bei einer Fahrzeugkontrolle wird freundlich nach dem Warndreieck usw. gefragt. Also unter den Sitz legen. Kofferraumöffnung zu verlangen geschieht in der Regel nicht.
Anders bei einem angemeldeten Kontrollpunkt wie oft auf BAB zu sehen. Dort ist alles vertreten. Zoll, Polizei und BAG. Dort darf alles "besichtigt" werden.
Meldet der Fahrer Waffen im Wagen an, oder diese liegen auf dem Sitz usw., dann darf der PVB diese kontrollieren. Das heißt er ersetzt in diesem Moment die sich nicht vor Ort befindliche Waffenbehörde.
Wer Waffen führt, ja wir führen wenn wir nicht zu Hause, Firma, Grundstück sind, nach §12 WaffG Erlaubnisfrei. Dies allerdings nur wenn die Waffen konform ungeladen gelagert (transportiert) werden. Der Beamte ist durchaus berechtigt das Öffnen des Waffenbehältnisses zu verlangen und die Papiere dazu zu kontrollieren, sowie den Ladezustand der Waffen☺
Wir der Anweisung widersprochen kann er ohne weiteres die Waffen sicherstellen, wird dieser wiederum widersprochen kann er auch beschlagnahmen.
Was soll also der ganze Humbug. Wenn einer Muffe hat, durch dies Anweisung Ärger zu bekommen, dann drückt dem PVB den Schlüssel in die Hand und gut ist es.
Im Umgang mit legalen Waffenbesitzern sind die Kollegen meistens sehr entspannt.