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IGNORED

Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung


tarday

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
"hätte man die Mindestgebühr unterschreiten können" - hat man aber nicht. Und trotzdem war die Abweichung unwirksam.....

naja, in welchem Zusammenhang ich das hier gepostet habe, ist auf meiner Post klar zu ersehen.

Wer das für OT hält, ist natürlich auch von seiner eigenen Rechtsauslegung 100 Pro überzeugt.

Kann ich dann auch verstehen....

Es war definitiv OT, da du aus einem rechtlich nachvollziehbaren Urteil den Untergang des Rechtsstaates herbeiphilosophiert hast und dann noch den Brückenschlag zum LWB vorgenommen hast. Um diesen Spagat nicht zu verstehen, muss man kein Jurist sein. Die Nichtigkeit der Vertragsklausel war gegeben, da zum Zeitpunkt der Änderung des Vertrages (Streichung des Passus "aber mindestens die gesetzliche Gebühr") eben durchaus die Unterschreitung der gesetzlichen Vorgabe möglich war. Das hat dem Gericht gereicht. Und bei mir reicht das nur zum Schulterzucken und Übergang zur Tagesordnung - ich sehe da kein Problem für die Juristerei und kein Problem für den LWB. Man kann natürlich anderer Meinung sein, das verstehe ich auch.

Damit Gruß, :s75: und sorry für ein weiteres OT Posting

Geschrieben

So, die Damen vom Amt waren gerade bei mir. Bemängelt wurde, dass der B-Würfel mit seinen 3 Kurzwaffen nicht befestigt war. Nun hatte ich gerade zufällig die AWaffV Abschnitt 5 §13(1) ausgedruckt zur Hand. Dort steht klipp und klar, dass sich bei einem Abrissgewicht von unter 200kg die Anzahl der aufzubewahrenden Kurzwaffen lediglich von 10 auf 5 verringert. Nirgends steht etwas von einer Pflicht zur Befestigung.

Die Art der Befestigung ist dem Amt dabei egal. Es würde reichen, wenn ich es mit dem Schrank verschraube, in dem er drinne steht. Angeblich gäbe es eine neue Version (meine ist vom 17.7.2009). Diese Vorschrift will man mir nun zukommen lassen. Kann ich mir gar nicht vorstellen, aber sollte es wirklich eine Änderung dieser Vorschrift geben?

Geschrieben
...Kann ich mir gar nicht vorstellen, aber sollte es wirklich eine Änderung dieser Vorschrift geben?

Nein, die Damen haben Mist erzählt.

In Mannheim hat das Ordnungsamt ebenfalls versucht, B-Würfel generell verankern zu lassen. Erst auf nachdrückliches Fragen eines Fachanwalts nach der Rechtsgrundlage wurde kleinlaut zurückgerudert.

Gruß

Sigges

Geschrieben

Im Kreis PI beruft man sich wegen der Verankerung der B-Würfel auf einen Schrieb der Firma Burg-Wächter, das der Tresor seine Schutzeigenschaften erst mit der Befestigung an einem stabilen Gebäudeteil erhält.

Wobei die Art der Befestigung nicht näher definiert ist.

Geschrieben
Schrieb der Firma Burg-Wächter, das der Tresor seine Schutzeigenschaften erst mit der Befestigung an einem stabilen Gebäudeteil erhält.

Oh-je...Burgwächter sollte man die Erlaubniss entziehen, Waffenschränke zu verkaufen :peinlich: bei dem dämlichen Beipackzettel währe ja keiner deren Schränke irgendwie zertifiziert.

Und das Amt , welches sich an derlei Empfehlungsschriebse bindet ,sollte man gleich mit auflösen :gutidee:

Geschrieben
Im Kreis PI beruft man sich wegen der Verankerung der B-Würfel auf einen Schrieb der Firma Burg-Wächter, das der Tresor seine Schutzeigenschaften erst mit der Befestigung an einem stabilen Gebäudeteil erhält.

Wobei die Art der Befestigung nicht näher definiert ist.

Zum Glück stimmt das natürlich nicht.

Im Einheitsblatt steht genau was nötig ist, um Klasse A oder B zu entsprechen. Befestigungen, Größe und Gewicht sind in der Vorschrift nicht enthalten, und daher für die Einstufung unerheblich.

Anders sieht das beim Versicherungsschutz aus. Und da hat Burg-Wächter natürlich Recht... einen wegtragbaren Tresor bekommt man nicht versichert. Für das Waffengesetz reicht es aber.

Geschrieben

Ich habe vorhin noch mal bei meinem Sachbearbeiter angerufen. Er erklärte mir, dass ich vollkommen Recht habe. Die B-Würfel müssen nirgends festgeschraubt werden. Er meinte aber, dass das Amt trotzdem darum bittet, dass die Würfel angeschraubt werden. Einfach aus dem Hintergrund, weil bereits solche Würfel entwendet wurden. Es geht sozusagen darum, soviel wie möglich und nicht soviel wie nötig gegen das Abhanden kommen der Waffen zu tun. Das meine Dachgeschosswohnung nur aus Gipskarton-Wänden besteht, habe ich auch erklärt. Die Meinung dazu: Besser überhaupt befestigt, als gar nicht.

Naja und ehrlich gesagt kann ich dieser Aussage mehr abgewinnen, als einem "Sie müssen aber ...". Schade, dass die Damen vom Amt keine Ahnung haben, stattdessen mit der Gesetzeskeule drohen, anstatt darüber zu reden, was machbar ist und was nicht.

Geschrieben
....das Amt trotzdem darum bittet, dass die Würfel angeschraubt werden.

Es geht sozusagen darum, soviel wie möglich und nicht soviel wie nötig.

Das hier so oft viel beschworene "Gute Verhältniss zum SB"

Mach doch deinem SB den Vorschlag: Du schraubst freiwillig deinen B-Würfel fest

und im gegenzug bekommst du einen Voreintrag ohne Bedürfnisbescheinigung.

Schnuffi

Geschrieben

Hat nichts mit gutem Verhältnis zu tun. Aber mit dem Mann kann man wenigstens vernünftig reden.

Was nützt mir der Voreintrag, wenn der Geldbeutel nicht mitspielt? Dann lieber freie Auswahl aus den eingezogenen Waffen... ;)

Geschrieben
... Es geht sozusagen darum, soviel wie möglich und nicht soviel wie nötig gegen das Abhanden kommen der Waffen zu tun. ...

Hm,

wenn da 'nen großer Blauer mit § 42 Abs. 2 - Ergänzung wegen legalem Besitzes erlaubnispflichtiger Kurzwaffen bei herum käme ... :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Mausebaer: aufwachen und zurück aus dem Traumland in die Wirklichkeit! ;) Worum es mir dabei ging, der Ton macht die Musik. Ich lasse mir gerne erklären, warum das jemand für notwendig hält. Ich kann es aber nicht verstehen, wenn jemand zu mir sagt: "Sie müssen, weil ich der Meinung bin, das steht so im Gesetz...". Vor allem, wenn man den Paragrafen noch nich einmal gelesen hat, weswegen man seit Monaten im Außendienst unterwegs ist und nachschaut, wie die Leute ihre Waffen verwahren.

Geschrieben
Mausebaer: aufwachen und zurück aus dem Traumland in die Wirklichkeit! ;) ...

Grün ist hier doch aus. ;)

Die ganze Aufbewahrungsgeschichte hat in der waffenrechtlichen Inkonsequenz nur wenig mit dem Verhindern des Abhandenkommens von legal besessenen, erlaubnispflichtigen Schußwaffen zu tun. Die Aufbewahrung hat ihre Schwachstelle nicht im fehlenden Verschrauben von Sicherheitsschränken, sondern in der Tatsache, dass Dir faktisch jede/r recht risikoarm die Schlüssel, Kombination oder gleich die Waffen beim §12 Abs. 3 - Führen abnehmen kann, wenn er oder sie es denn will. :blum:

Dein

Mausebaer :teu38:

Geschrieben
Wer schon einmal gesehen hat wieviele dieser Würfel ausgeschlachtet aus den Berliner Gewässern geholt werden, schraubt sie von alleine fest.

... und wer schon einmal gesehen hat, was ein ganz normaler guter Kuhfuß und ich können, der läßt das Festschrauben von ganz alleine sein.

Uwe,

diese Diskussion hatten wir doch schon einmal in WO. Nur wenige Menschen verfügen über Räume, deren Wände einen entsprechenden Abrißschutz böten. Alles was das kein Stahlbeton ist, ist kein Hindernis, und manchmal nicht einmal der. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Die Aufbewahrung hat ihre Schwachstelle nicht im fehlenden Verschrauben von Sicherheitsschränken, sondern in der Tatsache, dass Dir faktisch jede/r recht risikoarm die Schlüssel, Kombination oder gleich die Waffen beim §12 Abs. 3 - Führen abnehmen kann, wenn er oder sie es denn will. :blum:

Da stimme ich dir vollkommen zu. Aber eine Diskussion darüber würde uns auch nicht weiterbringen. Die absolute Sicherheit wird es mit Sicherheit nicht geben. ;)

Geschrieben
... und wer schon einmal gesehen hat, was ein ganz normaler guter Kuhfuß und ich können, der läßt das Festschrauben von ganz alleine sein.

Mit einem guten Brecheisen und einer 1 m langen Verlängerung holt man verschlossene Stahltüren komplett mit Rahmen aus der Türöffnung.

Die absolute Sicherheit wird es mit Sicherheit nicht geben. ;)

Das ist absolut sicher....

Geschrieben
Uwe,

diese Diskussion hatten wir doch schon einmal in WO. Nur wenige Menschen verfügen über Räume, deren Wände einen entsprechenden Abrißschutz böten. Alles was das kein Stahlbeton ist, ist kein Hindernis, und manchmal nicht einmal der. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Das ist richtig, aber die meisten Einbrecher sind Gelegenheitseinbrecher und suchen den geringsten Widerstand.

Diejenigen die gezielt einbrechen haben auch die passende Ausrüstung, da ist es egal wie der Tresor befestigt ist, dauert länger und der angerichtete Schaden ist im Haus größer, da muß man natürlich abwägen.

Es ist ja auch meine persönliche Meinung.

Absolute Sicherheit gibt es ja nun nicht mal beim BND! :rolleyes:

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