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IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

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Ich bin nie gekrochen, und werde es auch nicht. Ich bin nicht zum Spaß einer der Beschwerdeführer der Verfassungsklage, der einknickt sobald irgendwer bei mir mal die Wohnung betreten will.

Ich lasse keine Waffenbehörde in meine Wohnung. Dauerhaft nicht. Und befürchte deswegen keine Konsequenzen.

2.2 Auch ohne begründete Zweifel bitten wir die sichere Aufbewahrung

durch regelmäßige Stichproben zu kontrollieren, sofern der Besitzer mit

der Kontrolle einverstanden ist. Die verweigerte Mitwirkung alleine kann

allerdings weder die Vermutung nach § 45 Abs. 4 Satz 1 WaffG begründen,

dass der Besitzer gegen die Aufbewahrpflicht verstößt. Noch

reicht die verweigerte Mitwirkung ohne weitere Erkenntnisse, begründete

Zweifel an der sicheren Aufbewahrung annehmen zu können.

Waffenrecht; Nachweise und Kontrollen der sicheren Aufbewahrung nach § 36 WaffG, Bay. IM

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...und auch ein bayrisches Gericht ist daran nicht gebunden. In München folgt man der Weisung nämlich nicht und bei einem folgenden Rechtsstreit hat diese keinen Wert.

Gruß

Dank dieser freundlichen Herren?

http://polpix.sueddeutsche.com/polopoly_fs...0x860/image.jpg

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/waffen...uesten-1.401468

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...und auch ein bayrisches Gericht ist daran nicht gebunden. In München folgt man der Weisung nämlich nicht und bei einem folgenden Rechtsstreit hat diese keinen Wert.

Gruß

So ist es,

denn es ist eine Handlungsempfehlung, bzw. eine Bitte, aber eben nich! zu verallgemeinern!

Niemand ist daran gebunden und niemand kann sich im Ernstfall darauf berufen.

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Hallo Hunter

ich habe meinem SB schon kurz nachdem diese Kontrollen in Gesetzesform gepresst wurden mitgeteilt, daß ich diese Kontrollen mit dem Hinweis auf Art. 13GG ablehne und nicht gestatten werde. Dies wird auch so geschehen, falls er bei mir vor der Haustür steht. Es wäre nicht das erste mal, daß ich mit der Behörde vor den Kadi ziehe. Ich habe meine Pflicht getan, als ich meinen VDS 1 zertifizierten Tresorraum und meinen VDS 1er Tresor nachwies. Auch erklärte ich in meinem Sicherheitskonzept, daß immer eine geladenen Waffe im Schlafzimmer und im Tresorraum liegt. Dies natürlich gesetzeskonform. Ich finde es immer schade, daß es so wenig Legalwaffenbesitzer mit Eiern gibt, die erklären, daß wenn wir nicht kriechen, wird es schlimmer. Ich bin nicht zum kriechen geboren, die Natur hat mir den aufrechten Gang verliehen, und den werde ich aus Angst nicht aufgeben.

Gruß

Steven

:appl:

Gruss

D. Rellek

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Es erscheint mir, daß das Entscheidungsgitter bei den Kontrollen relativ klar wird. Die Nachschau erfolgt freiwillig. Falls Kosten für die Nachschau erhoben werden, werde ich mich weigern, da ich ja bereits meine Aufbewahrung nachgewiesen habe. Der Zutritt zu meinem Aufbewahrungsraum erfolgt durch Wohnräume hindurch. Also ist es dann Pflicht der Behörde, die Abwendung von Gefahren zu begründen.

Tut sie das, so sind meine Rechtsmittel bis zum Entscheid der Verfassungsklage erschöpft.

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:rolleyes: oder es werden Nägel mit Köpfen gemacht und die Kontrollen werden zum Standard wie der Kaminkehrer oder der Tüv (da ist auch jeder Wiederstand Zwecklos)

Hunter

Bei meiner Ex-Schwägerin war der Kaminkehrer seit 10 Jahren nicht mehr in ihrem Haus. Sie hat ihn einfach nicht reingelassen.

Das SEK ist bislang noch nicht angerückt! Er schreibt eine Rechnung, dass alles OK ist und die wird bezahlt.

Wie lange kann man wohl ohne TÜV rumfahren? Ich kenne jemanden der macht das schon Jahre ohne erwischt zu werden.

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Bei meiner Ex-Schwägerin war der Kaminkehrer seit 10 Jahren nicht mehr in ihrem Haus. Sie hat ihn einfach nicht reingelassen.

Das SEK ist bislang noch nicht angerückt! Er schreibt eine Rechnung, dass alles OK ist und die wird bezahlt.

Warum sollten die auch "anrücken", auf dem Papier stimmt doch alles.

Sollte das betrügerische Konstruckt jedoch rauskommen, kannst du sicher sein, dass der Staatsanwalt "anrückt", beim Schornsteinfeger und bei deiner Ex-Schwägerin.

Wie lange kann man wohl ohne TÜV rumfahren?

Ganz einfach:

Bis man erwischt wird.

Oder bis etwas passiert und die Versicherung deinen "Bekannten" in Haftung nimmt.

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Sollte das betrügerische Konstruckt jedoch rauskommen, kannst du sicher sein, dass der Staatsanwalt "anrückt",

beim Schornsteinfeger und bei deiner Ex-Schwägerin.

Und die Behörde, die das Schornsteinfegerwesen/die Kleinfeuerungsanlagen verwaltet (kann beim Baurechtsmt

oder auch bei der Immissionsschutzbehörde angesiedelt sein) wird ihr zu "guter" Letzt, wenn es schlecht läuft,

zwangsweise die Heizung ("Feuerungsanlage") stilllegen. Das ist auch nicht so lustig.

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Bei der Kontrolle wird auf dem Rücken des LWB´s der Saustall den die Ordnungsämter beisammen haben, bereinigt.

Und der Gipfel der Dreistigkeit ist, dass der LWB das auch noch zu bezahlen hat.

So ist es!

Irgendwann sind bei uns mal alle Unterlagen im Amt verschwunden ... seither wird fleißig bei jeder Gelegenheit alles (neu) kopiert ...

Kennt ihr den Spruch "Eine Pistole ist ne Walther und ein Gewehr ist ein Mauser"?

Jedenfalls hab ich gestern ne WBK in der Hand gehabt:

Pistole P08, Hersteller Walther, S/N 1938

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...

Ganz einfach:

Bis man erwischt wird.

Oder bis etwas passiert und die Versicherung deinen "Bekannten" in Haftung nimmt.

:) ganau.. und dann wird's richtig teuer :o aber man kann sich zumindest damit brüsten nicht freiwillig kleinbei gegeben zu haben :ridiculous:

Gruß

Hunter

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Idee....!!!

Was, wenn die "Kontrolleure" da sind und man einfach die Polizei zur Überprüfung der Rechtmässigkeit der Kontrolle und zur amtlichen Sicherung der Daten der Kontrolleure hinzu ruft ???

Damit beschäftigt man den Staat min. im Wert von 53 EUR und hat das Geld das man bezahlen soll zwar nicht wieder raus, jedoch hat der Staat auch keinen Gewinn gemacht !!!

Es kostet ihn ( den Staat) sogar doppelt ....

Vielleicht überlegt sich der Staat (die Gemeinde) dann derlei Aktionen gegen gesetzestreue Bürger zweimal ?

BFP

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Idee....!!!

Was, wenn die "Kontrolleure" da sind und man einfach die Polizei zur Überprüfung der Rechtmässigkeit der Kontrolle und zur amtlichen Sicherung der Daten der Kontrolleure hinzu ruft ???

...

BFP

Wieso?!

Die selbstlaminierten Ausweise der Kontrollettis sind doch supi - die hat jeder....

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Idee....!!!

...

Damit beschäftigt man den Staat min. im Wert von 53 EUR und hat das Geld das man bezahlen soll zwar nicht wieder raus, jedoch hat der Staat auch keinen Gewinn gemacht !!!

Es kostet ihn ( den Staat) sogar doppelt ....

...

BFP

:lol: dem Staat ist es egal was das kostet... er bezahlt es nicht... du bezahlst es, wenn auch über Umwege B)

Gruß

Hunter

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Fyodor,

1.: Das kann man mit der Polizei schon vorab am Telefon klären.

2.:"Hier stehen Personen vor meiner Haustüre, die wollen angeblich meine Schusswaffen kontrollieren - diese Personen können sich aber nicht ausweisen/haben lediglich selbstlaminierte Ausweise dabei. Meines Erachtens handelt es sich hierbei um Betrüger. Soll ich diese Personen an meine Waffen lassen?"

Was denkst Du wird die Polizei raten...?

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Wenn Du in einem solchen Fall die Polizei rufst zahlst Du das wahrscheinlich sogar direkt selbst.

Würde ich nicht sagen. Wenn du denn Verdacht hast, das diese zwei "Kontrolleure" nicht echt sind, mußt du ja deinen Verdacht an die Polizei weitergeben und die müßen dann antreten um das zu überprüfen.

Christian

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Ich habe mir in meiner zuständigen Behörde sie selbstlaminierten Ausweise zeigen lassen... das bekommt heute jedes Schulkiddie besser hin!

In Verbindung mit der Tatsache, dass mir der SB sagte, er kontrolliert auf keinen Falls selbst, sondern es würden mir fremde Personen im Falle des Falles kommen, mach ich mir schon so meine Gedanken...

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:gutidee: hola amigos,

bei mir kommt KEINER ohne Durchsuchungsbeschluss ins Haus-die zweitbeste Ehefrau der Welt BESTEHT auf §13 GG- :contra: und ich verweise auf die Verfassungsklage die noch nicht entschieden ist. Aussredem würde ich die 110 anrufen, und (dabei)Anwaltliche Hilfe in anspruch nehmen.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

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