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IGNORED

Gelbe WBK/grüne wBK und 2/6-Regelung


AdventureQ

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vor 10 Minuten schrieb P22:

Wenn du bei der gleichen SBine wieder auftauchst, trägt sie dir den UHR ggf. ein - dann ist doch alles gut.

 

Vermutlich. Freilich weiß man vorher nie, bei welchem SB man aufschlägt. Und das grundsätzliche Problem, daß da mal was falsch eingetragen wurde und das noch in Jahren nachvollziehbar ist, löst das ja sowieso nicht.

 

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Es ist faktisch eben kein Problem. Du machst dir eins draus ;-)

Ich kenne heute noch Behörden, bei denen die Regel 2/6 pro gelber/grüner WBK gilt. Stört auch keinen, wo kein Kläger....

 

Wenn man in deinem Fall ein "Strick" draus drehen möchte, dann müsste man die Eintragung widerrufen/zurücknehmen. Dagegen legt man Widerspruch ein, der grdsl. aufschiebende Wirkung hat. Bis die Sache abschließend behandelt wurde, ist so viel Zeit ins Land gegangen, dass 2/6 nunmehr erfüllt ist und alles beim alten bleibt.

Wenn es eintragen wurde, spricht der erste Anschein dafür, dass dir eine Ausnahme erteilt wurde. Warum/weshalb eine Begründung hierfür ggf. nicht aktenkundig gemacht wurde, ist nicht dein Problem.

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  • 2 Monate später...
Am 09/02/2017 um 17:41 schrieb Edward:

Nun rechtlich ist inzwischen ganz klar ( nach einigen Urteilen)  das nur 2 waffen im Halbjahr erworben werden dürfen

Im Waffengesetz steht nicht von Halbjahren, da steht "Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.".

Damit ist die Sache klar. Erwerb von 2 Waffen am 30.6. und 2 weiteren am 1.7. ist nicht gesetzeskonform. In der Regel.

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  • 3 Monate später...

Wie ist eigentlich die korrekte Zählweise der 6 Monate?

 

Es steht ja geschrieben

Zitat

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden

 

Meine letzten beiden Einträge stammen beide vom 02.02.2017. Meinem Verständnis nach, kann ich die nächsten Eintragungen dann am 03.08. vornehmen lassen?

 

Danke.

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  • 5 Jahre später...

Ich frage hier mal, ich sag Euch ehrlich, bin zu faul und zu beschäftigt Google zu bemühen, also die Frage, sorry,

 

 

Kumpel hat 2 Lange auf Neugelb gekauft, klar 2/6, er will meine Erma ESP85 aber meint erst in 6 Monaten, aber er brauch doch nur das Bedürfnis vom Verband für Grün, fällt da die 2/6 nicht flach, weil grün brauch doch jede Waffe das Bedürfnis vom Verband??

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vor 6 Minuten schrieb lastunas:

Ich frage hier mal, ich sag Euch ehrlich, bin zu faul und zu beschäftigt Google zu bemühen, also die Frage, sorry,

Dann nehm ich mir mal die Zeit, wenn Du so beschäftigt bist.

 

vor 6 Minuten schrieb lastunas:

Kumpel hat 2 Lange auf Neugelb gekauft, klar 2/6, er will meine Erma ESP85 aber meint erst in 6 Monaten, aber er brauch doch nur das Bedürfnis vom Verband für Grün, fällt da die 2/6 nicht flach, weil grün brauch doch jede Waffe das Bedürfnis vom Verband??

Nein, 2/6 gilt.

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Genau, gerade wenn man eine "Gelegenheit" auf eine Gebrauchte hat, kann man seine Behörde fragen, ob abgewichen werden kann.

Da gibt es solche und solche Behörden.

 

In Pinneberg dann zB eher nicht 🤔
Da hat ein Schlauberger Repetierer auf die alte Gelbe gekauft (witziger Weise von einem auf der Ordnungsbehörde) und irgendwann ist es aufgeflogen. Zu dem Zeitpungkt war der betreffende Mitarbeiter schon nicht mehr im Amt.

Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt aber die WBK´s wegen Unzuverlässigkeit widerrufen.
Der Aspirant hat vor dem Verwaltungsgericht geklagt und einen Vergleich erzielt: Der Widerruf bleibt bestehen (und damit die Kosten an seiner Backe) aber er kann die WBK´s wieder neu beantragen.
Vom Umfang des Vergleichs hatten der Aspirant und die Behörde unterschiedliche Vorstellungen. Nämlich als er alle seine Waffen wieder eintragen lassen wollte, kam ihm die Behörde mit der Erwerbsstreckung...

 

https://www.abendblatt.de/region/pinneberg/article226122993/Nach-legalem-Waffenkauf-am-Pranger.html

 

 

frogger


 

 

 

Bearbeitet von frosch
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  • 3 Wochen später...

Die Waffenbehörde hat sich hier an Nr. 14.2.2 WaffVwV zu halten. Und dort steht folgendes:

 

"§ 14 Absatz 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot,
d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als
Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr
erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze
(Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich
. Diese Regel wird nur in
begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird
erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der
ersten Waffe in die WBK
."

 

Danach muss man sich also nur noch zwei Zeitpunkte für die Folgejahre merken, die jeweils das letzte halbe Jahr beenden. Also z.B. 2.7. und 2.1. Im begründeten Einzelfall sind davon auch Ausnahmen möglich.

 

Eigentlich nicht sooooo schwierig das ganze, auch wenn dazu immer wieder neue abenteuerliche Regeln erfunden werden...

 

Gruß SBine

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vor 2 Stunden schrieb Sachbearbeiter:

Danach muss man sich also nur noch zwei Zeitpunkte für die Folgejahre merken, die jeweils das letzte halbe Jahr beenden. Also z.B. 2.7. und 2.1.

Das würde bedeuten, das mit dem ERSTEN Eintrag einer Waffe in eine WBK die " halben Jahre " ab da für immer festgeschrieben wären ? Und es wieder zu der Konstellation 2 Waffen am 01.07 . und 2 Waffen am 02.07. lommen könnte. Das ist sicher nicht im Sinne " des Erfinders". IMHO gelten IMMER die LETZTEN 6 Monate vor Erwerb einer weiteren Waffen, egal wann ich die ERSTE gekauft habe. Alles andere wäre Nonsens.........................ganz davon ab das die ganze 2/6er Regel Nonsens ist

Und das wir 14 jahre nach Einführung dieser Regel immer noch diskutieren, wie das der Gesetzgeber denn wirklich gemeint hat zeigt wir irre manche Gesetze Formuliert sind.

Bearbeitet von PetMan
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16 hours ago, PetMan said:

Und das wir 14 jahre nach Einführung dieser Regel immer noch diskutieren, wie das der Gesetzgeber denn wirklich gemeint hat zeigt wir irre manche Gesetze Formuliert sind.

Das ist die beste Sinnlos-Regel im WaffG.

Ich spreche mal vom alten WaffG und LW, man kaufte sich ein AR15 und konnte unbegrenzt Upper dazueintragen lassen da keine Waffen und Lower waren damals noch freie Teile. -> 2/6 ausgehebelt

 

Der Witz am neuen WaffG ist, dass man eine "gute Begründung" braucht um 2/6 brechen zu können.

Was da als "gute" Begründung durchgeht ist vollkommen Willkür des SB.

Im Prinzip heißt das in der Realität, hast du einen coolen SB, gehen auch mal mehr Waffen klar als 2/6 sofern eine Begründung vorhanden ist, haste nen Miesepeter brauchst erst gar nicht nachfragen.

 

Teilweise hat das WaffG keine Macht, da vieles umgelegt ist auf Behörden und Ämter, die dann bitte im sog. "Einzelfall" prüfen sollen.

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20 hours ago, PetMan said:

Und das wir 14 jahre nach Einführung dieser Regel immer noch diskutieren, wie das der Gesetzgeber denn wirklich gemeint hat zeigt wir irre manche Gesetze Formuliert sind.

 

Es zeigt manchmal auch nur, wie irre kreativ die Behörden und RichterXen dabei sind, in diese Gesetze die gewünschten Schikanen hineinzufabulieren. Ein guter Teil der Regelungen steht nach normaler Logik nämlich gar nicht im Gesetz, sondern wird nur von den Fanatikern entsprechend hineingebeugt!

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Ich denke das zuständige Ordnungsamt hat hier einen großen Ermessensspielraum und kann jederzeit auch eine 3. innerhalb 6 Monaten gestatten.

In der CAS -Szene ist es beispielsweise üblich, dass auf einmal 4 Waffen (2 Revolver, 1 UHR und 1 Coachgun)auf einmal eingetragen werde, da die Disziplin 4 Waffen vorschreibt....

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Am 18.10.2022 um 13:58 schrieb PetMan:

Das würde bedeuten, das mit dem ERSTEN Eintrag einer Waffe in eine WBK die " halben Jahre " ab da für immer festgeschrieben wären ? Und es wieder zu der Konstellation 2 Waffen am 01.07 . und 2 Waffen am 02.07. lommen könnte.

 

Richtig. Ob das Folge-Zweierkontingent gleich am ersten Tag oder erst ganz am Ende genutzt wird, spielt ja schließlich keine Rolle. Im obigen Beispiel muss man dann ja wieder bis zum 2.1. warten...

 

Im Grundsatz ist die 2/6-Regelung in der Tat totaler Nonsens. Sie wurde auch nie dezidiert begründet und macht in der Praxis nur unnötig Zusatzarbeit.

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vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Richtig.

Na ob das so Richtig ist wage ich mal zu bezweifeln. Verkompliziert das ganze nur. Da muss der SB für jeden Schützen den Zeitraum nachschauen. Bei jedem auf die letzten 6 Moante schauen ist da einfacher . Ich kenne auch keine Waffenbehörde hier im Bereich die das so sieht.

vor einer Stunde schrieb Sachbearbeiter:

Im Grundsatz ist die 2/6-Regelung in der Tat totaler Nonsens. Sie wurde auch nie dezidiert begründet und macht in der Praxis nur unnötig Zusatzarbeit.

Jepp, sie ist Nonsens. Begründet wurde sie allerdings. Man wollte das " Anhäufen " von Waffen in kurzer Zeit verhindern. Anscheinend ist man mit zb 30 Waffen innerhlab kurzer Zeit viel gefährlicher als zb mit 5 oder 10. Das man auch mit 2/6 in 10 Jahren einiges erwerben kann hat man dann auch noch festgestellt und die Gelbe auf 10 Begrenzt. 

Dabei kommt der normale Waffenbesitzer i.d.R. gar nicht an eine 2 stellige Zahl von Waffen, jedenfalls nicht im Schnitt.

Bearbeitet von PetMan
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vor 22 Stunden schrieb PetMan:

Na ob das so Richtig ist wage ich mal zu bezweifeln. Verkompliziert das ganze nur.

 

Steht halt so in der WaffVwV. Und sich in der Akte irgendwo zwei Jahrestermine zu notieren, halte ich jetzt nicht unbedingt für soooo kompliziert.

vor 22 Stunden schrieb PetMan:

Man wollte das " Anhäufen " von Waffen in kurzer Zeit verhindern.

Nicht sehr sinnig, wenn man die Jäger außen vorlässt. Die erwerben in der Regel weit mehr Waffen als Sportschützen (sind damit aber wie von Dir richtig dargelegt nicht gefährlicher).

vor 22 Stunden schrieb PetMan:

Dabei kommt der normale Waffenbesitzer i.d.R. gar nicht an eine 2 stellige Zahl von Waffen, jedenfalls nicht im Schnitt.

Stimmt. SB hatte nach Inkrafttreten der 10er-Regelung für gelbe WBK mal eine Auswertung in seinem Datenbestand gemacht und kam bei vielen Hundert Sportschützen auf eine Zahl von gerade mal ca. sieben oder acht Sportschützen mit mehr als zehn Waffen.

 

Gruß und schönes Weekend

 

SBine

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2 hours ago, Sachbearbeiter said:

 

Nicht sehr sinnig, wenn man die Jäger außen vorlässt. Die erwerben in der Regel weit mehr Waffen als Sportschützen (sind damit aber wie von Dir richtig dargelegt nicht gefährlicher).

 

Wobei es auch dafür durchaus gute Argumente gibt: Als Jäger töte ich Tiere und bin dabei verpflichtet (rechtlich und ethisch), so wenig Leid und Stress zu verursachen, wie möglich. Das ist praktisch die Pflicht, für die entsprechende Jagdsituation das optimale Werkezug zu nutzen. Als Sportschütze kann ich mit suboptimalem Werkzeug auch daneben schiessen, aber der Scheibe ist das egal. Die leidet nicht darunter.

 

Unabhängig davon sollen von mir aus alle genau die Waffen in der gewünschten Menge erwerben und besitzen, die sie haben wollen. Es gibt keinen objektiven Grund und auch keinen praktischen Fall, wo die grosse Anzahl an Waffen die Ursache für eine Gefährdung andere Menschen gewesen wäre oder den Ablauf verschlimmert hat. Grundsätzliche rechtsstaatliche Prinzipien würden alleine deshalb (in einem Rechtsstaat) schon weitere Regulierung in diesem Bereich verbieten.

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