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PaleRider

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  1. Auszug Waffengesetz: Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Wenn der Schalli für die .22 ist steht er dieser Waffe gleich. Also kann man mit 14 Jahren diesen auch benutzen. Allerdings steht oftmals da wieder die SPO im Weg, da diese i.d.R. das Schießen mit SD ausschließt.
  2. das kann ich nicht bestätigen. Meine ersten Sätze der WSK ausbildung sind: nach der Prüfung kann man das meiste vergessen, wei man es immer wieder nachlesen kann. Was man niemals vergessen darf sind die 4 Grundregeln im Umgang mit Waffen. Diese sind........... Das Thema Sicherheit im Umgang mit Waffen und Verhalten auf dem Schießstand zieht sich durch meinen gesamten Unterricht.
  3. die befinden sich in den unergründlichen Tiefen von Damenhandtaschen☺
  4. Vor noch nicht allzu langer Zeit dienstlich mit Reichsbürger zu tun gehabt. Lanwierige erklärungen bekommen warum es keine gültigen Gesetze mehr gibt usw. Bei erneutem Besuch derselbe Mist. Ich habe daraufhin ein kurzes Statement über das Geschwafel von Reichsbürgeransichten abgegeben. Ergebnis Strafanzeige Wegen schwerster Beleidigung. Zu diesem Zeitpunkt kam die Aufforderung an uns,alle Personen zu melden,die sich als RB ausgaben, bzw. deren Thesen kundtaten. Nach ca. 14 Tagen beantworte ich den Beschulgigtenbogen, was ich auf der Polizeidienststelle persönlich tat. Beiläufig erfuhr ich dort, dass der Verfassungsschutz bereits bei meinen Kunden "vorstellig" war. Nach ca. 1 Woche wurden meine Forderungen von den RB kommentarlos erfüllt. 14 Tage später kam die Einstellung meines Verfahrens. Inzwischen besuchen wir Schulungen zum Thema Umgang mit RB.
  5. Was will der Gesetzgeber mit dem Gesetz erreichen? Wie ist von Seiten des Gesetzgeber das gGesetz gemeint? Ich sehe die Sache inzwischen so: Alle ab dem Stichtag besessenen Waffen dürfen in den alten Schränken gelagert werden. Für die nachsten Waffen Lagerung in O oder I. Im Gesetz steht nicht, dass das Kontingent noch bis zur Kapazitätsgrenze vollgemacht werden darf,oder hat jemand diesen Text gefunden? Das sieht man meiner Meinung nach an den nächsten Passage. Habt ihr Euch schon einmal Gedanken über den Verbleib der Waffen nach Ableben gemacht? Da steht nämlich,dass wenn ihr den Schrank in häuslicher Gemeinschaft genutzt habt UND der weitere Nutzer der Erbe eurer Waffen ist,dieser den Schrank weiter nutzen darf. Er tritt aber nicht an die Stelle des Erstbesitzers, also an Eure, Das bedeutet, dass der nächste Erbe aut jeden Fall die Schränke nicht weiter nutzen darf. Erbt jemand, der nicht gemeinsam mit Euch gelagert hat,si muss derjenige die neuen Schränke kaufen. Somit wird ein neuer Mitbewohner seine neu erworbenen Waffen nicht in Eure Schränke legen dürfen.
  6. hier wurden sicherlich Waffenanträge nach §8 gestellt, soll heißen Schütze ist Mitglied im SV, der SV gehört keinem Verband an. Dann wird von der Behörde nur die Bescheinigung über die Mitgliedschaft im Verein und das regelmäßige Schießen abgefragt sowie das WSK Zeugnis eingefordert. Verbandslose Schützen haben allerdings kein Recht auf eine Gelbe WBK.
  7. ich lese in dem neune Waffengesetz nirgends, dass man Schränke vorher anmelden musste. Der Bestandsschutz lt. Text bezieht sich einzig auf Schränke die schon benutzt wurden, d.h. für mich wenn bereits Waffen darin gelagert wurden. Selbst wenn jemand einen Schrank "angemeldet" hat, bin ich mir absolut nicht sicher, dass dieser am Ende von der Behörde anerkannt werden muss. Vielleicht bekommen wir ja Klarheit, wenn dann eine neue AWaffV kommt. (so in drei Jahren☺) Ansonsten bleibt ja jedem der Klageweg offen.
  8. Dann habe ich mit dem Erwerb eines Dan Wesson mit seinen 4 verschiedenen Laeufen ja wohl was falsch gemacht, denn das waeren ja 4 anrechenbare Waffen!
  9. dienstl Schießen zählen nicht mit, da nur Schießen nach Sportordnung für 'Sportschützen zugelassen sind und diese bei der Bestätigung der Schießtermine herangezogen werden. Es spricht allerdings nichts dagegen im Auslandseinsatz eine Ringscheibe zu verwenden und dann noch SPO zu schießen. Bestätigung vor Ort durch Schießleiter. (habe ich schon einmal beim Reservistenverband gehabt)
  10. bei einer Fahrzeugkontrolle wird freundlich nach dem Warndreieck usw. gefragt. Also unter den Sitz legen. Kofferraumöffnung zu verlangen geschieht in der Regel nicht. Anders bei einem angemeldeten Kontrollpunkt wie oft auf BAB zu sehen. Dort ist alles vertreten. Zoll, Polizei und BAG. Dort darf alles "besichtigt" werden. Meldet der Fahrer Waffen im Wagen an, oder diese liegen auf dem Sitz usw., dann darf der PVB diese kontrollieren. Das heißt er ersetzt in diesem Moment die sich nicht vor Ort befindliche Waffenbehörde. Wer Waffen führt, ja wir führen wenn wir nicht zu Hause, Firma, Grundstück sind, nach §12 WaffG Erlaubnisfrei. Dies allerdings nur wenn die Waffen konform ungeladen gelagert (transportiert) werden. Der Beamte ist durchaus berechtigt das Öffnen des Waffenbehältnisses zu verlangen und die Papiere dazu zu kontrollieren, sowie den Ladezustand der Waffen☺ Wir der Anweisung widersprochen kann er ohne weiteres die Waffen sicherstellen, wird dieser wiederum widersprochen kann er auch beschlagnahmen. Was soll also der ganze Humbug. Wenn einer Muffe hat, durch dies Anweisung Ärger zu bekommen, dann drückt dem PVB den Schlüssel in die Hand und gut ist es. Im Umgang mit legalen Waffenbesitzern sind die Kollegen meistens sehr entspannt.
  11. ich musste vor ein paar Jahren meine WSK beim Ostfr. Schützenbund/ NWDSB/ DSB nochmal machen, weil meine WSK dort für eine Weiterbildung nicht anerkannt wurde. Die Ausbildung war eine Farce. Da ich selber WSK abnehme habe ich mich über diese lasche Ausbildung beschwert. Meine Sachbearbeiterin bei der PD Osnabrück hat mal nachgehakt. 1. Lehrgang/Prüfung war bei der Behörde nicht gemeldet. 2. die Unterlagen waren von 2006 somit eigentlich ungültig 3. bei der Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Unterlagen des Kurses bereits vernichtet wurden! (die Nachfrage war ca. 3 Wochen nach der Prüfung) Faszit: da mein Zeugnis und meine Teilnahme nicht mehr feststellbar ist kann ich dank Photoshop reichlich WSK Nachweise ausstellen und verschenken. Eine Kontrolle ist kaum möglich.
  12. PaleRider

    Derf der das?

    ich wurde angezeigt wegen eines Bildes mit ein paar Einschusslöchern in einer Autotür☺
  13. jeder Verband erlässt seine Bedürnisrichtlinien, so wie es ihm gefällt (Hausrecht). Diese sollte man sich anschauen, bevor man eintritt. Da machen die was sie wollen.☺
  14. ein Antrag auf eine genehmigungspfl. Waffe kann versagt werden, wenn der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mindestens 5 Jahre im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. (da spielt die Nationalität keine Rolle)
  15. alle Gegenstände die als Waffe oder gleichgestellter Gegenstand (SRS Waffen) eingestuft sind (Erwerbscheinfrei) müssen so gelagert werden, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugriff darauf haben. Hierzu reicht "anschließen an die Wand" (Säbel, Bajonette, Kampfmesser etc.) oder festes Behältnis.Ausnahme RSG Geräte, da gilt 14 Jahre.
  16. Quelle=hörensagen, oder schriftliches Urteil zum Einsehen?
  17. bis
    Waffensachkundelehrgang mit Prüfung, staatlich anerkannt für Sammler, Bewacher, Sportschützen.Bitte beachten, Kurse für Bewacher beginnen einen Tag eher! Mit freundlichen Grüßen Das Team von www.waffensachkundepruefung.de
  18. www.waffensachkundepruefung.de Die Kurse für Januar und Februar sind online.
  19. kann ich so nicht nachvollziehen. §15 WAffG (her Nummer 7) verpflichtet die Vereine die ihm angehören. Im Verband selbst kann man keinen Schießsport durchführen nur in seien angegliederten Vereinen. Selbstverständlich kann man nach §8 WaffG seine Schießen im Einzelnen nachweisen, doch dann gilt man nicht mehr als anerkannter Sportschütze und dürfte keine Gelbe WBK erhalten. Dazu Forum Waffenrecht: http://www.fwr.de/waffenrecht/die-rechts-ecke/rechtslage-in-deutschland/einzelansicht/?tx_wecknowledgebase_pi1[tt_news]=11&tx_wecknowledgebase_pi1[backPid]=122
  20. § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist. (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. (2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. was gibt es da falsch zu verstehen?
  21. Am 27.06.-28.06.15 findet der nächste freie Waffensachkundekurs statt. Für Bewacher beginnt der Kurs einen Tag eher. Info unter www.waffensachkundepruefung.de
  22. bis
    Waffensachkundelehrgang mit Prüfung www.waffensachkundepruefung.de
  23. Im Bundesanzeiger steht: 10.6.3.3.3 Entsorgung Die Beseitigung des Kehrichts mit TLP-Resten hat unmittelbar nach dem Reinigungsvorgang und ohne Zwischenlagerung zu erfolgen. Bei dessen Handhabung sind Zündquellen, z. B. Rauchen oder elektrostatische Aufladung, sorgfältig auszuschließen. Die Beseitigung bzw. Entsorgung des Kehrichts richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften. Aus Sicherheitsgründen ist bei Kehricht mit Resten von Nitrozellulosepulver der Abbrand kleiner Mengen im Freien unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen durch eine fachkundige Person vorzuziehen. Möglich ist auch eine Phlegmatisierung der TLP-Reste in Wasser sowie die nachfolgende Entsorgung durch einen Entsorgungsfachbetrieb. 10.6.3.3.4 Sprengstoffrechtliche Vorgaben bei Reinigungsarbeiten Grundsätzlich bedarf es für den Umgang mit den dem SprengG unterliegenden explosionsgefährlichen Stoffen einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis wie www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 23. Oktober 2012 BAnz AT 23.10.2012 B2 Seite 110 von 112 – Erlaubnis nach § 7 SprengG (gewerblich) oder – Befähigungsschein nach § 20 SprengG (gewerblich) oder – Erlaubnis nach § 27 SprengG (nicht-gewerblich) Unverbrannte TLP-Reste sind explosionsgefährliche Stoffe, die dem SprengG unterliegen. Der Umgang erfordert somit (grundsätzlich) eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis. Lediglich in Fällen, in denen aufgrund der geringfügigen Menge an TLP-Resten und der damit einhergehenden Phlegmatisierung des anfallende Kehrichts nicht von Umgang mit einem Stoff, der Relevanz im Sinne des SprengG besitzt, gesprochen werden kann, bedarf es keiner sprengstoffrechtlichen Erlaubnis. Somit darf die Regelreinigung von Schießständen, in denen Feuerwaffen mit geringem Ausstoß unverbrannter TLPReste verwendet werden (Kaliber .22 l.r.) und deshalb mit einer Phlegmatisierung im Kehricht zu rechnen ist sowie die Generalreinigung nur von Personen bzw. unter Aufsicht von Personen durchgeführt werden, die – im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie hinsichtlich der Reinigung von Schießstätten und der Entsorgung des Kehrichts entsprechend geschult sind oder – die Qualifikation eines anerkannten Schießsportverbandes als verantwortliche Aufsichtsperson für Feuerwaffen nachweisen können. In RSA, in denen mit Feuerwaffen mit größerem Ausstoß unverbrannter TLP-Reste Verwendung finden (Richtwert: Menge TLP-Reste > 20 g pro 1 000 Schuss) und deshalb mit einer Phlegmatisierung im Kehricht nicht zu rechnen ist, darf die Regelreinigung und die Entsorgung des hierbei anfallenden Kehrichts – auch durch Abbrand – nur von Personen bzw. unter Aufsicht von Personen durchgeführt werden, die – als Inhaber einer Erlaubnis nach § 27 des SprengG die sprengstoffrechtliche Fachkunde nachgewiesen haben oder – im Besitz eines Befähigungsscheines nach § 20 des SprengG sind und im Auftrag eines Erlaubnisinhabers nach § 7 SprengG handeln 10.6.3.3.5 Reinigungs- und Wartungsbuch Über die durchgeführten Reinigungs- und Wartungsarbeiten ist ein Reinigungs- und Wartungsbuch zu führen, in dem die durchgeführten Arbeiten in Arbeitsblättern dokumentiert sind. Im Buch sind auch diese Betriebsanweisung und sonstige Sicherheitsbelehrungen bzw. Hinweise zur Entsorgung unverbrannter TLP-Reste enthalten, die den verantwortlichen Personen zur Kenntnis gebracht werden. 10.6.3.3.6 Beauftragungen Die Reinigung, Wartung und Entsorgung ist von den dazu beauftragten verantwortlichen Personen durchzuführen bzw. zu beaufsichtigen. Die verantwortlichen Personen führen auch das Reinigungs- und Wartungsbuch. 10.6.3.3.7 Gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen Reinigung von Schießständen durch Fachunternehmen Die gewerbsmäßige Reinigung von Schießständen darf nur von Unternehmen durchgeführt werden, die eine Erlaubnis nach § 7 SprengG für die Reinigung von Schießanlagen besitzen. Die Arbeiten dürfen nur von Befähigungsscheininhabern nach § 20 SprengG, die über die Fachkunde „Reinigung von Schießanlagen“ verfügen, oder unter deren Aufsicht durchgeführt werden. Befähigungsscheininhaber Befähigungsscheininhaber sind Personen, die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung ausreichend Kenntnisse bei Tätigkeiten mit dem Umgang unverbrannter TLP-Reste und den einschlägigen staatlichen Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und den Stand der Technik so vertraut sind, dass sie die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei der Reinigung von Schießständen beurteilen können. Zu einem Lehrgang zur gewerbsmäßigen Reinigung von Schießständen dürfen nur Personen zugelassen werden, die die Voraussetzung nach § 34 Absatz 1 der 1. SprengV durch die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Absatz 2 1. SprengV nachweisen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der zuständigen Behörde des Antragstellers (Teilnehmers) zu beantragen. Für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG ist die erfolgreiche Teilnahme an einem branchenspezifischen behördlich anerkannten Lehrgang zur gewerbsmäßigen Reinigung von Schießständen unter Beteiligung des zuständigen Unfallversicherungsträgers oder der Arbeitsschutzbehörden nachzuweisen. Der Nachweis der bestandenen Prüfung berechtigt den Benannten zur Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG bei der für ihn zuständigen Behörde. Erst nach Aushändigung des Befähigungsscheines darf die Tätigkeit aufgenommen werden. Beauftragung von Unternehmen durch den Schießstandbetreiber Der Schießstandbetreiber darf nur geeignete Unternehmen (Erlaubnisinhaber nach § 7 SprengG) mit der gewerbsmäßigen Reinigung von Schießständen beauftragen. Der Betreiber muss bei der Erstellung einer Ausschreibung, die eine gewerbsmäßige Reinigung seines Schießstandes beschreibt, den Nachweis einer Erlaubnis nach § 7 SprengG (Unternehmen) und Befähigungsscheininhaber (Mitarbeiter) verlangen. www.bundesanzeiger.de Bekanntmachung Veröffentlicht am Dienstag, 23. Oktober 2012 BAnz AT 23.10.2012 B2 Seite 111 von 112 Die Beauftragung eines Unternehmens, das die gewerbsmäßige Reinigung eines Schießstandes durchführen soll, darf nur erfolgen, wenn der dokumentierte gültige Nachweis über die Erlaubnis nach § 7 SprengG de vorliegt
  24. auf dem Lehrgang wurde uns mitgeteilt, dass die "diensttuenden Aufsichten" versichert sind, solange keine "Gehälter" fließen.
  25. Hier ein Link direkt zu zuständigen VBG http://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Broschuere/Mitgliedschaft_Beitrag/Versichert_bei_der_VBG_Informationen_fuer_Sportvereine.pdf?__blob=publicationFile&v=8
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