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IGNORED

Unangemeldete, verdachtsunabhängige Waffen-Kontrolle


IMI

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Also ich denke mal schon, dass die zukünftigen Kontrolleure entsprechend geschult werden.

Anders geht das gar nicht.

Darüber mache ich mir weniger Sorgen.

Mir macht da viel mehr zu schaffen, dass sich die bösen Buben da einschleichen könnten und so ihre Einbrüche besser planen könnten und damit auch wissen wo sie welche Waffen finden können.

Wenn das passieren sollte, wäre das auch wieder nur ein weiterer Grund, der gegen die Aufbewahrung der Waffen in privaten Haushalten sprechen würde. Zumindest würde es so ausgelegt werden.

Auch wäre hier viel zuviel Spielraum für Fehlinterpretationen des Waffenrechts durch die Kontrolleure.

Ich finde es aber ein sehr großes Armutszeugnis seitens der Behörde, dass sie daraus lediglich einen Minijob macht, anstelle richtige Arbeitsplätze zu schaffen. Alleine dafür gehört die Behörde abgestraft.

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Wo und wie ich meinen Tresorschlüssel aufbewahre, werden sie nie erfahren.

Das erfährt NIEMAND. Denn sonst wäre das Ganze sinnlos.

Ich hoffe auch, dass da keine Nachfragen zur Aufbewahrung des Tresorschlüssels kommen. Wobei das ja eigentlich schon ein Punkt ist, der bei einer Aufbewahrungskontrolle geprüft werden könnte.

Einige haben hier im Forum ja verteten, dass der Schlüssel immer am Mann oder in einem Tresor der entsprechenden Sicherheitsstufe sein muss.

Das VG Ansbach hatte mal einen Fall zu entscheiden (Beschl. v. 31.03.2003 - Az. AN 15 S 03.00324), bei dem der Schlüssel in einem Porzellankrug auf einem Regal im Esszimmer aufbewahrt wurde.

Zur sorgfältigen Aufbewahrung gehöre es danach auch, den Schlüssel zu dem Waffentresor so aufzubewahren, dass er einem Dritten nicht zugänglich ist, weil andernfalls eine sichere Aufbewahrung beispielsweise in einem Waffenschrank keinen Schutz vor unbefugtem Zugriff auf die Waffen biete. Verstöße hiergegen würden die Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG begründen. (Tz. 23)

Den Vortrag des Antragstellers, den Schlüssel immer bei sich getragen haben, außer beim Schlafengehen und Duschen und den Schlüssel nur in diesem einem Ausnahmefall in den Bierkrug gelegt zu haben (Tz. 8) hat das Gericht ihm nicht abgenommen (Tz. 23). Hilfsweise hat es aber angeführt, dass selbst bei Zugrundelegung des Vortrags des Antragstellers dies nichts ändern würde (Tz. 24).

Entscheidend in diesem Fall war aber sicherlich auch, dass sich die Lebensgefährtin des Antragstellers mit dem Schlüssel Zugang zu den Waffen verschafft und sich anschließend damit das Leben genommen hat, auch wenn die Ermittlungen gegen den Antragsteller eingestellt wurden (Tz. 26).

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Gast 007-sucker@fvlw.de

Das ganze erinnert mich immer mehr an die GEZ. Ginge das nicht in Personalunion?

Wenn der Waffenkontrolleur drin ist, kann er auch gleich mal nach dem Fernseher schauen.

Bekommt dafür sicherlich eine gute Fangprämie, wenn er Schwarzseher erwischt.

Vorteil wäre, das die Jungs/Mädchen keinerlei rechtliche handhabe haben. Für gar nichts.

Wenn den was nicht passt, ist mir das egal und ich setzte ihn vor die Tür, ohne langes rumgerede.

Dann bekommt er Hausverbot und die Behörde kann sich jemand anderes suchen der mich besuchen will.

Der Wandel von der Nachschau in eine Durchsuchung kann so sehr lange dauern und damit seinen Sinn verlieren.

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Um's mal klarzustellen:

Von 1€-Jobbern steht nirgendwo etwas. Die Stellenausschreibung spricht von Minijobs auf 400€-Basis.

Akademiker werden es aber auch nicht sein, sonst würden wohl nur ein bis zwei Kontrollen im Monat bei dem Gehalt bei rauskommen.

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Akademiker werden es aber auch nicht sein, sonst würden wohl nur ein bis zwei Kontrollen im Monat bei dem Gehalt bei rauskommen.

Wahrscheinlich nicht.

Es wäre aber Deiner, nicht mein, Job gewesen, die Öffentlichkeit auf den Unterschied hinzuweisen.

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Akademiker werden es aber auch nicht sein, sonst würden wohl nur ein bis zwei Kontrollen im Monat bei dem Gehalt bei rauskommen.

Würde ich so nicht sagen ...

Es gibt genügend oberschlaue "Akademiker" die auf dem Arbeitsmarkt "überflüssig" sind und froh über dieses Arbeitsangebot wären.

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Ich weis nicht warum Ihr Euch so aufregt?

Wenn sich die Leute ordentlich ausweisen hönnen;-dann herein mit ihm!

Aaaaaber ,-dann muß er am "Testobjekt" vorbei!

Auf meinem Flur steht die mir anvertraute Vereinskanone ( Napoleon 3 )

Keine Angst,-wird nur auf dem Stand geladen! ! ! ist frei ab 18

Auch nur die dümmste unqualifizierte Äuserung zu diesem Teil;-wird mich zur sofortigen Änderung der "Marschrichtungszahl" des "mir nicht bekannten Mitarbeiters "veranlassen.

Und glaubts mir;-er hat die Haustür noch nicht ganz zu-bimmelt 2 Kilometer weiter das Telefon auf der Polizeiwache.

Hallo liebe Polizei, könnt Ihr mal kommen;-hier treibt sich eine suspekte Person herum;-die meine Waffen sehen wolte

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Ich bin der Meinung, dass zunächst einmal abgewartet werden sollte, ob eine Kontrolle überhaupt durchgeführt wir und wer das auch tatsächlich macht.

Ist es der SB in Begleitung? Wie ist man in der Vergangenheit mit ihm/ihr ausgekommen? Oder ist es in der Tat ein Aushilfsjobber ohne Ahnung.

Gerade wenn es einen so sensiblen, tief in die verfassungsmäßig garantierten Persönlichkeitsrechte einschneidenden Bereich betrifft, sollte man nicht mit brachialer Gewalt auf sein Recht pochen oder auf stur schalten; das gilt natürlich für beide Seiten!

Sinnvoller ist es, der Situation angemessen zu reagieren. Habe ich begründete Zweifel, welche auch immer, bleibt es bei einem freundlichen aber bestimmten: NEIN. Wenn mein SB mit einem Minnijobber im Schlepp zur Kontrolle erscheint, kann er vielleicht rein. Soll aber nicht bedeuten, dass ich die Kontrolle im Nachhinein nicht für rechtswidrig erklären lasse. Das mach ich aber nicht mit ihm, sondern dem Gesetzgeber aus.

Ich fühle mich durch die unterschwellige Drohung, dass wenn ich der Kontrolle widerspreche mir etwas unterstellt wird und ich Nachteile zu erdulden habe, nämlich genötigt.

Weiterhin würde ich zum bloßen Objekt staatlichen Handelns herabgewürdigt, da ich „freiwillig“ gezwungenermaßen und ohne einen Sinn, auf ein Grundrecht verzichten müsste.

Inst200

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FRAGE:

was ist, wenn ich ihn zwar hereinlassen muß---meine Frau, die MITBESITZERIN unseres Hauses ist ihm aber den Zutritt verweigert? Mein Waffenschrabk steht bei uns "in ihrem Reich" im Erdgeschoss, da ich ihn nicht in mein Spielzimmer im Dachgeschoss schleppen will.

mfg

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was ist, wenn ich ihn zwar hereinlassen muß---meine Frau, die MITBESITZERIN unseres Hauses ist ihm aber den Zutritt verweigert? Mein Waffenschrabk steht bei uns "in ihrem Reich" im Erdgeschoss, da ich ihn nicht in mein Spielzimmer im Dachgeschoss schleppen will.

Das wird in dem Thread "Behördenkontrolle in der Wohnung. Ein Urteil" ab Beitrag #44 diskutiert. Dabei handelt es sich um eine ausgesprochen schwierige Frage.

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Erstens ist es, wie bereits richtig festgestellt kein 1,-€ Job.

Zweitens hat man bestimmte Kriterien bereits festgelegt, also eine Art Auswahlverfahren beabsichtigt.

Drittens wird keine Behörde/Kommune einen nicht zuverlässigen (also wie ein LWB überprüften) Mitarbeiter laosschicken.

Viertens werden hier insbesondere ehemalige Mitarbeiter der Behörden, die jahrelange Erfahrung haben, nun aber im Ruhestand sind, hinzu gezogen werden. Alles andere wäre an Dämlichkeit nicht zu überbieten und gehörte bestraft.

Fünftens gibt es genügend Pensionäre, die im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht auf Rosen gebettet und über einen Nebenverdienst, noch dazu vom ehemaligen Arbeitgeber angeboten, sehr froh wären und alle von uns zu fordernden Voraussetzungen erfüllen. Darunter werden auch viele LWB sein.

Sechstens macht es KEINEN Sinn, sich jetzt hier zu erregen und hochzubocken, solange keine genauen Daten und Absichtserklärungen vorhanden sind.

Lasst uns abwarten was man tatsächlich machen wird. Dann, wenn erforderlich und Erfolg versprechend, dagegen vorgehen.

Allen muss auch klar sein, dass die Menschen, die die Kontrollen durchführen werden, absolut nicht Ziel unseres Unmuts sein dürfen! Dies würde sich auch bei einer gerichtlichen Überprüfung der Angelegenheit mit Zeugenvernehmung sehr nachteilig auswirken.

Wenn die Kontollmaßnahme mit einer Überprüfung der Waffenbestände auf Vollzähligkeit und Verwahrungssicherheit gekoppelt wird, ist auch der Schrank zu öffnen und auch das "in die Hand nehmen" wird zu tollerieren sein.

Die Alternativen von der Aufforderung alle Waffen auf der Behörde vorzulegen über die Versiegelung der Behältnisse bis zur Einleitung eines Verfahrens wegen Verdacht auf Unzuverlässigkeit dürfte für jeden denkenden klar sein.

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...

Von 1€-Jobbern steht nirgendwo etwas. Die Stellenausschreibung spricht von Minijobs auf 400€-Basis.

Ob es nun Hartzies sind die als 1 € Jobber Zwangsverrpflichtet werden oder Hartzies die per 400€ Vermittlungsvorschlag zwangsrekrutiert werden, macht für die Hartzies keinen Unterschied, die dürfen eh nur 100€ verdienen bevor es angerechnet wird. Die 400€ Job Lösung ist für den Steurzahler sogar billiger, da dort die Prämienzahlung für den 1€ Job Arbeitgeber wegfällt.

Die Zwangsverpflichteten und die Kontrollierten sind dabei natürlich die verarschten...

Das sowas zu offener Korruption á la 'Latainamerika' einlädt wird beim Einsatz von mies bezahlten 'prekären Arbeitskräften' wohl billigend in Kauf genommen. Das mindeste um offene Korruption zu verhindern wären sozialversicherungspflichtige Halbtagsjobs zu schaffen mit einer BAT Entlohnung die hoch genug ist das keine aufstockenden Transferleistungen benötigt werden.

Aber der Wahnsinn hat in der 'Berliner Bananenrepublik' ja bekanntlich Methode...

Beste Grüße!

PS

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