Guest Posted June 6, 2011 Share Posted June 6, 2011 ....wenn die Waffen zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht im Tresor sind, muss es zumindest schlüssig sein, dass diese bei Abwesenheit des LWB - falls nicht unterwegs dabei - da drin sind... Deine Aussage bestätigt ja sehr schön meinen Begriff Plausibilitätsbetrachtung. Die Waffen müssen während der Kontrolle nicht im Behältnis sein. Also ist es müssig dies zu kontrollieren. Ansonsten kann man immer wieder darauf verweisen, daß: das BVG noch nichts entschieden hat. die Kontrollen in Wohnräumen grundsätzlich nicht rechtens sind. die Grundrechte anderer Bewohner, selbst wenn das Gesetz vor dem BVG Bestand haben sollte, nicht eingeschränkt sind/sein werden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
carot Posted June 7, 2011 Share Posted June 7, 2011 Die neueste Fassung des §35 WaffG erweitert Deine Mitwirkungspflicht als Waffenbesitzer dahingehend, daß nun auch eine vor-Ort Kontrolle der Aufbewahrung stattfinden kann. Schon bisher solltest Du der Waffenbehörde bekannt gegeben haben, daß Du Deine Waffen in Behältnissen aufbewahrst. Als Nachweis dient zum Beispiel eine Kauf-Quittung. Wenn Du oder Behörde weiter gehen willst, kannst Du Fotos vom Typenschild der Tresore machen. Vielleicht sogar die Aufstell-Orte dokumentieren. So habe ich es gemacht. Auch andere in meinem Verein haben Quittungen und Fotos eingereicht. Trotzdem waren bei Zweien schon Nachschauen. Natürlich waren diese ohne Beanstandungen und deshalb eine Geldverschwendung, da man bisher nicht zahlen muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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