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IGNORED

Polizei ermittelt gegen Mann wegen freiwillig abgegebener Waffe


Floppyk

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Âuch das ist laut WG Führen.

in §12 (3) gibt es allerdings Ausnahmen für die keine ERLAUBNIS zum FÜHREN einer Waffe bedürfen. Darunter fällt das verschlossene, nicht zugriffsbereite transportieren zu einem von SEINEM BEDÜRFNIS umfassten Zweck.

Der Abgeber einer Illegalen hat aber eher selten ein rechtlich anerkanntes Bedürfnis und somit zieht auch nicht das erlaubnisfreie Führen (Transportieren). Folglich: jeglicher Transport in welchem Zustand auch immer -> führen -> straftat.

Einzig der Transport ins Ausland, das Verbringen (welches im Sprengstoffrecht dagegen schon wieder anders definiert ist), wäre amnestiefähig.

Alles IMHO. Wers besser weiss möge mich nicht gleich erschlagen.

Na da war ich wohl falsch informiert. Allerdings habe ich ein Schreiben meines Landratsamtes (in BW), eigentlich im Zusammenhang mit dem Nachweis der sicheren Aufbewahrung vorliegen, in welchem die Möglichkeit der straffreien Abgabe von nicht angemeldeten Waffen beschrieben wird. Wenn aber das LRA den Bürger auffordert, illegal besessene Waffen abzugeben und ihm erzählt, es sei straffrei möglich, im Wissen, dass dies einen Straftatbestand erfüllt, dann würde das ja seinerseits den Tatbestand "Aufforderung zum Begehen einer Straftat" erfüllen, denn die SB schreibt nichts davon, dass man die Waffe nicht persönlich abgeben darf und erwähnt auch nicht die Möglichkeit sie abholen zu lassen. Also wäre der Verantwortliche ebenso dran, wie der Verrückte, der seine Waffe abgibt.

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