Was will der Gesetzgeber mit dem Gesetz erreichen? Wie ist von Seiten des Gesetzgeber das gGesetz gemeint? Ich sehe die Sache inzwischen so: Alle ab dem Stichtag besessenen Waffen dürfen in den alten Schränken gelagert werden. Für die nachsten Waffen Lagerung in O oder I.
Im Gesetz steht nicht, dass das Kontingent noch bis zur Kapazitätsgrenze vollgemacht werden darf,oder hat jemand diesen Text gefunden? Das sieht man meiner Meinung nach an den nächsten Passage. Habt ihr Euch schon einmal Gedanken über den Verbleib der Waffen nach Ableben gemacht? Da steht nämlich,dass wenn ihr den Schrank in häuslicher Gemeinschaft genutzt habt UND der weitere Nutzer der Erbe eurer Waffen ist,dieser den Schrank weiter nutzen darf. Er tritt aber nicht an die Stelle des Erstbesitzers, also an Eure, Das bedeutet, dass der nächste Erbe aut jeden Fall die Schränke nicht weiter nutzen darf. Erbt jemand, der nicht gemeinsam mit Euch gelagert hat,si muss derjenige die neuen Schränke kaufen. Somit wird ein neuer Mitbewohner seine neu erworbenen Waffen nicht in Eure Schränke legen dürfen.