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IGNORED

Polizei ermittelt gegen Mann wegen freiwillig abgegebener Waffe


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wenn die Behörde gerade nicht genug Straftaten zu bearbeiten hat, dann besorgt sie sich eben welche! :peinlich:

Ein Kollege sagt immer: "Hat alles nur mit Menschen zu tun"!

In Goslar müssen wohl besonders genaue Menschen leben?

Geschrieben
...

In Goslar müssen wohl besonders genaue Menschen leben?

Nö,

das ist eher subtiler Ungehorsam und Spott gegenüber den Herrschenden. ;)

Schwachsinnige Vorschriften müssen möglichst konsequent angewendet werden, damit auch die entsprechend schwachsinnigen Konsequenzen entstehen. Dann müssen die Konsequenzen und die sie verursachenden Vorschriften den Massen bekannt gemacht werden, damit der der Verursacher der Vorschriften den Volks- und Medienzorn zu spühren bekommt und den Schwachsinn entfernt sowie künftig möglichst gleich darauf achtet, keine weiteren schwachsinnigen Vorschriften zu erlassen.

In der Bekanntmachungsphase befinden wir uns jetzt gerade. :rolleyes:

Das ist also eher soetwas wie ziviler Ungehorsam der Goslarer Polizisten durch genaues Befolgen der Vorschriften. :bud:

Das klappt auch mit vielen unliebsamen Vorgesetzten - warten bis die Schaiße bauen und sich dann genauestens an die Vorschriften und Weisungen halten. :teu38:

Geschrieben
[*]unerlaubtes Führen => ab in den Knast

Lediglich auf diesem Passus reiten die Goslarer rum. Man darf die Waffe zwar übergeben aber dabei nicht führen. Von Führen beim Übergeben steht nix im Amnestieparagraf.

So viel Behördenengstirnigkeit gehört wirklich in die BILD. Und sei es auch nur, um Omi mit Opas altem 98er zu schocken.

Gast 275-mezger@fvlw.de
Geschrieben
Komisch...immer wenn es um Verschrottung geht, verlieren Menschenmassen ihren Verstand...kann man das nicht taktisch nutzen? ;)

"Nutzen sie jetzt die Verschrottungsprämie. Verschrotten sie ihren alten Parteiausweis und erhalten sie dafür eine nagelneue Mitgliedschaft in der FvLW."

Geschrieben
Lediglich auf diesem Passus reiten die Goslarer rum. Man darf die Waffe zwar übergeben aber dabei nicht führen. Von Führen beim Übergeben steht nix im Amnestieparagraf.

So viel Behördenengstirnigkeiteulenspiegelei gehört wirklich in die BILD. Und sei es auch nur, um Omi mit Opas altem 98er zu schocken.

DAS läst sich halt auch so schön nach vollziehen, wenn die Waffe vorbei gebracht wird. :dirol:

Falls die Waffe abgeholt wird, dann kommt's halt mit der Verwahrung. :diablo:

Geschrieben
... Falls die Waffe abgeholt wird, dann kommt's halt mit der Verwahrung. :diablo:

Genau, wenn kein zugelassener Waffenschrank vorhanden, dann gibt es als Dank von der Behörde eben ein schönes Strafverfahren wegen unzulässige Aufbewahrung!

Geschrieben
Dieser Fall wurde jetzt mal den Gutmenschen unterbreitet: :00000733:

Ja, nettes Posting. Aber mal im Ernst - wann ist schon mal jemand allein wegen unerlaubtem Führens einer Waffe in den Knast gekommen? Unsereins würde seine Zuverlässigkeit verlieren und dürfte alles abgeben. Aber der Normalbürger, der mit Waffen sonst nichts am Hut hat, wird außer eines "DU pöser Bube" vor Gericht nicht viel hören. Bohlen ist ja auch nicht eingefahren.

Geschrieben
Ja, nettes Posting. Aber mal im Ernst - wann ist schon mal jemand allein wegen unerlaubtem Führens einer Waffe in den Knast gekommen? Unsereins würde seine Zuverlässigkeit verlieren und dürfte alles abgeben. Aber der Normalbürger, der mit Waffen sonst nichts am Hut hat, wird außer eines "DU pöser Bube" vor Gericht nicht viel hören. Bohlen ist ja auch nicht eingefahren.

Aber was passieren kann, kannst du hier nachlesen http://forum.waffen-online.de/index.php?sh...mp;hl=gasplempe

und das ist für Gutmenschen dann eine wirklich extreme Belastung, kannste mir glauben.

Geschrieben
Ja, nettes Posting. Aber mal im Ernst - wann ist schon mal jemand allein wegen unerlaubtem Führens einer Waffe in den Knast gekommen? Unsereins würde seine Zuverlässigkeit verlieren und dürfte alles abgeben. Aber der Normalbürger, der mit Waffen sonst nichts am Hut hat, wird außer eines "DU pöser Bube" vor Gericht nicht viel hören. Bohlen ist ja auch nicht eingefahren.

Übertreiben veranschaulicht. Sachlich korrekte Informationen kommen bei Gutmenschen halt nicht so durch die Vorurteile durch. Da kann ein bisschen Übertreibung nicht schaden.

Klaas

Geschrieben

Bei Bohlen habe ich auch mächtig gewürgt. da feuert einer mit einer illegalen Waffe auf Polizisten und geht NICHT in den Bau ?

Promibonus...

Obwohl.. man kann ja den armen Zellengenossen nicht noch jede Strafverschärfung zumuten. :rolleyes:

Geschrieben

@Reinickendorfer Fuchs

Wieso ist das ein "Gutmensch" wenn er mit Waffen nichts zu tun haben will, woher kennst du sein Wahlverhalten? Und da fällt mir ein, bist du/sind wir eigentlich "Bösmenschen"?

Mit der Verwendung des Begriffs "Gutmensch" für den politischen Gegner sollte man sowieso etwas vorsichtig sein, man kommt nämlich sonst seeehr schnell in Gesellschaft, die man wohl besser meiden sollte: :o

Der Vorstand der Partei, der Jürgen Rieger im Zeitpunkt seines Todes in führender Funktion angehört hat, hat sich für einen Trauermarsch in Wunsiedel entschieden, einer Stadt, in der Jürgen Rieger größte politische und juristische Triumphe feiern konnte, wo ihm aber auch härtester Widerstand gutmenschlicher Kreise entgegenschlug.

http://www.worch.info/rundbriefe/09-11-02.htm

Wobei auch diese von Worch erwähnten "Gutmenschen" wohl manchmal etwas pöööse sein können! :rolleyes:

Geschrieben

Eigentlich könnte dieser Vorgang auch zu einer neuen Interprätation des von vielen Antis gerne als Argument genommenen Matthäus 26,52 führen. :00000733:

"... Da sprach Jesus zu ihm; Stecke dein Schwert an seinen Ort! denn wer das Schwert nimmt, der soll durchs Schwert umkommen. ..."

Hätten die die Waffen gelassen, wo sie hingehörten, egal ob legal oder illegal, wäre ihnen nichts passiert. :rolleyes:

Geschrieben

selbst wenn es eingestellt wird steht es für IMMER im führungszeugnis das du gegen das waffengestz verstoßen hast!!!!!!!!!!

ABER richtig so - idioten die sich selber entwaffnen müssen auch bestraft werden

Geschrieben

schön und gut. Er hat ja recht, das die Polizei ein Verfahren einleiten muss. Allerdings doch wohl eher wegen unerlaubten Besitzes.

Was ist denn, wenn der Abgeber die Waffe in einem verschlossenen Behältnis in der Polizeiwache auf den Tisch stellt? Laut WaffG wird damit die Waffe nicht geführt. Blase geht aber immer von einem Führen aus.

Ich glaube, er hat das WaffG nicht richtig verstanden.

BTW: in Hamburg kann die Waffe anonym in eine Kiste an der Polizeiwach geworfen werden. Da werden keinerlei Verfahren eingeleitet. So geht's halt auch, man muss nur wollen!

Harlekin

Geschrieben

Der Herr Blase ist halt ein echter deutscher Beamter. Diese Leute tun eine Sache nicht nur gründlich, sondern grundsätzlich.

Man kann ein Prinzip auch zu Tode reiten! :rolleyes:

Geschrieben
selbst wenn es eingestellt wird steht es für IMMER im führungszeugnis das du gegen das waffengestz verstoßen hast!!!!!!!!!!

Eine typische WO-Falschinformation. Wie jeder selbst im BZRG nachlesen kann, werden eingestellte Strafverfahren NICHT ins Bundeszentralregister eingetragen und daher auch NICHT ins Führungszeugnis aufgenommen.

Geschrieben
Aufgrund der zumeist unklaren „Ladezustände“ bestehen für den nicht kundigen Besitzer von

Waffen besondere Gefahren.....

Was würde eigentlich passieren, wenn die Polizei drei bis fünf mal am Tag ausrücken muss um Softair einzusammeln? Da ja viele nicht kundige Besitzer diese von echten kaum unterscheiden können, eigentlich gar nix, oder?

Blöde Idee :ninja: Hoffentlich kömmet keiner auf den Gedanken dies für zivilen Ungehorsam zu verwerten. Allerdings würde das aber auch deren Statistik über eingesamelte "Waffen" aufpolieren.

Geschrieben
Was ist denn, wenn der Abgeber die Waffe in einem verschlossenen Behältnis in der Polizeiwache auf den Tisch stellt? Laut WaffG wird damit die Waffe nicht geführt.

Wo steht das denn?

Wer eine Waffe außerhalb seines befriedeten Besitztums bei sich trägt, der führt - egal ob verpackt, verschlossen, zugriffsbereit oder nicht.

So kenne ich das. Aber ich lerne gerne dazu.

Gruß

Michael

Geschrieben
Wo steht das denn?

Wer eine Waffe außerhalb seines befriedeten Besitztums bei sich trägt, der führt - egal ob verpackt, verschlossen, zugriffsbereit oder nicht.

So kenne ich das. Aber ich lerne gerne dazu.

Gruß

Michael

Führen ohne WS = verboten!.

Wie komme ich auf den Stand? War da nicht was mit transportieren?

Geschrieben

Du hast recht! §12 (3) Nr.2 zieht hier nicht, da der vom Bedürfnis umfasste Zweck nicht gegeben ist, weil von vornherein kein Bedürfnis vorlag.

Wobei... "der Transport im Zusammenhang mit der Ausführung des § 58" ersatzweise heranggezogen werden könnte. Und dann wäre es wieder ein erlaubnisfreies Führen. Alles seht strittig.

Jedenfalls ist Goslar die einzige mir bekannte Dienststelle, die Verfahren wegen Führens einleitet. Alle anderen Dienststellen, die meinen sie müssten das Legalitätsprinzip anwenden, leiten ein Verfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes ein.

Harlekin

Geschrieben
Wie komme ich auf den Stand? War da nicht was mit transportieren?

Nein - erlaubnisfreies Führen

@ Harlekin:

Warum sollte der § 12 (3) 2. keine Anwendung finden können? So, wie Du schon schreibst "im Zusammenhang mit dem § 58" wäre es m. E. ein "vom Bedürfnis umfaßter Zweck". Dies ist ja auch vom Gesetzgeber so gewollt, nur schlecht oder nicht umfassend genug formuliert. Man kann daran sehen, daß selbst die "Profis", die die Gesetze machen, nicht alle Feinheiten ihrer Gesetze berücksichtigen (können). Wobei ich mal davon ausgehe, daß sie nicht absichtlich derartige Fallstricke einbauen.

Nur - welcher Otto-Normalverbraucher macht sich Gedanken darüber, ob er sich strafbar macht, wenn er eine Möglichkeit bekommt (aufgefordert wird), Altlasten zu entsorgen?

Ich halte es schlicht für ein Unding, daß ich auf der einen Seite aufgefordert werde, derartige Altlasten abzugeben und dann in rechtliche Fallen tappe. Man wird von solchen Besitzern kaum erwarten können, daß sie erst einmal das Waffengesetz studieren.

Ich weiß, nun kommt "man kann telefonieren". Könnte man sicherlich, aber man sollte dann auch einmal sehen, wer Besitzer solcher Altlasten sind. Die sind vielleicht einfach nur froh, wenn sie das Stück endlich loswerden können.

Und bei solchen Leuten sind die Goslar´schen Methoden rechtlich vielleicht einwandfrei aber der Sache nicht dienlich.

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