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IGNORED

Soldaten: Risiko Taschenmesser


Zeb Carter

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Also bitte: Das ist keine Quelle, sondern benötigt dringend eine. Dann wüsste man auf welcher Ebene der Schriftverkehr stattfand und was daraus wurde. Auch über einen übermotivierten Beamten haben wir keine Quelle. Allein Behauptungen bzw. Spekulationen darüber.

Jeder kann einen Thread mit Behauptungen aufmachen. Dann kann man sich darüber zehn Seiten lang aufregen und wenn mal einer fragt wie das belegt ist, linkt man einfach auf den Anfang.

Jetzt sag mir nochmal, wo der Staat in diesem Fall seine Soldaten zum Hampelmann macht. Ich meine das ernst. Ich finde nämlich keine Belege dafür.

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@DerReservist: Danke für den Link!

Jetzt sag mir nochmal, wo der Staat in diesem Fall seine Soldaten zum Hampelmann macht. Ich meine das ernst. Ich finde nämlich keine Belege dafür.

Ich verlinke mal auf ein Plakat extern. Damit ist eigentlich alles gesagt. Ach nein, das Taschenmesserverbot fehlt auf dem Plakat, würde aber ganz gut passen.

http://www.sondereinheiten.de/forum/viewto...art=255#p246453

bye knight

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@DerReservist: Danke für den Link!

Ich verlinke mal auf ein Plakat extern. Damit ist eigentlich alles gesagt. Ach nein, das Taschenmesserverbot fehlt auf dem Plakat, würde aber ganz gut passen.

http://www.sondereinheiten.de/forum/viewto...art=255#p246453

bye knight

Auf Seite 17 ist das komplette Schreiben eingestellt

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Auf Seite 17 ist das komplette Schreiben eingestellt

Danke, damit haben wir endlich eine belastbare Quelle und es ist auch geklärt, wie die Angelegenheit ins Rollen kam. Es gab eine polizeiliche Großkontrolle in SH. In diese waren auch Soldaten involviert. Dabei wurden die Taschenmesser bei Soldaten aufgefunden. Daraus folgte dann der Schriftverkehr zw. dem Innenministerium des Landes SH und dem Wehrbereichskommando I. Dabei wurde die Meinung des BMI vorgetragen. Ende war die Bitte um Hinweis an die Soldaten. Deshalb gibt es jetzt die Belehrungen im WB I. (Wortlaut der Belehrung?) Die Fahrt vom/zum Dienst ist dem Schreiben nach jedoch gedeckt. Erst bei größeren Umwegen kann unter Umständen das berechtigte Interesse fehlen. Somit war einiges des Gemeckers hier nicht gerechtfertigt.

Mal sehen, wann (ob) die anderen WBe folgen.

Das BMI hat für die junge nicht charakterlich gefestigte Aussage einen dicken Rüffel verdient. Hat jemand den Namen des Bearbeiters im BMI? Ich würde der Sache auf dem Dienstwege nachgehen und einen dezenten Hinweis an entscheidender Stelle anbringen. Dazu benötige ich aber wiedrum eine belastbare Quelle.

Gruß

P.S.: Das "Plakat"finde ich pietätlos, um es mal vorsichtig auszudrücken. Man instrumentalisiert keine gefallenen Soldaten!

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Das BMI hat für die junge nicht charakterlich gefestigte Aussage einen dicken Rüffel verdient. Hat jemand den Namen des Bearbeiters im BMI? Ich würde der Sache auf dem Dienstwege nachgehen und einen dezenten Hinweis an entscheidender Stelle anbringen. Dazu benötige ich aber wiedrum eine belastbare Quelle.

Das eingestellte Schreiben ist vom InMin S.-H.; unterschrieben von einem Herrn Dirk Sievers, weitere Hinweise sind zur zeit nicht verfügbar, außer vielleicht im besagten InMin S.-H.

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Das eingestellte Schreiben ist vom InMin S.-H.; unterschrieben von einem Herrn Dirk Sievers, weitere Hinweise sind zur zeit nicht verfügbar, außer vielleicht im besagten InMin S.-H.

Hallo,

das habe ich natürlich gelesen. Der Herr verwies aber nur auf die Stellungnahme des BMI. Da sitzt der eigentliche Übeltäter und dem möchte ich auch den gebührenden Dank zukommen lassen. ;-)

Gruß

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In dem von mir weiter oben verlinkten Post in diesem Thread ist ein Aktenzeichen drin. Vielleicht hilft das weiter? Ansonsten: Frag doch mal Herrn Sievers ;)

Das Plakat ist schon starker Tobak und mindestens grenzwertig. Da gebe ich dir völlig Recht.

bye knight

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Gast God of Hellfire
Man instrumentalisiert keine gefallenen Soldaten!

Man instrumentalisiert aber auch keine ermordeten Kinder.

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Hallo,

das habe ich natürlich gelesen. Der Herr verwies aber nur auf die Stellungnahme des BMI. Da sitzt der eigentliche Übeltäter und dem möchte ich auch den gebührenden Dank zukommen lassen. ;-)

Gruß

sorry, deshalb noch mal mein Veweis auf das InMinS.-H - Dirk Sievers

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Die meisten "Pro-SV"-Plakate find ich ziemlich armselig.

Über das Gefallenen-Plakat kann man in der Tat streiten (Stichworte Pietät und Instrumentalisierung...).

Bei typischen "Pro-SV"-Plakaten fallen mir in erster Linie die von Oleg Volk ein.

Und die sind fast alle akzeptabel bis sehr gut.

Ansonsten gilt: nicht nur kritisieren, selber besser machen.

Gruß,

karlyman

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Deshalb hab ich auch das angefragte Victorinox gezeigt ;-) Das ist auch das Messer mit dem stärksten Themenbezug.

Es gibt übrigends die abschließende Regelung, dass der Weg vom/zum Dienst durch "Zum Zwecke der Berufsausübung" gedeckt ist. In der Freizeit wird das Führen als Verstoß gegen das WaffG gewertet (Richtig) und um Hinweis an die Truppe gebeten. Diese Info ist aus dem Rundschreiben WBK III MatWi und hat im Bezug ein Schreiben des Streitkräfteunterstützungskommandos.

Gruß

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Deshalb hab ich auch das angefragte Victorinox gezeigt ;-) Das ist auch das Messer mit dem stärksten Themenbezug.

Es gibt übrigends die abschließende Regelung, dass der Weg vom/zum Dienst durch "Zum Zwecke der Berufsausübung" gedeckt ist. In der Freizeit wird das Führen als Verstoß gegen das WaffG gewertet (Richtig) und um Hinweis an die Truppe gebeten. Diese Info ist aus dem Rundschreiben WBK III MatWi und hat im Bezug ein Schreiben des Streitkräfteunterstützungskommandos.

Gruß

Ich kenne das schreiben, auch hier stelle ich folgende Frage: Wo wird der Beruf ausgeübt? Wenn ich das Messer vom Dienstort nach Hause führe ist das nicht durch das Gesetz gedeckt! Nicht SKUKdo oder der G4 legt das Gesetz aus sondern der Richter. Die Stellungnahme die hier in die Truppe gegeben wurde ist nicht belastbar! Meine Meinung ….

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Die Stellungnahme ist belastbar. Sie ging durch die Rechtsabteilung und entspricht dem dokumentierten Willen des Gesetzgebers. Das Führen vom/zum Dienst ist explizit als "Zum Zwecke der Berufsausübung" im Schreiben genehmigt. Analog darfst du dein Messer zum Angeln mitführen und musst es nicht erst am Wasser auspacken.

Selbst wenn es irgendein Richter anders sehen würde: Nach der Belehrung käme der Soldat zumindest mit Verbotsirrtum durch, da er vom Dienstherrn dahingehend geschult wurde.

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Die Stellungnahme ist belastbar. Sie ging durch die Rechtsabteilung und entspricht dem dokumentierten Willen des Gesetzgebers. Das Führen vom/zum Dienst ist explizit als "Zum Zwecke der Berufsausübung" im Schreiben genehmigt. Analog darfst du dein Messer zum Angeln mitführen und musst es nicht erst am Wasser auspacken.

Selbst wenn es irgendein Richter anders sehen würde: Nach der Belehrung käme der Soldat zumindest mit Verbotsirrtum durch, da er vom Dienstherrn dahingehend geschult wurde.

Das Schreiben legt das Gesetz für den Dienstherrn aus. Es lag dem Rechtsberater des SKUKdo und Rechtsberater WBK III vor, nicht dem Gesetzgeber oder einem Richter. Wo ist das belastbar?

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  • 4 Wochen später...

Weil es schön zum Thema Trageverbot, Einhandmesser usw. passt: Unter dem folgenden Link findet man einen Bericht über die Zustände in berliner Freibädern und über Messer, die bei Taschenkontrollen im Sommerbad Neukölln den Badegästen abgenommen wurden.

Gehen wir mal davon aus das die Kontrolleure nicht unbedingt Lieschen Müller filzen, sondern sich Gedanken darüber machen bei wem sie kontrollieren.

Schaut euch mal das Bild an welche Arten von Messern hier mit in die Bäder gebracht werden. Fällt jemandem was auf?

http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/waf...icle539057.html

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Schaut euch mal das Bild an welche Arten von Messern hier mit in die Bäder gebracht werden. Fällt jemandem was auf?

Wenn ich mir ansehe, dass die meisten Messer Obst- /Kartoffelschälmesser sind, frage ich mich WIE die zu kontrollierenden ausgewählt werden. Die potentiellen Straftäter oder die Leute die sich Obst mitbringen und dann nichts beim Kisok kaufen?

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