Zum Inhalt springen
IGNORED

Heute beim Zoll


prassekoenig

Empfohlene Beiträge

Als ich heute einen Schubschaft für meine Mossberg 590 beim Zoll abholte, sollte ich wie immer das Paket öffnen damit der Beamte den Inhalt sichten kann.

Bei der Untersuchung des Schaftes, stellte mein Gegenüber die Frage ob es sich um einen reinen Pistolengriff handelt, oder ob man auf die Schnelle die Buffertube demontieren kann, was dann natürlich auch zu einem Pistolengriff geführt hätte.

Auf meine Verneinung hin fragte ich nach dem Grund seiner Frage.

Er gleich:

"wenn das möglich gewesen wäre, hätten wir hier einen verbotenen Gegenstand, was weitere Untersuchungen verursacht hätte".

Natürlich habe ich gleich mein Veto eingelegt, aber da es ja ein ganz normaler Schaft ist, und dessen Montage (auch in kürzester Stellung) die Waffe nicht zu kurz macht, wollte ich nicht lange debattieren.

Nun meine Frage in die Runde:

Stimmt es, dass ein Pistolengriff der nicht an einer Vorderschaftrepetierflinte montiert ist, auch schon ein verbotener Gegenstand ist?

Oder hat der Beamte bei seiner Schulung nicht gut genug aufgepasst?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vorsicht: Auch der Vollauto-Schalter für die Glock ist an und für sich frei erwerbbar. Trotzdem gibt es ein blödes Beigeschmäckle, wenn man ganz legal eine Glock und den Schalter besitzt. Hier wird dann unterstellt, daß man den Schalter erworben hat, um ihn zu montieren. Zuverlässigkeit in Gefahr, oder zumindest Rechtsstreit zu erwarten.

Nicht alles was legal ist, darf jeder einfach so straffrei besitzen/tun. Manche sind halt gleicher als andere. Gilt manchmal im positiven, und manchmal im negativen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

[...]

Nun meine Frage in die Runde:

Stimmt es, dass ein Pistolengriff der nicht an einer Vorderschaftrepetierflinte montiert ist, auch schon ein verbotener Gegenstand ist?

Oder hat der Beamte bei seiner Schulung nicht gut genug aufgepasst?

Ein Pistolengriff ist kein verbotener Gegenstand, selbst einer der an eine Pumpflinte montiert werden kann oder soll. Wird der Pistolengriff an die Pumpflinte montiert, verliert er seine Selbständigkeit und wird Teil der - dann verbotenen - Pumpflinte.

Das BKA hat einen Bescheid über eine Klinge eines Faustmessers erlassen. Da kann man nachlesen wie sowas zu sehen ist. Die Klinge allein ist nicht verboten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Griff alleine ist ein Stück Plastik oder ein Stück Holz und somit auch kein verbotener Gegenstand.

Sollte sich der Griff und eine passende Flinte in deinem besitz befinden, wir es dann haarig, da sich dann schnell und einfach ein verbotener Gegenstand herstellen lässt.

Und das reicht dem BKA dann , um Dir auf die Finger zu hauen.

(Das war zumindest der Grundtenor des BKA Mannes, der bei uns beim Sammlertreff war)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das BKA hat einen Bescheid über eine Klinge eines Faustmessers erlassen. Da kann man nachlesen wie sowas zu sehen ist. Die Klinge allein ist nicht verboten.

Richtig. Wobei der Besitz aller Einzelteile jedoch genau so gewertet wurde wie der Besitz des zusammengebauten Messers.

Analog würde ich das auch beim Pumpflinten-Griffstück sehen. Pumpflinte (lang) allein ist OK, Griff allein ist OK, beides zusammen ist haarig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig. Wobei der Besitz aller Einzelteile jedoch genau so gewertet wurde wie der Besitz des zusammengebauten Messers.

Analog würde ich das auch beim Pumpflinten-Griffstück sehen. Pumpflinte (lang) allein ist OK, Griff allein ist OK, beides zusammen ist haarig.

Wenn sich mit haushaltsüblichen Mitteln aus den Einzelteilen der verbotene Gegenstand zusammenbauen lässt, dann gibts Ärger.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sollte sich der Griff und eine passende Flinte in deinem besitz befinden, wir es dann haarig, da sich dann schnell und einfach ein verbotener Gegenstand herstellen lässt.

Das geht noch schneller und noch einfacher mit einer Socke und einem größeren Stein, oder einer Flasche, einem Lumpen und etwas Benzin.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn sich mit haushaltsüblichen Mitteln aus den Einzelteilen der verbotene Gegenstand zusammenbauen lässt, dann gibts Ärger.

das ist auch so nicht zwingend die folge. die räumliche nähe zweier komponenten, die verbunden eine verbotene waffe ergeben, geben nur einen hinweis, begründen aber eben nicht zwingend das vorhandensein des gegenstandes. bestes beispiel dafür sind die feuerwahlschalter. und da wird eben sehr genau geprüft, ob bearbeitungsspuren einen einbau beweisen. sonst passiert imo nichts. wäre die ursprüngliche logik richtig, müsste man diverse waffen als verboten ansehen, weil durch mittels haushaltsüblichen werkzeugen durch wegfeilen, sägen oder bohren sehr wohl selbstladewaffen in ihrer schussfolge verändern lassen. allerdings nicht ohne dauerhaft nachweisbare spuren an der waffe zu hinterlassen ...

losgelöst von diesen überlegungen: wer sich selbst so ein ei ins nest legt, ist selbst schuld. wer nicht sehr genau belegen kann, wofür er feuerwahlschalter, lampe&halterung oder ähnliches braucht oder sogar offiziell haben und nutzen darf, der sollte die finger davon lassen ... chance (auf was eigentlich?) und risiko (bestehende erlaubnisse zumindest zeitweise zu verlieren) stehen in keinem verhältnis ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da wir im Zeitalter des Internets und der einfachen Auslandsbestellungen immer öfter mit der Zollverwaltung zu tun haben bzw. die Zollverwaltung mit uns zu tun bekommen hat, werden auch deren Ausbildungs- und Wissensschwächen in Waffenrecht und -technik deutlich. Was nützen möglicherweise vorhandene Spezialisten bei der OFD oder Schwerpunktzollämtern, wenn die Kollegen bei der Postabfertigung mit wildem Fantasiewissen glänzen. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

lampe&halterung

Hat einer von Euch den neuen GSG Flyer in der Visier schon durchgeblättert ? Sie geben zwar im Kleingedruckten den Hinweis, das WaffG zu beachten, aber ich hoffe, dieses Teufelszeug bestellt sich kein Unbedarfter.

Das ist echt klebrig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn sich mit haushaltsüblichen Mitteln aus den Einzelteilen der verbotene Gegenstand zusammenbauen lässt, dann gibts Ärger.
Ich habe eine haushaltsübliche Eisensäge und mit der kann ich den normalen Hinterschaft meiner Pumpflinte in einen Pistolengriff verwandeln.

Das mit den haushaltsüblichen Werkzeugen steht in diesem Zusammenhang nicht im Gesetz.

Was den reinen Besitz bestimmter Kombinatioen angeht, passiert auch nichts. Siehe z.B. die ehemals verbotenen Jagd-Lampen-Sets mit Kabelschalter und "Universalhalterung".

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

offen gestanden empfinde ich den im startbeitrag beschriebenen wissensstand eines zollbeamten in solch einem spezialgebiet als ausgesprochen hoch. die zuständigen dort müssen sich mit btm, artenschutz, gesundheitsgefährdenden stoffen, waffen, sprengstoff, edelmetallen, markenpiraterie, geld, ausweisdokumenten und dazu mit einreisevorschriften etc. auskennen. achja, dazu kommt zumindest laut plan das taktische wissen und können, das ein vollzugsbeamter und berufswaffenträger braucht (wir erinnern uns an manche diskussion hier ...). für u.u. mittleren dienst (d.h. ohne längeres studium) halte ich das nicht für selbstverständlich.

wenn er dann noch soweit im detail kenntnisse bei verbotenen waffen hat (die manchem sachbearbeiter für das waffenrecht einer unteren und so mancher oberen waffenbehörde fehlt), dann habe ich respekt. dazu kommt, dass er den abholer nicht mit vorwürfen belastet hat, sondern freundlich gefragt hat - d.h. er war nicht auf der suche nach einem verstoß, sondern hat den sachverhalt ja durchaus richtig erfasst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ isegrim

Einerseits hast du schon Recht, er war freundlich und hilfsbereit. Andererseits hat er mir doch einen großen Schrecken eingejagt, als die Frage kam, ob man den Schaft so zerlegen kann, dass ein reiner Pistolengriff entsteht (quasi die Buffertube einfach abnehmen). Woher sollte ich das denn wissen? Wenns nun wirklich so gewesen wäre, hätte der Mann wahrscheinlich eine Untersuchung eingeleitet.

Was ich mir im Nachhinein überlegt habe: wenn ich gesagt hätte, der Schaft kommt an eine Softair, wär ich wahrscheinlich ohne Diskussion (und diesen Thread) heraus gegangen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ isegrim

  • Das war nicht der erste Fall von falschen Teilwissen und es wird nicht der Letzte sein.
  • Das sind auch nicht die Kollegen auf der Straße, nicht die der Fahndung - egal ob BTM oder Sozialabgaben - und auch nicht die an den Grenzen, sondern die, die in den Binnenzollämtern sitzen, und oft froh sind, wenn sie mal zu einem örtlichem Betrieb raus dürfen, weil Kittelschürzen als Messemuster in die Türkei sollen oder Schweinehälften angeliefert werden.
  • Leider sind manche dieser Kollegen gerade gegenüber Privatpersonen öfters als selten arrogant mit ihrem Teilwissen, wo sie bei Unternehmen sich schnell schlau machten. Das Problem ist nicht das Fehlen des Wissen, was bei den Bereichen wirklich sinnvoll nur durch Spezialisierung geschaffen werden könnte, sondern der nicht selten gegenüber Privatpersonen wenig qualifizierte Umgang damit.

Wäre der Beamte so ehrlich gewesen, dem TE mitzuteilen, dass er sich nicht sicher sei, ob der Schaft einer besonderen Erlaubnis zur Einfuhr bedürfe, und er sich deswegen kurz bei einen entsprechen qualifizierten Kollegen rückversichere, hätte es diesen Thread nie gegeben. Hier wurde hier einmal wieder erst die Verbotskeule geschwungen und auf den Bürger eingedroschen und wenn dieser standhaft bleibt, wird das Produkt an ihn ausgehändigt, ohne geprüft zu haben, ob es tatsächlich ohne besondere Erlaubnis eingeführt werden darf.

So wurde sowohl der Bürger verärgert und ggf. sogar durch die implizite Unterstellung, er wolle etwas Verbotenes tun, herabgewürdigt und dann doch nichts geprüft. Das finde ich zum :bad:

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So wurde sowohl der Bürger verärgert und ggf. sogar durch die implizite Unterstellung, er wolle etwas Verbotenes tun, herabgewürdigt und dann doch nichts geprüft.

Gibt es einen Parallelfred in dem die von dir beschriebenen Umstände erzählt wurden ?

Im Eingangspost des TE finde ich nichts derartiges.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Im Eingangspost des TE finde ich nichts derartiges.

....

Natürlich habe ich gleich mein Veto eingelegt, aber da es ja ein ganz normaler Schaft ist, und dessen Montage (auch in kürzester Stellung) die Waffe nicht zu kurz macht, wollte ich nicht lange debattieren.

...

:rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mittlerweile nerven mich die Abholungen im Zollamt, jedes mal ist irgend was anderes- zwar nicht schlimm weil ich genau darauf achte was ich in Übersee bestelle, aber halt nervig:

Als ich einen Schaft von Boyds für meine 10/22 abgeholt habe, fragte der SB (nicht der von heute) seinen Kollegen lautstark ob ich eine WBK (er sagte wörtlich Waffenschein) vorlegen müsse, um den Schaft ausgehändigt zu bekommen. Ihr könnt euch ja vorstellen wie die Schlange hinter mir geschaut hat.

Ich kam mir vor wie in dem Werbespot aus den 90ern: " Helgaaa, was kosten die Kondome?"

Wie schon erwähnt war die Sache von heute nicht soo schlimm, aber der Zöllner hat seine Hausaufgaben anscheinend nur halb gemacht.

Meines Wissens fällt die Einfuhr eines Schaftes, egal wie er aussieht nicht unter das Waffenrecht und Schäfte und Griffe sind auch keine verbotenen Sachen (vorausgesetzt sie bestehen nicht aus Elfenbein oder haben einen integrierten Laser und so -klar).

Was mir gerade durch den Kopf geht:

Die Schützen die damals, vor dem Verbot der Griffe, so einen besessen haben und diesen dann gesetzeskonform durch einen Anschlagschaft getauscht haben- sind die dann zur nächsten PI gefahren und haben das Teil abgegeben oder gar vernichtet?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mittlerweile nerven mich die Abholungen im Zollamt, jedes mal ist irgend was anderes- zwar nicht schlimm weil ich genau darauf achte was ich in Übersee bestelle, aber halt nervig: ...

Nicht nur Dich!

Wenn man dazu noch bedenkt, dass sich hier nicht jeder über seine Erlebnisse mit den Schreibtischzöllnern :bad:

Von Kydex-Holster als Lederwaren für Tiere verzollen zu wollen bis WBK für ganz normale Leupold- und Nikon-ZF zu verlangen reichen alleine meine Erfahrungen. :mega_shok: So langsam schäme ich mich dafür, dass ich u.a. Laufbahnbefähigung und -prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Bundesfinanzverwaltung habe, dabei hatte ich beruflich mit Zöllnern nur zu tun, wenn sie meine Unterschrift beglaubigten.

...

Was mir gerade durch den Kopf geht:

Die Schützen die damals, vor dem Verbot der Griffe, so einen besessen haben und diesen dann gesetzeskonform durch einen Anschlagschaft getauscht haben- sind die dann zur nächsten PI gefahren und haben das Teil abgegeben oder gar vernichtet?

Abgeschraubt und fertig. Erst die Kombination ist großes Hundepfui.

Dein

Mausebaer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das geht noch schneller und noch einfacher mit einer Socke und einem größeren Stein, oder einer Flasche, einem Lumpen und etwas Benzin.

Im 30-jährigen Krieg haben sie hier in der Gegend Bleistangen mit einem Ledermantel ummantelt.

Und die Hells Angels, so habe ich mir sagen lassen, haben immer eine Mistgabel mit kurzem Griff im Auto. Gut zur Messerabwehr und auch sonst wohl nicht ungefährlich. Und natürlich völlig legal.

:shok:

Hinnerk

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Thema...das ist absolutes Unwissen des Beamten. Auch ein Pistolengriff ist erlaubt, solange er nicht an einer Rep.flinte montiert ist und im Gesamtzustand eine "Repetierflinte mit Pistolengriff" entsteht.

Mit der Begründung, das man ja einfach den Hinterschaft kürzen könnte, kann man das auch nicht begründen. Den dann könnte man genau so gut mit einer haushaltsüblichen Säge einen 80cm Lauf auf 30cm kürzen.

Die Einfuhr des Schaftes kann gemäß WaffG nicht verwehrt werden. Der Beamte kann höchstens darauf hinweisen das bei Anbau an eine eine Rep.flinte die Gesamtlänge von 95cm nicht unterschritten werden darf.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

kannste kaufen was du willst.

es kommt zu 90prozent die frage:"wbk dabei"

bei meiner ersten lieferung sagte die zollbeamtin,was man mit sovielen waffen macht.

antwort habe ich mir erspart,keine lust auf irgendwelches "blafasel"

wenn es nicht zum heulen wäre fände ich die unwissenheit der zollbeamten zum lachen.

unwissenheit schützt vor strafe nicht,heisst es doch.auf die strafe der beamten bin ich mal gespannt.

manchmal frage ich mich wirklich wie manche pappnasen durchs leben kommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.