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Patriotischer Souverän

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  1. Tschechei? Eines der Länder mit den liberalsten Waffengesetzen weltweit. Teilweise noch liberaler als viele US Staaten. Ist zwar (noch) in der EU aber das kann ja auch Vorteile haben, zb wenn man dahin auswandern will. Beste Grüße!
  2. Ähem, bei NC Patronenwaffen sollte das kein wirkliches Problem sein, ABER wenn das Sprengstoffrecht bei Schwarzpulverschützen in's Spiel kommt, dann wird es kritisch. Handy's sind beim Umgang mit Schwarzpulver strikt untersagt. Also filmen mit dem Handy beim Laden fällt somit schon mal flach. Go-pro oder ähnliches sollte aber OK sein. Das Filmen der Schussabgabe mit Handy sollte dann aber wieder in Ordnung sein. Also ab aufsetzen des Zündhütchens bei Perkussionswaffen. Bei Steinschlosswaffen wird's dann aber richtig kompliziert...da bleibt wohl nur Go-Pro und Co Beste Grüße!
  3. Hallo, lhs-germany schreibt: "...Damit ist künftig auch die Verwendung der von der CIP eingehend untersuchten „Substitutes“ (schwarzpulverähnliche Stoffe) mit abgedeckt. Die Verwendung der „Substitutes“ in Deutschland kann allerdings erst nach der Umsetzung in nationales, deutsches Recht erfolgen. Diese nationale Umsetzung soll voraussichtlich Ende 2015 erfolgen." http://www.lhs-germany.de/pulververtrieb/schwarzpulver-ersatz/ SPI schreibt: "...Denn seit dem 01.Mai 2011 werden in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Inneren und im Vorgriff auf die zu erwartende Anpassung der Beschussverordnung (BeschussV) seit dem 01.05.2011 nur noch Beschussprüfungen nach der C.I.P Tabelle vorgenommen und entsprechende Beschussbescheinigungen ausgestellt!" http://www.schwarzpulver-zunft.de/index.php/aktuelles-bei-der-spi/20-wichtige-informationen-zum-thema-schwarzpulverersatzstoffe-und-deren-verwendungsmoeglichkeiten Beschussamt Ulm teilte mir mit, dass für die Verwendung von Pyrodex in meiner Investarms Great Plains Pistole mit italienischen CIP PN Beschuss von 2015 eine Überprüfung (17.-€) erfolgen muss. Ein Neubeschuss (67.-€) sei nicht nötig. Allerdings hätten sie frühestens im Oktober wieder Termine frei. Im Netz konnte ich keinen GesetzENTWURF zur Neueregelung des Beschussrechts finden. Ende 2015 ist ja schon länger her, aber anscheinend ist mit der Umsetzung in nationales, deutsches Recht noch nichtmal begonnen worden. Ich frage da ich nicht kurz vor einer Neuregelung zum Beschussamt fahren will, wenn es nachher unnötig ist. Das Beschussamt stellt, entprechend CIP und der Anerkennung des italienischen Beschuss, nach einer kurzen Sichtüberprüfung eh nur eine Beschussbescheinigung aus. Gibt es zur seit Ende 2015 überfälligen Neuregelung schon irgend welche Infos? Beste Grüße!
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