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IGNORED

Waffen auf Rücksitz kostet ca. 10.000 Euro


Gast

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Geschrieben

Ich habe hier die "Augsburger Allgemeine" vom 9.04.2011, Seite 36. Ein Jäger (63 Jahre alt) hat im Juni (2010?) seinen Geländewagen im Wertachviertel in Augsburg abgestellt. Auf dem Rücksitz schaute unter einer Jacke der Lauf eines Gewehres hervor. Der Jäger mußte herbeigeholt werden. Angeblich mußte er denWeg zur Jagd unterbrechen, um zusammen mit seiner Frau nach der Tante zu schauen (???). Es fanden sich zwei Gewehre und 21 passende Patronen. Wochen später wurde Morgends das Haus des Jägers durchsucht und es fanden sich unverschlossene Waffen und Munition, die für die Jagd bereitgestellt waren. Dieses zweite "Problem" führte nichtzu einer Strafe. Es wurde Geldstrafe von 2000 Euro verhängt und die beiden Gewehre (5000 Euro) wurden eingezogen. Berücksichtigt man die Gerichts- und Anwaltsgebühren, kommt man/ ich auf umumbei 10.000 Euro.

Wirkliches Mitleid kann ich mit diesem Jäger nicht haben. An ihm scheinen einige Probleme der letzten Jahre vollständig vorbei gegangen zu sein. Die verhängte Strafe ist nach meiner Meinung aber völlig überzogen!

Fazit:

- Wenn man Waffen in Auto hat, sorge man dafür, das "die" unsichtbar sind!

- Wenn man die Fahrt unterbrechen muß, lasse man das Auto ohne Waffen stehen und nicht das Auto mit Waffen!!!! Wo hatte der seinen Kopf Fragezeichen.

. Man rechne mit Hausdurchsuchungen, nach den kleinsten Problemen mit dem Waffenrecht.

. Man rechne nicht mit nachvollziehbaren Urteilen, wenn es zu einen Gerichtstermin kommt.

Das Gute an der Sache ist.. Man braucht offensichtlich keine Furcht mehr zu heben, wenn man die Waffen abends aus der Blechdose holt, wenn man am n'chsten Morgen frueh losmuss.

Geschrieben
Wirkliches Mitleid kann ich mit diesem Jäger nicht haben.

Ach ja?

Kennst du die Umstände?

Vielleicht hat er nur einen schlechten Anwalt gehabt?

Fahr ich von Ingolstadt nach Landsberg zur Jagd und schaue auf dem Rückweg nach der Tante im Pflegeheim mal kurz in Augsburg mit den Waffen im Auto, was ist daran rechtswidrig?

Genausogut hätte ich die gleiche Zeit im Restaurant sitzen können.

Viel schlimmer ist die mittlerweile augebrochene Mentalität, einerseits der Denunzianten und andererseits der Gutmenschen aus den eigenen Reihen.

Leider muss man sich mittlerweile als LWB höchstmöglich tarnen, wo früher in der Eisenbahn der Drilling am Kleiderhaken hing während man ein Pfeifchen schmauchte. Waffen in DB geht nicht mehr, Pfeifchen auch nicht, Normalität, dass Jäger sein Gewehr offen trug weitestgehend auch nicht. Schöne Entwicklnugen. Sicherheitsgewinn gleich null.

Geschrieben
Das Gute an der Sache ist.. Man braucht offensichtlich keine Furcht mehr zu heben, wenn man die Waffen abends aus der Blechdose holt, wenn man am n'chsten Morgen frueh losmuss.

Völlig falscher Denkansatz.

Wenn es in diesem Fall nicht zu einem Verfahren führte - kann es im nächsten Fall dazu kommen.

Außerdem - völlig zu Recht,

denn ein abendliches Bereitstellen von Waffen und Munition außerhalb der dafür vorgeschriebenen Behältnisse ist m.E. ein Verstoß gegen die

Aufbewahrungspflichten

zumindest dann,

wenn der Inhaber sich schlafen legt und nicht alle Haushaltsangehörigen Berechtigte i.S. d. WaffG sind.

G.T.

Geschrieben
Fazit:

- Wenn man Waffen in Auto hat, sorge man dafür, das "die" unsichtbar sind!

Gratuliere zum vorauseilenden Gehorsam die Nächste. Weit sind wir gekommen. Grün ist alle.

Geschrieben
Fahr ich von Ingolstadt nach Landsberg zur Jagd und schaue auf dem Rückweg nach der Tante im Pflegeheim mal kurz in Augsburg mit den Waffen im Auto, was ist daran rechtswidrig?

Genausogut hätte ich die gleiche Zeit im Restaurant sitzen können.

Du hast wohl auch offenbar im Sachkundelehrgang gepennt, oder...!?

Und "mal kurz" geht schon mal gar nicht...

Geschrieben
....denn ein abendliches Bereitstellen von Waffen und Munition außerhalb der dafür vorgeschriebenen Behältnisse ist m.E. ein Verstoß gegen die Aufbewahrungspflichten zumindest dann, wenn der Inhaber sich schlafen legt und nicht alle Haushaltsangehörigen Berechtigte i.S. d. WaffG sind.

Falls Du damit den Herrschaftswillen meinst, ist es aber völlig irrelevant ob Du diesen über die bereitgestellte Waffe verlierst, oder über den Schlüssel an der Kette um Deinen Hals.

Sobald man argumentiert man würde im Schlaf den bewussten Willen verlieren, hätte dieses Argument massive Auswirkungen.

Nicht nur bei denjenigen, deren Safe ein Schlüssel- Schloß besitzt, sondern auch bei Soldaten auf Übung, Polizisten während des Schlafens bei einer mehrtägigen Großveranstaltung ohne Möglichkeit der Waffenabgabe u.s.w.

Für die letzten beiden Gruppen mag das WaffG ansich nicht gelten, aber man kann- sofern die Begründung mit dem Herrschaftswillen in höheren Instanzen nicht verworfen wird - darauf durchaus Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz draus machen. Immer eine Frage wem derjenige auf die Füße getreten ist bzw. was denn ggf. abhanden gekommen ist.

Und die Ausreden "Befehl" gälte in diesem Falle nicht unbedingt, sofern dadurch ein Straftatbestand verwirklicht würde (was möglicherweise alleine deshalb nicht so ist, weil das für BW /Polizei geltende "Waffenrecht" keinen mir bekannten Tatbestand enthält, der eine Straftat qualifizieren würde). Bin mir diesbezüglich aber nicht ganz sicher, ob man am Ende nicht ggf. über das KWKG da doch etwas konstruieren könnte.

Und für alle die einen Safe mit Zahlenschloß besitzen, und im Schlaf reden, kann der ein oder andere gelangweilte Staatsanwalt sicher auch angemessene Worte finden um D wieder ein Stück sicherer zu machen.

Daher halt ich die wiederspruchslose Akzeptierung dieser "Herrschaftswillen"- Argumentation für gefährlich.

T.

Geschrieben
, sondern auch bei Soldaten auf Übung, Polizisten während des Schlafens

bei einer mehrtägigen Großveranstaltung ohne Möglichkeit der Waffenabgabe u.s.w.

Welche waffenrechtlich Unberechtigten wären denn dann wohl so nah

bei dem o.a. Personenkreis anwesend, daß sie die tasächliche Gewalt

über die Waffen erlangen könnten?

Geschrieben
Welche waffenrechtlich Unberechtigten wären denn dann wohl so nah

bei dem o.a. Personenkreis anwesend, daß sie die tasächliche Gewalt

über die Waffen erlangen könnten?

Das dürfte dann im Einzelfall eine Frage der tatsächlichen Verhältnisse sein. Aber ob ein Biwak, auf öffentlichem bzw. nicht baulich abgesondertem Gebiet, als ausreichend anzusehen wäre..... So wie ich die Paragraphenreiter in Gutmenschistan einschätze haben die dazu sicher eine eigene Meinung.

Muß man halt warten, bis es den ersten Jäger erwischt, der auf dem Hochsitz eingenickt ist, am Ende ist vielleicht sogar ein "Tierschützer" in der Nähe, der dies per Bildbeweis dokumentiert. Wäre, wenn die Argumentation Gültigkeit behält, eine Möglichkeit dem ein oder anderen Grünrock "in den A. zu treten". Nichts ist unmöglich bei uns....

Geschrieben
- Wenn man die Fahrt unterbrechen muß, lasse man das Auto ohne Waffen stehen und nicht das Auto mit Waffen!!!! Wo hatte der seinen Kopf Fragezeichen.

Sorry, ich kenne das dt. WaffenG nicht. Heisst, das, ein Jaeger oder Sportschuetze darf seine Waffe nicht im Auto lassen und das Auto verlassen??

Ich darf mir also auf der Fahrt vom Verein nach Hause keine Currywurst irgendwo holen?

Geschrieben
§12 WaffG

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

2.

diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

Der Zusammenhang stellt natürlich auch menschliche Grundbedürfnisse und andere Erfordernisse wie zum Beispiel Essen&Trinken, Tanken, K*cken usw. dar

Geschrieben
Ich darf mir also auf der Fahrt vom Verein nach Hause keine Currywurst irgendwo holen?

Also da wir gegen Mittag los müssen, fahren wir auf dem Weg zum Training meistens beim Metzger unseres Vertrauens vorbei, der auf der Strecke liegt. Nimm das Schaschlik - das macht der richtig gut - besser als die Currywurst :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Der Zusammenhang stellt natürlich auch menschliche Grundbedürfnisse und andere Erfordernisse wie zum Beispiel Essen&Trinken, Tanken, K*cken usw. dar

ich hatte kurz gedacht das du dich verschrieben hast, dann hab ich die Lösung doch noch gefunden.

Geschrieben
wäre da zu einer pragmatischen Lösung wie in Ö-Reich!

Kat C+D 6 Stunden im hellen im Kofferraum,

B nicht!

hi

ergaenzend zur info waffenrecht diesbeztueglich in AT:

kat C+D ist auch zulaessig bis zu 4 stunden in der nacht

kat B wie gesagt: im auto keinesfalls, ned mal 5 minuten

weites kat C+D

- die waffe darf von aussen ned sichtbar sein

- bei nicht festem verdeck muss die waffe am auto befestigt und damit fest verbunden sein

- UND, wichtig: an orten an denen davon ausgegangen werden kann dass sich waffen im auto befinden (zb parkplatz vom schiesstand) ist auch die verwahrung von kat C+D im auto GARNICHT zulaessig

Geschrieben

Kann mir nicht leid tun.

Wer es nicht schafft seinen Waffe in den Kofferraum zu legen muss sich nicht über eine Anzeige wundern.Wenn bei uns in der Dorfkneipe Ende der Treibjagd oder der Schüsseljagd gefeiert wird schaffen es einige nicht mit ihrer Waffe eben mal 200 Meter zu laufen und ihre Waffen zuhause in den Schrank zu stellen!!!Haben die Weisheit mit Löffeln gefressen und wollen mir als Sportschütze erzählen das ich mir nicht vor Austellung meiner W.B.K eine Waffe beim Händler zurückstellen lassen darf.Ah ja die Jagdwaffen liegen in einen Nebenraum der Kneipe-meistens erst nach merfacher Bitte!!!Natürlich nicht abgeschlossen!!!Und einen Waffenschrank haben sich einige erst gekauf wo Kontrollen durch die Polizei drohen.Natürlich ist ein B-Schrank zu teure für die Kurzwaffen.Sehr viele Jäger besonders im Ländlichen Bereich haben bis heute nicht verstanden das die alten Zeiten für immer vorbei sind.

Geschrieben
- besser als die Currywurst :eclipsee_gold_cup:

Ach Sinu7, ich wuerde toeten fuer eine Currywurst mit Pommes und Mayo... :lol:

Was mich aber an dem ganzen Fall hier am meisten aufregt, ist dieses uebliche deutsche Denunziantentum. Widerlich !

Geschrieben
...

Sehr viele Jäger besonders im Ländlichen Bereich haben bis heute nicht verstanden das die alten Zeiten für immer vorbei sind.

...

:rolleyes: "sehr viele" würde ich nicht sagen.. aber einige auf jeden Fall, bei mir in der Gegend wurden vor ein paar Wochen zwei Jäger bei einer Verkehrskontrolle mitten in der Ortschaft an einem Supermarktparkplatz angehalten weil die beiden nicht angegurtet waren.. (findet Regelmäßig dort statt) der Beifahrer hatte blöderweise ein geladenes Gewehr in den Händen!

Es liegt nun mal in der Natur des Menschen Regeln zu mißachten, das beste Beispiel ist der Straßenverkehr... jeder weis dass man nicht besoffen oder zu schnell fahren darf, genauso ist bekannt dass man sich angurten muß und nicht mit dem Handy in der Hand erwischt werden sollte... es halten sich aber bei weitem nicht alle daran... und bei den LWB ist es halt auch so, einige werden immer aus der Reihe tanzen und dabei erwischt werden!

Gruß

Hunter

Geschrieben

Hephaistos, 09.04.2011, 12:45: Um Deine Frage zu beantworten: Ich kenne die Umstände nur aus der Zeitung.

Mitleid habe ich wirklich nicht.Wer seine Waffen nicht so zudecken kann, das „man“ sie nicht sieht ist hinterher offensichtlich so doof einen ungeeigneten Anwalt zu suchen. Also: Auf dem Weg zur Jagd darfst Du Deine Waffe ungeladen über der Schulter haben und mit der Rad ins Revier fahren! Du darfst die Waffe auch offen auf den Rücksitz legen! Und jetzt denke bitte nach. Das Öffnen eines PKW kostet einen „Könner“ fünf Sekunden, die Entwendung der Waffe ebenfalls fünf Sekunden, das Einsteigen in ein anderes Fahrzeug mit Wegfahren vielleicht zehn Sekunden. Zusammen zwanzig Sekunden.

Wenn ich meine Tankquittung bezahlen will, brauche ich länger. Das ist für mich ausreichend Grund, meine Waffen immer in den verdeckten Kofferraum zu tun. Was nicht gesehen wird wird nicht absichtlich gestohlen, allenfalls „versehentlich“.

Wenn jemand mit offener Waffe auf dem Rücksitz zwischendurch Essen gehen möchte, das mag gesetzlich zulässig sein, ich würde es vorziehen mir keinen Anwalt suchen zu müssen. Bei unseren derzeitigen, überwiegend hysterischen Behörden-Mitarbeitern-innen, möchte ich das nicht darauf ankommen lassen.

Gottfried Tabor, 09.04.2011, 12:47: Ich kann Deinen Denkansatz verstehen, ich habe meinen Beitrag aus einem anderen Grund ergänzt. Es gibt vor Gericht offensichtlich Entscheidungen, die durchaus „günstig“ für Waffenbesitzer sind. Reiße diese Entscheidung aus dem Zusammenhang und wenn Jemand ähnliche Probleme hat, dann führt das vielleicht zum gewünschten Erfolg.

Dein Hinweis zum Bereitstellen von Waffen über Nacht: Nicht unbedingt empfehlenswert, wo liegt das Problem, wenn ich mal einen Augenblick unsere problematische Rechtslage unbeachtet lasse? Meinst Du wirklich, ein Waffenbesitzer in einen problematischen Umfeld (stehlende Ehefrau/ Kinder) kann sich Waffen in einem solchen Haushalt leisten? Ich wußte sehr früh, welchen „Unsinn“ man mit Waffen anstellen kann und ich wundere mich heute immer wieder (mehr oder weniger häufig) wie SORGLOS manche Hirnies mit ihren Wummen umgehen!

Gun Buff, 09.04.2011, 15:45: Was ist an meinem Beitrag vorauseilender Gehorsam? Ich habe nicht verstanden, warum Du mir so scharfe Worte an den Kopf wirfst. Gun Buff, ich habe häufig Leute erlebt, die haben auf die KacXe gehauen, wie nichts gutes. Wenn es dann absehbar Probleme gab, kam von diesen Leuten weniger als heiße Luft. Ich ziehe es vor, unnütze Probleme zu vermeiden.

kulli, 09.04.2011, 16:00: Deine Lösung hätte ich gern. Dazu müßten unsere Politiker sich entscheiden, wirklich Verantwortung zu tragen. Darüber hinaus brauchten wir Bonzen“, die geeignet und gewillt sind, unsere Interessen zu vertreten. Haben wir das Alles? Schaue mal bitte hier rein: http://www.wildundhund.de/forum/viewtopic....asc&start=0 Bist Du „etwa“ der Meinung, daß unsere Interessen gut vertreten werden?

Tabs, 09.04.2011, 20:37: Deine Worte gehen mir rein wie Öl. Wir haben Gesetzesmacher, die keinen blassen Schimmer von der Praxis haben. Intelligente Frauen wissen, wie sie an die Waffen ihres Mannes kommen; kluge Frauen lassen die Waffen in Ruhe. Wir brauchen praxisnahe Lösungen, mit denen kriminelle Absicht abgestraft wird. Kriminelle brauchen Probleme, gesetzestreue Bürger nicht. Daran muß gearbeitet werden.

Flintenweib, 09.04.2011, 21:07: Das Problem ist nicht, daß das Auto vor eine Wurstbude stand und der Besitzer in der Wurstbude war, der Besitzer ist in das Fahrzeug seiner Frau gestiegen und mit der Frau zur Tante gefahren. Das hätten die auch mit den Fahrzeug machen können, in dem die Waffen gesteckt haben. Es kann sein, daß wir hier mal wieder einen Fall haben, in dem der Ehemann Nichts und wirklich Garnichts zu sagen hat. Sollte ich Recht haben, dann beweist das, welche Nachteile es hat, wenn man gar keinen Arscxx in der Hose hat.

Geschrieben
Gun Buff, 09.04.2011, 15:45: Was ist an meinem Beitrag vorauseilender Gehorsam? Ich habe nicht verstanden, warum Du mir so scharfe Worte an den Kopf wirfst. Gun Buff, ich habe häufig Leute erlebt, die haben auf die KacXe gehauen, wie nichts gutes. Wenn es dann absehbar Probleme gab, kam von diesen Leuten weniger als heiße Luft. Ich ziehe es vor, unnütze Probleme zu vermeiden.

Daß Du behauptest, die Waffe müsse auf dem Weg zur Jagd quasi versteckt werden, sorry :peinlich:Es ist NOCH nicht so weit. Aber bald werden wir uns, freiwillig im vorauseilenden Gehorsam oder gezwungen im pinkfarbenen Fiat der Frau Gemahlin und der blauen Latzhose zum reviernahen konspirativen Parkplatz schleichen, wo der Lada mit den Gummistiefeln und dem Ansitzsack bereit steht. Vielleicht ist es sinnvoll, unsere wenigen verbliebenen Rechte zu nutzen, so lange es geht. Und ich weiß von was ich rede, ich habe da sehr stadtnah, so ein paar ganz spezielle Jagdgegner, die mich regelmäßig versuchen zu verpfeifen.

Btw.: Ich habe den Eindruck, daß in diesem Fred 90% die Regeln für Jagd und den Rest nicht auseinander halten können :confused:

Geschrieben

Na ja, vorauseilenden Gehorsam kann ich hier auch nicht sehen.

Außer, daß der betreffende Jäger jetzt 10.000 € ärmer und um möglichen Ärger mit seiner Waffenbehörde reicher ist...

Da würd ich dann doch lieber den vorauseilenden Gehorsam wählen :gutidee:

Geschrieben
..., dass die alten Zeiten für immer vorbei sind.

Leider!

Obwohl ich diese Zeiten nicht mehr persönlich miterlebt habe, sprich die guten 60iger Jahre, läßt mich das Gefühl nicht los, daß einiges damals gar nicht so verkerht lief.

Geschrieben
Und jetzt denke bitte nach. Das Öffnen eines PKW kostet einen „Könner“ fünf Sekunden, die Entwendung der Waffe ebenfalls fünf Sekunden,

das Einsteigen in ein anderes Fahrzeug mit Wegfahren vielleicht zehn Sekunden. Zusammen zwanzig Sekunden.

Wenn ich meine Tankquittung bezahlen will, brauche ich länger. Das ist für mich ausreichend Grund, meine Waffen immer in den verdeckten Kofferraum zu tun.

Noch ein anderer Aspekt, mal ganz vom Waffen(rechts)thema abgesehen:

Jagdwaffe + Optik sind in der Mehrzahl der Fälle auch schlicht Wertgegenstände. Etliche Tausend Euro kommen da schnell zusammen.

Ehrlich - ich würde niemals auf den Gedanken kommen, solche Werte (egal was) offen sichtbar im Auto zu lassen, wenn ich es verlasse.

Geschrieben

Genau, so einen fiktiven Fall hatte ich hier schon vor längerer Zeit eingeflochten, von wegen auf dem direkten Weg u.s.w.!

Auch dass beim Verlassen des Fahrzeuges kein Transport mehr vorliegt, sondern eben eine Aufbewahrung!

Sicher ließe sich darüber streiten, aber der Richter sah es wohl genauso.

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