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Jürgen Kreutz

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Alle Inhalte von Jürgen Kreutz

  1. Hi ! Schreibe mal user Piotr. Er wird Dir helfen können. Gruß Jürgen
  2. Hi! Wenn Dein Nachbar, nicht NachbarIN, mit dem Fernrohr durch Dein fenster schaut, würde ICH mir gedanken machen (Mehr ein Fall für die Sitte) Grüße Jürgen P.S. Couldn´t resist, megasorry
  3. Hallo alle und insbesondere Sachbearbeiter! Gilt das Führen "privat" nicht nur im befriedeten Besitztum, d.h. eingezäunt und betreten für Unbefugte verboten ? Ist bei Tanke ja wohl nicht, oder habe ich da einen Denkfehler? Ist zwar Privatbesitz aber nicht betreten verboten, falls doch, kein Problem mehr mit der zu bewachenden Kohle Grüße an alle Jürgen
  4. Jürgen Kreutz

    Break Free

    Antwort auf: Antwort auf: Um hier mal für alle, die jetzt vor lauter Gier nach dem Zeugs sich einen "Ami" suchen wollen, einen anderen Aspekt zur Beachtung in den Raum zu stellen: 1. Break Free im 5 Liter Kannister stammt eindeutig aus Militärbestand. Es ist somit GESTOHLEN ! Vielleicht findet ihr ja einen freundlichen Ami(go), der euch 5 Literflaschen schenkt, Sorry, couldn´t resist Schönen Sonntag noch
  5. [Zitat also ich möchte keine mit einem s&w no. 29 geprügelt bekommen ....... Iiiihhhhh, dann hast du ja Blut an der Waffe, nö, nö, nö (Außerdem empfinde ich bei diversen Berichten immer, daß wir Täterschutz und keinen Opferschutz haben). "Ooohh, der Täter hat Aua. Böses Opfer " Grüße an alle Aufrechten
  6. Hi ! Ich finde es auch zum K****n. Autofahrer laufen bzw. fahren Amok, es werden jedes Jahr zigtausend Tote für die Mobilität in Kauf genommen, aber alles andere ohne Lobby muss man sanktionieren. In Frankreich wäre Paris bei solchem Schwachsinn dicht von Protestlern. Hier regen wir uns nur in Foren auf ( Wie wärs mal mit einer Unterschriftenliste der Legalwaffenbesitzer?? Hab heut im Radio gehört, daß der Volksentscheid einfacher gemacht werden soll. Aber dieses Bürgerbegehren interessiert keinen von unseren Politikern. Ein ziemlich frustrierter Legalwaffenbesitzer Job im Ausland, gutes Einkommen und ich bin weg aus der Bananenrepublik Ins Ausland verlagert ja jetzt fast jeder Unternehmer ungestraft. BTW: Dürfen die dafür hier noch Steuern absetzen???? Ich könnte pausenlos
  7. Herzlichen Glückwunsch auch von mir! Mögt ihr allzeit gesund bleiben. Der Rest kommt von allein. P.S. der gehörschutz hilft auch gegen zu stressige Nächte Grüße aus Marl von Jürgen
  8. Hi ! Gute Frage. Ich glaube, daß es hier viele interessiert. (zumindest sollte) Vielleicht hat ja jemand was gedrucktes Grüße Jürgen
  9. In Antwort auf: EWB brauchste nicht, sind ja lt. Beschreibung "Rundfeuerpatronen" Schießen die im Kreis ?
  10. [Zitat Wir werden uns jedenfalls mit dieser Aussage nicht zufriedengeben und versuchen in Erfahrung zu bringen warum plötzlich bestehden Definitionen geändert werden. Hallo Oliver ! Viel Erfolg. Ich hoffe, daß es nicht solange dauert. OOOPPPSS . Grüße Jürgen
  11. Hier die Antwort vom FWR. Vielen Dank nochmals an Frau Meller für die schnelle Auskunft und die Erlaubnis, die Antwort zu veröffentlichen. --------------------- Sehr geehrter Herr Kreutz, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Vorschriften des Gefahrgutrechts sind in der Tat nicht ganz einfach zu durchschauen. Nach unseren Recherchen gilt derzeit Folgendes: Grundsätzlich unterliegt der Transport von Munition dem Gefahrgutrecht. Es besteht zwar die Ausnahme, dass die Regelungen des ADR (Europäisches Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) nicht für den Transport durch Privatpersonen anzuwenden sind, soweit die Güter in einzelhandelsgerechten Verpackungen transportiert werden (Ziffer 1.1.3.1. ADR). Diese Ausnahme ist jedoch durch Anlage 2 zur GGVSE (Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn), dort Ziffer 1.3, wieder eingeschränkt. Wörtlich heißt es: "1.3 Regelung zu den Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 im Straßenverkehr für Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, und im Schienenverkehr a) Für die Anwendung des Buchstaben a gilt folgende Regelung: Bei explosiven Stoffen der Klasse 1 Unterklasse 1.1 bis 1.4 darf die Gesamtnettoexplosivstoffmasse je Beför- derungseinheit/Wagen 1 kg, bei Gegenständen darf die Bruttomasse je Gegenstand mit Explosivstoff 5 kg je Beförderungseinheit/Wagen nicht überschreiten. (...)" Munition fällt unter die "Gegenstände", somit gilt die Bruttomasse von 5 kg pro Beförderungseinheit. Auf Nachfrage beim Bundesverkehrsministerium wurde uns mitgeteilt, dass die missverständliche Formulierung "Bruttomasse je Gegenstand" sich nicht auf eine Patrone, sondern die jeweilige gesamte Transportmenge beziehe. Will man mehr als 5 kg Munition transportieren, so benötigt man, wie im RWJ dargestellt, einen Feuerlöscher und den sog. "Gefahrzettel". Der Gefahrzettel ist das orange-rote, quadratische Gefahrgut-Signet, welches auf den Versandkartons der Munitionshersteller bereits aufgedruckt ist. Die verschiedenen Gefahrzettel finden Sie im Internet über eine Suchmaschine oder z.B. unter http://www.uni-saarland.de/z-einr/sae/info/kva/adr.htm. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und verbleiben Mit freundlichen Grüßen Sylvie Meller ---------------------------- Forum Waffenrecht e.V. Landvogtei 1-3 D-79312 Emmendingen Tel.: +49 (0)7641 - 92 92 18 Fax: +49 (0)7641 - 92 92 30 mailto:info@fwr.de www.fwr.de ---------------------------- Fazit: Über 5kg Feuerlöscher an Bord. Dieser Gefahrgutzettel ist der Orangene Zettel, der an den Originalkartons angebracht ist. That´s all! Also beruhigen wir uns wieder. Alles wird gut. Grüße Jürgen
  12. Hallo ! Genau, abwarten und lesen. Habe mich mal bemüht und die Gesetze rausgesucht. Aber als Laie ?!?! Grade ist eine Anfrage von mir zum FWR raus, ob die für Schützen und Jäger mal ein allgemeinverständliches Statement zu der Thematik veröffentlichen können Grüße jürgen der bis dahin versucht ruhig zu bleiben
  13. Kann vorheriges Posting nicht mehr editieren Genau heißt es "Gesamtmenge bis zu höchstens 5 kg (Bruttomasse der Gegenstände)" Weis jemand, warum diese Verschärfung verabschiedet wurde? Ist JEB vielleicht aushilfsweise im Verkehrsministerium ?
  14. Hallo Mouche! Es heißt 5 kg Gesamt. Nix Treibladungsmittel. From my cold dead hands .....
  15. Hi ! Hier noch als Entwurf (Ausschnitt aus GGAV) Bis denne Hier endgültig ?!?!?! http://www.bmvbw.de/Alle-Artikel-zum-Thema...-.392.8336/.htm dann auf GGAV Ein frustrierter Sportschütze P.S. Jetzt erst recht !
  16. Hallo ! Soweit ich noch vom Pulverschein her weis, ist der Faktor für NC=50. Wenn diese 1000 zugrundeliegen, darf ich 20kg NC befördern. (War glaube ich kleine Mengenregelung) Suche mal in den ADR ob ich etwas schwarz auf weiß finde, alles andere hat eh keinen Zweck Bis bald jürgen
  17. In Antwort auf: Nein, tun sie nicht! Im Artikel - hab ich rausgelassen weil der Vergleich vermutlich eher für Jäger relevant - heißt es auch "...bei mehr als 5 kg Munition (entspricht etwa 100 Schrotpatronen) muss man u. a...." Moin ! Stellt Euch ein IPSC Match vor. 1 Auto für den Schützen und 30 für die Mun. Die spinnen, die Römer grüße Jürgen
  18. Hi ! Kann leider nicht verhindern, meinen Senf dazuzugeben: Liebe Hundebesitzer! (natürlich nur die, die obiges angezettelt haben) Unterscheidet doch mal, wieviele der Fälle in denen geschossen wurde, auf LEGALE Schußwaffen zurückzuführen sind. Wenn jemand bedauerlicherweise erschossen wird (jeder Tote ist einer zuviel), wird man feststellen, daß mit ziemlicher Sicherheit (>99%) ein böser Junge am Drücker war. Ich möchte hier nicht Seiten mit Gelaber füllen, aber macht Euch auch mal Gedanken über die Disco Kids, die mit tiefergelegten PS-Schachteln haufenweise Leute (leider viele unbeteiligte) zu Tode bringen. Aber für unsere Mobilität nehmen wir das ja gerne in Kauf. (Ich mach mir mal die Mühe hier noch eine Statistik mit Verkehrstoten reinzustellen) Und wech... ein sehr nachdenklicher Martin
  19. Hi ! Gruß an alle WO-ler. Bin im Februar zum Schießsport gekommen. Falls es Euch nichts ausmacht, werde ich meinen Senf gelegentlich dazugeben ) Schönes Wochenende, gut Schuß & DVC Martin
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