Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenvorzeigen gem WaffVwV bei Nachschau


Glückspieler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Aber was machst Du, wenn ein übereifriger SB dir nachher vorwirft, das Du als LWB eine nichtbeschossene Waffe besitzt und dir dafür eine reindrücken will, nur weil er den vorhandenen Beschussstempel nicht finden konnte?

Ich glaube nicht, dass die sich für ein Beschusszeichen interessieren, allenfalls für die Waffennummer.

Wenn der SB sachkundig ist, wird er hoffentlich den Ladezustand der Waffe ueberpruefen, bevor er sonstwas damit macht. Da wuerde ich schon Wert drauf legen.

Dein SB wird Dich wahrscheinlich bitten, die Waffe aus dem Schrank zu nehmen und ihm zu übergeben. In so weit ist es wohl eher Deine Aufgabe, den Ladezustand zu überprüfen, bevor Du die Waffe weitergibst. ;)

Geschrieben
Dein SB wird Dich wahrscheinlich bitten, die Waffe aus dem Schrank zu nehmen und ihm zu übergeben. In so weit ist es wohl eher Deine Aufgabe, den Ladezustand zu überprüfen, bevor Du die Waffe weitergibst.

Das halte ich für die gängigste Variante und nicht dass jeder an einem anderen Ende der Waffe zerrt, einer der sie sehen und der andere der sie nicht zeigen will!

Und wenn jemand seinen 95.000,- € teuren Hahn-Bergstutzen nicht unbedingt aus der Hand geben will, wird hier der SB mit Sicherheit auch Verständnis zeigen.

Gast Krag Gun
Geschrieben

Ja,und Kaffee und Kuchen kriegen sie dann auch noch,vieleicht wollen sie auch noch meine Frau Fi..en.Ja wo leben wir den hier,was müssen wir uns als unbescholtene Bürger noch bieten lassen.Ich lasse mich NICHT wie ein Kriminellen behandeln. Die Nachbarn denken der hat Dreck am stecken das ist schon fast Rufmord.Nix ohne meinen Anwalt!

Geschrieben
Das halte ich für die gängigste Variante ...

Dann brauchen wir nur noch die Rechtsgrundlage dazu, also außer "biss" :ridiculous:

Btw., @ all: wie ruht denn unsere Verfassungsgeschichte?

edit. biss = because I said so

Geschrieben
Das halte ich für die gängigste Variante und nicht dass jeder an einem anderen Ende der Waffe zerrt, einer der sie sehen und der andere der sie nicht zeigen will!

Ich muss die Kontrolle der Unterbringung erdulden - mehr nicht. Und Waffen sind fuer mich Werkzeuge, also unbeseelte Gegenstaende, die aus der Hand zu geben fuer mich (!!) absolut unproblematisch ist. Und wenn der SB den Ladezustand nicht ueberprueft, bevor er irgendetwas mit der Waffe macht, zweifele ich seine Eignung an, mit Waffen umzugehen. Ob es bei dem Zweifel bleibt oder zu konkreten Konsequenzen fuehrt, wird wohl an meiner Tagesform liegen.

SchwarzerKrauser

Geschrieben
Ja,und Kaffee und Kuchen kriegen sie dann auch noch,vieleicht wollen sie auch noch meine Frau Fi..en.Ja wo leben wir den hier,was müssen wir uns als unbescholtene Bürger noch bieten lassen.Ich lasse mich NICHT wie ein Kriminellen behandeln. Die Nachbarn denken der hat Dreck am stecken das ist schon fast Rufmord.Nix ohne meinen Anwalt!

Brrrrr, ruhig Brauner! B)

  1. Die WaffVwV sind etwas, an das sich die Waffenrechtsbehörden halten müßten. Du mußt gegen Dich als Mensch und Bürger "nur" Gesetz und Verordnung gelten lassen. Soweit jedenfalls nach Theo Rettich. In der Praxis kommen dann leider schnell sollche Sachen wie behördliche Übung und faule Richter, die aus der VwV abschreiden statt selbst ins Gesetz und in die Verordnung zu schauen, dazu. Daher empfielt sich immer, wo anwendbar
  2. gemäß § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG einer freiwilligen Nachschau erst gar nicht zuzustimmen. Wer natürlich in der Garage oder im Ladengeschäft verwahrt, der ist hier gebissen. :sad:

Dein

Mausebaer :dirol:

Geschrieben
Und Waffen sind fuer mich Werkzeuge, also unbeseelte Gegenstaende, die aus der Hand zu geben fuer mich (!!) absolut unproblematisch ist. Und wenn der SB den Ladezustand nicht ueberprueft, bevor er irgendetwas mit der Waffe macht, zweifele ich seine Eignung an, mit Waffen umzugehen.

SchwarzerKrauser

Also nix unbeseelte Gegenstände, an jedem Teil hängt Herzblut und Erinnerungen an dem ersten Kennenlernen! :wub:

Und einen Drilling korrekt ohne Fehler auf den Ladezustand zu kontrollieren und ihn nachher wieder korrekt zu entspannen,

scheitern mind. 4 von 5 Prüfern.

Ich selber habs drauf gehabt, einen Drilling zu entspannen. Aber da ich eine Zeitlang keinen Umgang mit Drillingen hatte,

hätte ich jetzt definitiv Probleme, geb ich offen zu!

Geschrieben
Ich selber habs drauf gehabt, einen Drilling zu entspannen. Aber da ich eine Zeitlang keinen Umgang mit Drillingen hatte,

hätte ich jetzt definitiv Probleme, geb ich offen zu!

Ein Drilling steht dabei, dann noch u.a. VRF und UHR sowie diverse KW. Das gibt eine abgekuerzte Sachkundepruefung. :)

SchwarzerKrauser

Geschrieben
Stell Dir vor Du wärst Kontrolleur, würdest Du dann wollen, dass jemand vor Dir mit Waffen hantiert?

Bei meinem letzten Hausbesuch habe ich dem Kontrolletti die Nummern (nicht die Mündung :) ) unter die Nase gehalten, weil sie so oder so keinen Plan hatte, wo welche Nummer zu finden ist.

Davon abgesehen hat mein Schrankinhalt und die WBK gepasst, leider war die "Buchführung" der Behörde weniger korrekt...

Polizei bei der Kontrolle dabei?...das würde ja implizieren, dass jeder LWB gefährlicher ist als der Durchschnittsbundesbürger...

Gast Krag Gun
Geschrieben

@Mausebaer Hast recht! ruhig bleiben,immer gaaannz ruhig bleiben.Aber ist doch war,die kommen ständig mit neuen Schikanen um die Ecke,obwohl die Behörde eine Fotomappe vom Schrank hat,Rechnung vom Schrank mit Klassifizierung was soll soetwas?Schikane,reine Schikane,Da kann mann schon mal Grantig werden.Wir sollten das mit uns nicht machen lassen und uns zur Wehr setzen,mit allen Legalen Mitteln die einem zur Verfügung stehen.

Geschrieben
in 1. Linie bei denen, die bisher ihre Aufbewahrung noch nicht nachgewiesen haben!

Davon gibt es jedoch noch eine ganze Menge, was auch die Waffenfunde z. B. nach einem Todesfall deutlich zeigen.

Wer weist die korrekte Aufbewahrung seiner nicht angemeldeten Waffen nach?

Geschrieben
Stell Dir vor Du wärst Kontrolleur, würdest Du dann wollen, dass jemand vor Dir mit Waffen hantiert?

Wie bitte ?????

Wo leben wir den hier, ihr seit dreitausend mal geprüfte Waffenbesitzer, was ist den das für eine Aussage.

Kanns diesen schmarren umdrehen und genauso sinnbefreit schreiben: stell Dir vor du bist Waffenbesitzer und so ein hergelaufener Kontrlleur hantiert mit deinen Waffen.

Also wenn ihr solche Problem habt, ist das Laser gewehr nicht mehr weit.

Joker

Geschrieben
@Mausebaer Hast recht! ruhig bleiben,immer gaaannz ruhig bleiben.Aber ist doch war,die kommen ständig mit neuen Schikanen um die Ecke,obwohl die Behörde eine Fotomappe vom Schrank hat,Rechnung vom Schrank mit Klassifizierung was soll soetwas?...

  • a) politisch: gesellschaftliche Volksverblödung, um wiedergewählt zur werden und weiter die Diäten zu bekommen
  • B) administrativ: den volksverblödenden Politikern gefallen zu wollen und nicht in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden. Vielleicht sogar befördert werden.

Es geht also um die Einkommemssicherung von Politikern und politischen Beamten. :closedeyes:

Geschrieben

Oh, stimmt! Danke joker_ch!

Nach meinen oben bereits beschriebenen Erlebnissen, nämlich dass der SB im Amt eine Waffe wild am Schlitten ziehend quer durch den Raum schwenkte (und das, wo der Ladezustand nicht klar war!) darf ich zumindest diesem SB keinesfalls meine Waffen in die Hand geben, denn das wäre in meinen Augen schon grob fahrlässig!!

Geschrieben
(...) wenn ein übereifriger SB dir nachher vorwirft, das Du als LWB eine nichtbeschossene Waffe besitzt (...)

Nanana!

Erstens: Die allerwenigsten SB werden überhaupt so sachkundig sein, daß sie wissen, ob die betreffende Waffe einen Beschuß haben muß oder nicht (wobei die Meinung vorherrschen dürfte, daß generell jede Feuerwaffe Beschuß haben muß, obwohl das nicht der Fall ist), wo der Stempel angebracht ist und welcher Beschußstempel überhaupt gültig ist.

Zweitens: Solange Du nicht mit der Waffe schießt, ist es nicht vorgeschrieben, daß allein für den Besitz ein Beschuß notwendig ist.

Geschrieben
Stell Dir vor Du wärst Kontrolleur, würdest Du dann wollen, dass jemand vor Dir mit Waffen hantiert?

Und warum soll das so herum ein gewichtigeres Argument sein, als "Stell Dir vor Du wärst LWB, würdest Du dann wollen, dass ein Kontrolleur vor Dir mit Waffen hantiert?"

Wenn der Kontrolleur dem psychischen Druck eines LWB mit Waffen nicht gewachsen ist, dann soll er einen Antrag auf Dienstunfähigkeit einreichen und sich den bis ganz oben durchklagen.

Alleine schon die Sichtweise zeigt ja deutlich, dass man im Waffenbesitzer erst die Gefahr sieht und die x-fach überprüfte und bestätigte Zuverlässigkeit der Person ausblendet. Da wird ja noch was auf uns zukommen, wenn das Waffenregister erst mal da ist...

bye knight

Geschrieben

Polizisten: wess´ Brot ich ess´, dess´ Lied ich sing´!

Geschrieben
...Wo leben wir den hier, ihr seit dreitausend mal geprüfte Waffenbesitzer, was ist den das für eine Aussage. Kanns diesen schmarren umdrehen und genauso sinnbefreit schreiben: stell Dir vor du bist Waffenbesitzer und so ein hergelaufener Kontrlleur hantiert mit deinen Waffen....

Du willst das nicht wirklich wissen, oder? Wenn doch: lies halt die übrigen Beiträge des von Dir zitierten Users und Dir wird ein Lichtlein aufgehen.

Geschrieben

Hallo Leute

Ich gehe mal nicht davon aus, das der SB unbedingt die Waffe in die

Hand nehmen möchte :rolleyes: . Schließlich möchte die Behörde nicht für

eventuelle Beschädigungen aufkommen.

Wenn ich in den Genuss der Kontrolle komme werde ich jede Waffe einzeln

aus den Schrank nehmen, ihm oder ihr sagen was ich in der Hand halte

und anschließend die Waffennummer zum vergleichen vorlesen.

Damit werden wir wahrscheinlich am besten zurecht kommen.

Und zum Thema Sicherheit: ich habe einen B-Schrank und würde mich mit

einer unterladenen Waffe eh strafbar machen- Thema betrifft also nur

Leute mit Super Schränken.

Gruß Mathias

Geschrieben
Ich verstehe nicht, welche Sorgen oder Befürchtungen Dich dabei umtreiben.

Das kann ich Dir, mit hier noch ungenannten FAKTEN, beantworten:

- es gibt Menschen (leider auch im Metallgewerbe), deren Handschweiss ist so agressiv, dass HSS-Co8 Fräser in Korrosion aufblühen!

Blanker leicht öliger Stahl ist binnen zwei Tagen ROT an den Handkontaktstellen! Dessen war ich vor einigen Jahren ZEUGE!

- Vor ca. 1-2 Jahren: ein netter junger Servicetechniker f. eine Wartung an einem 200tsd.€ teuren rel. neuen CNC-Bearbeitungszentrum.

Einige Tage später (das V-BAZ stand still) sehe ich die Spindelnase und diverse andere Metallflächen in fingerform ROT aufschimmern!

AUTSCH!

- es ist ein kleiner Unterschied, ob ICH eventuell SELBST aus Versehen mit meinen Waffen im engen Gewehrständer im Schrank

aneinanderstosse, oder ob das "jemand anderem" mit meinen Waffen passiert! Das mag seltsam sein, es ist aber so!

Noch schlimmere Missgeschicke, die es leider auch noch geben soll, will ich gar nicht aufführen.

MEHR MUSS MAN DAZU NICHT SAGEN!

WENN, DANN für Staatsdiener NUR SO: :gutidee: (so gehört das eigendl. in die WaffVwV !)

- entweder er hat Handschuhe an, bevor er MEINE Waffen anfasst,

- er legte ein Attest vor, dass Stahl durch seinen Handschweiss garantiert nicht rostet,

- er berührt die Waffen nicht oder

- bezahlt mir eine Stunde vorbeugendes Korrosionsschutz-Putzen für pauschal 10€ PLUS 5€ je berührte Waffe!

03:13:30

Geschrieben
Wenn der Kontrolleur dem psychischen Druck eines LWB mit Waffen nicht gewachsen ist, dann soll er einen Antrag auf Dienstunfähigkeit einreichen und sich den bis ganz oben durchklagen.

Das ist Quatsch!

Alleine schon die Sichtweise zeigt ja deutlich, dass man im Waffenbesitzer erst die Gefahr sieht und die x-fach überprüfte und bestätigte Zuverlässigkeit der Person ausblendet. Da wird ja noch was auf uns zukommen, wenn das Waffenregister erst mal da ist...

bye knight

Wie oft ist denn Deine Zuverlässigkeit überprüft worden?

Was ist mit den Altbesitzern die noch nie auf Anschreiben der Behörde reagiert haben?

Warum reagieren sie nicht?

Du mußt nicht unbedingt von Deiner Sichtweise ausgehen, sondern auch bedenken dass es LWB gibt, die es nicht so genau nehmen, oder nahmen.

Aus beruflichen Gründen sehe ich leider immer nur die Negativbeispiele und die gibt es leider noch reichlich.

Die psoitiven Beispiele fallen nun mal nicht auf.

Habe ich nicht schon mal geschrieben, dass es bei wenigen LWB nur Bestrebungen gab, in den Besitz einer Waffe zu kommen?

Gab es noch keine Vorfälle, indem jemand aus Angst durchdrehte, dass man ihm seine Waffen wegnehmen könnte? :confused:

Wie die Kontrollen durchgeführt werden entscheidet nicht der LWB allein, sondern der Kontrolleur (Sachbearbeiter der Waffenbehörde) nach Weisung seiner Vorgesetzten und den dazugehörigen Vorschriften und dann erst nach Aktenlage.

Passiert etwas wird untersucht, ob er gegen Vorschriften verstoßen hat.

Die Hauptvorschrift ist nun einmal seine eigene Sicherheit!

Mal sehen wann ich kontrolliert werde, dann werde ich berichten wie es ablief!

Geschrieben
Wie die Kontrollen durchgeführt werden entscheidet nicht der LWB allein, sondern der Kontrolleur (Sachbearbeiter der Waffenbehörde)

nach Weisung seiner Vorgesetzten und den dazugehörigen Vorschriften....

Mag sein. Aber eine rechtliche Grundlage/Befugnis, Waffen im wörtlichen Sinne "in die Hand zu bekommen"

(wenn der Besitzer dies nicht will und die Waffen-Nrn. erkenn- und lesbar an der Waffe zeigt) ist, auch wenn

man die Auslegungshilfen der kommenden VwV betrachtet, nicht ersichtlich.

Geschrieben
Wie die Kontrollen durchgeführt werden entscheidet nicht der LWB allein, sondern der Kontrolleur (Sachbearbeiter der Waffenbehörde) nach Weisung seiner Vorgesetzten und den dazugehörigen Vorschriften und dann erst nach Aktenlage.

Passiert etwas wird untersucht, ob er gegen Vorschriften verstoßen hat.

Die Hauptvorschrift ist nun einmal seine eigene Sicherheit!

Das sehe ich anders: Die Hauptvorschrift ist meine Sicherheit. Und wenn mir der Kontrolleur Anlass zu der Annahme gibt, dass meine Sicherheit durch seine Defizite beim sicheren Umgang mit Waffen gefaehrdet ist, breche ich die Kontrolle ab und nehme die daraus entstehenden Konsequenzen in Kauf. Da ich meistens ein hoeflicher Mensch bin, weise ich ihn vorher darauf hin - sozusagen als gelbe Karte.

Da ich die Kontrolle ablehne (mein persoenlicher Standpunkt, jedem sei sein eigener belassen), werde ich sie nicht aktiv unterstuetzen, indem ich dem SB etwas zeige, sondern ich werde sie erdulden, d.h. Schrank vorweisen, oeffnen und ab dann genau aufpassen.

SchwarzerKrauser

Geschrieben
Mag sein. Aber eine rechtliche Grundlage/Befugnis, Waffen im wörtlichen Sinne "in die Hand zu bekommen"

(wenn der Besitzer dies nicht will und die Waffen-Nrn. erkenn- und lesbar an der Waffe zeigt) ist, auch wenn

man die Auslegungshilfen der kommenden VwV betrachtet, nicht ersichtlich.

Moin karly,

ich bin kein "Kontrolleur" und es geht mir auch nicht um irgendeine Befugnis.

Ich persönlich finde dass es für mich kein Problem darstellen würde, wenn der Kontrolleur meine Waffen in die Hand nimmt.

Das sollte eben jeder für sich entscheiden.

Ich gehe ja auch immer von der strafrechtlichen Seite bei Durchsuchungen (keine Kontrollen)aus und da hat mein Gegenüber in keinem Fall die Hand an irgendeiner Waffe, bzw. befindet sich der Nähe einer Waffe.

Geschrieben
Und wenn mir der Kontrolleur Anlass zu der Annahme gibt, dass meine Sicherheit durch seine Defizite beim sicheren Umgang mit Waffen gefaehrdet ist, breche ich die Kontrolle ab und nehme die daraus entstehenden Konsequenzen in Kauf. Da ich meistens ein hoeflicher Mensch bin, weise ich ihn vorher darauf hin - sozusagen als gelbe Karte.

Das sehe ich genauso!

Da ich die Kontrolle ablehne (mein persoenlicher Standpunkt, jedem sei sein eigener belassen), werde ich sie nicht aktiv unterstuetzen, indem ich dem SB etwas zeige, sondern ich werde sie erdulden, d.h. Schrank vorweisen, oeffnen und ab dann genau aufpassen.

SchwarzerKrauser

Auch so könnte es laufen!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.