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IGNORED

Wert der Kontrollen


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Solange es geht, sollte man sich gegen Kontrollen zu Hause wehren.

Mal etwas weiter gedacht: Wenn dann die Kontrolle nicht zu Hause durchgeführt wird, trägt man dann die Waffen zur Behörde? In mehreren Etappen? Das wird der Behörde auch einiges an Zeit kosten...

Naja,

wenn die Behörde tatsächlich gem § 39 Abs. 3 WaffG einen "begründeten Anlaß" aufbieten kann, wird man als verantwortlicher Bürger und wegen der Parksituation in vielen Innenstädten für den Weg zum Vorzeigen entweder öffentliche Verkehrsmittel, ein Fahrad oder einfach, soweit ntuzbar, auch nur die eigene Füße nutzen. Da wird man, auch wenn man nicht gehbehindert ist oder über längere Zeit keine Lasten über 5 kg tragen darf, nicht mehr als ein Gewehr oder zwei Kurze auf einmal führen können.

Ach ja, ich vergaß, es soll ja auch überprüft werden, ob ein Tresor zu Hause steht. Man misstraut dem Bürger ja... Man unterstellt also, dass ich als Waffenbesitzer falsche Angaben bezüglich der Tresore machte...

Na klar, es kommt doch immer wieder vor, dass Waffenschränke verkauft werden. Egun ist voll damit. :heuldoch:

Oh, es gäbe viele Dinge, die der Staat bei seinen Bürgern anzweifeln könnte, ich bin für viel mehr Kontrollen, in allen Lebenbereichen bei den Bürgern und Politikern zu Hause. Bei den Politikern sollten regelmäßig Kontrollen zu Hause dürchgeführt werden; ausserdem sollten ihre Konten offengelegt werden, damit wir sicher gehen können, dass keine illegalen Gelder fließen.

Aber Du solltest als "Knöllchen IMI" damit rechnen, dass man Dich statt der überzogenen Gesetze, Verordnungen und öffentlichen Satzungen ablehnen wird. Die Fähigkeit, Ursachen und Zusammenhänge zu erkennen, ist gerade in der veröffentlichten Meinung hierzulande unterentwickelt. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Falsch !

Soll:

Waffe A in Behältnis der Klasse/Norm XY

[...]

Hhmmm...... Dann müsste man ja auch bei der Meldung für jede Waffe den Tresor melden und nicht einfach nur die Art und Kapazität des Tresors.

bye knight

Geschrieben

Ich mache mich hier mal leicht unbeliebt und konstatiere (nur meine bescheidene Auffassung):

Der Gesetzgeber hat die Kontrolle durchaus im Sinne des von SB genannten Abgleichs gewollt

("ist auch alles sicher im Schrank verwahrt?).

Er hat das Ganze (u.a. vielleicht, weil er sich bei den Kontrollen um ein Grundrecht "herumdrückt")

im Hinblick darauf jedoch ziemlich un- bzw. missverständlich formuliert.

Geschrieben
Ich mache mich hier mal leicht unbeliebt und konstatiere (nur meine bescheidene Auffassung):

Der Gesetzgeber hat die Kontrolle durchaus im Sinne des von SB genannten Abgleichs gewollt

("ist auch alles sicher im Schrank verwahrt?).

...

Nur hat der Gesetzgeber dann aber gewaltig geschlampt, weil er nicht nur sich damit widerspräche, sondern auch noch Unmögliches wollte. :heuldoch:

Dein

Mausebaer

Geschrieben
Der Gesetzgeber hat die Kontrolle durchaus im Sinne des von SB genannten Abgleichs gewollt

("ist auch alles sicher im Schrank verwahrt?).

Diese Absicht wird ihm vmtl. jeder unterstellen. Nur dann hätte man es eben so reinschreiben sollen.

Geschrieben
Bei den Politikern sollten regelmäßig Kontrollen zu Hause dürchgeführt werden; ausserdem sollten ihre Konten offengelegt werden, damit wir sicher gehen können, dass keine illegalen Gelder fließen.

Hallo IMI,

richtig, die Einkommen der Berufspolitiker sollten, wie woanders auch üblich, veröffentlicht werden, damit der Wähler auch sehen kann, dass sein Abgeordneter seine volle (Arbeits)kraft auch für ihn, und nur für ihn einsetzt, und nicht von irgendwelchen Lobbyisten für deren Handlangertätigkeiten finanziell und dadurch auch zukünftig abhängig "angefüttert" wird.

Gruss

D. Rellek

Geschrieben
Ein ganz luschtige Variante wäre, die Waffen für die Zeit der Nachschau auszulagern, damit sie bei der Nachschau nicht stören. :ridiculous:

Da ist für die Möchte-Gern-Behörden-Ärgerer tatsächlich eine Menge Potential drinne...

"Nein, meine Tresore sind zur Zeit nicht hier. Die Waffen auch nicht. Wenn sie möchten, mache ich Ihnen eine Aufstellung, was wo ist. Bringt aber nichts, weil sich das relativ häufig ändert."

Ob das ganze zielführend ist, bleibt fraglich. Für die Leidtragenden in den Bereichen der übereifrigen Kassier-Landratsämter aber möglicherweise eine Methode der Selbstverteidigung.

Geschrieben
....

Mal etwas weiter gedacht: Wenn dann die Kontrolle nicht zu Hause durchgeführt wird, trägt man dann die Waffen zur Behörde? In mehreren Etappen? [Das wird der Behörde auch einiges an Zeit kosten...

....

:ridiculous: Ich stelle mir gerade vor wie ich Tagelang mit meinen Knarren einzeln bei meiner Behörde auflaufen würde... der Sachbearbeiter und seine Truppe würden sich vermutlich halb Tod lachen :lol:

Jedes mal rund 40 km spazieren fahren.. dann vermutlich Ewigkeiten mit der eingekofferten Plempe im Flur rum stehen bis man endlich mal dran kommt..

Also mir ist es da schon 1000x lieber wenn die Herrschaften bei mir zu Hause vorbei kommen! Selbst wenn ich dafür bezahlen müsste wäre es noch wesentlich günstiger als mit dem ganzen Krempel Tagelang rum zu kurven und das Zeug bei denen ins Büro zu schleppen!

Gruß

Hunter

Geschrieben
Da ist für die Möchte-Gern-Behörden-Ärgerer tatsächlich eine Menge Potential drinne...

:) "Möchte-Gern-Behörden-Ärgerer" ist wohl der richtige Ausdruck... aber wenn einige sonst nix zu tun haben sind sie dann wenigstens beschäftigt B)

Gruß

Hunter

Geschrieben
Falsch !

Soll:

Waffe A in Behältnis der Klasse/Norm XY

Waffe B in Behältnis der Klasse/Norm YZ

Ist:

Waffe A in Behältnis der Klasse/Norm XY

Waffe B in Behältnis der Klasse/Norm YZ

Nur dann (!)

Delta zwischen Soll und Ist:

0

Regelbedarf:

keiner

Wieder falsch.

Lies nochmal nach, auf was sich der $36 bezieht. Nämlich die Aufbewahrung von "Kurzwaffen, Langwaffen und verbotenen Waffen".

Soll:

A-Schrank: Max 10 Langwaffen, keine passende Munition (außer im Innenfach), keine Kurz- und verbotene Waffen.

B-Schrank: Langwaffen unbegrenzt, max 10 Kurz- oder verbotene Waffen, keine passende Mun (außer Innenfach)

0-Schrank: Langwaffen unbegrenzt, max 10 Kurz- oder verbotene Waffen, auch passende Mun

1-Schrank: Waffen und Munition beliebiger Art und Zahl

DAS wird kontrolliert.

Wenn eine Eigentumskontrolle stattfinden würde, dann dürfte man im Umkehrschluß geliehene Waffen ja im Kleiderschrank aufbewahren...

Eben. DEIN Auto und nicht irgendeins !

Sagt wer? Mein Auto wurde schon mehr als einmal von jemand anders zum TÜV gebracht. Es soll schließlich geprüft werden ob dieses Auto den Anforderungen entspricht, nicht wem es gehört.

Geschrieben

Hallo

dieses Einknicken vor dem Gesetzgeber, sprich vorauseilender Gehorsam, wird uns alle noch mehr Gesetzesverschärfungen einbringen.

Kleines Beispiel? Gerne: Als 2003 jeder Politiker sich darin weidete, wer der schärfste Hund beim draufschlagen auf die Legalwaffenbesitzer ist, erklärte mir Herr Wiefelspütz, seines damaligen Zeichens parlamentarischer Sprecher der SPD, daß er und seine Partei fordern, daß jeder Legalwaffenbesitzer garantieren muß, daß eine unangemeldete Kontrolle jederzeit durchführbar ist. Auf meinen Einwurf, daß jeder Bürger nicht immer zu hause ist, erklärte er mir, daß entweder dann keine Waffenrechtliche Erlaubnis ausgegeben wird, oder der Waffenbesitzer seinen Haustürschlüssel und Tresorschlüssel/Zahlenkombination beim zuständigen SB zwecks Durchführbarkeit der unangemeldeten Kontrolle hinterlegen muß. Das sind die feuchten Träume der Politiker. Und da viele von den LWBs ja nichts zu verbergen haben und ihre Grundgesetzlich geschützen Rechte freiwillig aufgeben, ist das Ziel in Sichtweite. Deswegen mein Hinweis, daß jeder, der meint, er habe nichts zu verbergen und natürlich nicht mit seinem SB verderben will, uns die Sache dann ausbaden lässt. Leider haben wir bei den Deutschen Michels viel zu viele Feiglinge.

Steven

Geschrieben
Wieder falsch.

Lies nochmal nach, auf was sich der $36 bezieht. Nämlich die Aufbewahrung von "Kurzwaffen, Langwaffen und verbotenen Waffen".

Soll:

A-Schrank: Max 10 Langwaffen, keine passende Munition (außer im Innenfach), keine Kurz- und verbotene Waffen.

B-Schrank: Langwaffen unbegrenzt, max 10 Kurz- oder verbotene Waffen, keine passende Mun (außer Innenfach)

0-Schrank: Langwaffen unbegrenzt, max 10 Kurz- oder verbotene Waffen, auch passende Mun

1-Schrank: Waffen und Munition beliebiger Art und Zahl

DAS wird kontrolliert.

Wenn eine Eigentumskontrolle stattfinden würde, dann dürfte man im Umkehrschluß geliehene Waffen ja im Kleiderschrank aufbewahren...

Sagt wer? Mein Auto wurde schon mehr als einmal von jemand anders zum TÜV gebracht. Es soll schließlich geprüft werden ob dieses Auto den Anforderungen entspricht, nicht wem es gehört.

Ist auch meine Rechtsauffassung. Danke Fyodor, dem ist imo nichts mehr hinzuzufügen. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Schon wieder Blödsinn!

...

[*]Waffen müssen zu diesem Zeitpunkt nicht unbedingt im Aufbewahrungsbehältnis sein

[*]also nur Überprüfung des Behältnisses, ggf. mit einer Plausibilitätsbetrachtung, ob X KW, die auf der/den WBK stehen, in den B-Würfel passen

Au mann - eigentlich ist es müßig, hier überhaupt noch zu diskutieren. Deshalb nur nochmals abschließend das:

Du kannst es drehen und wenden wie Du willst. Der registrierte Waffenbesitz (plus evtl. Leihwaffen oder fremdverwahrte Waffen) muss rechtskonform verwahrt werden.

Bei der Kontrolle wird genau das überprüft (wenn die Waffen zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Tresor sind, muss es zumindest schlüssig sein, dass diese bei Abwesenheit des LWB - falls nicht unterwegs dabei - da drin sind) und nicht, ob irgendein leerer Tresor rumsteht, in welchem Omas Briefmarken, Münzen, Wertpapiere oder was auch immer verwahrt wird. Ob die im A- oder 0-Schrank verwahrt werden, interessiert die Waffenkontrolleure nämlich herzlich wenig.

Es steht auch so im Gesetz (auch wenn man genau lesen und zwei Absätze in Zusammenhang bringen muss). Wer das nicht glaubt oder meint, es besser wissen zu müssen, der soll in der Praxis seine Erfahrungen machen. Mehr als warnen kann man nicht... :rolleyes:

Das ganze kann man auch anderweitig nachweisen und wer das ausführlich und detailliert gemacht hat, darf zurecht die Frage stellen, warum man ihn noch vor Ort besucht.

Geschrieben
Das ganze kann man auch anderweitig nachweisen und wer das ausführlich und detailliert gemacht hat, darf zurecht die Frage stellen, warum man ihn noch vor Ort besucht.

... und erhält dann von der Kontrollbehörde als Antwort: "... aus Prinzip!"

CM

Geschrieben
Das ganze kann man auch anderweitig nachweisen und wer das ausführlich und detailliert gemacht hat, darf zurecht die Frage stellen, warum man ihn noch vor Ort besucht.

Wie soll man das ganze denn anderweitig nachweisen? Hier würde ich mich über eine genauere Schilderung dieser Vorgehensweise Deinerseits freuen.

Nach Deinen bisherigen Aussagen wird kontrolliert welche Waffen sich in welchem Tresor befinden. Das geht doch nur vor Ort, oder?

Meine Freundin lässt jedenfalls keine Fremden in unser Schlafzimmer (und da stehen die Tresore). :rolleyes:

Geschrieben
Meine Freundin lässt jedenfalls keine Fremden in unser Schlafzimmer (und da stehen die Tresore).

Sie ist Grundrechteinhaberin (wie du). Aber (nehme ich mal an) keine WBK-Inhaberin.

Und damit ist das Thema dann beendet.

Geschrieben
Wie soll man das ganze denn anderweitig nachweisen? Hier würde ich mich über eine genauere Schilderung dieser Vorgehensweise Deinerseits freuen.

Ist so ein bisschen miteinander verwoben.

Die neueste Fassung des §35 WaffG erweitert Deine Mitwirkungspflicht als Waffenbesitzer dahingehend, daß nun auch eine vor-Ort Kontrolle der Aufbewahrung stattfinden kann. Schon bisher solltest Du der Waffenbehörde bekannt gegeben haben, daß Du Deine Waffen in Behältnissen aufbewahrst. Als Nachweis dient zum Beispiel eine Kauf-Quittung. Wenn Du oder Behörde weiter gehen willst, kannst Du Fotos vom Typenschild der Tresore machen. Vielleicht sogar die Aufstell-Orte dokumentieren.

Von meiner Behörde habe ich ein Schreiben, daß ich durch die Einreichung solcher Infos den Nachweis der sicheren Aufbewahrung erbracht habe. Bei einer Nachschau würde ich also wohl auch auf einer Begründung bestehen müssen. Und "Ist Dienstanweisung" zählt nicht.

Geschrieben
Sie ist Grundrechteinhaberin (wie du). Aber (nehme ich mal an) keine WBK-Inhaberin.

Ich wollte ihr eigentlich eine WBK schmackhaft machen. Jetzt bin ich froh, dass sie bisher noch nicht dazu gekommen ist.

Jetzt schießt sie halt zukünftig mit meinen Waffen. Spaß macht ihr das trotzdem.

Geschrieben
Ist so ein bisschen miteinander verwoben.

Die neueste Fassung des §35 WaffG erweitert Deine Mitwirkungspflicht als Waffenbesitzer dahingehend, ...

Hä?

Jetzt hast Du mich abgehängt. Was hat

§ 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
damit zu tun? :wacko:

Dein

Mausebaer

edit: ah, ich bin damit wenigstens nicht alleine. :closedeyes:

Archiviert

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