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Robert Schuhbauer-Struck

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  1. Glückwunsch, daran sieht man, das die Mitwirkung eines erfahrenen Anwalts auch beim Bundesverfassungsgericht zu Erfolg führen kann. Gut gemacht!!! Grüße Robert und zu Weihnachten wünsche ich mir, dass Ihr noch viele Mandate so abschließen könnt.
  2. Das ist wahrscheinlich mit der Masse auch schon geschehen. Gerade deshalb sind unveränderte Originale seltener und damit hochpreisiger
  3. Scheint langsam ein allgemeines Problem in der Branche zu sein Grüße aus Grünstadt Robert
  4. Vielleicht darf ich: Du nimmst z.B den Rheinmetallverschluß 950, (der ein anderes geformtes Verschlußgehäuse bei gleichem Kopf besitzt wie der 550er), dann wechseln wir den Feder- gegen den Reibringpuffer und können so die Kadenz verändern. MG1 = MG42 aber für 7,62x51 geändert, noch die alte Visiereinrichtung für 8x57IS, Verschluß 550, ein den alten Kriegsgurt ähnlicher Gurt, kein hartverchromter Lauf, MG1A1 (RH MG42/58)= neue Visierung, hartgechromter Lauf,diverse Maße und Toleranzen geändert, haltbarere Oberflächenbeschichtung, MG1A2 (RH MG 42/59 = Verschluß 950, Reibringuffer, verschießt US-Zerfallgurt M13 oder den deutschen DM1 MG1A3 = Rückstoßverstärker und Gasdüse aus einem Stück, Auszieher verstärkt, Zweibein geringfügig geändert. MG2 = alle aus MG 42 auf 7,62x51 geänderten MG. MG3 = verbessertes MG1A3 verschießt Zerfallgurte jetzt auch den deutschen DM6, gesteigerte Gurtzugkraft, geänderte Gurthalteklauen, Deckelbremse, Flavisier, Zuführerunterteil geändert für Gurtkasten oder 100er Kunststofftrommel das ist nicht abschließend und ist mir nur so auf die schnell eingefallen Grüße Robert
  5. So liebe Freunde, nachdem ich mir das ganze hier mal eine Zeit lang angehört habe greifen wir jetzt mal zum WaffG: Dem entnehmen wir dass der Erlaubnisinhaber (Händler) in die WBK eintragen einzutragen hat. Auch wenn es manche der User nicht wahrhaben wollen und ich es bald aufgebe hier darüber zu diskutieren: Beglaubigte Kopie (egal welcher WBK, auch rot) reicht zum Waffenerwerb einfach nicht aus um dem Gesetz genüge zu tun. Da diese scheinbar nicht in den Kopf einiger User hineingeht und immer wieder dazu benutzt wird um hier negativ über einen Händler zu posten werde ich aber weiterhin auf die gültige Rechtslage hinweisen. Grüße Robert PS: Sollte jetzt wieder einer der User dämlich genug sein hier zu posten "Mein Händler XY überlässt aber trotzdem mit begl. Kopie" dann sollte er überlegen, ob er ihm damit einen Dienst erweist.
  6. Es ging mir darum, das es keine Vorderschaftrepetierflinte sein muß, es gibt vom Mosberg auch Repetierflinten mit Zylinderverschluß, selbige gibt es auch nicht auf "Neugelb" Grüße Robert
  7. Es gibt grundsätzlich keine Repetierflinten auf "Neugelb" egal ob Vorderschaft- oder Andersrepetierer. Troll-la-la
  8. Antwort auf: -snip- auch ich bin der Meinung, dass Murmel eine Bereicherung des Forums ist, und deine Bemerkung daneben liegt. Was solls, jeder greift mal in dei Sch...e. -snip- und das ist dem "SIG-Fan" voll gelungen grüße robert (obwohl mich die murmel hartnäckig nicht besuchen will )
  9. In Antwort auf: Nein, die Auktion wurde vom Betreiber der Seite gelöscht. -snip- Hallo "muni" sag mal, bist Du event. der "bekannten Waffensachverständige" bei denen sich die e-guner nach meinem dezenten Hinweis auf die etwas problematische Rechtslage schlau gemacht haben? Scheinbar wollten Sie es mir nicht glauben Grüße Robert PS: Ich warte, Bernd wartet, wer kommt nicht? (insiderfrage, grins)
  10. egun, die zweite http://www.egun.de/market/item.php?id=106521 jetzt mit noch "besserem" bild. grüße robert
  11. Würde mich mal interessieren wie dieser Artikel von der Userschaft bewertet wird: http://www.egun.de/market/item.php?id=94793 Verboten nach Anlage 2 Nr 1.2.4.1 oder nicht? Grüße Robert
  12. In Antwort auf: Ich würde das Teil einfach einem Büchsenmacher oder Waffenhändler vorlegen und mir die Unbrauchbarkeit bestätigen lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite. Ja, dann ist´s aber vorbei mit "Alt-Deko". Die Unbrauchbarkeit einer vorgelegten Waffe würde ich nur nach geltenden Vorschriften und den damit verbundenen Änderungen bestätigen (also ggf. nacharbeiten) da ich nicht beurteilen kann wann die Unbrauchbarmachung durchgeführt wurde. Grüße Robert
  13. Zitat: Original erstellt von Mausebaer: und wie lautet der Stempelabdruck, der angebracht wird? U N G Ü L T I G
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