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IGNORED

Polizei ermittelt gegen Mann wegen freiwillig abgegebener Waffe


Floppyk

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Hach Leute,

da fordert Ihr hier immer, dass etwas gegen den llegalen Waffenbesitz unternommen werden soll und wenn mal was gemacht wird, dann habt Ihr auch daran noch was rumzumäkeln.

Manchen kann man es halt nie recht machen.

Ich beziehe das nur auf die anonyme Abgabe in Hamburg! Nicht, dass mir hier wie so oft üblich, falsche Worte in den Mund gelegt werden.

Harlekin

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wie ich schon sagte: Ihr verlangt immer, dass sich die Behörden und die Polizei an Recht und Gesetz zu halten haben und wenn sie es machen, regt Ihr Euch darüber auf, nur weil es Euch nicht in den Kram, die Meinung oder die Ideologie passt!

Da kann ich nur sagen: BULLSHIT

Harlekin

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Genau deshalb raten manche umsichtigen Polizisten sogar den Betroffenen, die Waffe lieber beim Händler abzugeben und von dort evtl. Ausschreibung der Waffe zur Sachfahndung prüfen zu lassen.......

Aber eine solche Empfehlung der Polizei ist doch nicht im Sinne der Sache! Es muß Klarheit herrschen.

Wenn man die ganze Sache liberaler gestalten würde und mehr man Augenmaß von Seiten der Regierung hätte, dann würden wesentlich mehr "Illegale ernten".

Vielleicht hätte man Händler und Schützenvereine als Stelle zur Abgabe wählen sollen und den Erlös von Opas original '98 und der C96 teilen sollen. Verbotene Waffen wären vom ersten Moment sicher in der Waffenkammer und die historisch guten Stück hätten den Anlaufstellen etwas Nebenverdienst eingebracht. Jedem wäre geholfen.

Der Nachteil ist, Waffen mit denen eine Straftat gegangen wurde können nicht mehr überprüft werden.

Aber wer geht damit freiwillig zur Polizei??? Wenn jemand bewusst so ein Ding entsorgen möchte, dann landet es im Teich.

Kann man von Behördenseite so etwas nach „oben“ empfehlen?

Gruss

SJ

EDIT: Räschtscheipunk

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Der Nachteil ist, Waffen mit denen eine Straftat gegangen wurde können nicht mehr überprüft werden.

Das ist doch nicht richtig. Auch wenn beim Händler eine Waffe abgegeben wird, meldet er das an die Behörde. Dann kann die Polizei aufgrund dieser Meldung entscheiden, ob denn solch eine Waffe gesucht wird (Sachfahndung, wird sicher bei 6mm Flobert selten sein) und wenn ja, kann dann untersucht werden, ob denn diese abgegebene Waffe tatsächlich die gesuchte ist. (Kriminaltechnische Untersuchung, auf Schlabo, Verschluss-Kratzer und Laufriefenbild)

Der Unterschied ist halt, daß ein Büxer normalerweise pfleglich mit den Waffen umgeht und sie nicht in die Ecke schmeißt, wo sie dann vergammeln.

Der Weg zum Büxer ist auch rechtlich einwandfrei. Schließlich ist das ein "Überlassen an einen Berechtigten", der Transport dorthin ist erlaubt, bzw. muss von der Intention her erlaubt sein.

Exekutivbeamte, die Leute verfolgen, die eine gesetzliche Amnestie wahrnehmen wollen, haben pathologische Geltungssucht.

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Ähm,

diesen Unterschied kennt so das deutsche Waffenrecht nicht mehr. "Transportieren" ist eine Form des Führen denn Es gibt jedoch das erlaubnisfreie Führen , wenn dabei wird.

Interessant ist das die Amnestieregelung des §58 Abs. 8 WaffG bestimmt

Also es gibt keine Amestie für

  • alles Unerlaubte mit erwerbserlaubnispflichtiger Munition,
  • unerlaubtes Führen,
  • unerlaubte Herstellung/Veränderung und
  • Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften

Interessant wäre auch noch, ob ein Abholenlassen einer unerlaubt besessenen Waffe (nicht nur Schußwaffe) durch Polizisten, der Übergabe an eine Polizeidienststelle im Sinne des § 58 Abs. 8 des deutschen WaffG entspricht. Also ob wer unerlaubt besessene Waffen durch die Ploizei abholen läßt, um sie nicht auf dem Weg zur nächsten Polizeidienststelle unerlaubt zu führen, überhaupt in den Genuß der Amnestie kommen kann. ;)

Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. :teu38:

WEIAH !

...irgendwie zwingt sich mir - nachdem das Gelächter über den Fall dem totalen Unverständnis wich - folgender Gedanke auf:

Wird da nicht quasi zu einer strafbaren Handlung aufgerufen ???

- Und spricht man nicht von der Bildung einer kriminellen Vereinigung wenn das systematisch geschieht ???

Bleibt nur zu klären in wiefern der Gesetzgeber in das Vereinsgesetz passt...

:rotfl2:

Das man dem Gesetzgeber nicht helfen kann ist bekannt und bedauerlich. Aber wenigstens die Beamten in Goslar hätten

"im Geiste des Gesetzes" handeln sollen und "gut wäre es gewesen".

Bei uns auf dem Lande wäre kein Beamter so weltfremd gewesen und hätte dies Fass aufgemacht... Es war aber wohl

auch bis jetzt noch kein Mitmensch so kühn eine Waffe abzugeben: Ich fragte anläßlich einer Diskussion in der Jägerschaft

bei Polizei und örtl. Büchsenmacher nach: Antwort: Bis jetzt null abgegebene Waffen !

SOOOO, - mit der Presse wird das auch nix.

:angry2:

Grüßlis,

nupfdidupf

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...

Das man dem Gesetzgeber nicht helfen kann ist bekannt und bedauerlich. Aber wenigstens die Beamten in Goslar hätten

"im Geiste des Gesetzes" handeln sollen und "gut wäre es gewesen".

...

:angry2:

Grüßlis,

nupfdidupf

Nicht 'und "gut wäre es gewesen"', sondern selbst Straftäter wären die Beamten dann gewesen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Nicht 'und "gut wäre es gewesen"', sondern selbst Straftäter wären die Beamten dann gewesen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

Ich stimme Dir zu, aber nur im rechtlichen Sinne. Nicht im moralischen.

Ein Beamter hätte vielleicht auch sagen können:

Haben Sie auch das Griffstück zum Schlitten/Lauf? Dann holen sie dieses doch bitte auch noch und "gut wäre es gewesen", nicht rechlich, aber moralisch.

Ist wie mit dem Buttler der die Lady ausversehen nackt im Wohnzimmer überrascht, sofort wegblickt und sagt: "Oh, Verzeihung Sir!"

Gruss

SJ

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Ganz simple Frage an diejenigen, welche sich hier über das Vorgehen der Polizei echauffieren:

Wer würde sich in der Position der Beamten bewusst dem Risiko eines Ermittlungsverfahrens (Strafvereitelung im Amt) aussetzen, und sei das WaffG in dem zugrunde liegendem Punkt noch so missverständlich ?

In den Spiegel schauen, ehrlich zu sich selbst sein und danach posten.

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Nicht 'und "gut wäre es gewesen"', sondern selbst Straftäter wären die Beamten dann gewesen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

...wo kein Kläger, da kein Richer ! - Schon mal gehört ?

Man muß die Kirche im Dorf lassen. Wer das nicht begreift, wird irgendwann vom

Wandel des Wertewandels verschlungen bzw. verliert den Anschluß.

- Der Reife Mensch darf denken, und er darf auch begreifen, daß nicht alle Regeln

richtig sind. Für sein Handeln ist er heute wenigstens noch moralisch selbst ver-

antwortlich, obwohl das heute unmodern zu sein scheint.

Wie postet da ein Mitschreiber so schön: Deutschalnd ist toll, wir müssen nur immer

weiter dran arbeiten.

Grüße

Nupfdidupf

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Ganz simple Frage an diejenigen, welche sich hier über das Vorgehen der Polizei echauffieren:

Wer würde sich in der Position der Beamten bewusst dem Risiko eines Ermittlungsverfahrens (Strafvereitelung im Amt) aussetzen, und sei das WaffG in dem zugrunde liegendem Punkt noch so missverständlich ?

Vor 25 Jahren bin ich einmal nachts gegen 4 Uhr über eine rote Fußgängerampel gefahren (mannheim mitte) an der nachfolgenden Ampel wurde ich von 2 sehr jungen Polizeibeamten angehalten und gefragt, ob ich mir vorstellen könnte warum sie mich jetzt kontrollieren würden, ich hab mit ja geantwortet, wegen der überfahrenen roten Fußgängerampel.

Befürchtet hab ich ohne hin das schlimmste, junge karrieregeile Polizisten.

Die Anschließende Alkoholkontrolle war deutlich positiv.

Zu meiner Überraschung wurde ich von den beiden aufgefordert mein Fahrzeug abzustellen, ihnen den Schlüssel zu geben und diesen am nächsten Tag auf der Wache wieder abzuholen.

Ich hab das den beiden nie vergessen. Nie wieder bin ich angetrunken gefahren.

Aber heutzutage gibt es solche Geschichten wohl nicht mehr.

...wo kein Kläger, da kein Richer ! - Schon mal gehört ?

Man muß die Kirche im Dorf lassen. Wer das nicht begreift, wird irgendwann vom

Wandel des Wertewandels verschlungen bzw. verliert den Anschluß.

- Der Reife Mensch darf denken, und er darf auch begreifen, daß nicht alle Regeln

richtig sind. Für sein Handeln ist er heute wenigstens noch moralisch selbst ver-

antwortlich, obwohl das heute unmodern zu sein scheint.

Wie postet da ein Mitschreiber so schön: Deutschalnd ist toll, wir müssen nur immer

weiter dran arbeiten.

Grüße

Nupfdidupf

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Ganz simple Frage an diejenigen, welche sich hier über das Vorgehen der Polizei echauffieren:

Wer würde sich in der Position der Beamten bewusst dem Risiko eines Ermittlungsverfahrens (Strafvereitelung im Amt) aussetzen, und sei das WaffG in dem zugrunde liegendem Punkt noch so missverständlich ?

In den Spiegel schauen, ehrlich zu sich selbst sein und danach posten.

Also jetzt hab ich in den Spiegel gesehen und dort folgendes gesehen:

"Der Fall, sollte man meinen, ist Routine für die Ermittler: aufnehmen, abheften, abhaken. Doch die Beamten haben nicht mit dem Temperament der 38-Jährigen gerechnet, die auf eigene Faust fahndet - und schnell fündig wird.

Bei einer Verlobungsfeier in einem Kulturverein sieht Diana B. ihre Kleider, den Schmuck. Sie ruft die Polizei, die mit 30 Beamten und einigen Diensthunden anrückt, jedoch kaum etwas unternimmt. Es tanzt nämlich die berüchtigte kurdisch-arabische Großfamilie M. in dem Saal, und deren männliche Angehörige - so werden Kriminalisten später sagen - trügen "fast alle" Pistolen.

"Bedroht, geschubst, geschlagen"

"Die Beamten hatten Angst und schützten die Diebe", so Dianas Ehemann Peter B. gegenüber SPIEGEL ONLINE. "Man hat uns mit dem Tode bedroht, geschubst und geschlagen - die Polizisten sahen zu." Die Behördenleitung bestreitet das und teilt im schönsten Amtsdeutsch mit: "Ein Hinweis auf eine Körperverletzung gelangte den eingesetzten Beamten bedauerlicherweise nicht zur Kenntnis." Der Einsatz sei "aus taktischer Sicht nicht zu beanstanden". http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,665912,00.html

Da werden Diebe mit Diebesgut erwischt und die Polizei unternimmt nichts, weil sie befürchtet die Diebe seien auch noch bewaffnet.

Geht also doch, wenn man will. :icon13:

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Nö, das war nur einfach keine Straftat. Dann geht so etwas. :closedeyes:

Neeee, Mausebär <_<

Du trennst das durch den Fakt das das eine Straftat war ?

Das halte ich für falsch. Was eine Straftat ist und was keine ist, ist dem

ständigen Wandel der Zeit (und oft auch dem politischen Lustspiel) unter-

worfen und hat mit Moral und Werten oft nur am Rande noch was zu tun.

Deshalb sind in unserem Strafgesetzbuch auch oft läppische Dinge höher

mit Strafe bedroht, als das bei Hardcore- Kriminalität der Fall ist.

Aber:

Die Nürnberger Prozesse zeigten erstmals, daß die international anerkannte

Moral (...z.B. Völkermord ist tabu...) letztlich zählt, und nicht was sich eine

Gesellschaft an Gesetzen gibt...

Das läuft auch in Den Hag so. Und das ist gut so.

Also ist das mit der Moral- Maxime wohl doch eher die "richtigere" Entscheidungs-

grundlage, nicht ?

Und weil ich den Zwiespalt sehe, beneide ich unsere Polizeibeamten nicht um

ihren Job. - Den haben sie sich aber selbst ausgesucht, also müssen sie auch

damit klar kommen - ebenso wie mit der Kritik an der Ausübung des selben.

Also:

Mausebär, entweder Du willst als Beamter "Gutmensch" sein - oder eben nicht.

Halbschwanger (scheinträchtig) gibt es nur bei Hunden.

Nochwas:

Haste den Spiegel- Artikel gelesen ? Der macht es ja deutlich: Wer will der kann.

(...bei Straftaten wegsehen, wenn es "taktisch" richtig ist...) Fand' ich zwar nicht

wirklich prickelnd für die Leute die da bestohlen wurden, aber ein Beispiel ist es.

Und auch noch eines mit Deckung von oben (!) :appl:

Der Artikel zeigt auch, daß wenn die Deutschen weiter so machen (...ihre Waffen

abgeben...), sind die Kriminellen bald die einzigen Zivilisten die noch bewaffnet sind.

Dann haben wir "England". :rotfl2:

Grüße

Nupfdidupf

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Also jetzt hab ich in den Spiegel gesehen und dort folgendes gesehen:

Nun, da war der Spiegel wohl ein wenig beschlagen ^_^

Denn wo eine Straftat den Beamten (lt. deren Aussage bzgl. KV) gar nicht erst zur Kenntnis gelangt, besteht naturgemäß auch kein Verfolgungszwang.

Im Falle der protokollierten und damit aktenkundigen Abgabe einer Schusswaffe hingegen kann wohl auch bei bestem Willen kaum mit Nichtkenntnis argumentiert werden...

Im Übrigen: Selbst wenn eine Strafvereitelung im Amt vorlag: Wäre dies ein Argument für die Beamten in Goslar, ebenfalls eine Straftat zu begehen ? Könnten sie sich unter Hinweis auf den Vorfall in Bremen rechtlich entlasten ?

Fragen, die auch ohne Spiegel und juristische Kenntnisse zu beantworten sind...

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Im Übrigen: Selbst wenn eine Strafvereitelung im Amt vorlag: Wäre dies ein Argument für die Beamten in Goslar, ebenfalls eine Straftat zu begehen ? Könnten sie sich unter Hinweis auf den Vorfall in Bremen rechtlich entlasten ?

Fragen, die auch ohne Spiegel und juristische Kenntnisse zu beantworten sind...

Das stimmt natürlich formal betrachtet.

Mal davon abgesehen, dass ich ja etwas weiter vorne geschrieben habe, dass ich gegenüber den Gosslarer "Jusitzopfern" eine gewisse Schadenfreude hege, möchte ich ansonsten aber schon sagen, dass die Ausführungen von

Neeee, Mausebär ....................................

Nupfdidupf

eine Überlegung wert sind.

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Mal eine Zusammenfassung der Dinge:

Männer können sich am Sack kratzen, müssen es aber nicht!

Was da abgelaufen ist, widerspricht in zweierlei Hinsicht dem Gesetz.

1. Amnestie für anonyme Waffenabgabe

2. Führen einer Waffe

Der zweite Punkt ist kontrovers, absolut. Aber was ist mit dem Postboten, der bei dir an der Haustür klingelt und die Waffe vom Frank&Monika abliefert?

Gehört er weggesperrt wenn er unterwegs mit einer Waffe erwischt wird?

Gruss

SJ

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2. Führen einer Waffe

Der zweite Punkt ist kontrovers, absolut. Aber was ist mit dem Postboten, der bei dir an der Haustür klingelt und die Waffe vom Frank&Monika abliefert?

Gehört er weggesperrt wenn er unterwegs mit einer Waffe erwischt wird?

WaffG § 12 Abs. 1 Nr. 2 greift hier (gewerbsmäßige Beförderung), oder meinst du etwas anderes?

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WaffG § 12 Abs. 1 Nr. 2 greift hier (gewerbsmäßige Beförderung), oder meinst du etwas anderes?

Nein, absolut nicht. Aber wenn einer eine Waffe freiwillig abgeben will und dann noch wegen illegalem Führen bestraft wird ?????

So etwas war schon '33 oder so. Sag was Du bist und dann ab.....

Was ist der Unterschied von einem Postboten mit einem völkermordendem Potential und einem der eine Waffe abgeben möchte weil er vom Großvater diese geerbt hat ??????

Gruss

SJ

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