Zum Inhalt springen
IGNORED

Soldaten: Risiko Taschenmesser


Zeb Carter

Empfohlene Beiträge

Leute regt euch doch nicht so auf,

immerhin dürfen die Soldaten im Dienst ihr Taschnmesser tragen, vielleicht um sich gegen aggressive Butterbrote zu verteidigen (so eins kann einen aber auch Zuhause überfallen und den Tag versauen).

Außerdem dürfen sie auch, obwohl die meisten Wehrpflichtigen unter 25 sind, eine großkalibrige Waffe (G36, P8, MG3, PzH 2000, LeoII, MARS, usw.) führen und im Rahmen ihres Auftrages abfeuern und das alles ohne Psycho-Gutachten. Ist doch klar, dass ein Soldat, der in seiner Freizeit (die beginnt nach dem Dienst und ist meist der Weg vom oder zum Dienst) Dienstkleidung trägt, schon ein wenig militant sein muß, oder? Wie ist denn das wenn er in der Kaserne, im Dienst ohne seine Ausrüstung, Messer, angetroffen wird, d.h. wenn der Dienstanzug unvollständig ist. :peinlich: Hat das dann auch Konsequenzen? Führen wir jetzt vor jeder deutschen Kaserne ein Messerhaus aus ein wie früher vor den Stabkirchen in Norwegen, wo jeder sein Messer abgibt, damit er drinnen mit und draußen ohne unterwegs ist :gutidee:

Ich verstehe so manches wohl nicht, man vertraut den Soldaten unabhängig ob Zeit-, Berufssoldat oder Wehpflichtigem Ausrüstung an, mit der man mit Sicherheit mehr Schaden anrichten kann als mit einem Taschenmesser. Der Dienstherr vertraut ihnen also! :peinlich: Und dann werden sie kontrolliert wie potenzielle Verbrecher, die beabsichtigen mit ihrem Messer jemand wasweißichwas anzutun. Kommt nur mir das etwas schizo vor?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, der Dienstherr vertraut ihnen eben nicht! Es wäre ein Leichtes für den Dienstherrn gewesen, eine entsprechende Regelung für BW-Angehörige zu erwirken. Er wollte nicht! Gleiches ist bei der MPU-Altersgrenze passiert. Dem Vernehmen nach hat das BMI dem BMVG eine Ausnahmeregelung für Soldaten(weil man dort auch der Meinung war, daß die Jungs für AFG ja auch alt genug sind!) angeboten. Das BMVG hat abgelehnt! Man will das einfach nicht. Und dann kam da wohl noch vom BMVG die Kiste mit der nicht gefestigten Persönlichkeit. Und unsere A-Kr vom Reservistenverband klatschen auch noch Beifall! So, jetzt habi Ihr auch mal erlebt, wie ein ResStoffz die Contenance verliert!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dem Vernehmen nach hat das BMI dem BMVG eine Ausnahmeregelung für Soldaten...angeboten. Das BMVG hat abgelehnt! Man will das einfach nicht.

Und dann kam da wohl noch vom BMVG die Kiste mit der nicht gefestigten Persönlichkeit.

Hört sich exakt an wie ein Tritt des zuständigen Ministeriums in den A..... der Soldaten.

Anders kann man es nicht ausdrücken.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So ist das halt mal mit Ordnungsgesetzen. Sie werden in den seltensten Fällen gegen die angewendet, gegen die sie bestimmt waren. Das würde die Sache auch zu aufwendig machen und der Erfolg für die Polizei bliebe auf der Strecke. Lieber da hin gehen, wo es noch ein wenig Geld zu holen gibt und wenn es auch nur der karge Wehrsold ist.

Wer wirklich was anders erwartet hat, ist ein Träumer.

Es ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis für die Polizei, aber so sind die meisten von denen halt mal. Sie müssen ihn ihrer Tätigkeit genauso Erfolge nachweisen, wie jeder andere auch. Bevor man da einen Nagel im Heuhaufen sucht, die man sowieso kaum findet, geht mal lieber dahin, wo der Erfolg auf der Hand liegt.

Ich würde jeden von den Polizisten mal für 6 Monate nach Afghanistan schicken, dort könnten sie dann Taschenmesser suchen, aber nur vor der Kaserne und auf keinen Fall in diese reinlassen.

Dass solche Gesetze von weltfremden Politikern gemacht wurden, ist eine Sache, wenn aber Polizisten mit Übereifer jeden Mist umsetzen, selbst wenn es nicht mal sein müsste (Ordnungswidrigkeit), dann ist das noch schlimmer. Aber so was hat in Deutschland lange Tradition: Uniform an, Hirn aus!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, der Dienstherr vertraut ihnen eben nicht! Es wäre ein Leichtes für den Dienstherrn gewesen, eine entsprechende Regelung für BW-Angehörige zu erwirken. Er wollte nicht! Gleiches ist bei der MPU-Altersgrenze passiert. Dem Vernehmen nach hat das BMI dem BMVG eine Ausnahmeregelung für Soldaten(weil man dort auch der Meinung war, daß die Jungs für AFG ja auch alt genug sind!) angeboten. Das BMVG hat abgelehnt! Man will das einfach nicht. Und dann kam da wohl noch vom BMVG die Kiste mit der nicht gefestigten Persönlichkeit. Und unsere A-Kr vom Reservistenverband klatschen auch noch Beifall! So, jetzt habi Ihr auch mal erlebt, wie ein ResStoffz die Contenance verliert!

Wo kann man bitte etwas darüber nachlesen. Ich lese hier immer wieder Latrinenparolen, über die andere sich dann trefflich aufregen. Ob das der Lage tatsächlich entspricht oder nicht ist völlig egal. Hauptsache: Kann ja wohl nicht sein!

Also mal die Fakten:

1. Wo steht eine Stellungnahme des BMVg zum Thema Messer zum/vom Dienst?

2. Wo steht, dass die Polizei Soldaten in Uniform durchsucht hat?

3. Wodurch kann dieses "dem Vernehmen nach" bezgl. MPU untermauert werden und auf welcher Rechtsgrundlage sollte eine Ausnahme möglich sein?

4. Wo hat sich das BMVg zur nicht gefestigten Persönlichkeit geäußert?

Nehmen wir mal die Fallkonstellation an, ein Soldat wurde in seiner Freizeit (Saufabend im Stadtpark) von der Polizei aufgegriffen (ev. Gewahrsamnahme). Bei der Durchsuchung wurde der Truppenausweis und das Bw-Taschenmesser gefunden. Klarer Fall §42a WaffG. Was sonst?

Das wäre für mich die viel logischere Annahme, als das Auflauern von Rekruten auf dem Heimweg. Allerdings ist auch das nur eine Annahme.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was regt Ihr Euch auf, sogar hier im Forum gibt es Leute, die das Mitführen eines Messers als Mordvorsatz interpretieren...

Na, ich hoffe Du meinst mich nicht damit.

Ansonsten müssen wir mit einem Alster an die Alster und das klären.

:s75:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was regt Ihr Euch auf, sogar hier im Forum gibt es Leute, die das Mitführen eines Messers als Mordvorsatz interpretieren...

Es sagt viel über dich (und deinen Nick), daß du Aussagen aus einem andern Thema aus dem Zusammenhang reißt und damit in deinem Sinn argumentierst. Schwach, arg schwach.

(Du beziehst dich doch auf den Mordfall im Gericht, oder?)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Wo steht eine Stellungnahme des BMVg zum Thema Messer zum/vom Dienst?

2. Wo steht, dass die Polizei Soldaten in Uniform durchsucht hat?

3. Wodurch kann dieses "dem Vernehmen nach" bezgl. MPU untermauert werden und auf welcher Rechtsgrundlage sollte eine Ausnahme möglich sein?

4. Wo hat sich das BMVg zur nicht gefestigten Persönlichkeit geäußert?

Also, 1. und 4. stehen als Zitat im Eröffnungsbeitrag #1 dieses Threads von Zeb Carter. 2. habe ich nicht, sondern jemand anderes in den Raum gestellt. und 3. stammt aus einem Thread über das Thema MPU und es ging darum, ob BW-Angehörige bezüglich der Alterserfordernis den Polizeibeamten gleichgestellt werden sollten. Zum Suchen fehlt mir im Moment allerdings die Zeit

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es sagt viel über dich (und deinen Nick), daß du Aussagen aus einem andern Thema aus dem Zusammenhang reißt und damit in deinem Sinn argumentierst.

Der Witz ist, dass ich im anderen Thread bereits absichtlich den Zusammenhang aufgelöst habe. Ich schrieb, dass ich das Mitführen des Messers isoliert betrachten möchte und dass ich es ablehne, das Mitführen eines Messers grundsätzlich als Mordvorsatz zu interpretieren.

Hätte ich statt "isoliert" ein einfacheres Wort wählen sollen?

Sowas nennt man "abstrahieren" oder vielleicht auch "Grundsatzdiskussion", da ist der Zusammenhang wurst.

Was kommt den als nächstes?

Nach einer Vergewaltigung heisst es hier "dass der Täter überhaupt noch so spät auf der Strasse war, beweist seinen Vorsatz"?

Ein Sportschütze dreht durch und dann wird hier geschrieben "der hatte die Waffen nur als Schwanzverlängerung und weil er mordgeil war"?

Schaltet mal bitte die Hirse ein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lusumi, ich finde es absolut ok, daß Du verweigert hast! Deine Entwscheidung! Natürlich wird dann auch von Dir erwartet, daß du es ebenfalls absolut ok findest, daß andere zum Bund gegangen sind! Das ist auch eine Gewissensentscheidung! Also bitte kein BW-Bashing mit Zielgruppe Messerverbot und so!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1. Wo steht eine Stellungnahme des BMVg zum Thema Messer zum/vom Dienst?

2. Wo steht, dass die Polizei Soldaten in Uniform durchsucht hat?

3. Wodurch kann dieses "dem Vernehmen nach" bezgl. MPU untermauert werden und auf welcher Rechtsgrundlage sollte eine Ausnahme möglich sein?

4. Wo hat sich das BMVg zur nicht gefestigten Persönlichkeit geäußert?

Also, 1. und 4. stehen als Zitat im Eröffnungsbeitrag #1 dieses Threads von Zeb Carter. 2. habe ich nicht, sondern jemand anderes in den Raum gestellt. und 3. stammt aus einem Thread über das Thema MPU und es ging darum, ob BW-Angehörige bezüglich der Alterserfordernis den Polizeibeamten gleichgestellt werden sollten. Zum Suchen fehlt mir im Moment allerdings die Zeit

Dann bitte 1. und 4. nochmal nachlesen. Da steht etwas ganz anderes ;-) Genauer gesagt von jemandem ganz anderem.

2. Hab ich mal allgemein in dein Raum gestellt, da dies hier oft thematisiert,. aber nirgends nachzuvollziehen ist.

3. Hab ich leider auch nichts gefunden.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Richtig! Bleibt aber immer noch, daß das BMVG das anscheinend ok. findet und der Reservistenverband nicht dagegen geht.

Ich lese leider garnichts vom BMVg und der Reservistenverband ist in der Frage vollkommen unerheblich. Genau wie die Meinung der FFW.

Insgesamt ist mal wieder viel substanzloses Gemurre und wenig Fakten in diesem Thread.

Gruß

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lusumi, ich finde es absolut ok, daß Du verweigert hast! Deine Entwscheidung! Natürlich wird dann auch von Dir erwartet, daß du es ebenfalls absolut ok findest, daß andere zum Bund gegangen sind! Das ist auch eine Gewissensentscheidung! Also bitte kein BW-Bashing mit Zielgruppe Messerverbot und so!

Quark.

Ich habe doch nichts gegen die Bundeswehr geschrieben - oder?

Nur, wenn man meint, dass die "Zielgruppe" des Messerverbotes nicht in der Bundeswehr (oder Fußballverein oder Schützenverein oder Motorrad-Club oder Totoo-Träger oder Maurer, Metzger oder oder oder ...) wäre, dann irrt man sich.

Insofern sehe ich keinen Grund warum die Bundler per se ausgenommen werden sollten, wenn sie sich in der Freizeit befinden (egal was sie für Kleidung tragen).

Natürlich gehe ich einig darin, dass das Messervorbot der größte Quark ist und gönne jedem Bundler, der eines trägt es tragen zu dürfen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ok, unterschreibe ich weitestgehend so. Es ging mir aber darum, daß der Weg vom und zum Dienst in Uniform (Flecktarn) mit vom Verbot erfasst werden soll, was ich für absolut daneben halte. Dann könnte man nämlich auch argumentieren, das dann ja auch die Regeln über Alkoholgenuss, Verhalten in der Öffentlichkeit und die Anzugsordnung auf dem Weg vom und zum Dienst nicht gelten. Ansonsten bin ich auch früher nicht in meiner Freizeit in grün herumgelaufen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die Regeln über Alkoholgenuss, Verhalten in der Öffentlichkeit und die Anzugsordnung auf dem Weg vom und zum Dienst nicht gelten.

:confused: Das verstehe ich jetzt nicht.

Gilt auf dem Weg vom und zum Dienst der Bundeswehr eine "Anzugsordnung"?

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.

Man darf doch sicherlich mit Privatkleidung hinfahren und sich dort umziehen?

... obwohl... ich habe mich schon immer gefragt warum am Bahnhof die Leute immer mit Uniform auf den Zug warten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich fasse meine Antwort auf die beiden letzgenannten Posting zusammen:

Es finde keine Hinweise auf eine Verbotsforderung für den Weg vom/zum Dienst. Auch die aufgeführten Belehrungen sollen die Formulierung Freizeit benutzen. Andernfalls würde der Passus Weg vom/zum Dienst aufgeführt werden.

Ja, es gilt natürlich die "Anzugsordnung". Der Feldanzug ist explizit sogar nur für den Weg vom/zum Dienst gestattet. Umwege sind nicht zulässig. Man muss nicht in Uniform an-/abreisen. Viele machen das aber aus Beqeumlichkeit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... obwohl... ich habe mich schon immer gefragt warum am Bahnhof die Leute immer mit Uniform auf den Zug warten...

Warum sollen die/manche Leute nicht ?? Es ist quasi ihr derzeitiger Beruf und nach Diensstschluß macht man sich eben vom Acker.

Gehen ja auch genug Leute im Blaumann nach der Schicht nach hause - Wo ist das Problem ?? Muß man sich verstecken ???

Soll doch jeder wie er mag - tut doch keinem weh.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, es gilt natürlich die "Anzugsordnung". Der Feldanzug ist explizit sogar nur für den Weg vom/zum Dienst gestattet. Umwege sind nicht zulässig. Man muss nicht in Uniform an-/abreisen. Viele machen das aber aus Beqeumlichkeit.

Ok... ich will ja nicht den Eindruck erwecken als Blinder über Farben zu diskutieren...

... aber wenn ich es dann richtig verstehe, ist das Tragen des "Feldanzuges" auf freiwilliger Basis - und wenn er getragen wird, ist die "Anzugsordnung zu beachten. So weit so gut.

(Ich meine mal etwas gehört zu haben, dass dann auch eine Mütze und die entsprechenden Schuhe getragen werden müssen.)

Ich frage mich nun, ob dieses Messer zu dieser Anzugsordnung gehört.

Wenn ja, kann ich die Strafe dafür tatsächlich nicht verstehen - wenn nein verstehe ich die Strafe zwar auch nicht, wäre aber wohl so traurig es auch ist im Sinne des Gesetzgebers...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.