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IGNORED

Wie Recht bzgl. Winnenden gesprochen wird


GunTalker

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Was mich hier immer wundert: Die Forderungen nach harten Strafen für den Vater. Ist das nicht der Zorn darüber, daß die legalen Waffenbesitzer wieder in die Diskussion gekommen sind? Die Leute, die sich diesen Rachegeführlen hingeben, sind nicht besser als das ganze Aktionbündnis.

Der Vater hat einen Fehler gemacht und ein Gesetz verletzt. Dafür gibt eine Strafe, Sanktionen. Er hat aber die Tötungen nicht zu verantworten, die sind ja auf Grund des entschlossenen Vorsatzes seines Sohnes erfolgt. das Tatmittel hatte daran Anteil, ist aber nicht causal dafür. Es hätte auch ersetzt werden können. Immerhin war die Waffe in den Händen des Täters illegal

Das Urteil ist ein juristischer Fehler, eindeutig und wird hoffentlich deshalb nicht halten, wenn Deutschland ein Rechtsstaat sein sollte. Das bezweifle ich aber auf Grund der nachfolgenden Diskussionen immer mehr.

Die LWB sollten sich hüten, in das Horn der Waffengegner zu blasen.

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Ja, zur Erheiterung der Juristen beitragen, das tun hier Einige ...

Dieses Urteil ist unter schlichter Anwendung geltenden Rechts zustande gekommen.

Solange wir den befangenen Herrn Näher mal asser acht lassen, der sicherlich auf Antrag hätte aus dem Verfahren entfernt werden können und selbst auch verpflichtet gewesen wäre, da seine Bedenken zu äussern. Dies zu betreiben, wäre aber ache des Verteidigers gewesen und wie gesagt, auch möglich gewesen.

Ansonsten ist es kein "Schandurteil", kein "Schauprozeß" und auch sonst nichts Besonderes oder rechtlich Sensationelles im Alltag der deutschen Strafgerichtsbarkeit. Ihr seid auch nicht alle Opfer einer nicht durchschaubaren Rechtsprechung, so schwer ist das doch wohl nicht zu durchschauen, oder ?

Also macht Euch nicht selbst zu Opfern ! Einige gucken sich dafür hier gerne im Spiegel an. Schliesst die Wummen ordnungsgemäß weg und freut Euch, dass Euch das ja nicht passieren kann.

Viele Grüße,

aber ich kann den Krempel hier wirklich nicht mehr lesen. Der Uninn, der hier teilweise verzapft wird, ist ja fast so schlimm wie auf einigen Anti-Waffen-Seiten.

Coltfan

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Mal sone Frage: Muss sich so ein Schöffe nicht selbst als befangen erklären - oder auch das Gericht dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht vorkommt?

Klar in letzter Instanz ist der Angeklagte bzw. dessen Anwalt dafür zuständig dies zu erkennen und dem Gericht mitzuteilen...

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Ja, zur Erheiterung der Juristen beitragen, das tun hier Einige ...

aber ich kann den Krempel hier wirklich nicht mehr lesen. Der Uninn, der hier teilweise verzapft wird, ist ja fast so schlimm wie auf einigen Anti-Waffen-Seiten.

Michael

der Spruch von den "zwei Juristen - drei Meinungen" ist Dir ja bekannt. Vor diesem Hintergrund kann ich Deine dogmatischen Aussagen nicht verstehen. Auch die Anwälte des Verurteilten scheinen anderer Meinung als Du zu sein. Alles Dummköpfe?

In einem solchen Fall:

Stell' Dir vor, Dein Audi rollt 5 Stunden nach dem Abstellen die Straße hinunter, weil Du die Handbremse nicht angezogen hast.

Er konnte aber nur ins Rollen kommen, weil ihn Dein Nachbar mutwilligerweise und in voller Absicht angeschoben hat.

Hast Du jetzt Schuld, daß dabei jemand getötet wurde?

würde wohl kein Urteil gegen Dich wegen fahrlässiger Tötung gesprochen werden, auch nicht im Rahmen der Gefährdungshaftung.

Es sei denn, einer der Richter hätte persönlich etwas gegen Dich. Dann wäre das Ergebnis wohl offen.

Ich bitte Dich, in dieser Situation sachlich zu bleiben, die Revision wird wohl kommen und erst dann wissen wir mehr. Aber bitte nicht Deine -eine- juristische Meinung zum Dogma erklären.

Gruß

Michael

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Das Urteil ist ein juristischer Fehler, eindeutig und wird hoffentlich deshalb nicht halten, wenn Deutschland ein Rechtsstaat sein sollte. Das bezweifle ich aber auf Grund der nachfolgenden Diskussionen immer mehr.

Da könnte was dran sein, in diesem Staat werden auch rückwirkende Gesetze erlassen :closedeyes: - paßt nicht wirklich zur rechtsstaatlichkeit.

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aber ich kann den Krempel hier wirklich nicht mehr lesen. Der Uninn, der hier teilweise verzapft wird, ist ja fast so schlimm wie auf einigen Anti-Waffen-Seiten.

Coltfan

Das dürfte Dich aber nicht wirklich mehr in diesem Forum überraschen! :s75:

Gruß

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Naja, WO war lange Jahre ein Fachforum mit einigen wenigen tausend Mitgliedern. Jetzt sind hier einige zehntausend Nutzer mehr. Was leidet darunter als erstes? Dann gibt es hier noch ein kleines Manko aller fachspezifischer Foren. WO zieht wegen der Faszination die von Waffen aller Art ausgehen und unseres recht hohen Bekanntheitsgrad sehr viele Leute an die die Gegenstände des Interesses meist nur aus Film, Fernsehen, Presse und Computerspielen kennen. Das nächste Problem ist einem - zum Glück gering verbreiteten - gesellschaftlichen Mainstream geschuldet. Einige wenige Ideologen lehnen Waffen ab und setzen ihre Zeit für eine Entwaffnung der Zivilgesellschaft ein. Glaubt irgendwer allen Ernstes diese Leute wäre nicht hier präsent und würden mitdiskutieren?

Ich könnte durchaus die Fachforen für die Allgemeinheit sperren und/oder zusätzlich einen Unterbereich schalten in dem nur Realnameposter nach Vorlage der WBK / JS rein können. Wollt ihr das?

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... Dieses Urteil ist unter schlichter Anwendung geltenden Rechts zustande gekommen...

Die "schlichte Anwendung geltenden Rechts" kann man in Deutschland an den vielen gekippten Urteilen nach der Revision sehen.

Ihr Rechtsverdreher seid schon echt eine eigene Spezies.

Zum Thema Schauprozeß sei soviel gesagt, bei einem fairen Verfahren sollten die Medien während des Verfahrens drausen bleiben.

Frank

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Mal sone Frage: Muss sich so ein Schöffe nicht selbst als befangen erklären - oder auch das Gericht dafür Sorge tragen, dass so etwas nicht vorkommt?

Kurz JA!

Er müßte (so weit ich es aus dem Schöffendienst noch weis) meines Achtens

sich selbst als "befangen" ausschließen und der Ersatzschöffe würde automatisch für ihn einspringen.

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Zum Thema Schauprozeß sei soviel gesagt, bei einem fairen Verfahren sollten die Medien während des Verfahrens drausen bleiben.

So krass würde ich das nicht sehen aber ein Funke Wahrheit steckt drin.

Die Medien, speziell eine Zeitung mit 4 Buchstaben , bauen oft einen Erwartungsdruck auf dem die Gerichte trotzt Beteuerungen der Unfehlbarkeit und Neutralität sich nicht immer entziehen können.

Welcher Richter möchte morgens in der Zeitung mit fetter Schlagzeile lesen dass er ein "Skandalurteil " gefällt hat das des "Volkes Seele verletzt".

Schadet das der Karriere unter Umständen ?

Andererseits scheint auch die Politik gewissen Einfluß auf die Rechtsprechung zu haben denn von umsonst kommt der Spruch mit den" Kleinen die man hängt und den Großen" ... nicht.Manche Freisprüche oder windelweiche Urteile gegen Große sind nicht zu begreifen.

Wir können nicht immer so tun als ob Gerichte in Klausur gehen und erst wieder rauskommen wenn weißer Rauch aufsteigt.

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Zum Thema Schauprozeß sei soviel gesagt, bei einem fairen Verfahren sollten die Medien während des Verfahrens drausen bleiben.

Nun mal nicht übertreiben.

Auch wenn sie nicht in den Gerichtssal kommen, schreiben sie vor dem Verfahren und bauen "Erwartungen" auf und sie werden nach dem Verfahren schreiben und das Urteil "kommentieren".

Und die Zeit dazwischen wird mit Informationen von dubiosen Informanten gefüllt - also wird auch da geschrieben. Um Wahrheit geht es den Medien schon lange nicht mehr

(sch..-Tustrata

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Ist Österreich denn einer?

Das Waffenrecht ist dort zumindest etwas freier und vorallem einfacher nachvollziehbar.

Während Deutschland bei den ganzen Verschärfungen insbesondere auch die "Waffen" miteinbezogen hat die

vorher frei zu erwerben bzw. zu führen oder auch zu besitzen waren, hat Österreich bei seinen Verschärfungen

die es ab Ende der 90iger zweifelsohne auch gab keinen Gebrauch davon gemacht.

Dort ist wohl eher als bei uns der gesunde menschenverstand angewendt worden nix mit kleinen Waffenschein auch

weitgehendst keine Beschränkungen bei den Messern, PTB ist dort ein Fremdwort.

Man darf dort weitaus mehr führen als hier, und Langwaffen (also scharfe) dürfen von Personen ab 18 Jahren

erworben und besessen werden, Einschränkungen gabs meines Wissens nur bei einigen PumpGuns.

Während wohl die automatischen Flinten soweit von der Gesetzgebung nicht erfasst wurden (verstehe natürlich

auch einer erst mal wenn automatisch ok ist "Handarbeit" aber als gefährlicher angesehen wird :rolleyes: ).

Fazit, dennoch haben die Ösis einen Mittelweg gefunden der gar nicht so schlecht ist und über den sich viele

Waffenbesitzer auch in anderen Ländern freuen würden.

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Die Medien, speziell eine Zeitung mit 4 Buchstaben , bauen oft einen Erwartungsdruck auf dem die Gerichte trotzt Beteuerungen der Unfehlbarkeit und Neutralität sich nicht immer entziehen können.

Ließe sich dies durch Ausschluss der Presse unterbinden oder gestaltete sich die Berichterstattung dann - mangels unmittelbaren Eindrucks - ggf. noch weitaus subjektiver und reißerischer? Und wer überwacht die sonstigen Prozessbeobachter auf mögliche Kontaktaufnahmen mit Pressevertretern? Sollten vielleicht nicht besser gleich vollumfänglich Geheimprozesse geführt werden? Das entsprechende Know-How müsste bei gewissen Staaten noch vorhanden sein...

Angesichts solch progressiver Gedanken nimmt sich der Hinweis auf Art. 6 MRK/Art.14 IPBPR oder gar auf unsere StPO naturgemäß dürftig aus...

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mich regt halt seine einstellung zur lagerung auf und das er damit dem ansehen aller schützen sehr geschadet hat.

Die regt uns alle auf.

Und ja, er hat uns damit kollektiv geschadet, uns eine Menge Ärger und Arbeit eingebrockt.

Allerdings ändert das nichts an der strafrechtlichen Beurteilung.

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Kurz JA!

Er müßte (so weit ich es aus dem Schöffendienst noch weis) meines Achtens

sich selbst als "befangen" ausschließen und der Ersatzschöffe würde automatisch für ihn einspringen.

Sehe ich genauso. Ich wurde bei der Einfuehrungsveranstaltung darauf hingewiesen SOFORT dem Vorsitzenden zu sagen, wenn irgend etwas meine Neutraliataet in Frage stellen koennte.

Wir wurden auch darauf hingewiesen keine T-Shirts mit Slogans zu tragen etc.

Hatte ich im anderen Thread hier schon erwaehnt.

War im uebrigen an einem Landgericht, aber "nur" in der grossen Jugendstrafkammer.

Viele Gruesse

Micha

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Ließe sich dies durch Ausschluss der Presse unterbinden oder gestaltete sich die Berichterstattung dann - mangels unmittelbaren Eindrucks - ggf. noch weitaus subjektiver und reißerischer? Und wer überwacht die sonstigen Prozessbeobachter auf mögliche Kontaktaufnahmen mit Pressevertretern? Sollten vielleicht nicht besser gleich vollumfänglich Geheimprozesse geführt werden? Das entsprechende Know-How müsste bei gewissen Staaten noch vorhanden sein...

Angesichts solch progressiver Gedanken nimmt sich der Hinweis auf Art. 6 MRK/Art.14 IPBPR oder gar auf unsere StPO naturgemäß dürftig aus...

Deine ganzen schlauen Ausführungen würden bei einer ausgewogenen und neutralen Berichterstattung einen Sinn ergeben.

Bei den heutigen Medien ist eine Vorverurteilung jedoch an der Tagesordnung. Also kann man sagen, da niemand die Macht der heutigen Presse brechen kann, gibt es hier Schauprozeße.

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Ließe sich dies durch Ausschluss der Presse unterbinden oder gestaltete sich die Berichterstattung dann - mangels unmittelbaren Eindrucks - ggf. noch weitaus subjektiver und reißerischer? Und wer überwacht die sonstigen Prozessbeobachter auf mögliche Kontaktaufnahmen mit Pressevertretern? Sollten vielleicht nicht besser gleich vollumfänglich Geheimprozesse geführt werden?

Nanu ?

Ich denke es gibt schon Prozesse unter Ausschluß der Öffentlichkeit ?

Die Presse kann natürlich wüst spekulieren, das ist der Preis der Pressefreiheit, aber wenn wie schon oft geschehen persönliche Daten der Angeklagten, deren Wohnanschriften , deren Gesichter und vieles mehr (intime Details) breitgetreten werden ehe ein Urteil gefällt ist dann sollte sich der Gesetztgeber in der Tat mal Gedanken machen ob das Persönlichkeitsrecht auch eines Angeklagten nicht mehr Schutz bedarf und das eventuell auch verfolgen und sanktionieren.

Auch Menschen die vor Gericht stehen unterliegen dem Grundsätzen der Menschenwürde, erst recht wenn sie noch nicht verurteilt wurden, denn das Urteil ist zu Beginn eines Prozesses immer offen.

Und da Menschenwürde immer noch über Pressefreiheit steht und im Grundgesetzt viel weiter vorn rangiert nämlich sogar Art 1 Absatz 1 kann man sich durchaus mal Gedanken machen ob die Medien nun alles dürfen und sich auf Pressefreiheit berufen dürfen. Aber kein Politiker, der gewählt werden will wird sich mit Medien anlegen will er nicht politischen Harakiri betreiben, das ist das Problem.

Die heutige Medienlandschaft ist doch total verroht und pervertiert und wenn solche Übertretungen kommen gibt es bestenfalls mal eine nutzlose Rüge vom Presserat ,die die Medienfuzzis nur kalt lächeln lassen.

In der Tat ich würde es begrüßen wenn die Medien viel mehr von Prozessen ausgeschlossen werden die nicht unbedingt im wichtigen öffentlichen Interesse sind und auch Prozessbeobachter - soweit sie zugelassen werden - einer Schweigepflicht unterliegen.

Der Fall K. ist meiner Meinung nicht vom wichtigen öffentlichen Interesse, denn es ging um eine waffenrechtliche Verfehlungen.

Man hätte es tatsächlich hinter verschlossen Türen ohne jede Mitteilung nach außen machen müssen, zumal Herr K. auch wohl bedroht wurde und sich Sorgen um seine Sicherheit machen muss.

Die Zeiten wo im Mittelalter Prozesse wie auf dem Marktplatz abgehalten wurden und eine johlende Menge den Kopf forderte, sollten eigentlich vorbei sein.

Frank:

Die Macht der Presse kann man brechen ohne dessen Freiheiten einzuschränken, man müßte sich in der Politik nur mal einig sein. Aber solange es Politiker gibt die sich von den Medien hochschaukeln lassen und die Medien zur Selbstdarstellung brauchen wird es das nicht geben, Einzelne Politiker werden da schnell niedergeschrieben.

Die Presse darf nicht im rechtsfreien Raum agieren oder sich einen schaffen und hinter dem GG verstecken.

Wir Waffenbesitzer können doch ein Lied davon singen.

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Ich könnte durchaus die Fachforen für die Allgemeinheit sperren und/oder zusätzlich einen Unterbereich schalten in dem nur Realnameposter nach Vorlage der WBK / JS rein können. Wollt ihr das?

Ganz ehrlich ? Wird U-Boote zwar nicht vollends abhalten, denn, wie wir wissen gibt es keine absolute Sicherheit, aber: darüber nachzudenken wäre vielleicht gar nicht falsch.

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War im uebrigen an einem Landgericht, aber "nur" in der grossen Jugendstrafkammer.

Micha

Oha, ich war "nur" am Amtsgericht, also alles was bis max. 4 Jahre Freiheitsentzug bedeutet.

Da hast du wohl mit den ganz harten Typen zu tun bekommen oder ???

P.S. aber ich fand es sehr sehr interessant... ^^

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Zitat: Das Urteil ist unter schlichter Anwendung des geltenden Rechts zustande gekommen.

Man hat es aber völlig falsch angewendet. Das ist eben keine fahrlässige Tötung, sondern ein Verstoß gegen das Waffengesetz.

In Österreich ist auch nicht alles in Ordnung, siehe das Urteil gegen Frau Sabaditsch-Wolff. Aber im Waffenrecht sind wir doch hundertmal besser dran als unsere deutsche Nachbarn. Wir haben halt die IWÖ.

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"Zitat: Das Urteil ist unter schlichter Anwendung des geltenden Rechts zustande gekommen.

Man hat es aber völlig falsch angewendet. Das ist eben keine fahrlässige Tötung, sondern ein Verstoß gegen das Waffengesetz."

Sachen gibts..............

eine Waffe im Nachttisch zu lagern mit einem Magazin und 10 Schuß in lauter Angst vor Einbrechern kann man als Verstoß gegen das Waffg sehen.

Aber in dem obigen Fall zur Waffe mindestens 200 Schuß 9 para nicht im Waffenschrank zu lagern.

Das ist fahrlässige Tötung!!!!

und wenn nicht der der juristischen Sonderfall eingetreten wäre, dass der Angeklagte durch den Amoklauf schon sehr gestraft ist in seinem Leben und dies strafmildernd bewertet worden wäre, dann hätte es eine Haftstrafe von knapp 3 Jahren im Knast gegeben.

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Oha, ich war "nur" am Amtsgericht, also alles was bis max. 4 Jahre Freiheitsentzug bedeutet.

Da hast du wohl mit den ganz harten Typen zu tun bekommen oder ???

P.S. aber ich fand es sehr sehr interessant... ^^

Ja, das war es in der Tat. Viel Drogenkram, aber auch die Instanz fuer die Missbrauchssachen :-(

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Aber in dem obigen Fall zur Waffe mindestens 200 Schuß 9 para nicht im Waffenschrank zu lagern.

Das ist fahrlässige Tötung!!!!

Hatte er aber nicht. die Murmeln hatte der Junge woanders her.

Agent Provocateur ?

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