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IGNORED

Sportschütze mit Voreintrag Revolver in .357...


BFPierce

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Und man kann sich als Jäger den Voreintrag quasi sparen (bzw. die EUR 12,78 Eintragungsgebühren), wenn man die Kurzwaffe beim Händler kauft, aber dort lässt/oder per Leihschein mitnimmt, danach zur Behörde geht und sich den Voreintrag und Eintrag der Waffe gleichzeitig geben lässt. Vorteil: Man muss nur einmal zur Behörde.

@Schakal: Kleine Ergänzung: Und die dritte KW ( KK ) genehmigen die meisten Behörden problemlos, wenn man den erfolgreichen Abschluss eines Fallenlehrgangs vorweisen kann.

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Das bedeutet, bei Voreintrag von Pistole 9mm könnte ich sowas erwerben?!

Nur wenn dein Verband es in der Sportordnung abnickt.

Der BDS macht es nicht mit.

"A 11.03 Nichtzulassung von Anscheinswaffen

Kurzwaffenversionen von halbautomatischen Langwaffen, die den Anschein

einer vollautomatischen Kriegswaffe haben, sind ungeachtet einer möglichen

Freistellung durch das Bundeskriminalamt für die Langwaffenversion nicht zugelassen."

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Hi !

Vor dem Voreintrag steht doch der Antrag beim Verband an.

Dort gebe ich die Disziplin an, für die ich die Waffe erwerben möchte.

Kenne ich die Disziplin, kenne ich auch die dafür zugelassenen Waffen.

Der Verband bescheinigt das Bedürfnis für die in der beantragten Disziplin zugelassenen Waffen.

Kaufe ich etwas anderes, habe meiner Meinung nach ich das Problem.

Gruß

jürgen

P.S. Mit so einem Verhalten schaffen wir es auch noch, daß demnächst im Voreintrag über Modell, Lauflänge etc. alles steht. Möchten wir das ?

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...

P.S. Mit so einem Verhalten schaffen wir es auch noch, daß demnächst im Voreintrag über Modell, Lauflänge etc. alles steht. Möchten wir das ?

Sorry, aber das Verhalten von einzelnen Waffenbesitzern oder den Waffenbesitzern als Gesamtheit hat null Einfluss!

Die statistische Wahrheit ist bekannt. Die Entwicklung des WaffG ebenso.

Gruß, Wheelgun

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Moin,

interessante Diskussion.

Aber jetzt mal was aus dem wahren Leben des kleinen Büchsenmachers vom Lande:

In der Mehrzahl der grünen WBK´s ist mittlerweile bei der Waffenart "Sportrevolver" eingetragen.

Damit ist für den Überlasser klar, das der sich an den §6 der AWaffV zu halten hat.

Bei einem jagdlichen Bedürfniss steht nur "Revolver" in der WBK.

Natürlich gehört es zu einer vernünftigen Beratung mit dem Kunden über den Einsatzzweck der Waffe zu reden und ihn auf Probleme hinzuweisen.

Beispielsweise bei einer "Doppelnutzung" (Jäger will auch mal sportlich mitschießen).

Wenn der Kunde kommentarlos eine WBK mir dem Voreintrag "Revolver" vorlegt und einen 2-1/8-Zoll-Revolver erwerben möchte, dann wird er einen bekommen.

Ich würde ihn selbstverständlich auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen.

Wenn der Erwerber nicht auf den Hinweis mit der AWaffV reagiert, dann ist es sein Problem.

Woher soll er Überlasser wissen, welches Bedürfnis zum tragen kommt, wenn es nicht in der WBK steht und der Erwerber sich nicht äußert?

Aber wie gesagt: In den meisten WBK´s steht mittlerweile "Sportrevolver"

Grüße

Robert

PS: Da hier ja die obere Waffenbehörde meines Bundeslandes mitliest, gibt es möglicherweise in nächster Zeit ein Rundschreiben an die unteren Waffenbehörden, das dieses Problem aus der Welt schafft. ;)

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Bei uns in der Gegend scheint das Vorwörtchen "Sport..." davon abhängig zu sein, was man in den Antrag beim Verband reinschreibt...

Ich hab bislang immer nur "Revolver" oder "Pistole" mit Angabe des Kalibers beim Verband beantragt - genauso lautete dann auch der Voreintrag.

Im April war das dann "Revolver .357 Mag"...

Die Kollegen aus dem Verein die "Sportrevolver" oder "Sportpistole" beantragt haben, bekamen witzigerweise auch den Voreintrag mit "Sport...irgendwas"!

Kann aber auch Zufall sein...

Ich gebe zu, als ich vor vielen vielen Jahren meinen ersten Eintrag hatte "Revolver .22 l.r." kam ich mal kurz auf den verrückten Gedanken, mir einen dieser Mini 22er Revölverchen zuzulegen die es mal gab! Hab ich dann aber wohlweislich sein lassen - die Vernunft hat gewonnen ;)

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Wäre es eigentlich vermessen den TE zu fragen, wie sich der hereinkommende Sportschütze als ebensolcher geoutet hat ("Guten Tag, ich bin Sportschütze und möchte einen Snubby kaufen, geht das ?") ?

Ich frage nur, weil wenn Ihr da gekafft und gequatscht habt, und der gerade reinkam, musst Du doch die Details irgendwie mitbekommen haben, so dass sich die Problemstellung überhaupt als solche ergab.

Und wenn sie sich offenbart hat, war sie eigentlich keine mehr, denn dann hätte es eine Sachlage gegeben, wie Robert S.-S. es beschrieben hat.

Bin einfach nur bisserl verwirrt... :confused:

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Ich hab bislang immer nur "Revolver" oder "Pistole" mit Angabe des Kalibers beim Verband beantragt - genauso lautete dann auch der Voreintrag.

Im April war das dann "Revolver .357 Mag"...

Die Kollegen aus dem Verein die "Sportrevolver" oder "Sportpistole" beantragt haben, bekamen witzigerweise auch den Voreintrag mit "Sport...irgendwas"!

Das würde ich auch so erwarten. Die Behörde genehmigt das, was beantragt wird. Und wenn der Antrag auf x lautet, dann steht eben x in der WBK und nicht y.

Man könnte das auch so weiter spinnen, dass z.B. bei einer "Sportpistole" keine Glock oder P99 erworben werden dürfte, weil dies eben Dienstpistolen sind. Das wäre ja auch nicht in unserem Interesse.

bye knight

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Wäre es eigentlich vermessen den TE zu fragen, wie sich der hereinkommende Sportschütze als ebensolcher geoutet hat ("Guten Tag, ich bin Sportschütze und möchte einen Snubby kaufen, geht das ?") ?

Ich frage nur, weil wenn Ihr da gekafft und gequatscht habt, und der gerade reinkam, musst Du doch die Details irgendwie mitbekommen haben, so dass sich die Problemstellung überhaupt als solche ergab.

Und wenn sie sich offenbart hat, war sie eigentlich keine mehr, denn dann hätte es eine Sachlage gegeben, wie Robert S.-S. es beschrieben hat.

Bin einfach nur bisserl verwirrt... :confused:

Also, wenn ich bei meinem BüMa bin und ein anderer Kunde reinkommt, ziehe ich mich erst einmal mit Kaffe ins Büro nach hinten zurück.

Außerdem würde ich, selbst wenn ich etwas besser wüßte als mein BüMa, ihn nicht in einem Kundengespräch kompromitieren... das gehört sich einfach nicht.

Ich habe, als der Interessent weg war, einfach die Frage gestellt was er wollte und da mein BüMa mehr mit Jägern als mit Schützen zu tun hat, sind wir erstmal davon ausgegangen, es sein ein Jäger mit entsprechendem Voreintrag gewesen.

Als der BüMa dann jedoch sagte, der Kunde habe ihm gesagt, er sei SpoSchü, kamen wir auf den Gedanken, das das mit dem Snubby eher nicht geht.

Ein Anruf auf dem Handy des Kunden und die entsprechende Info kamen danach.

Der Kunde hat sich noch nicht entschieden, jedoch sagte mein BüMa, wenn er das Teil unbedingt kaufen will, muss er mit den eventuellen Folgen seines Handelns selbst klar kommen.

Ich denke nicht, das der Kunde den Revolver kaufen wird...

BFP

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Man könnte das auch so weiter spinnen, dass z.B. bei einer "Sportpistole" keine Glock oder P99 erworben werden dürfte, weil dies eben Dienstpistolen sind.

Das kann man so nicht weiter spinnen !!

Denn "Sportpistole" und "Dienstpistole" sind nicht eindeutig definierte Begriffe. Selbst deine Zuordnung zu bestimmten Modellen ist daher willkürlich.

Beispiel: SIG210 wird als Dienstpistole und als Sportpistole verwendet.

Als Sportschütze kann ich alle Waffen kaufen, die nach meiner Sportordnung zulässig sind (außer denen, die der Gesetzgeber explizit für die sportliche Verwendung ausschließt).

D.h. eine P99 kann ich sehr wohl als Sportpistole im DSB-Wettkampf einsetzen.

Es gibt keine Einstufung, ob oder inwieweit eine Waffe geeignet ist.

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Das kann man so nicht weiter spinnen !!

Lies doch bitte den Thread!

Der Punkt war doch nicht, ob eine Sportpistole nur eine Sportpistole ist. Der Punkt war doch, ob durch den Voreintrag "Sportpistole" Waffen mit kurzen Lauf automatisch ausgeschlossen sind. Wenn man dieser Meinung wäre, müsste man konsequent sein und eben diese Auslegung weiter führen, also allles was keine Sportpistole ist von der Erwerbserlaubnis ausschließen. Eine P99 ist nun mal von ihrer Zweckbestimmung eine Dienstpistole und keine Sportpistole. Dass die Sportordnungen deren Einsatz her geben spielt hier doch gar keine Rolle. Die Sportordnung des BDMP gibt auch den Einsatz von Snubnose her.

bye knight

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Eine P99 ist nun mal von ihrer Zweckbestimmung eine Dienstpistole und keine Sportpistole. Dass die Sportordnungen deren Einsatz her geben spielt hier doch gar keine Rolle. Die Sportordnung des BDMP gibt auch den Einsatz von Snubnose her.

Oh oh, jetzt betreten wir den Bereich der "Zweckbestimmung" von Waffen. Haltet ein, liebe Freunde! :rolleyes:

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Kleine Anekdote am Rande:

Ein ehemaliger Sachbearbeiter fragte mal am Anfang seiner Schaffenszeit "Was ist eigentlich ne Sportpistole?" - Antwort: "Alles womit man sportlich schießen kann!"

Also ist alles was sportlich nutzbar ist bei Verwendung durch den Sportschützen auch eine Sportpistole - auch wenn das Teil nur Pistole heißt! Egal ob Glock 19 oder Pardini GT45 oder Beretta 92F ! Eine krampfhaft versuchte weitere Eingrenzung wäre mit Sicherheit nicht hilfreich...

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... PS: Da hier ja die obere Waffenbehörde meines Bundeslandes mitliest, gibt es möglicherweise in nächster Zeit ein Rundschreiben an die unteren Waffenbehörden, das dieses Problem aus der Welt schafft.

Schön, dass wenigstens einer hier die Sachbearbeiter/innen in den Behörden nicht für vollkommen verblödet hält!

Wie kleingeistig muss man eigentlich sein, einen derartigen Thread aufzumachen, oder ist es nur bodenlose Selbstüberschätzung?

:acute:

Wie kann man eigentlich das Phänomen beseitigen, welches User hier annehmen lässt, Jäger Sportschützen und Waffensammler sein hier unter sich?

Auch Sachbearbeiter sind tlw. Legalwaffenbesitzer!

Bei solchen Themen fragen die sich allerdings, ob in welchem Kreisen man sich hier bewegt!

:bud:

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Schön, dass wenigstens einer hier die Sachbearbeiter/innen in den Behörden nicht für vollkommen verblödet hält!

Wie kleingeistig muss man eigentlich sein, einen derartigen Thread aufzumachen, oder ist es nur bodenlose Selbstüberschätzung?

...

Das Problem ist nicht der Tröt hier. Das Probelm sind die, die nicht verstehen was man eigentlich alles darf und statt einfach den legalen Weg zu gehen irgendwelche faulen Ideen haben. Wie z.B. auf ein DSB-Bedürfnis einen Snubby (oder von mir aus einen 3 1/2") zu kaufen - sprich etwas zu probieren statt den ordentlichen Weg zu gehen.

Gruß

Erik

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Gerade mit einer Stubsnase gute Trefferbilder zu schießen ist doch eine sportliche Herausforderung. Mit nem Sechszöller kann das jeder.

Von daher sollte man sich eher fragen, warum solche Waffen in Anbetracht der nicht vorhandenen Missbrauchsfälle durch Sportschützen vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind.

Aber vielleicht kann das einer der mitlesenden Behördenvertreter schlüssig erklären.

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Ich denke, das generelle Problem ist unser Waffengesetz.

Wenn es den Passus eines notwendigen "Bedürfnisses" nicht gäbe (denn jeder äussert seine eigene "Bedürftigkeit" ja aus einem anderen Interessensfeld...), gäbe es diese und viele andere unnütze Diskussionen gar nicht.

Wenn ich in freien Ländern und deren Foren lese, lese ich meist fachliche Fragen, Erfahrungen, Tests...

Bei uns lese ich nur die Angst vor Gesetzesverschärfungen, Frust und Nöten.

Wir und unsere Gesetze machen uns nur das Leben schwer, eigentlich sollten wir alle doch besser Spaß am Sport, unserer Passion der Jagd und unserer Sammlerleidenschaft haben.

Nein.

Wir müssen uns stetig anhand unserer "Bedürftigkeit" im waffenrechtlichen Sinne stellen und uns prüfen lassen, stetig und immer wieder ...

Das nervt.

Vor allem, wenn man sich vorstellt, wie einfach es in anderen Ländern, die keine Angst vor ihren Bürgen haben, gehen kann.

Ich formuliere hier bewußt Kennedys berühmte Aussage einmal um:

Frage nicht, was Du für Dein land tun kannst,

frage, wieweit Dein Land DIR vertraut.

Beantwortet Euch die Frage selbst !

Es muss endlich Schluß damit werden, das der deutsche Gesetzgeber leumündige Sportschützen, Sammler und Jäger drangsaliert,

es muss Schluß damit sein, daß sich dieser besagte Bürger andauerend irgend ein "Bedürfnis" aus der Tasche leiern muss...

Über ein "Bedürfnis" zum Erwerb, Besitz und Umgang mit einer Waffe muss der verantwortungsbewußte erwachsene Staatsbürger endlich selber entscheiden, soll der Staat doch verwalten wie es ihm gebührt und dafür Gebühren kassieren, aber enscheiden sollte gefälligst der mündige Bürger selbst können !

Seien wir doch ehrlich, der Staat will einfach nicht das der Sportschütze mit einer "kurzen" Kurzwaffe umherlaufen könnte, unter dem "Deckmantel" der Sportlichkeit.......ob man mit einem Snubby sportlich Schießen kann, hat der Staat eigentlich nicht zu bewerten, denn man kann daraus einen Sport machen....., das sollte nicht in Frage stehen.

Ich meine, diese Entscheidung steht dem Staat nicht zu !

BFP

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