Zum Inhalt springen
IGNORED

Polizei ermittelt gegen Mann wegen freiwillig abgegebener Waffe


Floppyk

Empfohlene Beiträge

Nun, da war der Spiegel wohl ein wenig beschlagen ^_^

...Im Falle der protokollierten und damit aktenkundigen Abgabe einer Schusswaffe hingegen kann wohl auch bei bestem Willen kaum mit Nichtkenntnis argumentiert werden...

...

Abgesehen davon, dass ich mit dem Mann nicht das geringste Mitleid habe und das Verhalten der Polizisten durchaus gut finde, wegen der abschreckenden Wirkung auf sonstige Abgabewillige und Leute mit blindem Vertrauen in Recht, Gesetz und Staatsmacht (vielleicht wachen manche ja doch noch auf), ist Deine Argumentation falsch.

Das Führen der Waffe wäre wohl kaum aus der protokollierten Abgabe herzuleiten gewesen. Die Polizisten hätten einfach die Waffe in Empfang nehmen und voraussetzen können, dass sie ordnungsgemäß transportiert worden wäre, fertig. Das hätte wohl kaum ein Verfahren wegen Strafvereitelung im Amt zur Folge gehabt. Sie waren wohl einfach nur allzu versessen darauf, eine Straftat aufzudecken und dem blöden Kerl Probleme zu machen, weshalb auch immer. Wenn dagegen innerhalb der Behörden gegen Gesetze verstoßen wird, dann sieht man das nicht so eng. Wenn z. B. durch Schlampigkeit Waffen verschwinden, wird meist gar kein Strafverfahren eingeleitet, sondern wenn viel passiert vielleicht mal ein Disziplinarverfahren. Da hat dann keiner Angst wegen Strafvereitelung im Amt belangt zu werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Führen der Waffe wäre wohl kaum aus der protokollierten Abgabe herzuleiten gewesen. Die Polizisten hätten einfach die Waffe in Empfang nehmen und voraussetzen können, dass sie ordnungsgemäß transportiert worden wäre, fertig.

Da liegt mal wieder ein Trugschluss vor.

Im Amnestie-Paragrafen steht eben:

§58

(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn

1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder

2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Die Jungs und Mädels vom Gesetzgebenden Corpus wissen eben wohl nicht, daß sie statt Verbringen halt Führen hätten schreiben müssen. Steht auch wunderbar in der Visier. Dumm gelaufen. Und unsere Freunde Polizei haben wirklich nach Gesetzeslage gehandelt. Allerdings nicht kundenfreundlich. Oder im angeblichen Sinn dieser Regelung. Man fragt sich, ob die Goslarer Polizei jetzt eine Elfmetersituation für die Aufklärung von Straftaten ausnutzt, ein Exempel am Bürger für ein schlecht gemachtes Gesetz statuieren möchte, oder willenlos den Vorschriften verhaftet ist.

<Sigh> :traurig_16:

Und meine Ansicht: wer eine Waffe abgibt, die für die Allgemeinheit und deren Sicherheit und Ordnung bisher kein Problem war, macht unnötigen Aufwand. Opas K98, die Flobert vom Schwiegervater, der VL-Revolver aus'm Partykeller und das Neckermann-LG von '50 sind doch kein Problem. Mit solchen Aktionen wie in Goslar lehrt man den halbwegs denkenden Bürger nur, dem Staat nicht zu vertrauen. Weniger Waffen im Volk gibt's dadurch nicht.

Gemeingefährlich ist Igor's Makarov, Luigis Lupara, Chang's Norinco und die sonstigen kriminellen Ballerlaikas. Und die werden nicht auf der Wache landen, höchsten unfreiwillig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zeig mir den Straftatbestand, den ein PVB durch ein solches Verhalten verwirklicht !

In etwa das, was dem der Vater des lezten Amokläufers vorgeworfen wird, oder sehe ich das falsch? Vielleicht "Überlassen einer Waffe an Unberechtigte"? Da es sich um fremdes Eigentum handelt vielleicht "Veruntreuung"?

Ich habe übrigens auch schon selbst erlebt, dass ein zuständiger Beamter eine Straftat seines Vorgesetzten nicht verfolgt hat! Gut, das war nur ein Schonzeitvergehen auf einer Drückjagd, aber nach damals geltendem Recht eine Straftat. Dazu hat er den Bock noch mit Schrot geschossen, weil ihm beim Drilling der falsche Lauf losging. Das wäre dann eindeutig Strafvereitelung im Amt für den Förster gewesen. Solche Fälle sind öfters vorgekommen. Ich finde das ja im Grunde auch nicht so tragisch, dass man deshalb einen Aufstand machen müsste und ein Strafverfahren gegen den Mann einleiten, wenn er sonst nichts verbrochen hat, aber die Herren Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, Ermittlungspersonen, etc., sollten dann beim Normalbürger keine strengeren Maßstäbe anlegen als bei sich selbst, oder?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Da liegt mal wieder ein Trugschluss vor.

...

Wieso denn? Es könnte doch sein, dass der Kerl die Waffe in ungeladenem und nicht zugriffsbereiten Zustand transportiert hätte und dann auch noch mit der Absicht, sie einem Berechtigten (Polizei) zu überlassen. Dann wäre das kein Führen im Sinne des Waffengesetzes. Warum sollen die Polizisten das nicht einfach voraussetzen, solange sie keine anderweitigen Informationen haben? Wo liegt dann das Problem für die Polizisten?

Falls er sie natürlich geladen im Holster stecken oder sogar in der Hand hatte, als er ins Polizeibüro marschiert ist, dann wäre ihm in der Tat wirklich nicht mehr zu helfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Fragt mal eure SB`s (ich habe es getan!!, und nicht nur einen) oder auch Polizeibeamte wegen der Waffenabgabe. Lasst euch erklären, in welchem Zustand und wie sie angeliefert werden.

Dann nachdenken und überlegen was man selbst machen würde, wenn man am Tresen steht und in`s Rohr geschaut hat bei der Abgabe..........und überlegt, was unterwegs.........und in den Jahren zuvor daheim..... dann schreiben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Fragt mal eure SB`s (ich habe es getan!!, und nicht nur einen) oder auch Polizeibeamte wegen der Waffenabgabe. Lasst euch erklären, in welchem Zustand und wie sie angeliefert werden.

Dann nachdenken und überlegen was man selbst machen würde, wenn man am Tresen steht und in`s Rohr geschaut hat bei der Abgabe..........und überlegt, was unterwegs.........und in den Jahren zuvor daheim..... dann schreiben.

Das kommt eben heraus bei der bescheuerten Abgabeaktion. Wenn die Behörden in der Lage sind die Amnestieregelung publik zu machen und zur Abgabe aufzurufen, dann könnten sie ja vielleicht auch ein klein wenig dazu sagen, in welchem Zustand die Spielsachen abgeliefert und wie sie transportiert werden sollten. Ich gehe mal nicht davon aus, dass die Oma, welche die von Opa geerbte illegale 08 abgeben will, vorher die neuste Fassung des Waffengesetzes durchliest und sich von einem Anwalt beraten lässt. :peinlich:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In etwa das, was dem der Vater des lezten Amokläufers vorgeworfen wird, oder sehe ich das falsch?

Ja. Es fehlt ganz einfach am entsprechenden Taterfolg (fahrlässige Tötung). Das "Verschlampen" der Waffe allein erfüllt keinen Straftatbestand. Im Übrigen: § 55 I 1 Ziff. 3 WaffG.

Es könnte doch sein, dass der Kerl die Waffe in ungeladenem und nicht zugriffsbereiten Zustand transportiert hätte und dann auch noch mit der Absicht, sie einem Berechtigten (Polizei) zu überlassen. Dann wäre das kein Führen im Sinne des Waffengesetzes.

Genau dies trifft eben nicht zu. Siehe Anlage 1 A 2 Nr.4 :

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

Punkt.

Es ist insoweit unerheblich, dass die Waffe in ungeladenem, nicht zugriffsbereiten Zustand transportiert wird. Dies gilt übrigens nicht erst seit der letzten Novellierung...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wieso denn? Es könnte doch sein, dass der Kerl die Waffe in ungeladenem und nicht zugriffsbereiten Zustand transportiert hätte und dann auch noch mit der Absicht, sie einem Berechtigten (Polizei) zu überlassen. Dann wäre das kein Führen im Sinne des Waffengesetzes. Warum sollen die Polizisten das nicht einfach voraussetzen, solange sie keine anderweitigen Informationen haben? Wo liegt dann das Problem für die Polizisten?

Âuch das ist laut WG Führen.

in §12 (3) gibt es allerdings Ausnahmen für die keine ERLAUBNIS zum FÜHREN einer Waffe bedürfen. Darunter fällt das verschlossene, nicht zugriffsbereite transportieren zu einem von SEINEM BEDÜRFNIS umfassten Zweck.

Der Abgeber einer Illegalen hat aber eher selten ein rechtlich anerkanntes Bedürfnis und somit zieht auch nicht das erlaubnisfreie Führen (Transportieren). Folglich: jeglicher Transport in welchem Zustand auch immer -> führen -> straftat.

Einzig der Transport ins Ausland, das Verbringen (welches im Sprengstoffrecht dagegen schon wieder anders definiert ist), wäre amnestiefähig.

Alles IMHO. Wers besser weiss möge mich nicht gleich erschlagen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich kann das Thema der Waffenabgabe eigentlich gar nicht mehr hören.

Das war doch schon bei der Einführung des Kleinen Waffenscheines genauso.

Die Polizeibeamten werden eigentlich schlecht, bis gar nicht über die Verfahrensweise informiert und wenn, dann überschlagen sich die Informationen.

Sie sind dann eigentlich verunsichert, zumal sie nicht alleine auf der Wache sind und sich nicht ank.....en lassen wollen.

Man ist hier eigentlich überrascht, wieviele von dieser Amnestie Gebrauch machen, die Asservatenkammer quillt über!

Ein verbotenes Führen war jedoch bisher nicht dabei!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein verbotenes Führen war jedoch bisher nicht dabei!

Hallo uwewittenburg,

...ist nur keiner auf die Idee gekommen nach Berechtigungen zu fragen, oder

war wirklich jeder Abgebende ein zum Führen in irgend einer Weise Berechtigter ?

Bei "vollen" Asserwatenkammern müssen das ja wohl viele "Abgebende" gewesen

sein...

Grüße

nupfdidupf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Âuch das ist laut WG Führen.

in §12 (3) gibt es allerdings Ausnahmen für die keine ERLAUBNIS zum FÜHREN einer Waffe bedürfen. Darunter fällt das verschlossene, nicht zugriffsbereite transportieren zu einem von SEINEM BEDÜRFNIS umfassten Zweck.

Der Abgeber einer Illegalen hat aber eher selten ein rechtlich anerkanntes Bedürfnis und somit zieht auch nicht das erlaubnisfreie Führen (Transportieren). Folglich: jeglicher Transport in welchem Zustand auch immer -> führen -> straftat.

Einzig der Transport ins Ausland, das Verbringen (welches im Sprengstoffrecht dagegen schon wieder anders definiert ist), wäre amnestiefähig.

Alles IMHO. Wers besser weiss möge mich nicht gleich erschlagen.

Verbringen ins Ausland ist nur amnestiefähig, wenn die verbrachte Waffe dort einer deutschen Polizeidienststelle übergeben würde. Wie das der betroffne ausländische Staat dann wohl sähe ... :AZZANGEL:

Im § 58 Abs. 8 ist wohl eher auf das unerlaubte Verbringen ins Inland abgezielt worden. ;)

Klare Fallstricke der 58/8ter-Amnestie sind

  1. weiterhin klar dokumentierte Straftaten gegen das WaffG, da die Amnestie nur Straffreiheit gewährt. D.h.d.z.B. die waffrechtliche Zuverlässigkeit auf jeden Fall aber auch vielleicht andere Zuverlässigkeiten weg sind.
  2. das unerlaubte Führen ist nicht von der Amnestie erfasst => Straftat
  3. wenn es sich um eine Schußwaffe handelte, dann steht auch der starke Verdacht eines vorsätzlichen Verstoßes gegen die Aufbewahrungsvorschriften im Raum => Straftat
  4. wenn an einer Schußwaffen technische Änderungen vorgenommen wurden, käme auch unerlaubte Herstellung in Frage

Eigentlich haben die Goslarschen Polizisten noch bürgerfreundlich geschlammt. Anzeigen wegen des Verdachts auf Straftaten nach § 53a WaffG hätten erstattet werden müssen. :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Etwas provokativ von mir behauptet: Doch, er hat ein Bedürfnis, das sich aus der Amnestieregelung ergibt ----> Es ist der Wunsch des Gesetzgebers nach mehr Sicherheit.

Wie Lobo schon indirekt schrieb, es geht nicht um ein persönliches Bedürfnis, sondern um eins nach dem deutschen Waffenrecht, und die stehen in § 8 und nicht in §58 Abs. 8 WaffG. :closedeyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wenn es sich um eine Schußwaffe handelte, dann steht auch der starke Verdacht eines vorsätzlichen Verstoßes gegen die Aufbewahrungsvorschriften im Raum => Straftat

Es ist politisch gewollt, dass Bürger ihre illegal und auch legal besessenen Waffen straffrei abgeben.

Wenn man sich dann hinterher überlegt, wie man den "ehrlichen" Bürger, der seine Waffe daraufhin abgegeben hat, irgendwie doch noch "ank....en" zu können, macht sich der Staat und auch die Polizei unglaubwürdig.

Eine weitere Amnestie würde dann ins Leere laufen.

Als legitim betrachte ich lediglich die Untersuchungen an den Waffen, ob mit ihnen ein Verbrechen, oder eine Straftat begangen wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...

Als legitim betrachte ich lediglich die Untersuchungen an den Waffen, ob mit ihnen ein Verbrechen, oder eine Straftat begangen wurde.

Als legetim betrachte ich es,

  1. sich an die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu halten und
  2. Gesetze und Verornungen auch handwerklich gut zu machen.

Als nicht legetim betrachte ich es,

  1. Gesetze und Verordnungen auf die Schnelle zum kurzfristigen, vermeindlichen eingenen politischen Vorteil zu erlassen und
  2. sie sich dann im Alltag wilkürlich mit Nasenfaktor zu beachten oder eben nicht.

Der Schaiß ist jetzt nun einmal da, dann muß er auch befolgt werden, selbst wenn man den Herrschaften Politikern damit die Schaiße, die sie selbst zu verantworten haben, wieder an deren Hacken schmiert. :angry2: Auch das Waffenrecht ist kein Buffett an dem man sich nur das nimmt, was man mag. Das ist eine Suppe, die auszulöffeln ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Schaiß ist jetzt nun einmal da, dann muß er auch befolgt werden, selbst wenn man den Herrschaften Politikern damit die Schaiße, die sie selbst zu verantworten haben, wieder an deren Hacken schmiert. :angry2: Auch das Waffenrecht ist kein Buffett an dem man sich nur das nimmt, was man mag. Das ist eine Suppe, die auszulöffeln ist.

Die Zeiten hatten wir mal, wo jeder gedankenlos alles befolgt hat.

Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Verfahrens!

Anfänglich wurde hier die Munitionsabgabe auch nicht unter der Amnestie erfaßt, was nun zwischenzeitlich korrigiert wurde.

Wenn ein verbotenes Führen erkennbar war, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob dies außerhalb der Amnestie zu bewerten und zu verfolgen ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich hoffe, dass auch bei Euch der Staatsanwalt nicht über dem Gesetz steht, sondern es befolgt. :closedeyes:

Du meintest hoffentlich die Zeiten, wo Wünsche, Befehle und Anweisungen nicht gerade selten mehr galten als vielleicht (schon oder noch) ansatzweise existierendes Recht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Zeiten hatten wir mal, wo jeder gedankenlos alles befolgt hat.Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Verfahrens!

Anfänglich wurde hier die Munitionsabgabe auch nicht unter der Amnestie erfaßt, was nun zwischenzeitlich korrigiert wurde.

Wenn ein verbotenes Führen erkennbar war, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob dies außerhalb der Amnestie zu bewerten und zu verfolgen ist.

Ach lass mal, ich habe auch schon versucht dem Mausebär das zu erklären (siehe vorn), aber er

ist quasi beratungsresistent...

OK, man darf gegensätzlicher Ansicht sein, aber die Postings von Mausebär passen so ganz und

gar nicht zu seiner - äääh - Einstellung...

'Sind echt coole markige Sprüche, - die haben was von Rebellion und Leben, nur

MUSS MAN SIE LEBEN UND NICHT NUR POSTEN !

Echt :peinlich:

Grüße

Nupfdidupf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist politisch gewollt, dass Bürger ihre illegal und auch legal besessenen Waffen straffrei abgeben.

Wenn man sich dann hinterher überlegt, wie man den "ehrlichen" Bürger, der seine Waffe daraufhin abgegeben hat, irgendwie doch noch "ank....en" zu können, macht sich der Staat und auch die Polizei unglaubwürdig.

Du, es ist auch politisch gewollt, dass Sportschützen und Jäger weiterhin ihrem Hobby nachgehen können. Jedenfalls heißt es immer von der Politik, dass es bei den ganzen Verschärfungsarien nicht darum ginge, gegen diese Gruppe zu handeln usw.

Hinterher wird dann trotzdem überlegt, wie man den Gesetzestext so auslegen kann, dass man dem ehrlichen legalen Waffenbesitzer Steine in den Weg legen kann. Siehe z.B. 2/6 auf gelbe WBK oder Verfahrensweisen zu "verschlossen" usw.

Die Unglaubwürdigkeit ist längst da.

bye knight

Anfänglich wurde hier die Munitionsabgabe auch nicht unter der Amnestie erfaßt, was nun zwischenzeitlich korrigiert wurde.

Auf welcher Rechtsgrundlage?

bye knight

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.