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IGNORED

Nationales Waffenregister


Schnuffi

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Es gibt ein dazu ein schönes Sprichwort: "Belehre nie einen bundesdeutschen Richter, oder Du wirst die Folgen dafür zu tragen haben". Wegen der Gebühren - ich verstehe diese Akzeptanz v. Einigen hier ganz und gar nicht - das wird in Zukunft einer der Hebel sein, um uns auszudünnen ohne neue Verbote - einfach die ungerechtfertigten Gebühren hochschrauben bis über die Schmerzgrenze. Die rechtl. Begründung für diese Gebühren ist ein Witz, nur allein hier Aufregen bringt natürlich nichts.

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Wegen der Gebühren - ich verstehe diese Akzeptanz v. Einigen hier ganz und gar nicht - das wird in Zukunft einer der Hebel sein, um uns auszudünnen ohne neue Verbote - einfach die ungerechtfertigten Gebühren hochschrauben bis über die Schmerzgrenze.

Genauso ist das. Und all denjenigen die sagen, "ich zahle eben die 50 oder 60 Euro und habe dann jahrelang meine Ruhe" sage ich:

1. In Stuttgart sind es schon 210 € und in Bremen knapp 140 € pro Besuch

2. Es gibt keine "Obergrenze" für die Häufigkeit der Kontrollen...

Ich habe es mir selbstverständlich nicht gewünscht, mich aber sehr gewundert, warum Kommunen den rechtlich extrem dornenreichen Weg der ominösen "Waffensteuer" gehen wollten, wenn sie (zumindest mit eigener Zuständigkeit für das Waffenrecht, und das war in allen entsprechenden Städten der Fall) den deutlich einfacheren Weg über Gebührenerhebungen (man denke auch an gewisse Regelgebühren...) gehen könnten. In Stuttgart und Bremen scheint inzwischen exakt dieser Weg beschritten worden zu sein... siehe oben.

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Ich denke mal ehr, mit dem Register schaffen sie die Voraussetzungen für neue Steuern. Warum kanns Finanzamt drauf zugreifen?

Na ganz einfach: Waffensteuer, z.B. 500€/Waffe/Jahr ist garantiert schon in der Schublade.

Staatshaushalt muss saniert werden, um weiterhin soziale Wohltaten zu finanzieren :bad:

Also im Gesetzgebungsprozess wurde begürndet, dass die Landesfinanzbehörden Zugriff haben sollten, damit Ihre Steuerfahnder "vor Ort" sich über Gefährdungslagen informieren und entsprechend schützen können. Konkret wurde vom Bundesrat vorgetragen:

Die Steuerfahndung wird zunehmend in Bereichen der organisierten Kriminalität tätig und stößt dabei oft auf gewaltbereite Täterkreise. Gerade aus Gründen des Eigenschutzes besteht somit auch für die Steuerfahndung im Rahmen der Einsatzvorbereitung ein berechtigtes Interesse, entsprechende Kenntnisse aus dem Waffen- register zu erlangen.

Stellungnahme des Bundesrates - Drucksache 17/8987, Seite 30, linke Spalte

Mit dieser stichaltigen Bergründung ging das dann auch bei der Bundesregierung durch.

Man glaubt es kaum: Man geht davon aus, dass die Mafia und "organisierte Kriminalität" ihre Püster schön brav im NWR registrieren lässt!

Das ist entweder unglaublich naiv oder eben doch ein vorgeschobener Grund, um an die Daten aus dem NWR ranzukommen und sie anderweitig zu nutzen. Wer sich plötzlich hochwertige Waffen leisten kann, muss doch ggf. noch nicht abgeschöpfte Einkünfte haben...oder eben für Erhebungszwecke einer Waffensteuer (die muss ja nicht als Besitzsteuer kommen, auch eine über das NWR erhebbare Waffenerwerbssteuer nur bei der Anschaffung (ähnlich wie Leuchtmittelsteuier, Branntweinsteuern etc.) täte schon weh.

Insgesamt möchte ich nicht die guten Intentionen mancher, die direkt am NWR arbeiten in Abrede stellen. Aber dass man Diskussionen über das NWR faktisch unter Verweis auf "EU-Vorgaben" schon im Keim erstickt hat und das Ganze mit abartiger Geschwindigkeit (2 Jahre vor Frist EU soll alles schon umgesetzt sein, warum so überhastet?), lässt nichts gutes erahnen. Man hat ohne gesunde, demokratische Diskussionen quasi über Nacht ein Bürokratiemonster, eine Datenkrake enormen Ausmaßes geschaffen, die natürlich jederzeit weiter modular ausgebaut werden kann (sei es bei den persönlichen Merkmalen z.B. um die waffenrechtlichen Eigenschaften wie Zuverlässigkeit und Geeignetheit noch näher zu erfassen, sei es um noch weitere Details aus Hausbesuchen, Waffenschrank/Lagerungen, Munitionserwerb und ggf. Verbrauch, elektronisch gemeldete Wettkampfteilnahmen (für Kontingentüberschreiter) mit zu erfassen). Man hätte in Ruhe diskutieren sollen, ob wir und inwiefern wir als Souverän/der Bürger so etwas wollen. Das ganze Durchpeitschen dieses Gesetzes schmeckt mir überhaupt nicht.

Grüße

Schwarzwälder

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Warten wir mal ein bisschen ab und unterhalten uns dann nochmal ;)

P.S.: Bei den Mautdingens hat man ja auch gesagt, dass die auf gar keinen Fall anderweitig genutzt wird. Die Realität hat uns eingeholt und was irgendwie genutzt werden kann wird genutzt. Das muss nicht einmal legal sein. Der Staat liefert unzählige Beispiele dafür.

Da gibts ja auch diesen schönen Satz zum WaffG (nicht gegen den Bürger...). Auch da haben wir uns weit entfernt.

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Paranoia ist ggf. heilbar!

Ignoranz leider nicht.

Lies Dir einfach mal die regierungsseitig weiteren Planungen zum NWR in Richtung E-Government durch - ja, ich weiß, das kostet Mühe und ist viel aufwändiger, als andere User mal eben schnell zu beleidigen.

Fakt:

Wenn alle waffenrechtlichen Anträge+Bedürfnisse elektronisch über das NWR abgeliefert werden sollen (dies ist geplant, soll ab 2014 implementiert werden, Du musst Dir nur mal die Mühe machen, die Vorträge (siehe Link auf der DSB Seite von mir) durchzulesen) und künftig auch die Bedürfnisse kontinuierlich zu überprüfen, dann müssen eben alle Anfrageergebnisse und Infos, die Du jetzt bei Deinem SB persönlich abgibst, online und zentral gespeichert werden. Auch die AKte wird dann - im Sinne E-Government - zentral online/elektronisch geführt, d.h. Nachweise, ggf. Fotos, sonstige Belege, Protokolle von Hausbesuchen etc. müssen dann auch da rein, die Zettelwirtschaft beim SB soll ja ein Ende haben.

Ob es dann Paranoia ist, davon auszugehen, dass Behörden, die nun explizit direkten Zugriff auf das NWR haben werden (wie z.B. die Landesfinanzbehörden), diese auch für andere Zwecke (auch z.B. Waffensteuer) zu verwenden, weiß ich nicht. Viele hier scheinen das für möglich / denkbar zu halten.

Grüße

Schwarzwälder

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Fakt:

Wenn alle waffenrechtlichen Anträge+Bedürfnisse elektronisch über das NWR abgeliefert werden sollen (dies ist geplant, soll ab 2014 implementiert werden, Du musst Dir nur mal die Mühe machen, die Vorträge (siehe Link auf der DSB Seite von mir) durchzulesen)

Sollen? Du hast keine Ahnung wovon du sprichst. Mal davon abgesehen, dass es für die meisten LWB wohl eine ganz erheblich Erleichterung und vor allem Zeitersparniss darstellen würde und die elektronischen Inhalte auch jetzt schon gespeichert sind.

Aber man kann natürlich immer und überall schwarz sehen und hinter allem und jedem Übles vermuten. Wenn man will.

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P.S.: Bei den Mautdingens hat man ja auch gesagt, dass die auf gar keinen Fall anderweitig genutzt wird.

und? Wird es?

Ja, sonst würden nicht unnötige Daten gesammlt werden. Ein Beispiel ist das 2008 bekannt gewordene Kennzeichenscanning. 7 der 8 nutzenden Bundesländer seien dabei verfassungswidrig vorgegangen heisst es in einer Studie der Uni Jena. Das Rechtsgutachten dazu hat der ADAC veranlasst.

Merke: Was genutzt werden kann, wird genutzt und auch die Polizei geht dabei verfassungswidrig vor, wie oben genanntes Rechtsgutachten belegt.

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Ja, sonst würden nicht unnötige Daten gesammlt werden. Ein Beispiel ist das 2008 bekannt gewordene Kennzeichenscanning. 7 der 8 nutzenden Bundesländer seien dabei verfassungswidrig vorgegangen heisst es in einer Studie der Uni Jena. Das Rechtsgutachten dazu hat der ADAC veranlasst.

Merke: Was genutzt werden kann, wird genutzt und auch die Polizei geht dabei verfassungswidrig vor, wie oben genanntes Rechtsgutachten belegt.

Dazu wurde nicht die Infrastruktur der Mautstellen genutzt!!

Ich wiederhole meine Frage: wird es aktuell zu etwas anderem als Mautgebührabrechnung genutzt?

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Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies auch durch Mautsysteme geschehen ist.

Ansonsten warten wir mal ab, was in Zukunft dazu ans Tageslicht kommt (es dauert ja immer ein bisschen, bis Dinge ans Tageslicht kommen-kennen wir ja aus aktuellen Beispielen). Ich gehe von einem JA aus. Menschen nutzen nunmal die gegebenen Möglichkeiten.

Das Mautsystem ist zu weit mehr als Mautüberwachung ausgelegt. Das geschah nicht ohne Grund.

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Dazu wurde nicht die Infrastruktur der Mautstellen genutzt!!

Ich wiederhole meine Frage: wird es aktuell zu etwas anderem als Mautgebührabrechnung genutzt?

Frag doch mal in der Merianstraße in Köln nach. Vielleicht bekommst du eine ehrliche Antwort.

BBF

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Ich bin bisher davon ausgegangen, dass dies auch durch Mautsysteme geschehen ist.

Es wurden gesonderte Geräte verwendet. Die angewandte Technik ist aber meines Wissens nach die gleiche.

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Sollen? Du hast keine Ahnung wovon du sprichst. Mal davon abgesehen, dass es für die meisten LWB wohl eine ganz erheblich Erleichterung und vor allem Zeitersparniss darstellen würde und die elektronischen Inhalte auch jetzt schon gespeichert sind.

Dass "elektronische Inhalte" (statt Karteikästen beim Sachbearbeiter alter Schule) irgendwo gespeichert sind, ist ja kein Problem. Auf Deiner Festplatte sind auch viele Daten gespeichert - solange die nur einem sehr begrenzten Personenkreis - z.B. Dir und Deiner Familie - zugänglich sind, kein Problem - aber wenn Sie 100.000 Behördenmitarbeitern in ganz D jederzeit zugänglich wären, sähe es bestimmt anders aus.

Deine "erhebliche Erleichterung" kann ich auf waffenrechtliche Bereiche bezogen auch nicht nachvollziehen: Wenn Du z.B. als Sportschütze einen Antrag auf WBK stellst, hast Du enormen Aufwand (Sachkunde, Bedürfnis, Training, ggf. Wettkämpfe, sonstige Nachweise wie Waffenlagerung/Schrank uvm.), der kleine Gang ganz am Ende zur Behörde fällt da kaum ins Gewicht. E-Government für PKW-Zulassungen kann man noch akzeptieren, aber für so hochsensible Dinge wie Waffenbesitz, bei dem man ja rundum "die Hosen runterlassen" muss? Nein, da macht E-Gov aus Bürgersicht keinen Sinn mehr, jedenfalls muss ich da weitaus mehr an Rechten auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz abgeben, als ich an Bequemlichkeit gewinnen kann (wobei das mit Freiheit gegen Sicherheit+Bequemlichkeit eintauschen auf Dauer ohnehin nie funktioniert...).

Ansonsten:

Die E-Government-Projekte bzw. "Deutschland- Online" werden seit einigen Jahren vorangetrieben.

Im Aktionsplan des IT-Planungsrats sind derzeit 4 Bereiche dran:

Meldewesen, Personenstandswesen, KFZ-Zulassungen und eben das NWR.

IT-Planungsrat Deutschland: Aktionsplan

IT Planungsrat zum Nationalen Waffenregister

Hier legt das Bundesinnenministerium für das NWR grundsätzliche Recherchemöglichkeiten ab 2012 und umfassende Recherchemöglichkeiten im NWR sowie elektronische Waffenbücher im NWR ab 2013 fest:

Link BIM Flyer

In den Leitlinien des BVA wird festgehalten:

Zunächst werden in NWR Stufe I nur die Daten erfasst, die den erlaubnispflichtigen Umgang mit Waffen und Munition betreffen.

BVA-Publikation I

"Zunächst" heisst für mich: Ab Stufe II in 2013 ist dann also die Datenerhebung weiterer Merkmale/Sachverhalte/Nachweise etc. geplant!

Man denkt fleissig über weitere Nutzungsmöglichkeiten nach, die bisher noch harmlos klingen (die weniger harmlosen wird man auch kaum in Flyern für Bürger kundtun):

Die Nutzung bei der Anzeige des Eigentümerwechsels durch den Handel, die Bereitstellung standardisierter

Onlineformulare durch die Waffenbehörden, die Feststellung des Bedürfnisses durch den Sportschützenverband oder die strukturierte Anlieferung von Waffendaten zum Beschuss sind nur einige der denkbaren künftigen Nutzungsmöglichkeiten.

BIM-Publikation 3

Zahlreiche offizielle Publikationen des Bundesinnenministeriums, des BVA, usw. zeigen auf, dass das NWR in jetziger Ausprägung bis zum Jahresende 2012 nur die Stufe I darstellt.

2013 sind in Stufe II u.a. die Implementation von "umfangreichen" Abfragemöglichkeiten (da wird es dann so manche Überraschungen und lange Gesichter bei dem einen oder anderen LWB geben), die Einbeziehung elektronischer Waffenbücher und weitere Behörden (Beschussämter, Jagdbehörden) sowie Schiesssportverbände geplant.

Ab 2014 folgt dann Entwicklungsstufe III mit der Bereitstellung von Online-(Antrags-)Formularen auch für Bürger...

Die Schiesssportverbände sind vom BVA abhängig. Wer aufmuckt bekommt seine Sportordnung nicht mehr abgesegnet. Also kann man das BVA-Projekt Weiterentwicklung / Ausbau des NWR von Funktionärsseite nicht blockieren oder auch nur in Frage stellen, zumal die Verbände ja auch via Bedürfnisbescheinigung in das "NWR extended" eingebunden werden wollen. Wer da nicht mitzieht und dann keine gültigen Bedürfnisbescheinigungen mehr ausstellen kann, der ist seine Schützen schnell los!

Das Ganze ist so geschickt eingefädelt, dass dann "Weiterentwicklungen" absehbar sind: z.B. Schiessen auf Schiessständen nur noch nach elektronischem Einlesen der elektron.WBK beim Schiessleiter, sofortige online Registrierung+Abprüfung beim NWR , ob geschossen werden darf (sonstige Bundesbürger, die nicht LWB sind oder überprüfte Antragssteller sind, werden gar kein Bedürfnis mehr haben...). <18 Trainings im Jahr: automatisierte Widerrufseinleitung usw., elektron. Meldung von Wettkampfteilnahmen, Einbindung von Armatix-Schusszählern (zur Detektion nicht SpO-konformer Schussfolgen oder zu kurzer Trainings oder zur Doku über verbrauchte Muni, damit bei Hauskontrollen die im NWR-festgehaltenen Muni-Käufe mit Verbrauch und vorhandener Restmenge abgeglichen werden kann - wehe es fehlt ein Schuss) usw.

Gut, ich gebe zu, letzer Abschnitt ist weit hergeholt, aber manch grüne Politiker würde ob solcher Aussichten sicher quietschen vor Freude.

Grüße

Schwarzwälder

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Ts, ts ts. ich geb es auf! Hopfen und Malz verloren. Auf solch krude Ideen sind selbst die Macher vom NWR noch nicht gekommen. Ich weiß aber, dass sie hier mitlesen und sich wahrscheinlich vor Lachen auf die Schenkel klopfen. :ridiculous:

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Ts, ts ts. ich geb es auf! Hopfen und Malz verloren. Auf solch krude Ideen sind selbst die Macher vom NWR noch nicht gekommen. Ich weiß aber, dass sie hier mitlesen und sich wahrscheinlich vor Lachen auf die Schenkel klopfen. :ridiculous:

Der letzte Abschnitt war auch ausdrücklich zum Amusement gedacht. Alles darüber aber nicht.

Und wenn die Macher vom NWR tatsächlich hier mitlesen:

Nein, ich halte waffenrechtliche Anträge etc. nicht für E-Gov. geeignet.

Die EU-Vorgaben können mitunter (in beschränktem Maß) Polizeibeamten im Einsatz helfen, wobei das auch dezentral hätte gelöst werden können.

Die Weiterentwicklung des NWR weit über die EU-Vorgaben hinaus schafft aber keine weitere Sicherheit mehr (dem SEK ist es egal, ob ggf. die Beretta des durchdrehender Jugendlicher vom Vater auf Jagdschein oder als Sportschütze oder sonstwie erworben wurde und die Vorbesitzer sind ebenfalls egal etc.); es schafft aber große Probleme mit dem Datenschtz, da gerade waffenrechtliche Angelegenheiten mit weit sensibleren Datenerhebungen verbunden sind.

Daher hätte ich mir eine öffentliche Diskussion gewünscht. E-Gov soll ja dem Bürger dienen und wenn es über essentielle Sicherheitsbelange hinaus betrieben wird, dann ist der Bürger m.E. gefragt. Ich werde daher mal eine kleine Umfrage starten, um zu schauen, ob alle wie Tauri es bequemer finden, WBK-Anträge etc. online stellen zu können und dafür diese massiven zentral gespeicherten Datensätze zu jedem LWB akzeptieren oder nicht.

Grüße

Schwarzwälder

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Ts, ts ts. ich geb es auf! Hopfen und Malz verloren. Auf solch krude Ideen sind selbst die Macher vom NWR noch nicht gekommen. Ich weiß aber, dass sie hier mitlesen und sich wahrscheinlich vor Lachen auf die Schenkel klopfen. :ridiculous:

Ich denke, sie werden eher still im Kämmerlein zustimmend mit dem Kopf nicken und inständig hoffen, dass davon vorher nichts bekannt wird. Denn bekanntlicherweise werden einmal getroffene Regelungen NIE zurückgenommen, solange man damit Kontrolle über die Untertanen ausüben kann.

War früher so, ist heute so, bleibt morgen so!

MfG

LWB

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Ich weiß aber, dass sie hier mitlesen und [...]

Wenn sie hier mitlesen, dann können sie auch schreiben. Also haben sie hier die Gelegenheit, das ein oder andere klarzustellen. Offensichtlich passiert das nicht. Und nun kann man sich fragen: "Warum passiert das nicht?" Das führt uns wiederum zu der (Hypo)These, dass eben doch nicht alle Ziele des NWR für die Öffentlichkeit bestimmt sind und das führt uns zu der nächsten (immer noch gleichen) Frage: "Warum sind sie das nicht?"

Gerade wenn um das NWR so viel Öffentlichkeitsbohei von den Machern gemacht wird, wäre es doch einfach und geradezu ins Konzept passend, sich hier mal den Fragen und Antworten zu stellen.

Wenn du die Macher kennst, dann frage sie doch mal, warum sie sich hier nicht äußern. Das muss ja nicht in einem Umfang passieren, dass man innerhalb einer Woche von 0 auf 1000 Posts kommt.

Und so ganz am Rande: Die Sportschützen sind in den letzten Jahren so dermaßen beschi**en worden, was die Gesetzesformulierung und -anwendung angeht, dass man aus der empirisch festgestellten Verhaltensweise heraus gar nicht anders kann, als hier wieder jede Menge Hinterhältigkeiten zu vermuten.

bye knight

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Im Übrigen erleichtern Vorurteile das Zurechtfinden in unklaren Situationen...

Ein gesundes Mißtrauen gegenüber staatlichem Handeln hat noch nie geschadet. Das geht bei jedem Bebauungsplan im Dorf los.

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Wenn du die Macher kennst, dann frage sie doch mal, warum sie sich hier nicht äußern

Man kann die Macher auch persönlich fragen.

Das NWR hat mit dem BMI einen Stand auf der IWA.

Auf der IWA 2012 war unter anderem der Chef des NWR persönlich am Stand.

Dort kann dann jeder IWA Besucher seinen Unmut kund tun.

Schnuffi

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Ich werde daher mal eine kleine Umfrage starten, um zu schauen, ob alle wie Tauri es bequemer finden, WBK-Anträge etc. online stellen zu können

Wieviele WBK-Anträge stellt man denn so im Jahr? Eben, und dafür die ganzen Nachteile in Kauf nehmen? Warum werden die

Vorgaben der EU massivst überschritten? Das neue Meldegesetz müsste doch jedem klar machen, was Datenschutz in diesem

Land noch wert ist. Warte nur noch auf den Tag, wo die Verbände die Ergebnisse ihrer Meisterschaften in elektronischer Form

dem BVA zur Verfügung stellen müssen.

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Man kann die Macher auch persönlich fragen.

Das NWR hat mit dem BMI einen Stand auf der IWA.

Auf der IWA 2012 war unter anderem der Chef des NWR persönlich am Stand.

Dort kann dann jeder IWA Besucher seinen Unmut kund tun.

Schnuffi

Das kann man natürlich. Anfangs dachte ich auch, die Macher von XWaffe wären ein paar Enthusiasten, die hier aus eigenem Antrieb eine Mega-Lösung für die Waffenrechtsverwaltung schaffen wollten. Inzwischen komme ich aber zu dem Ergebnis, dass X-Waffe und das NWR nur ein Ausfluss einer viel größeren Strategie ist, die an ganz anderen Stellen beschlossen und betrieben wird. Detailfragen/-probleme von X-Waffe kann man sicher an so einem Stand diskutieren, aber sicher nicht das große Ganze.

Unsere Regierung geht einfach davon aus, dass "die Bedrohungslage" in Zukunft steigen wird (komisch, dass man offenbar auch davon ausgedehnt, diejenigen, derem "Wohle " man sich per Amtseid "widmet", würden einen zunehmend "bedrohen") und um da "Schritt halten" zu können, bedarf es eben einer immer massiveren Netzinfrastruktur, über die ALLE Bundesverwaltungen laufen und über die auch (z.B. im Waffenrecht) die kommunalen und Landesnetze laufen sollen.

Wir wollen die Netze der Bundesverwaltung in einer neuen, gemeinsamen, leistungsfähigen und sicheren Netzinfrastruktur zusammenführen. Der erste Schritt ist die Ablösung der beiden zentralen Regierungsnetze IVBB und IVBV/BVN ...weitergehende Konsolidierungen...Konsolidierungspotenziale mit der Finanz- und Verkehrsverwaltung ...Ziel ist es, langfristig eine gemeinsame Netzinfrastruktur für die Bundesverwaltung zu schaffen. ...Über diese Infrastruktur hinaus wird in der Verantwortung des Bundes ein Verbindungsnetz zur Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder errichtet, über das ab 1. Januar 2015 der bundes-, länder- und kommunenübergreifende Datenaustausch verpflichtend stattfindet, vgl. Art. 91c Absatz 4 GG in Verbindung mit IT-NetzG.

...

Im Projekt "Netze des Bundes" wird die zukünftige sichere Netzinfrastruktur der Bundesverwaltung geplant und realisiert, die insb. mit der steigenden Bedrohungslage, der hohen Bedeutung von Netzen für die Verwaltung sowie den rasanten technologischen Entwicklungen im IT-Sektor Schritt halten können muss.

Link Regierungsprogramm

Bundeskanzleramt, die Konferenz der Staats- und Senatskanzleien, IT-Planungsrat, Bundesrat, Bundesinnenministerium uv.a. übergeordnete Behörden wären da richtigere Ansprechpartner.

Ich finde:

1. Legale Waffenbesitzer sind in Ihrer Gesamtheit keine "Bedrohung" für die Bundesregierung. Wenn selbige aber schon jetzt eine steigende Bedrohung auch durch die LWB erwartet und daher schon jetzt die LWB in elektronischer Form immer massiver überwachen will, muss man besorgt fragen: Was hat die Regierung künftig vor?

2. Wenn es hingegen beim Ausbau des NWR hin zu E-Gov um keine weiteren Sicherheitsaspekte, sondern primär um Bürgerkomfort/Bequemlichkeit für die LWB gehen sollte, dann liegt es doch nahe, dass man selbige erstmal befragt. Da bedarf es keiner Volksabstimmung, denn ob die 2,5 Mio LWB künftig Anträge online einreichen können will, betrifft ja erstmal nur diese 2,5 Mio. Der Ausbau hin zu E-Gov steht aber mindestens seit 2009/2010 fest, ohne dass es vorab relevante Gespräche mit uns LWB in weiterer, öffentlicher Form gegeben hat. Da ändert jetzt - mind. 3 Jahre nach Beschluss - ein Stand des NWR bei der IWA auch nichts mehr.

Grüße

Schwarzwälder

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1. Legale Waffenbesitzer sind in Ihrer Gesamtheit keine "Bedrohung" für die Bundesregierung.

Für die Bundesregierung vielleicht nicht, aber beim NATO Gipfel in Kehl/Strassbourg, wo auch Obama anwesend war,

stand im Raum alle großkalibrigen Gewehre einzusammeln und unter "Quarantäne" zu stellen. Man hat es dann bleiben

lassen, weil der organisatorische Aufwand alle in Frage kommende Waffenbesitzer zu ermitteln, zulange gedauert hätte.

Das geht dann mit so einem elektronischen Register ratz fatz, ...

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...stand im Raum alle großkalibrigen Gewehre einzusammeln und unter "Quarantäne" zu stellen.

Auferstanden aus Ruinen

Und der Zukunft zugewandt,

...

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