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IGNORED

Unangemeldete, verdachtsunabhängige Waffen-Kontrolle


IMI

Empfohlene Beiträge

Wann wird eigentlich der erste Richter in dieser Republik durch einen zwangsverpflichteten HARTZ IV Empfänger ersetzt ?

Immerhin übt ja ein Richter eine für die Allgemeinheit nützliche Tätigkeit aus -

und dazu können HARTZ IV Empfänger verpflichtet werden !

Das wäre angesichts so mancher Gerichtsurteile in letzter Zeit vielleicht keine so schlechte Idee! :gutidee:

Trenck

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Viel kritíscher als eine potentiell fehlende Sachkenntnis der € 400,- Jobber wäre zum einen die Möglichkeit von Datenmißbrauch in einem extrem sensiblen Bereich und zum anderen die Möglichkeit, dass sich da nicht nur ehrliche Leute auf die Jobs bewerben und sie bekommen, sondern durchaus auch weniger ehrliche, die bislang schlichtweg nicht Auffällig waren.

Letztlich ist das aber jetzt genau die Situation die ich mit meinen Fragen an den BMI versucht habe zu verdeutlichen, wurde aber wiedermal nur sehr müde belächelt.

Der BMI hat klar und deutlich gesagt, dass die Kontrollen den Ländern überlassen ist. Hauptsache sie werden von den Waffenbehörden druchgeführt. Wen die nun dafür benutzen, obliegt denen und das ist eine riesen grosse Gefahr und somit hat der Bund aktiv dazu beigetragen, die Gefahrenlage in Deutschland nicht zu verbessern, sondern gravierend zu verschlechtern.

Zumal die Stelle auch noch klar und deutlich als Waffenkontrolleur ausgeschrieben ist.

Das ist doch förmlich eine Einladung für den Talibanschläfer um die Ecke, sich auf die Stelle zu bewerben.

Wie bescheuert und fahrlässig kann man eigentlich noch sein?

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Na, warum sollen sie legale von illegalen Waffen unterscheiden können? Im Zweifel wird alles erst einmal abgeholt, wenn du was dagegen hast, kannst du ja klagen. Die erste Ausstattungspanne gibt es auch schon:

Kein Blaulicht für das Ordnungsamt...

Enttäuschung macht sich heute sich in einigen Ordnungsamtstuben breit. Bei ihrer Jagd auf Falschparker, Raser und Halter nicht angeleinter Hunde dürfen die Stadtangestellten kein Blaulicht verwenden. Sie sind eben keine echten Polizisten, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Münster.

Die Richter wiesen eine Klage der Stadt Wuppertal ab. Ordnungsbehörden würden zwar Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehmen, seien aber keine Polizei im Sinne des Verkehrsrechts. (...)

Man könnte die Besuche ja auch zur Mitgliedergewinnung nutzen - denen zeigen, was sie alles nicht haben dürfen und ich aber, dann den Weg zum Schießsport und zum Legalwaffenbesitz zeigen, Aufnahmeantrag und tschüss...

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Ich gäbe was drum, wenn du dich (oder ein Bekannter von dir) dort bewerben würdest.

Mich würde tatsächlich der Umfang der Schulung und die Qualifikation interessieren...

Ich bin mir sicher: wenn sich Leute aus unseren Reihen da bewerben und dabei stolz (Stichwort: bereits vorliegende Sachkunde)

ihren Sportschützen-Status offenbaren, werden sie nicht genommen.

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Wissen die Kontrolleure was ein Klasse "A" oder "B" oder "0, bzw., N"- Schrank ist?
:gutidee:

Und was ein Schwenkriegelschloß ist. Und gleichwertige Behältnisse wie alte Banktresore usw.

Tja, guten Morgen in der DDR 2.0 Als ich vor ein paar Wochen noch eben dieses Szenario prophezeit habe, hat man mich einen Narren gescholten. Eben guten Morgen DDR 2.0

Jetzt wäre es überfällig, daß ALLE Verbände eine einheitliche Verhaltensempfehlung aussprechen!

Btw., falls die 1€ Jobber neben Warnweste auch einen Dienstausweis haben sollten und man uns auch noch verrät, wie der aussieht: vielleicht ist der Hobbyblockwart auf dem Foto nicht zu erkennen, das machen manche Staatsbüttel ja auch gerne, man kann nicht gründlich genug sein in diesem sensiblen Bereich :gutidee:

Wird wohl doch Zeit zum auswandern.

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Gast 275-mezger@fvlw.de

Hier noch mald er Text.

Wen keiner mehr Vorschläge hat geht er heut Mitttag so raus.

Sehr geehrter Herr XYZ

Gerade erreichten mich folgende Nachrichten.

(Hier kommt die Nachricht rein)

Dazu möchte Ich ihnen nun folgende Fragen stellen.

a. ) Können sie mir als Legalwaffenbesitzer garantieren das von diesen Hilfskräften meine Daten nicht mißbraucht werden und z.B. an dritte (Kriminelle) für eine kleine Aufstockung des Gehaltes weitergegeben werden?

Wie verhindern sie den Zugriff durch kriminelle auf diese Daten?

b. ) Wird es eine Zuverlässigkeitsprüfung für diesen Personenkreis geben und wenn ja wie wird diese ausfallen.

c.) Wie weisen die Kontrolleure ihre Sachkunde nach? Durch eine bestandene Waffensachkundeprüfung? Sind sie Beispielsweise in der Lage eine verbotene Waffe von einer legalen Waffe zu unterscheiden (Kriegswaffen)?

Sind diese in der Lage den Ist- Zustand der Waffe zu überprüfen (geladen, oder ungeladen?)

Wissen die Kontrolleure was ein Klasse "A" oder "B" oder "0, bzw., N"- Schrank ist?

Können die K. Munitionsarten (erlaubte, verbotene) unterscheiden?

d,) Wie werden sich die Kontrolleure ausweisen und werden deise Auswesie genügend fälschungssicher sein ?

e.) Inwieweit erhöht es die innere Sicherheit wenn nichtbeamtete Personen welche für Niedriglöhne arbeiten Zugang zu auf die als hochsensibel anzusehenden Daten der Sportschützen und Jäger haben sowie auf die Register der Behörden?

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Gast Einzellader

Nicht dass Hardy Schober plötzlich als Kontrolleur vor unserer Tür steht, weil er von den Spenden alleine nicht leben kann und dazuverdienen muss...

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Hier wird immer von der vermutlich abwesenden Kompetenz der "1-EUR-Gutmenschen-Sturmabteilung" bei der Beurteilung von Waffen und deren Ladezustand gesprochen.

Kein Kontrolleur nimmt eine meiner Kanonen in Augenschein oder gar in die Hand.

DAS IST NICHT BESTANDTEIL DER KONTROLLE DER AUFBEWAHRUNG!!!

Das Zeigen der geschlossenen Schränke sollte ja wohl mehr als ausreichend sein.

Solange es keine klare Durchführungsverordnung gibt beleiben meine Schränke zu.

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Gast solideogloria
Solange es keine klare Durchführungsverordnung gibt beleiben meine Schränke zu.

Meine Zertifizierung steht leider innen. Wenn ich den aufmache, dann sieht der Kontrolleur vier Langwaffen. Auf meiner WBK steht aber nur eine. Bin gespannt, was dann kommt.

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Abwarten. Da geistern noch ganz andere Dinge in den Köpfen und Schubladen herum. Hier machen sich einige Gedanken ob es rechtens sei Sportordnungen zu prüfen und "einzustampfen".

Ist alles viel einfacher. Aber wer das jetzt immer noch nicht rafft - soll weiter grübeln. Und weiter schlafen.

Eigentlich, wenn alle LWB ihren Grips einschalten würden, müsste die FvLW vor Aufnahmeanträgen platzen!!!

Nur, wenn die FvLW eine sehr große Anzahl Mitglieder vorweisen kann, wird sie entsprechendes Gewicht bekommen. Nur gute Aktionen genügen da leider nicht.

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Gast Einzellader

Die Schränke muss man schon aufmachen. Schliesslich muss der Kontrolleur in der Lage sein, die Waffen in den Schränken mit den auf den WBKs eingetragenen Waffen abzugleichen und die Seriennummern zu kontrollieren. Dazu muss man eine Waffe u.U. auch mal in die Hand nehmen. Auch zur Kontrolle der Sicherheitsstufe der Schränke ist ein Öffnen in den meisten Fällen notwendig. Bei mir sind auch mehr Waffen in den Schränken als auf den WBKs aufgelistet, da meine frei zu erwerbenden Vorderlader ebenfalls im Langwaffenschrank sind. Ob ein Kontrolleur, der lediglich über waffentechnische Grundkenntnisse verfügt, allerdings z.B. eine frei zu erwerbende Perkussionssharps von einer Patronensharps, die der Erlaubnispflicht unterliegt, unterscheiden kann, darf man anzweifeln.

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Gast Einzellader
und bei mir darf nur kontrollieren, wer mir beweisen kann, das §13 des Grundgesetzes gestrichen wurde.

Spätestens, wenn Dir Dein Sachbearbeiter nach mehrmaliger Verweigerung der Kontrolle androht, Dich für waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen und Deine waffenrechtliche Genehmigung zu widerrufen, wirst Du den Kontrolleur reinlassen.

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Ich installier mir ne Kamera im Schrank, dann kann ers sich im Fernseher anschauen. Wie wird eigentlich sichergestellt, dass die Damen und Herren sich nicht schöne lange Einfaufslisten schreiben, nachdem Sie wissen, wo der Schrank steht und was drin ist? Beamten begegne ich eher mit Vertrauen...

Und was ist, wenn man wirklich an einen Hardy Schober gerät, der den Job macht um die Knallstöcke aus privaten Haushalten zu holen? Darf ich die Kontrolle filmen, damit mir Herr "1€ pro Waffe" ned irgendeinen Mumpitz reindrücken kann?

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Hier wird immer von der vermutlich abwesenden Kompetenz der "1-EUR-Gutmenschen-Sturmabteilung" bei der Beurteilung von Waffen und deren Ladezustand gesprochen.

Kein Kontrolleur nimmt eine meiner Kanonen in Augenschein oder gar in die Hand.

DAS IST NICHT BESTANDTEIL DER KONTROLLE DER AUFBEWAHRUNG!!!

Das Zeigen der geschlossenen Schränke sollte ja wohl mehr als ausreichend sein.

Solange es keine klare Durchführungsverordnung gibt beleiben meine Schränke zu.

ja sowieso.

Wo steht das ich den Schrank aufmachen muss?

Die bleiben ganz klar zu.

"HIER bewahre ich meine Waffen auf, schönen Tag, auf wiedersehen"

fertig.

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Abwarten. Da geistern noch ganz andere Dinge in den Köpfen und Schubladen herum. Hier machen sich einige Gedanken ob es rechtens sei Sportordnungen zu prüfen und "einzustampfen". Ist alles viel einfacher. Aber wer das jetzt immer noch nicht rafft - soll weiter grübeln. Und weiter schlafen.

Zustimmung. Die Aufbewahrungskontrollen sind eine kritische Angelegenheit, und ebenso kritisch müssen wir uns natürlich (siehe hier) damit

auseindersetzen. ABER: wenn z.B. auch nur ein paar der von den sogenannten "Experten" der ba.-wü. Landtagskommission ausgesprochenen

Empfehlungen den Weg in die Gesetzgebung finden sollten, und wir sie nicht auf dem Klageweg noch stoppen können, dann werden wir

über die Kontrollen vergleichsweise milde lächeln können... dann kommt ein Heulen und Zähneklappern.

Eigentlich, wenn alle LWB ihren Grips einschalten würden, müsste die FvLW vor Aufnahmeanträgen platzen!!!

Nur, wenn die FvLW eine sehr große Anzahl Mitglieder vorweisen kann, wird sie entsprechendes Gewicht bekommen.

:appl:

Also: auf geht's, Leute!

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Das hat doch was, da haben die Hartz4-Kumpels mal einen richtig interessanten Job. Nach getaner Arbeit treffen sich die Kollegen dann zu ein paar (6 Halbe pro Nase) Bierchen und erzählen sich welcher LWB wo seinen Tresorschlüssel aufbewahrt und welche Waffen er in seiner Bude lagert.

Wenn es nicht so traurig wäre müsste ich jetzt wegen Lachkrampf Dienstende einleiten

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...erzählen sich welcher LWB wo seinen Tresorschlüssel aufbewahrt und welche Waffen er in seiner Bude lagert.

Das mit den Waffen werden sie notgedrungen wissen - da sie ja über eine entsprechende Liste bzw. WBK-Kopie vom Amt verfügen (müssen).

Wo und wie ich meinen Tresorschlüssel aufbewahre, werden sie nie erfahren.

Das erfährt NIEMAND. Denn sonst wäre das Ganze sinnlos.

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Falls ja, nächste Frage: Wo ist der VA, der die Nachschau anordnet? Ich möchte Widerspruch erheben/dagegen klagen, weil keine Veranlassung etc..

Den hat er im Zweifel nicht dabei. Aha, der wird mündlich vor Ort erlassen? Na und ? Kann/darf der Mensch das? Ist der VA damit sofort vollziehbar? m.E. nein. Das geht AFAIK nur schriftlich. Dann diktiere ich dem Ein-EUR-Jobber den Widerspruch in sein Notizbuch (falls er schreiben kann) Und ohne sofortige Vollziehbarkeit ist das mit der Nachschau auch Essig - und zwar völlig rechtmäßig.

Teddy

Hi, meiner Auffassung nach kann gem. § 37 Abs. 2 VwVfG ein VA auch mündlich erlassen werden. Der mündliche VA kann schriftlich bestätigt werden.

§ 43 VwVfG beschreibt den Zeitpunkt, ab wann der VA wirksam ist. Also mit Bekanntgabe des VA's ist er Wirksam.

§ 41 VwVfG Bekanntgabe des VA. Hier wird sich auf schriftliche oder elektronische VA's bezogen. Im Umkehrschluss gilt somit ein mündlicher VA sofort als bekannt gegeben.

Hoffe ich habe mich hier nicht geirrt.

LG

Alex

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Wo meine Tresorschlüssel liegen werde ich denen bestimmt nicht unter die Nase binden.

Ich könnte mir vorstellen das so mancher von der Kontrolle überaschter LWB dieses in der Hetze unbeabsichtigt preisgibt.

Ich denke das ein 1Euro-Jobber nicht mit so empfindlichen Daten arbeiten sollte.

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