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IGNORED

Soldaten: Risiko Taschenmesser


Zeb Carter

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http://www.lawblog.de/index.php/archives/2...-taschenmesser/

25.6.2009

Soldaten: Risiko Taschenmesser

Während in Afghanistan deutsche Soldaten Krieg führen, bahnen sich jetzt in Deutschland rechtliche Querelen für arglose Bundeswehrangehörige an. Bei Polizeikontrollen, vor allem in Schleswig-Holstein, sind nämlich Soldaten außerhalb des Dienstes mit einem juristischen Vorwurf konfrontiert worden: Verstoß gegen das Waffengesetz. Ihr Vergehen? Die Soldaten, meist in Uniform auf dem Heimweg ins Wochenende, hatten das “Standardmesser” der Bundeswehr dabei.

Es handelt sich um ein Taschenmesser (Hersteller: Victorinox), allerdings in Form eines Einhandmessers. Die Besonderheit an Einhandmessern ist, dass sie mit einer Hand geöffnet werden können. Problem: Einhandmesser fallen seit neuestem unter das Waffengesetz. Wer so ein Messer bei sich hat, riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Das Bundesinnenministerium vertritt in einem mir vorliegenden Schreiben eine harte Linie:

Die an Soldaten ausgegebenen Messer vom Typ Bw Einhandmesser Original Victorinox, Jungle Devil und Bw-Kampfmesser Infanterie fallen grundsätzlich unter den Tatbestand des Führensverbots des § 42a Abs. 1 WaffG.

Nur dienstliche Nutzung sei erlaubt. Freizeit, auch in Uniform verbrachte, sei jedoch kein Dienst:

Führt ein Soldat vor oder nach dem Dienst, auch in Uniform, solch ein Messer mit sich, greift das Waffengesetz. Es wird hierbei davon ausgegangen, dass die Bundeswehr es nicht für erforderlich hält, dass ein Soldat auf dem Heimweg oder bei der Fahrt zur Kaserne bzw. Dienststelle ein Kampf- oder Einhandmesser mit sich führt. Auch Schusswaffen und andere an Soldaten ausgegebene Ausrüstungsgegenstände müssen nach dem Dienst grundsätzlich auf dem Bundeswehrgelände verbleiben.

Weiter:

Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen.

Der Reservistenverband hat sich inzwischen auch schon eingeschaltet. Er rät allen Reservisten dringend ab, die zur Ausrüstung gehörenden Einhandmesser bei sich zu führen, und zwar “weder bei dienstlichen Veranstaltungen noch privat”.

...und immer daran denken: Die deutsche Freiheit wird am Hindukusch verteidigt.

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Ist mir unverständlich.

In §42a (3) steht:

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt

In §13 (6) wird dem Jäger zugestanden seine Waffen im Zusammenhang mit der Jagd nicht schussbereit zu führen, wo ja unbestritten der Hin- und Rückweg mit gemeint, bzw eingeschlossen ist.

Da kann es doch nicht sein das in ein und dem selben Gesetz der Begriff "im Zusammenhang mit" unterschiedlich ausgelegt wird. Und der Weg zum Dienst bzw der Heimweg steht bei Soldaten doch eindeutig im Zusammenhang mit der Berufsausübung.

Auch ich führe mein PRT auf dem Weg zum Dienst ( RD ) und auf dem Heimweg, darf ich das jetzt auch nicht mehr ?

Auch Schusswaffen und andere an Soldaten ausgegebene Ausrüstungsgegenstände müssen nach dem Dienst grundsätzlich auf dem Bundeswehrgelände verbleiben.
Toller Vergleich, echt ohne Worte. Das BW-Stumpf in Einhandausführung in der rechten Tasche wo es hingehört ist also pöse, weil G36, MG3 und GraPi dürfen die Soldaten ja schließlich auch nicht mit ins Wochenende nehmen... :peinlich:
Auch unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge der Bundeswehr für junge und charakterlich noch nicht gefestigte Soldaten scheint es vorzugswürdiger, Bundeswehrmesser grundsätzlich in der Kaserne bzw. Dienststelle zu belassen.
:gaga:

Mal gespannt was meine bessere Hälfte dazu sagt wenn sie in zwei Wochen aus der Wüste zurückkommt. Wird wohl nicht veröffentlichbar sein... :016::gaga::wub:

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http://www.pi-news.net/2009/06/polizei-jag...eswehrsoldaten/

Als die Regierung das Führen einhändig zu bedienender Taschenmesser mit dem neuen Waffengesetz unter Strafe bis zu 10.000 Euro stellte, hieß es beschwichtigend, gerade die unscharfen Formulierungen des Gesetzestextes sollten dazu dienen, dem Beamten vor Ort Ermessensspielraum zu geben, um die drastische Strafe nur gegen bekannte Problemfälle einzusetzen. Wer damals beruhigt an jugendliche Messerstecher mit islamischem Migrationshintergrund dachte, dem hat der eigene Rassismus wohl ein Schnippchen geschlagen. Gemeint waren natürlich charakterlich nicht gefestigte Bundeswehrsoldaten auf dem Weg zum Dienst
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Gast God of Hellfire

Tja soviel zum Thema Ermessensspielraum bei "kleinen Beamten".

War dieser Spielraum nicht ursprünglich dafür gedacht, daß man die "Zielgruppe" einfacher mal aufs Korn nehmen kann um Gewalttaten zu verhindern?

Die Methode ist doch zu erkennen:

Soldat >> Uniform >> gute Chance, daß Messer dabei >> Ticket

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ARMES DEUTSCHLAND! Ich trauere um dich mein Heimatland!

Wir benötigen dringend noch 10tausend Gesetze dazu, damit auch der letzte treue Staatsbürger

irgend ein pillepalle Unsinngesetz übertritt und mit Strafzetteln überrascht werden kann!

Das motiviert!

03:58:38Uhr

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...und immer daran denken: Die deutsche Freiheit wird am Hindukusch verteidigt.

typische Folge von Outsourcing - nix geht mehr, mehr Kosten, weniger Output, die Kommunikationswege werden so lange gestreckt, oder besser noch zertifiziert und wenn gar nichts mehr hilft, dann ändert man das Portfolio.

Hier streiten sich aber immer noch Schäuble, Jung und Steinbrück. S. hat große Pläne mit der BW im Innern, Jung weis mit seinem Spielzeug nichts so richtig anzufangen und Steinbrück hat noch keinen echten Kaufinteressenten, zumal die Personalresourcen nicht so ohne weiteres veräußerbar sind und für den Rest sich bisher nicht wirklich seriöse Partner gemeldet haben. Ausserdem würde er zumindest so eine kleine "Kavallerieeinheit" doch gerne behalten - als Drohkulisse für die "aufmüpfigen" Bergler.

Als Politiker hat man es nicht leicht, immer diese Entscheidungen und jeder meckert dann rum, morgen fällt einem dann was neues ein.

Gute Nacht

SWJ

P.S. Warum wird eigentlich nicht das deutsche Waffenrecht, mal so ins Afghanische übersetzt und im Parlament in Kabul beraten. Ach so, die wollen das nicht. Schade, wäre aber ein echter Sicherheitsgewinn dort unten. Hoffentlich erfährt das kein Taliban, dass sie in DE unsere Soldaten wegen Taschenmessern strafrechtlich belangen - Wehrkraftzersetzung wurde das mal genannt, heute PC.

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@ wolfk33

Auch ich führe mein PRT auf dem Weg zum Dienst ( RD ) und auf dem Heimweg, darf ich das jetzt auch nicht mehr ?

nein darfst du nicht !... nach ansicht von meinem ordnungsamt , darfst du deine waffen dann auch abgeben (wenn du erwischt wirst ... er sieht dies als verlust der zuverlässigkeit) ... du hättest es wissen müssen!

ich bin auch bei dem verein ... wir mußten unterschreiben, dass wir unser messer nicht außerhalt des dienst (auch bei hin- und rückweg) in der uniform haben (wenn dann in einer tasche, nicht zugriff bereit)!

ist aber schon ein alter hut ... verstehe nicht warum dies jetzt erst auftaucht!

wir wurden selbst im einsatz belehrt als diese änderung im waffg gemacht wurde.

selbst ich mußte hier in hamburg an der schule dafür in der letzten woche erneut unterschreiben!

akzeptieren ist leichter als verstehen ... ist leider so!

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ich bin auch bei dem verein ... wir mußten unterschreiben, dass wir unser messer nicht außerhalt des dienst (auch bei hin- und rückweg) in der uniform haben (wenn dann in einer tasche, nicht zugriff bereit)!

Die Rechtslage ist klar, und das Messer aufgrund seiner Konstruktion unbestreitbar ein Einhandmesser.

Also tatsächlich nichts Neues.

Aber das Thema zeigt mal wieder, wie kleinlich, erbärmlich und jämmerlich dieses Land teilweise geworden ist...

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..und immer daran denken: Die deutsche Freiheit wird am Hindukusch verteidigt.

Sehr richtig bemerkt, und hier nimmt die Freiheit immer mehr ab. Durch diese Groteske wird Berlin mal wieder vorgeführt. Rechtslage hin oder her, schließlich wurde dieses Gesetz vom Parlament ausgearbeitet und beschlossen.

Unter welchen fragwürdigen Umständen gerade dieser Paragraf zustande gekommen ist, wissen wir ja alle.

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Übrigens Pol.-Beamte wurden hier auch belehrt, dass sie auf dem Wege vom und zum Dienst ihr EMS/EKA (Tonfa) nicht führen dürfen!

Für die, die mich gleich wieder "niederbrüllen" wollen, ich vertrete diese Auffassung nicht und habe sie auch nicht erfunden!

Für mich unverständlich, da sich ein Pol.-Beamter jederzeit in den Dienst versetzen kann oder muß, somit greift für ihn schließlich der § 55 WaffG!

Ich rege mich aber nicht mehr auf.

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Soldat, Soldat in Uniform

Soldat, Soldat in grauer Norm.

Soldaten sind sich alle gleich:

Lebendig und als Leich. ( W.B.)

Ich habe, in der Vergangenheit, geschrieben, daß dieser Staat krank ist. Das stimmt nicht.

Geistig ist er bereits klinisch tot, ein paar Körperfunktionen werden noch, dank modernster Apparate, aufrecht erhalten.

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Irgendwie scheint vergessen worden zu sein, warum die Einhandmesser verboten wurden und was das alles soll.

Ich glaube mich daran zu erinnern, dass es daran lag, dass blondgelockte, fromme Kirchgänger in Begleitung ihrer kinderwagenschiebenden Ehefrauen auf dem frühsonntäglichen Wege zur Messe zu einem unkontrollierbaren Sicherheitsrisiko wurden.

Oder irre ich mich da?

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Kirchgänger ... zu einem unkontrollierbaren Sicherheitsrisiko wurden.

Oder irre ich mich da?

Der Mensch ist dieses Sicherheitsrisiko - Du und ich und Du und Du und Du ...

Alle wegschließen, aber schnell.

Es ist keine 10 Tage her, da habe ich hier geschrieben, daß mein ganzes Haus voller Waffen ist ( ich meine hier nicht meine sorgfältigst weggeschlossenen Sportgeräte ), sondern all diese extrem gefährlichen Dinge, die ich auflistete ( ich sage nur: Hackebeil ! ).

Leute, was auf uns noch zukommt ... Die wildesten science-fiction-Filme werden, im Vergleich, zu Hänseli & Greteli werden ...

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Weil im Dienstausweis eventuell immer noch drin steht, das der PVB " ... ermächtigt ist ... die Schußwaffe zu führen, die ihr/ihm für dienstliche Zwecke amtlich überlassen worden ist. ..." ?

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Weil im Dienstausweis eventuell immer noch drin steht, das der PVB " ... ermächtigt ist ... die Schußwaffe zu führen, die ihr/ihm für dienstliche Zwecke amtlich überlassen worden ist. ..." ?

Aha. Und unterhalb dieser Eskalationsstufe gibt es nichts (legales)?

Wirklich äußerst "intelligent"...

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In der Tat, die weiteren Waffen, genauer die Hiebwaffen (sämtliche Arten sogenannter Schlagstöcke die zum Repertoire gehören), sowie die Hilfsmittel körperlicher Gewalt (z.B. Reizstoffsprühgeräte und Fesseln), sind nicht extra aufgeführt. Das hat man sich selbst früher, als der Dienstausweis noch nicht Scheckkartenformat hatte, aus unerfindlichen Gründen geschenkt.

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Woher wussten die Polizisten überhaupt von den mitgeführten Messern? Taschenkontrolle?

Vermutung meinerseits: der Clip hat hervorgelugt.

Das Problem ist also eigentlich nicht die Einhandöffnenfunktion, sondern der sichtbare Clip ... :rolleyes:

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Das wäre doch eine Frage an Herrn Schäuble auf Abgeordnetenwatch wert. Ob er sich das "sozialadäquat" so vorgestellt hat? :eclipsee_gold_cup:

Herrn Jung könnte man auch mal fragen. Der hat schließlich auch dafür gestimmt.

Mal sehen, wenn ich Zeit habe.

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