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IGNORED

Spielzeugpistole löst Polizeieinsatz aus


Mike57

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sagt mal wenn man einen kleine Waffenschein hat ist man ja berechtigt eine SSW zu führen. Ist dieses Führen verdeckt?

ich kann mir einfach nicht vorstellen dass man mit einem Beinholster mit einer P99 o.ä durch einen Supermarkt laufen darf.

bg

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Nach der nächsten Notwehr mit nem Krückstock fällt gild der auch demnächst als verbotene Hiebwaffe!

Ich glaube, ich habe noch Platz im A Schrank :lol:

Irgendwie erinnert mich die ganze Diskusion an meine Jugendzeit, in der ein Mitbringsel aus dem goldenen Westen gewisse Lehrer in Angst und Schrecken versetzte.

Damals hatte man es bei einer "Enteignung" belassen ! !

Giebt es eigentlich heute noch "Zündplättchenrevolver" ?

Überall, nur noch Hysterie

...und gegen echte Verbrecher wird nichts unternommen ! ! !

Wie der Vorfall auf dem Bremer Stadtamt wieder mal deutlich gezeigt hat. Kenner wissen um die Problemfamilie

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Was für ein Arsch*och!

Hätte der nicht abwarten können bis der Typ in dem Auto sich maskiert und jemanden über den Haufen schießt?

Ähnliches, wenn auch ganz anders, ist ja in Rüsselheim in einer Sparkasse passiert (war in Aktenzeichen xy). Da ging ein Bank-Kunde zum Rauchen raus, seine Frau blieb noch drin. Als er draußen war gingen zwei deutlich Maskierte (nein es war nicht in der Faschingszeit) an ihm vorbei in die Bank. Was hätte der Mann tun sollen:

a) weiter rauchen, sich um nix kümmern

B) die Polizei verständigen

c) die Presse verständigen

d) mit dem Handy ein Foto für die Bildzeitung oder RTL schießen

e) sich zum (möglicherweise toten) Helden machen und auf die Bankräuber stürzen?

Tja was ist wohl die richtige Antwort?

Ich sehe das mit gemischten Gefühlen, dass die Reaktion der Polizei gleich so unverhältnismäßig ausfiel. Ist durchaus korrekt, dass die kam und kontrollierte, aber die weiteren rechtlichen Folgen, Kinners... war da vielleicht jemad angepisst weil das "nur" eine Spielzeugpistole war?

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Danke für deine letzte Frage. Das wurde hier schon mehrfach in anderen Threads beantwortet.

Die Polizei hat einen gewissen Ermessensspielraum ob und wie sie einschreitet. Hier geht es darum ob sie bei einer Ordnungswidrigkeit einschreitet oder nicht. Die bei WO vorherrschende Meinung ist ja ganz offensichtlich.

Tatsächlich ist ist die Ordnungswidrigkeit die hier in Rede steht mit einem immens hohen Bußgeld bedroht, bzw. ist eine Obergrenze gesetzt, anders als z.B. bei Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es für die verschieden Tatbestände nach dem WaffG meines Wissens nach keinen Bußgeldkatalog. Das sogenannte Erschließungsermessen liegt hier bei Null. Die Kollegen müssen also anzeigen und die Entscheidung der Waffenbehörde überlassen. Klingt blöd - ist aber so.

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Bedenklich ist nur das Vorgehen wegen Verstoßes gegen das WaffG gegen den Vater. Schließlich ist doch unstrittig, dass die Spielzeugpistole im Besitz und Eingentum des Kindes war. :huh: Wenn überhaupt wäre es hier vielleicht ein Verstoß gegen die Aufsichtspflicht. :blum:

Dein

Mausebaer ;)

Übrigens ist auch die ganze Gesetzeslage lächerlich da gibt es doch Softairwaffen "Jugendfrei" also unter 0,5J meist

0,08 J erhältlich ab 3 Jahre.

Dann wiederum ist das "führen" einer Softair falls sie irgendwie nach Waffe aussieht was ja auch bei den Billigheimern

unter 0,08J mal vorkommen kann verboten.

Woher soll das ein 3 Jähriger, 4 und 5 Jähriger aber auch ein 11 Jähriger wissen??????

(wenn es die Eltern noch nicht mal wissen und den Waffen unter 0,08 J liegen auch keine Hinweise bei da Spielzeuge!

aber wie heists hier immer noch so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" aus welcher anno dazumal Zeit der

der doofe Spruch stammt braucht man wohl nicht zu erinnern... :peinlich: sage nur Verbotsirrtum )

Und (das haben schon Gerichte erkannt) brauche ich als Erziehungsberechtigter nicht einen 10 oder 11/12 oder 13 Jährigen

überall hinbegleiten oder gar noch an die Hand nehmen, der Begriff Verstoss gegen die "Aufsichtspflicht" dürfte zumindest bei einem

Kind der zuletzt genannten Altersreihen die heute auch schon mal als "Jugendliche" bezeichnet werden nicht mehr

gelten.

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Falsch! Besitzer war nach der Schilderung der Vater, da er mit der "Waffe" allein im Auto war und somit die tatsächliche Gewalt darüber ausübte.

Da steht nirgends, daß er wußte, daß sein Nachwuchs das Spielzeug bei ihm im Auto hat liegen lassen. Zum Besitz gehört der Wille, besitzen zu wollen. Bin glücklicherweise kein Rechtsverdreher, meine Aktenstauballergie hat mich davor bewahrt. Aber ich kenne mehrere Fälle, in denen diese Argumentation einigen Leuten den Arsch gerettet hat :eclipsee_gold_cup: Man hilft halt, wo man kann.

Btw., ich schließe mich den Vorrednern an: jeden Tag mehrfach muß solch ein Schwachsinn auftauchen! :00000733: :00000733:

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...

ich kann mir einfach nicht vorstellen dass man mit einem Beinholster mit einer P99 o.ä durch einen Supermarkt laufen darf.

bg

Muttu den/die fragen, der/die da das Hausrecht ausübt. :heuldoch:

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Einige mehr hier haben nicht nur deas WaffG immer noch nicht richtig gelesen sondern haben auch offensichtlich keine Vorstellung davon, wo der Weg bereits hingegangen ist.

Überigens hat der Bärliner Fuchs mit seinen Ausführungen Recht.

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Verboten ist aber doch nur das "Führen" in der Öffentlichkeit, oder?

Und Pkw ist Privatsphäre.

Grüne Farbe vergessen?

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....und wir, meine Frau, Tochter und ich sind 1985 mal mit einer Spielzeugpistole unseres Töchterchens im Handgepäck durch die Flughafenkontrolle. Nach Durchleuchtung erschrak der Beamte wohl kurz, lächelte dann aber und bat höflich ohne SEK das Öffnen des Gepäckstücks; wie sich ja zeigte war es nur eine Spielzugpitole und wir konnten ohne weiteren Aufsehens des Weges gehen....was war das noch für eine Zeit damals. :D

HPSCHIESSSPORT

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Jungs immer cool bleiben.

Momentan durchsuchen Deutschlands Gutmenschen die Krankenhäuser nach Fäkal-Bakterein und wir haben unsere Ruhe. Ähnlichkeiten wie bei der Verschärfung des Waffg. sind deutlich erkennbar, man schreit nach schärferen Gesetzen und deutschlands schönster Hosenanzug tut sich da besonders hervor, anscheinend kann man sich anders nicht mehr behelfen.

Nun ja.. bei geschätzten 40000 Toten im Jahr durch Infektionen in Krankenhäusern, kommen wir Sportschützen in der Statistik gut weg.

Sind jetzt alle Ärzte potentielle Mörder nur weil sich einige die Hände nach dem Kacka nicht richtig gewaschen haben ??????????

Wer ist als nächstes drann ???? Sarrazin :lol:

Mein Sohn steht gerade hinter mir und merkt an, daß er auch schon einen Polizeieinsatz ausgelöst hat, ebenfalls durch den Anruf eines Gutmenschen.

Ps: Bei den heutigen Verhältnissen wäre in meiner Jungendzweit die Polizei Dauereinsätze gefahren, aber damals sörte eine Anscheinswaffe nicht bzw. Kinder durften noch Kinder sein und Cowboy und Indianer spielen. Da fällt mir ein, damals gab es die Grünen noch nicht, die waren gerade im Begriff ihre Kampf-WGs aufzubauen !!!!!!! :00000733:

:s75:

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sagt mal wenn man einen kleine Waffenschein hat ist man ja berechtigt eine SSW zu führen. Ist dieses Führen verdeckt?

ich kann mir einfach nicht vorstellen dass man mit einem Beinholster mit einer P99 o.ä durch einen Supermarkt laufen darf.

bg

Generell darfst du die Waffe mit kleinem Waffenschein offen oder verdeckt führen, wie es dir beliebt.

Aber der gesunde Menschenverstand verbietet es in diesem Land auch nur irgendwas was entfernt nach Waffe aussieht, offen zu zeigen.

Außer du möchtest in den Lauf einer Polizeidienstpistole sehen.

Ich ehrlich gesagt nicht, man hört ja immer wieder das bei der Polizei Abzugsdisziplin nicht unbedingt an erster Stelle steht, was zu sich "plötzlich lösenden Schüssen" führt :rolleyes:

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Außer du möchtest in den Lauf einer Polizeidienstpistole sehen.

Ich ehrlich gesagt nicht, man hört ja immer wieder das bei der Polizei Abzugsdisziplin nicht unbedingt an erster Stelle steht, was zu sich "plötzlich lösenden Schüssen" führt :rolleyes:

Naja... bei den "Schießfertigkeiten" des durchschnittlichen Ordnungshüter ist meistens der am Sichersten auf den der Polizist zielt.... :heuldoch:

Guest solideogloria
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Der Sohn (8 Jahre) eines Arbeitskollegen wurde zum Betreten des Flugzeuges bei der Gepäckkontrolle aufgehalten. In seinem Handgepäck befand sich einepost-30656-1282827399_thumb.jpg

Kinderzwille. Die durfte nicht mitfliegen.

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Die Kugeln sind bestimmt explosiv.... :rolleyes:

Nein, aber es hätte die Gefahr bestanden, dass sich der Flugkapitän und sein Co-Pilot ob der Bedrohung durch eine megagefährliche Kinderzwille totlachen.

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...Die Kollegen müssen also anzeigen und die Entscheidung der Waffenbehörde überlassen...

Nein, müssen sie nicht, weil:

wenn ersichtlich ist, dass es sich bei der vorgefundenen "Waffe" um ein schlichtes Kinderspielzeug handelt, kann man es bei einer Ermahnung und einer Belehrung für den Vater belassen, dass er solcherat Spielzeug nicht so offen sichtbar im Auto rumliegen lassen sollte.

Erst wenn die Beamten der Einfachheit halber direkt auf OWi erkennen (ist halt einfacher, einen Zettel auszufüllen und die eigentliche Arbeit und damit Verantwortung anderen zu überlassen), muss es zur Anzeige gebracht werden.

Aber warum mal selbst nachdenken und Fingerspitzengefühl walten lassen, wenn man sich auf diese Weise der Verantwortung entledigen kann, oder?

Die Handlung des Passanten kann ich noch nachvollziehen. Woher sollte der auch wissen, dass es sich um ein Spielzeug handelt?

Auch die Handlung der Verkaufsstellenleiterin ist nachvollziehbar. Lieber einmal mehr als einmal zu wenig die Polzei verständigen.

Aber die Handlung der Polizisten sowie die anschließende ANzeige kann ich nicht nachvollziehen. So wird aus einem vorher vielleicht unbescholtenen Bürger möglicherweise ein Lebenszeit wgen verstoßes gegen das Waffengesetz registrierter Straftäter. Und das nur weil der Sohnemann sein harmloses Kinderspielzeug auf dem Autositz liegen lies. Die Konsequenzen für den Mann können dann einschneidend und lebensverändernd sein. Was, wenn der Vater in einem Beruf tätig ist, in dem absolute Straffreiheit Bedingung ist? Was wenn er Legalwaffenbesitzer ist?

So kann jetzt möglicherweise einem Menschen sein halbes Leben in Grund und Boden gestampft werden, nur weil die Polizisten zu bequem waren, die Verantwortung selbst wahr zu nehmen.

Übrigens ist Deutschland schon einmal am Arr§"/)! gewesen, weil Leute in entscheidenden Augenblicken den Schwanz einzogen und die Verantwortungen abgewälzt haben. Wir sind wieder auf dem besten Weg dahin.

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...

Übrigens ist Deutschland schon einmal am Arr§"/)! gewesen, weil Leute in entscheidenden Augenblicken den Schwanz einzogen und die Verantwortungen abgewälzt haben. Wir sind wieder auf dem besten Weg dahin.

Lieber DarkAngel. Wie so viele hier ist dein Wissen um polizeiliche Belange, Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht von keiner Sachkenntnis getrübt.

Aber das macht auch nichts. Ich habe versucht zu erklären wie es sich tatsächlich verhält (was im Übrigen nichts dazu aussagt was ich davon halte, das nur mal so am Rande). Das du und andere es nicht verstehen wollen oder können, ich kann es offenbar nicht ändern.

PS.: Was du da oben anprangerst, genau das verlangst du perverser-weise, einen Willkürstaat in dem sich die Staatsdiener selbst ausdenken welche Regeln gerade jetzt und für wen gelten sollen.

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Sowas sollte jeden Tag 3x passieren! Dann wachen die Gutmenschen VILLEICHT auf. Warscheinlich aber nicht. Aber der "uninvormierte Normalbürger" erhällt ein wenig Einblick in seine nicht mehr vorhandenen Rechte!

Sowas ähnliches wollte ich gerade schreiben!

:gutidee: :gutidee: :gutidee: :gutidee:

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Die Handlung des Passanten kann ich noch nachvollziehen. Woher sollte der auch wissen, dass es sich um ein Spielzeug handelt?

also bitte... welcher räuber ist denn so doof, besorgt sich eine waffe, macht einen plan für seinen coup und sitzt dann im auto mit der knarre offen auf dem beifahrersitz?

aber prinzipiell gebe ich dir recht. nen kleiner schreck für papa, dann lachen alle über das missvertständnis und gut ist´s. so hätte es laufen sollen und müssen.

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