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IGNORED

Unangemeldete, verdachtsunabhängige Waffen-Kontrolle


IMI

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Nennen kann man es auch "XYZ".

Eine Durchsuchung - mit entsprechenden Befugnissen - wird daraus trotzdem nicht.

Der Kontrolleur darf auf direktem Wege zum Aufbewahrungsort (Tresor/Behältnis) geführt werden,

es werden ihm dort auf Verlangen die untergebrachten Waffen gezeigt, die er mit den WBK-Einträgen

vergleicht, und dann ist die behördliche Nachschau zu Ende.

Eine Durchsuchung ist das definitv nicht.

Gerne nochmal....das habe ich auch nicht gesagt! Den Unterschied kenne ich.

Aber ich sehe es gerne ein; Ende der Haarspalterei...

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GdP meldet sich deutlich zu Wort:

http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/ID/D51C63AFC...46003EEC9D?Open

Ich zitiere einen Teil:

Der GdP-Landesvorsitzende weiter: „Das ist ein Skandal. Der Personalmangel bei Polizei und Ordnungsbehörden kann doch nicht dazu führen, dass ausgerechnet bei einem so sensiblen Thema wie dem Waffenbesitz irgendwer sich als Kontrolleur bewirbt und somit Kenntnisse über Art und Umfang von Waffen in Privathaushalten bekommt. Wer will das eigentlich verantworten?“

Was der Gesetzgeber bei der letzten Waffengesetzänderung wollte, nämlich eine Kontrolle der sicheren Aufbewahrung auch ohne Anmeldung, wird somit hinsichtlich des erwarteten Sicherheitszuwachses ins Gegenteil verkehrt. Man braucht sich dann auch nicht wundern, wenn Waffenbesitzer solchen "Kontrolleuren" nicht die Tür aufmachen.

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Wie geil!

Dann sollten wir uns doch gleich selbst bewerben! Besser geht's doch gar nicht!

Viele Grüße

Olli

P.S. Armes Deutschland...

ähmm warum nicht? zwar nicht jeder einzelne aber das FvLW als "Organisation"...

der TÜV hat ja auch mal ähnlich angefangen...

In der Zeit der Industrialisierung gründeten Dampfkesselbesitzer unabhängige regionale Überwachungsorganisationen in Form von Vereinen, deren Erfolg bei der Unfallverhütung so groß war, dass ab 1871 die Mitgliedschaft in einem solchen Verein von der Inspektion durch einen staatlichen Inspektor befreite. Mit zunehmender Anzahl und Leistungsfähigkeit der Dampfmaschinen hatte es nämlich immer mehr Unfälle durch explodierende (genauer: zerknallende) Dampfkessel gegeben.

Dampfkesselexplosion 1881. Lithographie des Bayerischen Dampfkessel-RevisionsvereinsDie so entstandenen regionalen „Dampfkessel-Überwachungs-und Revisions-Vereine“ (DÜV) waren somit als Selbsthilfe-Organisationen der Dampfkessel-Betreiber ein frühes Beispiel für eine sehr erfolgreiche Privatisierung zuvor staatlicher Prüfungen.

ist zwar garantiert nicht was "die" im sinn hatten, aber besser als 400.- euro jobber von der strasse allemal.

und mal ehrlich: fehlerhafte aufbewahrung oder illegal besesene waffen dürften keinem von uns "gefallen"

Dem jahrelangen SB traue ich da deutlich mehr über den Weg.

das und die haben die daten (zumindest die der genemigten waffen) eh schon...

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Zurück zu eventuellen Kontrollen. Es ist doch wohl selbstverständlich, dass ich die Erwerbsberechtigung des "Kontrolleurs" nachhaltig prüfe, bevor ich meinen Tresor öffne, oder?

Oder würdet ihr einem Nicht-Erwerbsberechtigten die tatsächliche Gewalt über eine eurer Waffen einräumen?

Hinnerk

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Lass es, trotz aller Schreibereien hier haben sehr viele noch gar nichts begriffen. Hauptsache verbal losdonnern. Dabei steht doch alles im Gesetz. Man muss nur lesen - und verstehen.

Fängt bei "Durchsuchung" an, geht über die "Kontrollettis" weiter und endet bei der tatsächlichen Gewalt noch lange nicht.

Aber sachkundig sammer und lustig ist`s "kummst hier net rein!"

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Die dürfen gerne unangemeldet vor der Tür stehen. Ob ich die dann auch unangemeldet in mein Schlafzimmer lasse, ist etwas anderes.

Grundsätzlich verweigern, würde ich die Nachschau nicht. Aber ich würde mich grundsätzlich darüber beschweren.

Was den Vertretern dann zu gestatten ist, steht in §36 Abs. 3 S. 2f. WaffG - Zutritt zu den Räumen (bei mir Raum) der Aufbewahrung.

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Mal meine 2 Cent:

- Ich habe die ganzen letzten Jahre immer kooperativ mit den SB´s zusammengearbeitet.

- Wenn unser Dorfsheriff (der weiß, dass ich Waffen besitze) vorbeigekommen wäre zum gucken, hätte ich Ihn gerne hereingelassen und mit Ihm über die Jagd, das Sportschießen oder was auch immer geredet!

- Auf freundliche Nachfrage habe ich gerne der Behörde Auskunft über meine Aufbewahrung gemacht und habe im speziellen auch Nachgefragt um eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden.

Doch mit Gültigkeit dieses Gesetzes, werde ich keinen Behördenvertreter (Es sei denn es ist ein Freund ;-)) mehr ohne richterliche Anordnung in das Haus lassen!

Da ich nicht alleiniger Inhaber meines Hauses bin, sondern auch meine Frau, gibt es hier auch keine Grauzone.

Meine Frau besteht auf Ihr Grundrecht, dass Jemand den sie nicht kennt, das Haus ohne Ihre Genehmigung nicht betreten darf!

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Da ich nicht alleiniger Inhaber meines Hauses bin, sondern auch meine Frau, gibt es hier auch keine Grauzone.

Meine Frau besteht auf Ihr Grundrecht, dass Jemand den sie nicht kennt, das Haus ohne Ihre Genehmigung nicht betreten darf!

dem ist nichts hinzuzufügen :icon14:

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Ich war heute beim Amt für nen kleinen Stempel auf ne gelbe Karte.....

Bei der Gelegenheit nachgefragt ob meine Infos zur aufbewahrung angekommen sind.

Der SB hat nachgeschaut, stand was von "A und B Tresor mit Foto...." und hat nur gemeint´,

dass alles OK ist.

Bei meinem letzten Eintrag war der Aufbewahrungsnachweis noch nicht eingetragen,

drum hab ich nachgefragt.

Ich denk so kann man ganz locker in einem Aufwasch und ohne Stress ne Nachschau

auch verhindern.

Gruß

Stephan

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Ich denke, dass auch ich rudimentär ausgebildete Hilfskräfte auf 400,00€ Basis auf gar keinen Fall an die Tresore hinlassen werde. Die beiden SB´s bzw. deren Chefin zu einer Stichprobenkontrolle jeder Zeit.

In Bayern hat der Landesjagdverband - ich bin mir jetzt nicht sicher ob es im Zusammenwirken mit dem BSSB war - erreicht, dass in Bayern nur stichprobenartige Kontrollen eigentlich wie bisher gehabt durchgeführt werden. Wenn hier der Freistaat nicht eingelenkt hätte, wäre es zur Verfassungsbeschwerde gekommen. Dies ist zusammengefasst Stand der Dinge aus den bisherigen Veröffentlichungen der "Jagd in Bayern" seit der erneuten Generalbestrafung nach Winnenden.

Im Übrigen, der BJV scheidet mit Wirkung vom 01.01.2010 vom DJV aus. Das Fass wurde endgültig zum Überlaufen gebracht, als Hr. Borchert vor Hr. Dr. Schäuble und vor Fr. Merkel einen "Bückling" vermutlich wegen des guten Listenplatzes bei der Generalbestrafung gemacht hatte. Es hatte aber auch an anderen Stellen Anlässe gegeben, wo der BJV die Interessenswahrung durch den DJV unter Borchert nicht mehr gegeben sah. (Vertiefung aber bitte in einem anderen Thread).

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Schade, daß der Thread gesperrt ist. Wüßte gerne, wofür ein PKW erforderlich ist, wenn man keinen Führerschein braucht.

Weil eine Fahrerlaubnis Klasse BE zwingend erforderlich ist. ;)

...

Persönliche Stärken

Sorgfalt/Genauigkeit, Selbständiges Arbeiten, Flexibilität

Reise-/ Montagebereitschaft

nicht erforderlich

Führerscheine

Zwingend erforderlich

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE (alt Kl.3, Grundlehrerlaubnis)

Erforderliche Fahrzeuge

PKW

Inbteressant finde ich die Montagebereitschaft und Grundlehrerlaubnis für die Klasse BE :blum:

Ob die Montags nur Bereitschaft machen und vielleicht etwas ausleeren sollen? :rotfl2:

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Ob es nun Hartzies sind die als 1 € Jobber Zwangsverrpflichtet werden oder Hartzies die per 400€ Vermittlungsvorschlag zwangsrekrutiert werden, macht für die Hartzies keinen Unterschied, die dürfen eh nur 100€ verdienen bevor es angerechnet wird. Die 400€ Job Lösung ist für den Steurzahler sogar billiger, da dort die Prämienzahlung für den 1€ Job Arbeitgeber wegfällt.

Die Zwangsverpflichteten und die Kontrollierten sind dabei natürlich die verarschten...

Das sowas zu offener Korruption á la 'Latainamerika' einlädt wird beim Einsatz von mies bezahlten 'prekären Arbeitskräften' wohl billigend in Kauf genommen.

An diese Verdienstmöglichkeit hab ich noch gar nicht gedacht, :lol: aber sei es drum, diesesn tollen Job gibt es nicht mehr http://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/s...FEs8vXEhg%3D%3D

Was habt ihr blos wieder angerichtet :bud:

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Aus anderem Anlass bin ich heute auf ein Problem gestoßen, das uns vielleicht zu Gute kommen kann:

In Sachsen-Anhalt dürfen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nicht ohne landesgesetzliche Regelung auf Kommunen übertragen werden (Art. 87 III S.1 der Landesverfassung). Zudem muss der Landesgesetzgeber dafür außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs angemessen Mittel zu Verfügung stellen. Letzteres ist für uns m.E,. zweitrangig.

Mir kommt es darauf an, dass es einer landesgesetzlichen Regelung bedarf. Im vorliegenden Fall geht es um die Übertragung der Aufgabe "Genehmigung von Flächennutzungsplänen" vom Landesverwaltungsamt auf die Landkreise. Rechtsgrundlage (Verordnungsermächtigung) für eine entsprechende Verordnungsregelung ist § 203 III BauGB. Dennoch reicht eine schlichte Verordnung der Landesregierung nicht aus; es bedarf der landesgesetzlichen Regelung.

Übertragen wir das mal auf das WaffG. Das Bundesgesetz WaffG schafft eine neue Aufgabe. Die Ausführung von Bundesrecht obliegt den Ländern. Zuständig in den Ländern sind die unteren Waffenbehörden, also i.d.R. die Landkreise. Aber: nach o.a. Verfassung bedarf es für die rechtmäßige Wahrnehmeung dieser Aufgabe einer noch zu schaffenden Landesregelung.

Wie ist das in anderen Bundesländern?

Teddy

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Wie ist das in anderen Bundesländern?

Die niedersächsische Verfassung zum Beispiel sieht in Art.57 IV 1 eine Aufgabenübertragung per Verordnung ausdrücklich vor.

Andere Landesverfassungen (so die des Landes Sachsen-Anhalt) sind in diesem Punkt dem Wortlaut nach nicht derart eindeutig, so dass z.T. Streit darüber besteht, ob unter "Gesetz" nur Gesetze im formellen Sinn (Parlamentsgesetze) oder aber auch Gesetze im materiellen Sinn (d.h. Rechtsverordnungen) zu verstehen sind.

Selbst wenn aber gemäß Landesverfassung eine Aufgabenübertragung ausschließlich durch Parlamentsgesetz rechtmäßig wäre und eine solche (formell)gesetzliche Aufgabenübertragung nicht erfolgt ist, fehlt einem "betroffenen" Bürger die Klagebefugnis: Die streitgegenständlichen Normen dienen der Absicherung der kommunalen Selbstverwaltung, nicht dem Schutz von Individualinteressen.

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