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IGNORED

Waffen Braun


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Geschrieben
Hab meine Waffensachkundeausbildung auch bei Horst Lurbiecki gemacht allerdings nicht bei Waffen Braun.

Hat Spass gemacht,der Unterricht war interessant und kein bisschen langeweilig. :eclipsee_gold_cup:

Genau. Das läuft über Lurbisec aber findet bei Waffen Braun statt.

  • 7 Jahre später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe vor kurzem einen Kaufversuch bei Waffen Braun unternommen und wollte hier meine Erfahrungen teilen.

Um alle Aspekte ganz ehrlich weiterzugeben, will ich nicht verheimlichen das die Preise die dort veranschlagt werden, auf jeden Fall teilweise sehr günstig sind und seines gleichen suchen. Auch die Reaktionszeit auf E-Mails lassen kaum zu wünschen übrig!

Die Anforderungen die an einen möglichen online Kauf gestellt werden, sind aber unnötig hoch. Kopien des Personalausweises, Angabe über die zuständige Waffenbehörde, sowie eine kostenpflichtige beglaubigte WBK Kopie, reichen den Damen und Herren offensichtlich nicht aus. Eine Sondergenehmigung muss her! (Man nehme es mir nicht übel, das ich nach mehreren Onlinekäufen noch nie meine original WBK an Unbekannte versenden musste und das auch in diesem Fall nicht tun wollte und in Zukunft auch nicht tun werde)

Der E-Mail Kontakt wird mit vielen Ausrufezeichen versehen und mit vielen Forderungen garniert. Wenn einem der Aufwand diverse Sondergenehmigungen zu besorgen, um Onlinekäufe tätigen zu können (§11 der AGB), zu hoch ist und man von einer Bestellung zurücktritt, werden schon mal zornig die zuständigen Waffenbehörden informiert, da ein unrechtmäßiger Versuch des Waffenerwerbs stattgefunden hat (Trotz beglaubigter WBK Kopie). Das Vertrauensverhältnis heikle Daten weiterzugeben, wurde hiermit massiv gestört und missbraucht!

Das der E-Mailkontakt generell sehr unfreundlich war, ist hier absolute Nebensache. 

Ich kann nur sagen das ich so etwas in dieser Form noch nie erlebt habe und ganz sicher niemals wieder in diesem Shop bestellen werde!

Bearbeitet von knight
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Stunden schrieb The_Hunter:

Die Anforderungen die an einen möglichen online Kauf gestellt werden, sind aber unnötig hoch. Kopien des Personalausweises, Angabe über die zuständige Waffenbehörde, sowie eine kostenpflichtige beglaubigte WBK Kopie, reichen den Damen und Herren offensichtlich nicht aus. Eine Sondergenehmigung muss her! (Man nehme es mir nicht übel, das ich nach mehreren Onlinekäufen noch nie meine original WBK an Unbekannte versenden musste und das auch in diesem Fall nicht tun wollte und in Zukunft auch nicht tun werde)

Ist Dir bekannt, dass ein Händler verpflichtet ist die überlassene Waffe in Deine (Original) WBK einzutragen? Evtl. liegt das Problem, erklärt natürlich nicht "unhöflich", etc., daran. Hast Du schon mal eine Waffe per Versand von einem Händler erworben oder immer von Privatpersonen (dem brauchst Du keine WBK schicken)? Wenn Dir der Händler zu "unbekannt" ist gibt es die Möglichkeit, habe ich schon genutzt, Dir den Ansprechpartner bei der dortigen Waffenbehörde geben zu lassen und Dir die Waffenhandelslizenz bestätigen zu lassen.

Bearbeitet von knight
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Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb HBM:

Ist Dir bekannt, dass ein Händler verpflichtet ist die überlassene Waffe in Deine (Original) WBK einzutragen? Evtl. liegt das Problem, erklärt natürlich nicht "unhöflich", etc., daran. Hast Du schon mal eine Waffe per Versand von einem Händler erworben oder immer von Privatpersonen (dem brauchst Du keine WBK schicken)? Wenn Dir der Händler zu "unbekannt" ist gibt es die Möglichkeit, habe ich schon genutzt, Dir den Ansprechpartner bei der dortigen Waffenbehörde geben zu lassen und Dir die Waffenhandelslizenz bestätigen zu lassen.

 

Kenne ich bisher auch nur so. Bei Händlern bisher immer die original WBK per Einschreiben geschickt. Bei Privat die Waffenbehörde informiert und den Verkäufer dort anrufen lassen. An Privat habe ich bisher nicht einmal eine Kopie verschickt.

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Ist Dir bekannt, dass ein Händler verpflichtet ist die überlassene Waffe in Deine (Original) WBK einzutragen? Evtl. liegt das Problem, erklärt natürlich nicht "unhöflich", etc., daran. Hast Du schon mal eine Waffe per Versand von einem Händler erworben oder immer von Privatpersonen (dem brauchst Du keine WBK schicken)? Wenn Dir der Händler zu "unbekannt" ist gibt es die Möglichkeit, habe ich schon genutzt, Dir den Ansprechpartner bei der dortigen Waffenbehörde geben zu lassen und Dir die Waffenhandelslizenz bestätigen zu lassen.

 

Ich habe bis jetzt zwei Kurzwaffen (beides Pistolen auf der grüne WBK) und drei Langwaffen (Vorderschaftrepetierflinte auch auf der grüne WBK und zwei Repetierer auf der gelbe WBK). Zwei davon (eine Büchse und die Pumpe) habe ich direkt vor Ort bei einem Büchsenmacher erworben. Alle anderen habe ich neu über das Internet bestellt und dabei habe ich nie meine WBK versenden müssen. Meine Sachbearbeiterin (die Alte und die Neue) haben mir sogar davon abgeraten. WBK Kopie (wenn gewünscht beglaubigt) und ein Anruf bei den SB ist, laut den SB, absolut ausreichend. Ging bis jetzt immer.

 

Man sollte auch beachten das in den AGBs von Waffen Braun (§11 kann man einfach nachlesen) bei Jägern eine beglaubigte Kopie des Jagdscheins ausreicht! Das prinzip des Waffenerwerbs bei Langwaffen ist bei Jägern und Inhabern einer gelben WBK ja recht ähnlich (jedenfalls bei Langwaffen). Warum hier so ein Unterschied gemacht wird ist unverständlich.

 

Außerdem ist es absolut daneben das man trotz ganz klar geklärter Identität bei einer Stornierung trotzig die Waffenbehörden Informiert mit dem Hinweis das die Identität nicht geklärt werden konnte. Das und die Art der Kommunikation haben sehr stark den Eindruck vermittelt das man einem damit eins auswischen wollte....... Ich finde das ganze sagt schon einiges über diese Personen dort aus! 

Bearbeitet von knight
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten schrieb The_Hunter:

Meine Sachbearbeiterin (die Alte und die Neue) haben mir sogar davon abgeraten.

 

Sie fordert Dich also offen zum Rechtsbruch auf?

 

Laut Gesetz ist der Händler verpflichtet (!) die Eintragung in die WBK vorzunehmen.

 

Zitat

Waffengesetz (WaffG)
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht

[...]
 
(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1 [Anmerkung: Das ist ein Waffenhändler], der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 [Anmerkung: Das ist der Voreintrag in die grüne WBK] oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Überlässt sonst jemand einem anderen eine Schusswaffe, zu deren Erwerb es einer Erlaubnis bedarf, so hat er dies binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen und ihr, sofern ihm eine Waffenbesitzkarte oder ein Europäischer Feuerwaffenpass erteilt worden ist, diese zur Berichtigung vorzulegen; dies gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1. In der Anzeige nach den Sätzen 1 und 2 sind anzugeben Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnanschrift des Erwerbers sowie Art und Gültigkeitsdauer der Erwerbs- und Besitzberechtigung. Bei Nachweis der Erwerbs- und Besitzerlaubnis durch eine Waffenbesitzkarte sind darüber hinaus deren Nummer und ausstellende Behörde anzugeben. Bei Überlassung an einen Erlaubnisinhaber nach § 21 Abs. 1 Satz 1 sind in der Anzeige lediglich der Name der Firma und die Anschrift der Niederlassung anzugeben.

 

Hier steht auch ganz genau drin, warum ein Jäger zum Erwerb seiner Langwaffen die WBK NICHT im Original dort hin schicken muß.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben
Zitat

Sie fordert Dich also offen zum Rechtsbruch auf?

 

Laut Gesetz ist der Händler verpflichtet (!) die Eintragung in die WBK vorzunehmen.

 

Für die ist es kein Problem und wenn dem so ist nehme ich das Angebot dankend an und suche mir alternativen um meine WBK nicht versenden zu müssen! Die Internet-Händler (insgesamt waren es zwei verschiedene und durchaus bekannte) haben auch kein Problem damit. Die SB haben kein Problem damit und ich freu mich da ich wichtige Dokumente nicht versenden will und auch nicht tun werde. Offensichtlich ist es (bei manchen) kein Problem.

Geschrieben

Nö, für die Meisten ist es auch kein Problem, die WBK zu versenden, warum auch? Wenn sie weg ist, hole ich mir ´ne Neue, hat mein SB überhaupt kein Problem mit. Ist sogar billiger als ein Perso...

Irritierend ist jedoch, dass du hier dem Händler sein gesetzeskonformes Verhalten vorwirfst, weil du dich nicht vorher um die Kaufmodalitäten kümmerst?! Mit ein bisschen Nachdenken kann man auch darauf kommen, dass so ein Billigheimer wie Braun keine Zeit darauf verschwenden kann, irgendwelchen SB bei den Behörden hinterher zu telefonieren oder womöglich seine Waffenhandelslizenz riskiert...

Wenn man so ein Sparfuchs sein will, muss man eben die Gegebenheit hinnehmen, sonst kauft man halt woanders....

 

gruss

blackys

Geschrieben

Die WBK ist doch nur ein Stück Papier, welches nur eine waffenrechtliche Erlaubnis dokumentiert... ist sie abhanden gekommen, so besteht die Erlaubnis doch schliesslich immer noch, oder?  

Geschrieben
vor 39 Minuten schrieb ED2:

Die WBK ist doch nur ein Stück Papier, welches nur eine waffenrechtliche Erlaubnis dokumentiert... ist sie abhanden gekommen, so besteht die Erlaubnis doch schliesslich immer noch, oder?  

 

Exakt, siehe Reisbürger in Franken, er hatte sein Papier sicher noch, die Waffen hatte er ja auch, aber trotz allem keine waffenrechtliche Erlaubnis mehr. WBK ist Dokumentation, mehr nicht.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb ED2:

Die WBK ist doch nur ein Stück Papier, welches nur eine waffenrechtliche Erlaubnis dokumentiert... ist sie abhanden gekommen, so besteht die Erlaubnis doch schliesslich immer noch, oder?  

Im Prinzip ja, aber...

Mein SB ist auch nicht davon begeistert, dass WBK's durch die Gegend geschickt werden. 

1. Kann bei Abhandenkommen erstmal der Finder/Dieb damit  im Rahmen der Erlaubnis einkaufen gehen.

2. Musste er mir nachher sowieso jedesmal wieder eine komplett neue WBK ausstellen, weil die Eintragungen fast immer falsch, unvollständig oder unleserlich waren bis hin zu allem möglichen statt deutscher Rechtschreibung.( bei bisher 11 Online-Käufen)

 

Geschrieben

Wenn ich mir für viel Geld eine Waffe bei einem Händler kaufe fahre ich hin und hole sie ab. Hab ich auch bei Waffen Braun schon gemacht( ca 200km ein Weg ). Alleine im Geschäft umschauen bei der Auswahl war die Reise schon fast wert. Andere Händler wollen auch das Original sehen und eintragen, welche die das nicht so Handhaben begeben sich auf dünnes Eis.......

Geschrieben
vor 58 Minuten schrieb LWB:

1. Kann bei Abhandenkommen erstmal der Finder/Dieb damit  im Rahmen der Erlaubnis einkaufen gehen.

 

 

 

 

Wenn du dein Gesicht und den Perso auch verlierst...kann er das.....

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb CZM52:

 

 

Wenn du dein Gesicht und den Perso auch verlierst...kann er das.....

 

 

... oder eben online, denn dort wird der Perso nicht mit geschickt.

Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb Fyodor:

 

Sie fordert Dich also offen zum Rechtsbruch auf?

 

Laut Gesetz ist der Händler verpflichtet (!) die Eintragung in die WBK vorzunehmen.

 

 

Hier steht auch ganz genau drin, warum ein Jäger zum Erwerb seiner Langwaffen die WBK NICHT im Original dort hin schicken muß.

 

Dennoch hat in meinen WBK's noch nie ein Händler drin rumgemalt. I.d.R. gibts ne Rechnung mit Seriennummer der SB macht den Eintrag und ich hole mit der fertigen WBK ab.....

 

Und das habe ich mindestens 6-7 mal so praktiziert auch bei Braun. Dennoch es ist schon so, teilweise preislich unschlagbar aber dafür muss man bei Kundenfreundlichkeit und Service eben deutliche Abstriche machen (auch meine Erfahrung, und die Vorgehensweise mit dem Nachtreten kenne ich)

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