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IGNORED

Firmendurchsuchung bei Heckler und Koch


tar

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Das hätte man mal auf der IWA testen sollen.

Peinlicher könnte es ja kaum sein, wenn die das Teil anpreisen und trotz Freigabelämpchen funktioniert sie nicht.

Das wäre dann der besagte Todesstoß gewesen, denn das würde endgültig das Vertrauen in das Unternehmen zerrütten.

Wozu? Die Herstellerfirma hat selber in einer Vorführung bewiesen, dass das System nicht funktioniert.

Freundlicherweise haben sie diese Vorführung noch gefilmt und das Video seit einem Jahr auf ihrer Startseite.

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Ob denn der Herr Frey mit einer verarmatixten Flinte IPSC schießen würde?

Tät mich mal interessieren, ob die Elektronik Bopper, Popper, Plates und Konsorten als Ziele erkennt.

Ach so, braucht ja nicht - der Herr Frey ist ja der Meinung, IPSC ist kein sportliches Schießen?

Gruß,

André

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§ 6 Verlust der Mitgliedschaft:

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Auflösung oder Ausschluss des Vereins. Die Beitragspflicht bleibt bis zum Ende des Geschäftsjahres bestehen.

Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte, die sich aus der Zugehörigkeit zum TSV ergeben. Erstattungsansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.

Der Austritt ist zum Ende des Geschäftsjahres zulässig und muss dem Präsidenten spätestens drei Monate vorher schriftlich erklärt werden.

Der Ausschluss eines unmittelbaren und mittelbaren Mitglieds kann erfolgen, wenn es wiederholt oder schwer gegen Ordnungen, Anordnungen sowie schießsportliche Regeln des BDS und TSV verstößt oder dessen Interessen erheblich gefährdet hat. Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand auf Antrag des Präsidiums.

Ein vom BDS oder vom TSV ausgeschlossenes Mitglied kann von keinem Verein des BDS mehr als Mitglied gemeldet werden.

Vor jeder Entscheidung ist dem Betroffenen mündlich oder schriftlich rechtliches Gehör zu gewähren.

Macht er davon, trotz schriftlicher Aufforderung, bis zum festgesetzten Termin keinen Gebrauch, kann die Entscheidung ohne rechtliches Gehör getroffen werden.

Gegen den Ausschluss durch den Gesamtvorstand hat der Betroffene das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde beim Präsidium einzulegen.

Das Präsidium legt die Beschwerde der nächsten Landesdelegiertenversammlung vor, welche dann endgültig entscheidet.

Richtet sich das Ausschlussverfahren gegen ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Landesverbandes und wird der Landesverband dadurch handlungsunfähig, so kann vom Bundesverband ein Notvorstand benannt werden, der innerhalb von 3 Monaten eine außerordentliche Delegiertenversammlung einberuft.

Die Satzungen der Vereine dürfen nicht im Widerspruch zu dieser Satzung und zu der Satzung des BDS stehen.

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Ob denn der Herr Frey mit einer verarmatixten Flinte IPSC schießen würde?

Tät mich mal interessieren, ob die Elektronik Bopper, Popper, Plates und Konsorten als Ziele erkennt.

Ach so, braucht ja nicht - der Herr Frey ist ja der Meinung, IPSC ist kein sportliches Schießen?

Gruß,

André

Nunja. Zu den KK Handgun Masters ist er jedenfalls erschienen und erster Verlierer geworden. Eine Armatixsicherung hatte er nicht dabei. Mir ist es immer furchtbar unangenehm mit solchen Leuten in einem Raum zu sein.

Gruß

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Kreist demnächst der Pleitegeier dort ? :gutidee:

Vermutlich wird sich ab und zu wieder ein Risikokapitalgeber finden, der auf den "Endsieg" spekuliert - siehe SCO.

Bei eindeutigem Widerstand von den Waffenherstellern und Waffenbesitzern und Zurückhaltung durch die Politik wird man sich die Erfolgschancen jedoch 2x überlegen:

Der bislang "sicher" geglaubte Markt der Erbwaffen scheint laut FTD wohl nicht genug abzuwerfen, um dieses Jahr in die Gewinnzone zu kommen.

Ihre "Armee" von angeblich rund 500 Händlern hat sich nämlich oft nur proforma zertifizieren lassen (nach dem Motto "kenne deinen Feind") und ist über teilweise böse Briefe und anwaltliche Drohungen sicher nicht entzückt.

Auch die Schweiz läßt sich nur ungern durchs Hintertürchen von der deutschen Kavallerie entwaffnen! ;)

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hallo

mag sein dass das elektronikzeuchs dzt noch ned funktioniert

ich wuerde mich aber ned drauf verlassen dass sie es ned hinbekommen

ja, ich habe mit elektronischen dingen zu tun und habe eine entsprechende ausbildung

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Zur Projekt Baseline und dem technischen Konzept (Elektronik, Funk, funktionelle Sicherheit) der SmartGun sag ich:

.....Systemimmanente Schwachstelle.

--- "Grundsätzliche Störbarkeit der Aktivierungsverbindung von der "Uhr" zur Waffe

durch Fremd-Funk oder Elektromagnetische Störung" ---

Ich traue H&K ebenfalls zu, zu erkennen, was als System technisch - und folglich am Markt - tragfähig ist,

und was nicht. Da hier nach allen Informationen Letzteres (= Totgeburt) zuzutreffen scheint,

hat man in Oberndorf einfach die Finger davon gelassen.

Gruß,

karlyman

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Aus der Produktbeschreibung der Targetkontrolle:

Die Waffe funktioniert nur, wenn Sie autorisiert sind und Sie mit der Waffe die Zielscheibe anvisieren. Außerhalb des Zielbereichs wird die Waffe sofort deaktiviert. Ein Missbrauch der Waffe gegen Personen oder Gegenstände außerhalb des Zielbereichs ist daher nicht möglich.

Wow!

Also ich werde da den Zielbereich auf den 10er festlegen... natürlich nur bei mir.

Ja nachdem werde ich bei meinen Mitschützen den Zielbereich zwischen dem 9er und dem 3er auf 8 Uhr festlegen... und werde sie bemitleiden... ja, dieses verdammte Mucken! ;)

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Also diese elektr. Laufsperre ist schon keine schlechte Sache wenn im Erbfall der Erbe keine entsprechende WBK besitzt. So kann der Erbe die Waffe behalten und wird nicht zum Verkauf genötigt.

Diese vollelektronische Waffe.....................mir wird schlecht.

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Also diese elektr. Laufsperre ist schon keine schlechte Sache wenn im Erbfall der Erbe keine entsprechende WBK besitzt.

So? Wäre es nicht einfacher, dem Erben nach einer Zuverlässigkeitsprüfung und einer kleinen Sachkundeausbildung einfach eine WBK ohne Munitionserwerbsberechtigung auszustellen? Warum dann eine Laufsperre?

LG

Manfred

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So? Wäre es nicht einfacher, dem Erben nach einer Zuverlässigkeitsprüfung und einer kleinen Sachkundeausbildung einfach eine WBK ohne Munitionserwerbsberechtigung auszustellen? Warum dann eine Laufsperre?

LG

Manfred

Das fordern meistens Diejenigen die sich selber nicht über den Weg trauen

und vermutlich ohne Kindersicherung Unfug anstellen.

Die gehen davon aus das alle Leute so verantwortungslos sind, wie sie slbst

und darum sollen alle kontrolliert und gegängelt werden.

Typisch Gutmensch

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Der Sinn und Zweck dieser und anderer "Sicherungen" an Waffen ist:

1: Vortäuschen von Sicherheit!

2: Verteuern von Waffen, bis sich nur noch Reiche und der Staat welche (iegal)leisten können!

Beides wird in vollem Umfang erreicht!!!

Also ist jede weitere Diskussion unnötig.

Und wer glaubt oder jemal geglaubt hatt, das Politik auf Warheit, Fackten und Logig beruht, der glaubt auch an den Weihnachtsmann!

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Zu H&K kann man eigentlich nur sagen:

Die Geister die sie riefen……….

Schließlich war es ja mal deren Idee, mit der Armatix glaubt Milliarden zu machen, ohne dass es einen ernsthaften Markt dafür gibt. Aber solange man genug Investoren findet, ist ja alles gut.

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Gegen welchen Passus der BDS-Statuten verstößt man eigentlich, wenn man dem Schießsport auf diese Art und Weise schadet?

Besser wäre es allerdings, wenn der Genosse Frey von seinem schändlichen Treiben abläßt und sich wieder FÜR sein Hobby einsetzt (oder geht der jetzt Angeln?)...

Michael, ich verstehe manchmal nicht, was in einigen Köpfen so vorgeht... Wenn da keine Trommelfelle wären, würde es da wohl mächtig durchziehen.

Gruß,

André

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Besser wäre es allerdings, wenn der Genosse Frey von seinem schändlichen Treiben abläßt und sich wieder FÜR sein Hobby einsetzt

Das Traurige daran ist ja, dass er die Auffassung vertritt, das das von ihm vertretene "Sicherungs"-System

diesem Hobby bzw. dem Waffenbesitz nutzen kann, wird, sollte...

Ein sachliches Argument hierfür (das einer kritischen Nachfrage stand hält) habe ich leider noch nicht vernommen.

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Geld und die Gier danach kann schon üble Sachen hervorbringen.......

Ich habe mal angefragt, ob er bei uns Mitglied ist und sicherheitshalber einen Ausschlussantrag gestellt.

Gegen welchen Passus der BDS-Statuten verstößt man eigentlich, wenn man dem Schießsport auf diese Art und Weise schadet?

Beim BDS kann ein solcher Antrag wohl nur das Präsidium stellen.

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Nur gut , dass hier in Deutschland jeder seine eigene Meinung haben darf und diese auch aussprechen sollte .

Meine Meinung zu der Sache ist halt eine andere , da ich auch eine andere Bezugsquelle von meinen Inforationen habe als der Rest der hier wirres Zeug schreibt und sich was zusammen reimt .

Da ich ja schon öfters versucht habe eine gewisse Aufklärung zu betreiben und mir nicht zugehört wurde , finde ich das wie "Perlen vor die Säue" zu werfen ! Also lasse ich Euch mit Euren "Problemen" lieber alleine .

Wer nicht mit mir in einen Raum sein will , kann ja raus gehen . Und wer sich mit einen Nick Namen versteckt soll das ruhig tun . Man sieht sich immer 2x im Leben ...

DIRK

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