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IGNORED

Wie Recht bzgl. Winnenden gesprochen wird


GunTalker

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Das ist in der Tat skandalös.

Da ist man mal wieder froh, dass es das Internet gibt. Die gleichgeschaltete Presse berichtet über diese "Kleinigkeiten" höchst ungern.

Sehr gute Recherchearbeit! Sofort die Verteidigung informieren!

Bestimmte Berufsgruppen drüfen laut Wikipedia nicht Schöffen werden. Wie verhält es sich mit der Berufsgruppe politischer Journalist?

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http://www.justizportal-bw.de/servlet/PB/s...%20UMSCHLAG.pdf

Leitfaden für Schöffen BW

So wie es aussieht geht das Verfahren auf jeden Fall in die Revision. Denn der Beklagte wurde einer Straftat für schuldig Befunden und Verurteilt. Wegen der er nicht angeklagt war.

Quelle: FAZ http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9E...n~Scontent.html

Zitat: .... Der Grund: Das Landgericht hatte die Anklage nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht zugelassen. Das Urteil lautet nun aber auch auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung. ....

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Trifft dieser Absatz bei diesem besagten Schöffen nicht irgend wie zu??

Wenn ein „Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen“ (§ 24 Abs. 2 Strafprozessordnung), kann der Richter (Berufsrichter und Schöffe) von den Prozessbeteiligten, insbesondere vom Angeklagten, abgelehnt werden. Hierfür genügt die „Besorgnis der Befangenheit“, d.h. die Ablehnung kann Erfolg haben, obwohl der Berufsrichter oder Schöffe gar nicht wirklich befangen ist, der Angeklagte aber aus seinem Verhalten (einer abträglichen Äußerung, einer geringschätzigen Geste) den Schluss ziehen kann, der Richter habe sich seine Meinung schon vor der abschließenden Beratung gebildet. Auch Äußerungen des Richters vor Beginn der Hauptverhandlung, ja vor Beginn des Verfahrens, können hierfür herangezogen werden. Jedem Schöffen sei daher äußerste Zurückhaltung in Gesprächen vor und während der Hauptverhandlung empfohlen. Wird ein Schöffe mit Erfolg abgelehnt (hierüber entscheiden die Berufsrichter), muss er ausscheiden. Ist nicht - ausnahmsweise - ein Ergänzungsschöffe da, muss die Verhandlung von vorn beginnen.

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...

Da ist man mal wieder froh, dass es das Internet gibt. Die gleichgeschaltete Presse berichtet über diese "Kleinigkeiten" höchst ungern.

...

In der Tat.

Im Spiegel-Forum haben sich aber einige LBW-Beführworter sachlich und fair "verteidigt". Die üblichen Argumente der Hopolophoben entkräftet, sachlich und ruhig Argumentiert. Und ich würde sagen: Es hat sich gelohnt. Das Feedback war gut, die üblichen "Trolle" haben ihre Vorurteile fein säuberliche seziert und enkräftet bekommen.

Zu mindest bei den Nutzern dieser Plattform scheint sich so langsam eine gewissen Vernunft breit zu machen.

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Wenns nach mir ginge dürfte das selbe Gericht nicht die an ihm gestellten Befangenheitsanträge bewerten.

Dazu brauchts im "Rechtsstaat" eigentlich unabhängige übergeordnete Instanzen.

Aber nochmal Hauptverhandlungen sind heute Kasperleveranstaltungen, die Urteile stehen eh vorher fest.

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...

So wie es aussieht geht das Verfahren auf jeden Fall in die Revision. Denn der Beklagte wurde einer Straftat für schuldig Befunden und Verurteilt. Wegen der er nicht angeklagt war.

Quelle: FAZ http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9E...n~Scontent.html

Zitat: .... Der Grund: Das Landgericht hatte die Anklage nur wegen eines Verstoßes gegen das Waffenrecht zugelassen. Das Urteil lautet nun aber auch auf fahrlässige Tötung und Körperverletzung. ....

Ich wette darauf, dass das Gericht rechtzeitig in der MV darauf hingewiesen hat, dass auch eine Verurteilung wegen dieser Delikte in Betracht kommt.

Dann reicht das jedenfalls nicht für eine Revision.

Teddy

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Ich bin empört. Wäre dieser Fall nicht so stark in das öffentliche Interesse gerückt (worden), hätte dieser Missstand möglicherweise nicht aufgedeckt werden können. Wenn ich aber bedenke, dass ein Durchschnitts-Angeklagter nicht die Möglichkeit hat, die Schöffen zu durchleuchten... ohje.

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Also echt...

Ich kann nicht glauben, dass es wirklich möglich war, diese Person als Schöffen einzusetzten...

Leider bin ich kein Jurist aber alleine auf Grund der Fakten gibt es doch sicher die besten Chancen irgendwelche

Rechtsmittel zu verwenden.

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Nein, die Ablehnung muss sofort erfolgen, unverzüglich, nachdem dies bekannt geworden ist, mindestens aber, bevor das letzte Wort des Angeklagten in diesem Rechtszug gesprochen ist.

Jetzt läuft da nichts mehr.

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hallo,

ich bin da aber der meinung, das man den vater noch viel härter hätte bestrafen müssen.

denn wer so mit seinen waffen umgeht und dafür sorgt das der sohn erst mal an die pistole kommt schadet allen schützen in deutschland!

so werden die schützen die sorfälltig und gewissenhaft mit ihren waffen umgehen auch vorverurteilt.

natürlich war es nicht richtig einen schöffen zu nehmen der sowieso gegen waffen und deren besitz ist aber konnte ja nicht viel entscheiden.

ich selber habe sogar 2 tresore, einen für die waffen und einen für die munition.

da kommt defenetiv keiner ran!! die schlüssel hierfür habe ich noch mal extra weggeschlossen weil sie zu gross sind.

wer waffen besitzt muss damit auch gefälligst sorgvoll umgehen und sie so weg zu schliessen das kein unberechtigter daran kommt!!

mit freundlichen grüssen

ein verantungsvoller schütze

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ich bin da aber der meinung, das man den vater noch viel härter hätte bestrafen müssen.

Was stellst du dir da so vor? Aufs Rad flechten? Pfählen? Langsam im Kerker verrotten lassen?

Noch sind wir ein Rechtsstaat, und Sanktionen haben sich an Tat, Straftatbestand und dafür (rechtsstaatlich) vorgesehenem Strafmaß zu orientieren.

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