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IGNORED

Nationales Waffenregister


Schnuffi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

in der Liste des NWR bin ich auf den Code14 gestoßen, was zum :teufel_17: hat das zu bedeuten?

Code 14 "Zivile halbautomatische Schusswaffe, die wie eine Kriegswaffe aussieht"

Halbautomatische Lang-Schusswaffe (Magazin wechselbar) Code 11 oder

Halbautomatische Lang-Schusswaffe (Magazinkapazität > 2Patronen) Code 10

Wer seine Halbautomatische Langaffe künftig beim SB anmeldet, sollte nachfragen wie der SB diese einstuft.

Warum unterscheidet das NWR zwischen den Selbstladern?

Schnuffi

Geschrieben
in der Liste des NWR bin ich auf den Code14 gestoßen, was zum :teufel_17: hat das zu bedeuten?

Code 14 "Zivile halbautomatische Schusswaffe, die wie eine Kriegswaffe aussieht"

...Warum unterscheidet das NWR zwischen den Selbstladern?

Schnuffi

Also in den offiziellen Erläuterungen des Innenministeriums, eingestellt beim DSB, Link BIM-DSB findet sich u.a. mehrfach dieser Satz:

Bezeichnungen wie Armeegewehr, Nachsuchewaffe, etc. gehören der Vergangenheit an. Behörden können schneller erkennen, ob die Waffe zum Bedürfnis und zur Erlaubnis passt.

Mit den Abfragemöglichkeiten in XWaffe ist dann schnell unter den Millionen Waffenbesitzern z.B. die Kombination: Code 14 (HA mit Aussehen wie Waffe gem KWKG) + Kaliber .22 lr + Bedürfnis (Sportschütze) herausgefiltert; diese bekommen dann richtig Ärger (hoffentlich kommt nicht gleich das SEK ins Haus!).

Dass Code 14 wahrscheinlich nur nach Herstellerbezeichnung vergeben wird, aber nichts über unterschiedliche Varianten oder die tatsächliche Konfiguration (z.B. mit Daumenlochschaft versehen) aussagt, ist eine andere Sache.

Jeweils neue Verbotskombinationen (z.B. nach neuem Gesetz, VO, BKA-Bescheid etc.) lassen sich so bundesweit schnell+einfach abfragen. Wenn bei der Dateneingabe Fehler entstehen, hat das der jeweilige Schütze dann u.U. massiv (SEK) auszubaden.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Ich sehe das wie Schwarzwälder. Bisher hat ja jede Behörde ihr eigenes Süppchen gekocht und es wurden oft aus mangelnder Kompetenz rechtswidrige Erlaubnisse ausgestellt. Da das alles behördenintern geblieben ist hat sich da auch keiner für interessiert.

Wenn jetzt alles im NWR erfasst wird, wird man "von oben" zumindest stichprobenartig die Vergabepraxis prüfen und es wird zu WBK-Widerrufen, wenn nicht gar SEK-Einsätzen kommen. Auch Sammler sind betroffen. Ich bin mir sicher, dass mindestens 10% der Sammlerthemen nicht genehmigungsfähig sind.

Ohne jemanden angreifen zu wollen, habe ich hier im Forum doch schon von einigen grenzwertigen Erlaubniserteilungen der Behörden gelesen. Da wurden gelbe WBKs an Leute ausgestellt, die nicht in einem anerkannten Schießsportverband sind, sondern nur im DJV. Teilweise wurden auf die gelbe WBK auch Schalldämpfer genehmigt.

Geschrieben
Die wirkliche Funktion des NWR war doch klar und auch absehbar.

Erst erfassen und dann einziehen...Paralellen in der Geschichte rein zufällig. Aber bei den kommende Euro-Zerfalls-Bürgerkriegen aus Sicht der Staatsmacht verständlich.

Geschrieben

Je mehr ich mir "X-Waffe", also das Erfassungsprogramm, anschaue - desto Übleres schwant mir.

Da werden Daten akkumuliert, die mit typisch deutscher Gründlichkeit WEIT, WEIT über die EU-Vorgaben hinausgehen.

Bei den Waffen werden lt. EU Waffentyp, nicht aber Aussehen oder ehemaliger Status (vor Umbau) oder sonstige Besonderheiten (Revolverflinte)

erfasst, es werden Codes für alle möglichen freien Waffen schon gelistet (ein Schelm wer Böses dabei denkt), es werden die Waffen ganz exakt katalogisiert,

so dass aber auch ersehbar ist, welchen Wert man da zuhause lagert (was natürlich immer auch Rückschlüsse auf mögliche sonstige Werte zuhause zulässt).

==> Erhöhte Einbruchsgefahr, wenn Daten in falsche Hände kommen (beim Polizeieinsatz vor Ort genügt es doch, zu wissen, dass beim jeweiligen Bürger eine Bockdoppelflinte lagert, aber ob das ein altes 100-Euro-Teil oder eine Holland&Holland für 100.000 EUR ist, ist einsatztaktisch wohl nicht von Belang)

==> Andererseits sind so für Arbeitsämter bei Hartz 4-Anträgen gleich die Waffenvermögenswerte abrufbar und wann sie an wen veräußert wurden (ggf. Nachfragen zum Kaufpreis beim Käufer möglich, der so wiederum erfährt, dass sein Verkäufer H4-Bezieher ist).

Ferner werden da allerlei mögliche Erlaubnisse (natürlich auch der kleine Waffenschein, obwohl Waffenscheine und deren Vergabe die EU nach deren Waffenrecht ausdrücklich nicht interessiert) gelistet, ebenso auch Schiesserlaubnisse für Kinder ab/unter 12 Jahren (muss das sein, die ganzen Kinderdaten akribisch im System aufnehmen, nur weil sie unter Aufsicht auf dem Schiessstand mal schiessen dürfen??) , es werden schon Schiessstättenerlaubnisse vorbereitet (Codevergabe) bzw. deren Zulassungen(!), indirekt werden auch berufsbezogene Daten (geschäftliche Kontaktdaten), Nebenwohnungen usw. erfasst, zudem wird jede Abfrage des im NWR eingetragenen Legalwaffenbesitzers erfasst, z.B. Abfragen des Verfassungsschutzen auf 5 oder 6 unterschiedliche Codes, damit jeder sonstige Beamte in D eine entsprechend "vorteilhafte" Einstellung zu seinem Gegenüber/Bürger gewinnen kann usw.

Das Schlimme ist, dass an einen permanenten Ausbau gedacht ist: Immer mehr Behörden sollen eingebunden werden (Beschussämter, Jagdbehörden), aber auch Händler + Hersteller (elektronisches Waffenbuch, macht gleichzeitig alle Geschäftsbeziehungen völlig transparent) und ab 2014 "E-Government", d.h. perspektivisch sollen alle waffenrechtlichen Anträge etc. künftig über das NWR zentral elektronisch laufen, was natürlich weitere detaillierte Felder (z.B. zu den Aufbewahrungsmöglichkeiten, ggf. Fotos und genaue Katalogisierung der Schränke (wertvolle Info für Einbrecher!), Protokolle von Hausbesuchen, Statistiken zum Munitionsverbrauch usw. ermöglicht, aber auch die Verbände sollen eingebunden werden zur Bedürfnisvergabe (perspektivisch auch vorstellbar: elektronische Meldungen, welche Kontingentüberschreiter mit welcher Waffe an jeweils welchem Wettkampf teilgenommen haben). All diese Ausweitungen, Schreibrechte für immer mehr Behörden, Abfragerechte für alle (ein berechtigtes Interesse vorgebende, z.B. Finanzamt oder ARGE) Behörden, aber auch für Sportverbände, Hersteller, Händler - da wäre es ein Wunder, wenn das NWR auf Dauer ungehackt bliebe...

Unsere Verbände dürfen sowas nicht beklatschen, sondern müssen endlich aufwachen. NWR ja, aber nur so, dass es die Minimalanforderungen der EU errfüllt - vorzugsweise in der dezentralen (von der EU erlaubten) Form.

Das jetzige NWR wird zu einer extremen Stigmatisierung, Gefährdung (Einbrüche!) und Gängelung der LWB führen, Fehleinträge provozieren SEK-Einsätze (mit Traumatisierung der Familie, oft großen Vermögensschäden, Tod des liebgewordenen Haustiers, eigenen Körperverletzungen usw.)

Grüße

Schwarzwälder

PS:

Zu der Gefahr möglicher Fehleinträge wegen mangelndem Sachverstand noch aus dem aktuellen BMI-Newsletter ein AuszugLink :

Die Ergebnisse des Fortschrittsmonitorings offenbaren einen erheblichen Bedarf der Waffenbehörden an fachlicher Einweisung. Nur 30 % der befragten Waffenbehörden gaben an, dass ihre Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in die Nutzung der NWR-Kataloge eingewiesen worden wären. Auch in den ergänzenden Hinweisen der Waffenbehörden aus dem Fortschrittsmonitoring ist der Qualifizierungsbedarf der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ein zentrales Thema.

Flächendeckende zentrale Qualifizierungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Wie geplant, steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Waffenbehörden mit der Fachlichen Leitstelle (s. u.) eine kompetente Hilfestellung bei allen fachlichen Fragen zum NWR zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt die BL AG NWR die Innenministerien der Länder bei der Durchführung von Informationsveranstaltungen zum NWR. Die Einweisung in die Bedienung der neuen NWR-konformen ÖWS erfolgt durch die jeweiligen ÖWS-Anbieter.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Qualifizierungsbedarf - ebenso wie die Aufwände zur Verbesserung der Datenqualität - nicht zwangsläufig der Einführung des NWR zuzurechnen sind. Vielmehr lässt die Einführung des NWR in Einzelfällen auch grundsätzlichen fachlichen Qualifizierungsbedarf deutlich werden. In diesen Fällen sollte auf entsprechende waffenrechtliche Qualifizierungsangebote der Weiterbildungseinrichtungen der Länder zurückgegriffen werden

==> Die Behördenmitarbeiter sind also nicht eingewiesen, Fehler unausweichlich, aber vorsorglich schiebt der Bund die Verantwortung hierfür schon mal den Ländern zu, die natürlich "kein Geld" haben. Ausbaden (SEK-Einsätze etc.) muss das ganze dann der LWB und seine Familie...

Geschrieben
....

Wenn jetzt alles im NWR erfasst wird, wird man "von oben" zumindest stichprobenartig die Vergabepraxis prüfen und es wird zu WBK-Widerrufen, wenn nicht gar SEK-Einsätzen kommen.

...

wer soll denn das prüfen? der DB-Admin beim BVA?

Man kann dem NWR ja viel unterstellen aber genau das ist nicht die Aufgabe des NWR.

Geschrieben
wer soll denn das prüfen? der DB-Admin beim BVA?

Man kann dem NWR ja viel unterstellen aber genau das ist nicht die Aufgabe des NWR.

Selbstverständlich ist es auch Aufgabe des NWR, statistische Auswertungen zu ermöglichen und diese dann an z.B. das Statistische Bundesamt zu leiten. Waffenrecht ist letztlich Bundesrecht und Abfragen/Auswertungen können sicher auch zentral veranlasst werden. Dass dann nicht das BVA direkt mit dem LWB agiert, sondern bedenkliche Konstellationen einfach nur an die Waffenbehörde vor Ort weiterleitet werden (die dann Schritte - bis hin zum Polizeieinsatz, den selbige Polizei dann zum SEK-Einsatz ausdehnen kann) in Gang setzt, macht die Sache jetzt nicht angenehmer.

Und was in Zukunft (Stichwort "E-Government" alles Aufgabe des NWR sein wird (alle Anträge laufen dann übers NWR, Waffenbücher usw. ebenfalls)) wird man dann sehen.

Nochmals: dieses NWR geht weit über die EU-Minimalanforderungen hinaus. Es birgt deutlich mehr Risiken als Nutzen für LWB und könnte sich zum ärgsten Büttel der LWB mausern - wenn wir diesbezüglich weiter schlafen und uns (von den eigenen Reihen) beschwichtigen lassen.

Grüße

Schwarzwälder.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
in der Liste des NWR bin ich auf den Code14 gestoßen, was zum :teufel_17: hat das zu bedeuten?

Code 14 "Zivile halbautomatische Schusswaffe, die wie eine Kriegswaffe aussieht"

Halbautomatische Lang-Schusswaffe (Magazin wechselbar) Code 11 oder

Halbautomatische Lang-Schusswaffe (Magazinkapazität > 2Patronen) Code 10

Wer seine Halbautomatische Langaffe künftig beim SB anmeldet, sollte nachfragen wie der SB diese einstuft.

Warum unterscheidet das NWR zwischen den Selbstladern?

Schnuffi

Um mal auf die Eingangsfrage zurück zu kommen. Diese Abfragen beziehen sich auf die Einstufung der Waffen nach den Kategorien A-D. Vgl. Anlage 1 WaffG. Siehe Nummer 2.7. Wird einer der o.g. Codes erfüllt, so handelt es sich bei der Waffe um eine Waffe nach Kategorie B.

Das bezüglich des Aussehens keine objektiven Kriterien genannt werden, ist natürlich völlig unzureichend. Hier sind wir nämlich wieder bei der altbekannten Formulierung: "Vom Laien erkennbar...". Wenn mich jemand fragt, ob mein OA15 wie eine vollautomatische Kriegswaffe aussieht, dann muss ich das verneinen. In Ermangelung echter Kriterien, wie will man mir daraus einen Strick drehen?

Gruß

Stefan

Zitat:

Einteilung der Schusswaffen oder Munition in die Kategorien A bis D nach der Waffenrichtlinie

1. Kategorie A

1.1

Kriegsschusswaffen der Nummern 29 und 30 der Kriegswaffenliste (Anlage zu § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen),

1.2

vollautomatische Schusswaffen,

1.3

als anderer Gegenstand getarnte Schusswaffen,

1.4

Pistolen- und Revolvermunition mit Expansivgeschossen sowie Geschosse für diese Munition mit Ausnahme solcher für Jagd- und Sportwaffen von Personen, die zur Benutzung dieser Waffen befugt sind.

1.5

panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind.

2. Kategorie B

2.1

halbautomatische Kurz-Schusswaffen und kurze Repetier-Schusswaffen,

2.2

kurze Einzellader-Schusswaffen für Munition mit Zentralfeuerzündung,

2.3

kurze Einzellader-Schusswaffen für Munition mit Randfeuerzündung mit einer Gesamtlänge von weniger als 28 cm,

2.4

halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann,

2.5

halbautomatische Lang-Schusswaffen, deren Magazin und Patronenlager nicht mehr als drei Patronen aufnehmen kann und deren Magazin auswechselbar ist oder bei denen nicht sichergestellt ist, dass sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht zu Waffen, deren Magazin und Patronenlager mehr als drei Patronen aufnehmen kann, umgebaut werden können,

2.6

lange Repetier-Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit glattem Lauf, deren Lauf nicht länger als 60 cm ist,

2.7

zivile halbautomatische Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen.

3. Kategorie C

3.1

andere lange Repetier-Schusswaffen als die unter Nummer 2.6 genannten,

3.2

lange Einzellader-Schusswaffen mit gezogenem Lauf/gezogenen Läufen,

3.3

andere halbautomatische Lang-Schusswaffen als die unter den Nummern 2.4 bis 2.7 genannten,

3.4

kurze Einzellader-Schusswaffen für Munition mit Randfeuerzündung, ab einer Gesamtlänge von 28 cm.

4. Kategorie D

4.1

lange Einzellader-Schusswaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen.

Geschrieben

Nach jedem Umbau meines AR15 muss ich jetzt neu zum SB, um ggf. die Einstufung der Waffe (gebührenpflichtig) ändern zu lassen?

Und wenn ich dan bei einer Kontrolle mit dem falschen Schaft dran erwischt werde wird eingezogen?

Geschrieben

Interessant ist die Fragestellung schon.

z.B. verkauft ein Jäger eine SL-Flinte bei der die Magazinröhre auf 2 Patronen begrenzt ist (-> Kat. C) an einen Sportschützen. Waffe wird auf grüne WBK des Sportschützen eingetragen und im NWR als Kat. C eingepflegt.

Jetzt geht der Sportschütze zum Händler, kauft eine neue Magazinröhre, sodass er mit der Waffe auch in der gewünschten Disziplin starten kann, und schon wird aus der Flinte eine Kat. B-Waffe, ohne dass die Behörde das mitbekommt.

Und nun?

Beste Grüße

Stefan

Geschrieben

Ist das wie bisher auch. Manche Leute verändern ihre Waffen. In einigen Fällen ist bspw. der FB dann nicht gültig und unter Umständen entsteht ein Konstrukt, welches unter §6 AWaffV fällt. Man ist sachkundig und verantwortlich für sein tun.

Mir sind diesbezüglich jedoch keine Meldepflichten bekannt und deshalb braucht man sich auch keinen Kopf darüber zerbrechen, ob man etwas unternehmen muss.

Geschrieben
Mir sind diesbezüglich jedoch keine Meldepflichten bekannt und deshalb braucht man sich auch keinen Kopf darüber zerbrechen, ob man etwas unternehmen muss.

Zumal die "Änderungen", über die wir hier reden, ohnehin keine permanenten sind...

Magazinröhren, Magazine, Schaftteile... Alles nur ein paar Montage- bzw. simple Steck- und Auswechselvorgänge.

Geschrieben
...

Mir sind diesbezüglich jedoch keine Meldepflichten bekannt und deshalb braucht man sich auch keinen Kopf darüber zerbrechen, ob man etwas unternehmen muss.

Klassisches GIGO halt

garbage in, garbage out

Da wird etwas vorgesehen, wozu man gar keine brauchbaren Informationen bekommt. So kann man nur hoffen, dass es keine eifrigen SBs gibt, die da meinen etwas sicher zu wissen und zügig die "9999" durch A, B, C oder D ersetzen. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Geschrieben
9M/M 40 M.PARABELLUM 9mmLuger

9MM BERETTA (1915) 9mmLuger

9MM ENGL.PISTOLEN-PATRONE 9mmLuger

9MM LANG BERETTA M.38 9mmLuger

9MM LUGER CARBINE 9mmLuger

9MM M. 38 9mmLuger

9MM NATO 9mmLuger

9MM NATO PARABELLUM 9mmLuger

9MM PARA 9mmLuger

9MM PARABELLUM 9mmLuger

9MM PIST.PATR.400(B) 9mmLuger

9MM PISTOLEN-PATRONE 08 9mmLuger

9MM PISTOLEN-PATRONE M.1914 9mmLuger

... da bin ich aber beeindruckt, die Qualität der Klassifizierung wird unsere innere Sicherheit um einen Quantensprung nach vorne

bringen. Im Füttern des Bürokratiemonsters ist das deutsche Beamtentum nicht zu schlagen.

Geschrieben
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Interessant ist die Fragestellung schon.

z.B. verkauft ein Jäger eine SL-Flinte bei der die Magazinröhre auf 2 Patronen begrenzt ist (-> Kat. C) an einen Sportschützen. Waffe wird auf grüne WBK des Sportschützen eingetragen und im NWR als Kat. C eingepflegt.

Jetzt geht der Sportschütze zum Händler, kauft eine neue Magazinröhre, sodass er mit der Waffe auch in der gewünschten Disziplin starten kann, und schon wird aus der Flinte eine Kat. B-Waffe, ohne dass die Behörde das mitbekommt.

Und nun?

Beste Grüße

Stefan

War vorher schon Kat B 2.5

Also nix

Es hängt also an der Qualität der Eingabe und wie "automatisch" gewisse Folgen aus dem Datenbestand erwachsen.

Zu 9mmLuger - das sieht nach der "Übersetzung" bisheriger Kalibereintragungen Alt/Neu = 9mmLuger aus.

Man will ja von den vielen Unterschiedlichen Bezeuchnungen gerade weg.

Geschrieben
Im Füttern des Bürokratiemonsters ist das deutsche Beamtentum nicht zu schlagen.

verstehe ich jetzt nicht!?

Du meinst, weil deine aufgeführten 13 (falschen) Bezeichnungen, es sind übrigens noch mehr, durch 1 (richtige) ersetzt werden?

Geschrieben

Auf die Gefahr hin zu nerven:

Muss eine Waffe einer konkreten Kriegswaffe ähnlich sehen (z.B "Die sieht aus wie ein G3").

Oder reicht es wenn der SB einen schlechten Tag hat und sagt: "Alles was irgendwie nach Krieg aussieht wird 2.7 eingestuft"

Wieso ich frage:

Ich möchte mir eine Ruger 10/22 (KK) kaufen (ganz klar keiner Kriegswaffe ähnlich) und den Holzschaft durch einen (zum sportlichen Schießen zugelassenen) Tapco Schaft ersetzen.

Kann ich davon ausgehen, dass wenn etwas heute zum sportlichen KK Schießen zugelassen ist, dann auch nicht auf einmal unter 2.7 läuft.

Sonst kommt es zur fatalen Kombination .22 + Kriegswaffenähnlich.

Geschrieben

Der SB hat keinerlei Aktien an der Einstufung der Waffen.

Geschrieben

Sehr gut.....d.h. die sehen Ruger 10/22 = nicht kriegswaffenähnlich = keine Problem.

Es wird also das grundsätzliche Waffenmodell einmal eingestuft und nicht nach einem evtl. Umbau neu eingestuft.

Geschrieben

Wie sollte das praktisch aussehen?

Probleme kannst du trotzdem irgendwann bekommen. Stellt der Umbau den Anschein ... her, kann es bei einer Kontrolle Ärger geben. Den Anschein bewertet allerdings das BKA.

Geschrieben

Hallo Schwarzwälder,

Schiesserlaubnisse für Kinder ab/unter 12 Jahren

ich glaube Dir das unbesehen, aber könntest Du mir eine Quellenangabe liefern, woraus das auch ganz eindeutig und unmissverständlich hervorgeht. Also nicht nur der Hinweis auf Erteilung einer Schießerlaubnis nach § 10 und 16 WaffG, wie sie im NWR unter § 3 genannt wird, sondern eben auch (ganz konkret) mit Hinweis auf § 3 und 27 WaffG.

Oder schließt § 10 (5) WaffG diese Sondererlaubnisse ganz eindeutig mit ein?

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben
Der SB hat keinerlei Aktien an der Einstufung der Waffen.

Die meisten haben vor allem gar keine Ahnung. Denen durfte man bisher beim EFWP schon das Händchen halten. Wenn man noch 1-2 Fragen stellt, dann ist Behördentilt.

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