem Gesetz perfekt auskennt. Das ist schlichtweg unmöglich bei der riesigen Anzahl von möglich relevanten Rechtsgebieten. Das Waffenrecht ist nur eines unter vielen, wie z.B. Textilkennzeichnung oder Pflanzenschutz. Was das reine Zollrecht betrifft, wird er schon fit sein, weil es in der Tat weitreichende Befugnisse mit sich bringt. Das wird auch in der Ausbildung bis zum Erbrechen gelehrt. Es geht ja schließlich nicht nur um die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sondern insbesondere um Steuern. Und wenn es ums Geld geht, ist der Staat, bzw. die EU kompromisslos.

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Es geht ja auch weniger um das Nichtwisssen der betroffenen Zöllner, sondern um deren Umgang damit. Statt sich zu informieren, wird einfach kurz dem Empfänger unterstellet, dass er gegen Vorschriften verstoße und wenn der Empfänger sich nicht nicht einschüchtern läßt, wird die Sendung ausgehändigt. Dieses Vorgehen ist der der Stein des Anstoßes. Es wird keine verlässliche Prüfung durchgeführt aber der Empfänger wird erschreckt oder gar herabgewürdigt. In der wissenschaftlichen Forschung käme so ein Versuch kaum durch eine Ethikkommission. :closedeyes:

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Er gleich:

"wenn das möglich gewesen wäre, hätten wir hier einen verbotenen Gegenstand, was weitere Untersuchungen verursacht hätte".

Mal ehrlich, das ist in meinen Augen keine Unterstellung, sondern spiegelt (teilweise) die korrekte Vorgehensweise wieder. Klar, der Schaft an sich wäre in keinem Fall verboten. Das ist unbestreitbar und definitiv in dieser Form eine falsche Auskunft vom Kollegen gewesen. Ich bin mir aber sicher, dass der Kollege weiter recherchiert hätte, wenn es denn seiner Meinung nach ein "verbotener Gegenstand" gewesen wäre. Dann wäre er auch zu dem Schluss gekommen, dass der Schaft an sich nicht verboten sein kann. Er hätte wahrscheinlich aber auch mit der zuständigen Waffenbehörde gesprochen. Was die dann macht, ist ihre eigene Zuständigkeit.

Wie gesagt, der Zöllner muss nachhaken, wenn er Zweifel hat. Das hat für meine Worte nichts mit Unterstellungen zu tun

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jede Medaille hat 2 Seiten,

Genau das ist doch mein Punkt: Offensichtlich hat sie das hier nicht. Der Anspruch, den der Zoll gegenüber dem Bürger hat, hat er nicht an sich selbst.

1.- wenn ich etwas importiern will...informiere ich mich VORHER über die gesetzliche Lage, d.h. im www. und beim Zoll, dabei merke ich mir den Name meines Gesprächspartners

Richtig. Und wenn der Zoll jemandem auf die Finger hauen will, weil - vorgeblich - eine Einfuhr (Ausfuhr) nicht ok ist, dann kann der Bürger doch auch vom Zoll erwarten, dass der Zoll sich vorher informiert, bevor er ein Rad dreht.

Und wie soll der Bürger sich informieren, wenn selbst der Zoll intern nicht in der Lage ist, sich zu informieren?

2.- der Zöllner muss-wie crissy treffend formuliert hat- sehr viele Gesetze und Verordnungen kennen und anwenden, dabei ist es sehr hilfreich wenn man vorher 1.- gemacht hat und somit dem Zöllner bei seiner Arbeit "etwas" hilft.

Ist ja alles richtig, gilt aber für den Bürger genauso. Und wenn es zu viele Gesetze und Verordnungen für einen geordneten Zollbetrieb gibt, dann muss der oberste Zollchef eben zum Finanzminister gehen und sagen: "Es gibt zu viel davon und wir können deswegen unsere Arbeit nicht mehr machen. Mach das weg."

Wenn ich zu meiner SBin gehe bin ich auch auf dem "neuesten" Stand bezüglich des WaffG und der Verordnungen was schonmal zu "interessante" Gespräche geführt hat.

Das letzte Gespräch, das ich mit meinem SB über Gesetze und Verordnungen hatte, ging darüber, wie der Zoll denn dazu kommt zu glauben, diese Teil sei in D waffenrechtlich verboten :eclipsee_gold_cup:

Setz mal statt Zoll beliebig ein Finanzamt, Bauamt, ... und versuche im Alltag dann die Nerven zu behalten...

Das klappt nur, wenn man eben nicht darüber nachdenkt.

bye knight

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Genau das ist doch mein Punkt: Offensichtlich hat sie das hier nicht. Der Anspruch, den der Zoll gegenüber dem Bürger hat, hat er nicht an sich selbst.

...

Richtig. Und wenn der Zoll jemandem auf die Finger hauen will, weil - vorgeblich - eine Einfuhr (Ausfuhr) nicht ok ist, dann kann der Bürger doch auch vom Zoll erwarten, dass der Zoll sich vorher informiert, bevor er ein Rad dreht.

Und wie soll der Bürger sich informieren, wenn selbst der Zoll intern nicht in der Lage ist, sich zu informieren?

Du kannst aber nicht erwarten, dass das für jeden einzelnen Beamten gilt! Natürlich ist das Wissen in der Behörde Zollverwaltung vorhanden, sei es bei den Bildungszentren, bei geschulten Kollegen oder auch nur in der Vorschriftensammlung. Es kann bei Bedarf abgerufen werden. Nur bestand im vorliegenden Fall kein Handlungsbedarf und es ist auch nichts weiter passiert. Dass der Kollege gemutmaßt hat, weil evtl. das WaffG tangiert sein könnte, ist durchaus seine Aufgabe. Wie gesagt, er trägt die Verantwortung für die Überlassung. Er hat in dem Fall nur (falsche) Vermutungen angestellt. Das hätte er sicherlich besser machen können, aber im Grunde ist es sein Job, über sowas nachzudenken.

Würde der Kollege tatsächlich eine verbotene Waffe o.Ä. ins Land lassen und damit passiert dann was, dann wäre die Empörung noch größer. Also ist man bei allem vorsichtig, was das Waffenrecht betrifft. Ich glabe, diesen Anspruch muss man an die Zollverwaltung stellen. Unterstellungen sind falsch, das ist klar, aber Mutmaßungen über die Rechtmäßigkeit einer Einfuhr sind angebracht und notwendig.

Ist ja alles richtig, gilt aber für den Bürger genauso. Und wenn es zu viele Gesetze und Verordnungen für einen geordneten Zollbetrieb gibt, dann muss der oberste Zollchef eben zum Finanzminister gehen und sagen: "Es gibt zu viel davon und wir können deswegen unsere Arbeit nicht mehr machen. Mach das weg."

Zuviel (unnütze) Gesetze gibt es in der Tat, aber der Abfertigungsbetrieb auf den Zollstellen war bislang nie davon gefährdet. Schließlich ist jede Einfuhr für sich zu prüfen und der zollrechtliche Ablauf immer gleich. Man kann sich nicht auf jeden möglichen Fall vorbereiten, denn die "Extras" kommen dann noch dazu: Selbst bei der Einfuhr von T-Shirts sind schon Dinge wie z.B. Textilkennzeichnung, Markenschutz, Außenwirtschaftsrecht zu beachten. Das wird dann geprüft und entsprechend abgefertigt. Wenn es häufiger vorkommt, dann wird sich der Beamte gut darin auskennen, weil sich das Prozedere wiederholt. Kommen manche Sachen seltener vor, dann wird es schwieriger und die Abfertigung dauert länger.

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Man kann nicht erwarten, dass der Abfertigungsbeamte sich in jedem Gesetz perfekt auskennt. Das ist schlichtweg unmöglich bei der riesigen Anzahl von möglich relevanten Rechtsgebieten. Das Waffenrecht ist nur eines unter vielen, wie z.B. Textilkennzeichnung oder Pflanzenschutz. Was das reine Zollrecht betrifft, wird er schon fit sein, weil es in der Tat weitreichende Befugnisse mit sich bringt. Das wird auch in der Ausbildung bis zum Erbrechen gelehrt. Es geht ja schließlich nicht nur um die öffentliche Sicherheit und Ordnung, sondern insbesondere um Steuern. Und wenn es ums Geld geht, ist der Staat, bzw. die EU kompromisslos.

Doch, kann man, denn es ist seine Aufgabe.

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. Und wenn es ums Geld geht, ist der Staat, bzw. die EU kompromisslos.

Jau, seh ich täglich zur Zeit.

Wenn der Rettungsschirm unsere auch durch die Arbeit der Zöllner eingetriebenen Steuergelder zum Fenster rauswirft.

Wie lange es wohl dauert, eine Mrd. € an ner Zollstelle einzutreiben?

Und wie schnell ist diese Mrd. den Griechen/Spaniern......in den Rachen geworfen?

Nichts gg. Griechen/Spanier.....sind selbst arme Schweine. Traurig nur, dass Sie unser Geld im Endeffekt kein Stück weiterbringt.

War gestern auch beim Zoll und als ich dort meine 20€ Einfuhr abgedrückt habe, habe ich mich schon gefragt, wo das Geld mal landen wird und ob man es nicht besser gleich hätte verbrennen sollte.

Nachdenkliche Grüße,

Manuel

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Doch, kann man, denn es ist seine Aufgabe.

Ja genau. Du erwartest, dass sich der Zöllner perfekt in jedem Gesetz, was zur Anwendung kommen könnte, auskennt. Kennst du dich perfekt in allem aus, was in deinem Beruf mal vorkommen könnte?

Wie gesagt, der Abfertigungsbeamte auf dem Zollamt kann und muss sich nicht in allen Gesetzen auskennen. Das ist einfach unmöglich und auch nicht gefordert. Ich wiederhole: Bei Bedarf werden weitere Erkundigungen eingeholt.

Aber nur, solange der Importeur nicht in seinen Rechten eingeschraenkt wird.

Wo siehst du konkret seine Rechte eingeschränkt? Hat der Kollege den Importeur als Beschuldigten im Strafverfahren vernommen? Hat er den Schaft zur weiteren Prüfung in Verwahrung genommen (was auf anderen Zollämtern durchaus hätte passieren können)? Ich hab es schon erwähnt, es die Pflicht des Kollegen, eventuelle Zweifel auszuräumen.

Ich verstehe das nicht. Einerseits wird erwartet, dass der Zoll die Warenströme genau im Auge hat und dafür sorgt, dass bloß nichts illegales oder unversteuertes in die EU kommt. Andererseits empört man sich gleich darüber, wenn der Zoll dieser Aufgabe nachkommt und mal ein Beamter über die Rechtmäßigkeit einer Einfuhr sinniert. Insbesondere, weil das WaffG tangiert sein könnte. Der Staat soll uns schützen, aber wenn das mal gegen einen selbst oder seine Interessen geht, dann sind das dann alles unfähige und arrogante Idioten?

@schraubermani_123

Eingenommene Zölle fließen direkt in den Haushalt der EU (etwa 4-5 Mrd EUR 2011). Mit rund 123 Mrd. EUR im letzten Jahr stellt die Zollverwaltung etwa die Hälfte der Steuereinnahmen, die and den Bund gehen. Schließlich fallen neben der EUSt auch die Verbrauchssteuern wie Energiesteuer oder Biersteuer in die Zuständigkeit der Zollverwaltung.

Etwas mehr als diese Summe bekommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jedes Jahr, wo auch die Zuschüsse zur Rentenversicherung und AlgII mit drin sind.

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Kennst du dich perfekt in allem aus, was in deinem Beruf mal vorkommen könnte?

Ja, denn dafür wurde ich von meinem Dienstgeber umfassend ausgebildet, werde ständig weitergebildet und darüber hinaus erwartet mein Dienstgeber zu recht von mir, dass ich mich nötigenfalls bei besonderen Aufgabenstellungen auch selbständig weiterbilde. Die dazu erforderlichen Quellen und Mittel stellt mein Dienstgeber mir zur ständigen Verfügung.

Ebenso erwartet mein Dienstgeber von mir eine umfassende und termingerechte Auftragserfüllung mit bestmöglichen Ergebnissen.

Dafür werde ich bezahlt!

CM

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